Am Sonntagnachmittag, gegen 14.45 Uhr, teilten Wanderer mit, dass sich ca. 40 Personen vor dem Bismarckturm versammelten und ein Lagerfeuer zündeten. Die Personen führten Fahnen und Banner mit, die auf Personen der rechten Szene hindeuteten. Nach zeitnahem Eintreffen von starken Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz löste sich die Versammlung auf. Von zahlreichen Personen wurden die Personalien festgestellt und Sicherstellungen durchgeführt. Die zuständige Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim prüft etwaige Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
Ob jemand zu einer ethnischen Minderheit gehört, hat die Behörden nicht zu interessieren. Dennoch finden sich in den Akten der Berliner Polizei Begriffe wie “Roma”, “Sinti” oder “Zigeuner”. Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte hat das nun beanstandet. (…) Die Berliner Polizei ist dabei jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat die Trickdiebstähle nicht nur verfolgt, sondern die Taten in internen Vorgängen auch immer wieder mit einer ethnischen Minderheit verknüpft: den Sinti und Roma. So vermerkte die Berliner Polizei nach SZ-Informationen allein 2017 in 31 Fällen Begriffe wie “Roma”, “Sinti” oder “Zigeuner”. Die Angaben fanden sich in Strafanzeigen, Durchsuchungs-, Zwischen- oder Schlussberichten an die Staatsanwaltschaft, oft waren es einfach nur Zitate aus Zeugenvernehmungen. Immer wieder aber wurden solche Bezeichnungen auch anlasslos in Verbindung mit Trickdiebstählen benutzt. Und Letzteres ist nach Ansicht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk rechtswidrig. Denn die Polizei darf die ethnische Zugehörigkeit eines Menschen nur unter ganz bestimmten Bedingungen verwerten. Etwa, wenn sie für die Fahndung notwendig ist oder ein fremdenfeindliches oder rassistisches Motiv infrage kommt. Ansonsten habe die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder einer “Volkszugehörigkeit” nichts in den Akten verloren, heißt es aus dem Büro der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Sie hat das nun förmlich beanstandet – das ist die schärfste Maßnahme, die sie zur Verfügung hat. Das klingt erst einmal wie ein Nebenschauplatz auf dem riesigen Gebiet der Datenschutzgesetze, das Problem reicht aber wesentlich tiefer. Für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sind solche Vorfälle ein Beleg für einen “antiziganistischen Blick”, der zur Folge habe, dass Sinti und Roma allein aufgrund ihrer Abstammung pauschal mit Kriminalität in Verbindung gebracht würden. Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats, sagt, er sei vor allem darüber besorgt, dass die Polizeibehörden möglicherweise systematisch die Daten von Sinti und Roma erheben. Eine Praxis, die ihn an ein tragisches Kapitel aus der Vergangenheit erinnert. Über Jahrhunderte wurden Sinti und Roma von Polizeidienststellen in sogenannten “Zigeunernachrichtendiensten” erfasst, es gab “Zigeunerexperten”, die Karteien und Steckbriefe von Sinti und Roma erstellten, und wer sich in einer solchen Zusammenstellung wiederfand, war ein Leben lang gebrandmarkt. Die Nationalsozialisten bedienten sich solcher Erkenntnisse, um Sinti und Roma zu verfolgen und zu ermorden. Die Berliner Polizei hat dabei eine besonders unrühmliche Geschichte. Hier war ein Kriminalobersekretär namens Leo Karsten langjähriger Leiter eines “Zigeunerreferats” und sorgte 1942 dafür, dass die in Berlin lebenden Sinti festgenommen und nach Auschwitz deportiert wurden. Zwar gibt es bislang keine wissenschaftliche Untersuchung darüber, wie und ob deutsche Polizeibehörden Daten von Sinti und Roma erfassen. Die Juristin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sich für Grundrechte einsetzt und den Fall mit einer Beschwerde ins Rollen gebracht hat, glaubt aber, dass Sinti und Roma nach wie vor in irgendeiner Weise in den Datenbanken der Ermittlungsbehörden kategorisiert würden. Etwa durch Vermerke wie “mobile ethnische Minderheit”, “reisende Täter”, “Südosteuropäer” oder “HWAO”, eine Abkürzung für “häufig wechselnden Aufenthaltsort”.
