„So nicht absehbar“ gewesen ist der Massenauflauf bei der „Querdenker“-Demonstration in Kassel, wie der Verwaltungsgerichtshof meint. Und: Die Stadt hätte Zeit für eine „Anhörungsrüge“ gehabt. Der große Zustrom zu einer Demonstration am Samstag mit 20.000 Teilnehmern in Kassel war aus Sicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) so nicht vorhersehbar. Nach Verboten der Stadt für mehrere Versammlungen hatte der VGH Ende vergangener Woche eine Großdemonstration „Freie Bürger Kassel“ mit 17.500 angemeldeten Teilnehmern verboten. Erlaubt worden ist hingegen eine Demonstration auf der Schwanenwiese am Messegelände mit bis zu 5000 Teilnehmern sowie auf einer angrenzenden Fläche mit maximal 1000 Teilnehmern – jeweils unter Auflagen wie Abstands- und Maskenpflicht.
Illegal in die Innenstadt. Es sei den Verwaltungsrichtern nicht vorgetragen worden, dass die Möglichkeit bestehe, dass die Teilnehmer der größeren verbotenen Demonstration trotzdem anreisen und an der anderen Versammlung teilnehmen beziehungsweise illegal in die Innenstadt strömen könnten, ohne dass die eingesetzten Polizeikräfte sie daran hindern könnten, sagte ein VGH-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Nach seinen Worten hätte die Stadt nach der Erlaubnis durch den VGH am Freitagnachmittag für die kleinere der beiden Demonstrationen noch Zeit für eine sogenannte Anhörungsrüge gehabt, die es aber nicht gegeben habe.

via faz: VERPASSTE „ANHÖRUNGSRÜGE“: Verwaltungsgerichtshof verteidigt sich nach „Querdenker“-Demonstration

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Von Angabe: Christos Vittoratos oder/or: <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:ChristosV” title=”User:ChristosV”>ChristosV</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link