So erkennst du ihn treffsicher in all seinen Formen. Eine demokratische Wahl vor dem Ende ihrer Auszählungen abbrechen zu wollen und sich selbst zum Sieger zu erklären, widerspricht gelinde gesagt demokratischen Standards. Doch es entspricht ganz dem Stil von US-Präsident Donald Trump. Für Beobachter der US-Politik kommt ein solcher Winkelzug nicht überraschend. Manche fanden bereits in der Vergangenheit deutlichere Worte für sehr extreme Forderungen Trumps, etwa die, eine besondere Registrierung für Muslime in den USA einzuführen. Der US-amerikanische Kolumnist Jamelle Bouie verfasste kurz vor der diesjährigen Wahl den viel beachteten Artikel »Donald Trump Is a Fascist«. Und spätestens seit dem Tränengaseinsatz gegen friedliche Demonstrierende vor dem Weißen Haus, der Juristen und Bürgerrechtler weltweit entsetzt hatte, steht das F-Wort prominent im Raum. Nicht nur in den USA. Dabei kennen die meisten von uns das Wort »Faschismus« eher aus dem Geschichtsunterricht. Da ist etwa Italien 1925 oder Deutschland 1933 gemeint. Ist die Bezeichnung also vielleicht übertrieben? Nein, ist sie nicht. (…) Faschisten verstehen sich darauf, die Mechanismen der jeweiligen Zeit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Das gilt sowohl für historische als auch moderne faschistische Gruppierungen. Der Kern bleibt der gleiche: Er ist zutiefst antidemokratisch – auch wenn manche Vertreter sich heutzutage gern als Verteidiger von Basisdemokratie inszenieren. Eines der prominentesten zentralen Merkmale von Faschismus zu allen Zeiten ist es, die vermeintlich schweigende Mehrheit für sich zu reklamieren. Faschisten nehmen für sich in Anspruch, sie allein würden (unabhängig von Wahlergebnissen) den »wahren Volkswillen« repräsentieren. Andersdenkenden wird die Zugehörigkeit zum »homogenen Volk« hingegen kurzerhand abgesprochen. Dahinter steht eine äußerst problematische Annahme: der Glaube, sowieso eine einzigartige Verbindung vom »Volk« zu haben, die allen anderen Parteien abginge. Weitergedacht bedeutet das: Es braucht keine demokratischen Wahlen mehr. Letztendlich wollen Faschisten nichts Geringeres als eine Diktatur.
Radikale Trump-Anhänger wollten Behörden zufolge “gewählte Vertreter der US-Regierung gefangen nehmen und ermorden”. Die Sorge vor Gewalt vor Bidens Angelobung nimmt zu. Knapp zehn Tage nach dem Sturm auf das Kapitol durch radikale Trump-Anhänger, bei dem fünf Menschen starben, sehen die Strafverfolgungsbehörden Hinweise darauf, dass Gewaltsameres geplant gewesen ist. Das ist einer Anklageschrift gegen einen der Teilnehmer vom 6. Jänner zu entnehmen, die am Freitag öffentlich wurde. Darin heißt es, Jacob Chansley, jener Mann, der als “QAnon-Schamane” mit Fell und Hörnern in das Kapitol eingedrungen ist, sei Teil einer Gruppe mit dem Ziel, “auf gewaltsame Weise die Regierung der USA zu stürzen”. Es gebe “schwerwiegende Beweise dafür, dass es (…) Absicht der Randalierer gewesen ist, gewählte Vertreter der US-Regierung gefangen zu nehmen und zu ermorden”. Selbst habe Chansley gesagt, man sei im Kapitol, um “mehrere Kongressabgeordnete auszuschalten”. Er habe auch angekündigt, zur Angelobung Joe Bidens am 20. Jänner erneut von Arizona nach Washington reisen zu wollen, weshalb ihm eine vorübergehende Freilassung auf Kaution zu verwehren sei. Chansleys Anwalt bat indes Präsident Donald Trump um eine Begnadigung für seinen Mandanten. Dieser sei nur zum Kapitol aufgebrochen, “nachdem Trump dazu eingeladen hatte”. Die anfängliche Annahme, es habe sich am 6. Jänner um einen spontanen Gewaltausbruch gehandelt, der seinen Ausgang bei der vorhergehenden Demonstration genommen habe, lässt sich so aber wohl nicht mehr halten. Vielmehr vermuten die Ermittler einiges an Planung hinter dem Angriff. Auf Videos vom Tathergang ist mehrfach zu hören, wie die Angreifer darüber sprechen, dass “alles nach Plan” verlaufen würde. Zudem, so berichtet die “Washington Post”, weiß man nun, dass mehrere Dutzend der Angreifer schon vor der Erstürmung des Kapitols auf Überwachungslisten der Behörden gestanden sind. Sie gelten mehrheitlich als Mitglieder rassistischer Bewegungen, die die vermeintliche Überlegenheit weißer Menschen zum ideologischen Kerninhalt haben. Hinweise auf Absprache mit Republikanern Zudem sind mittlerweile Hinweise an die Ermittler herangetragen worden, es könnte im Vorfeld Absprachen mit Mitgliedern der republikanischen Kongressdelegation oder deren Mitarbeitern gegeben haben. Eine Gruppe demokratischer Mandatarinnen unter der Leitung der ehemaligen Navy-Pilotin und Staatsanwältin Mikie Sherrill forderte die Behörden in einem Brief auf, entsprechenden Hinweisen nachzugehen. Sie sagt, sie und mehrere andere demokratische Abgeordnete mit Geheimdienst- und Militärerfahrung hätten schon am 5. Dezember Besuchergruppen im Kapitol wahrgenommen, die sich “verdächtig” verhalten hätten. Bereits an diesem Tag habe man entsprechende Hinweise auch an die Behörden weitergegeben. Gefordert wird deshalb auch eine Offenlegung der Besucherprotokolle. Auffällig scheint in diesem Zusammenhang auch das recht genaue Wissen über die Örtlichkeiten im eigentlich eher kompliziert aufgebauten Bauwerk, das einige der Erstürmer an den Tag gelegt hatten. Auf Videos ist zu sehen und zu hören, wie etwa eine Frau mit einem Megafon den Menschen im Inneren des Gebäudes Hinweise gibt. (…) Denn Gegenstand von Ermittlungen ist weiterhin, wie viele (ehemalige) Armeeangehörige und Polizisten an dem Sturm auf das Kapitol aktiv beteiligt waren und welche Rolle sie gespielt haben. Zwar sind unter den mehr als 100 Festgenommenen “nur” zwei ehemalige Polizisten aus Virginia sowie ein pensionierter Oberstleutnant der Air Force aus Texas. Doch auf Bildern und Videos vom 6. Jänner sind Eindringlinge ins Kapitol mit taktischer Ausrüstung zu sehen, Kommunikation untereinander erfolgte per Handzeichen
Diese Tage konnte man über Social-Media-Kanäle erfahren, dass im Rahmen der Spendenaktion “Ihr für alle – wir für euch” der Sparkasse Freiburg, neben gemeinnützigen Vereinen, wie u.a. die Frauenhorizonte, oder dem Jazzhaus, auch der Hausverein der als rechtsextrem geltenden Burschenschaft Saxo-Silesia, mit 1000€ beschenkt wurde. Der Saxo Silesenhaus e.V. kündigte an mit der Spende den Paukraum sanieren und das Internet im Haus verbessern zu wollen. Die farbentragende und pflichtschlagende Burschenschaft Saxo-Silesia ist unter anderem durch die Mitgliedschaft des rechtsaußen Stadtrats und Nazianwalts Dubravko Mandic bekannt. Außerdem zeichnete sie sich Ende 2012 / Anfang 2013 durch den Verbleib im “Dachverband Deutsche Burschenschaft” aus. (…) Der Eintrag auf der Homepage der Spendenkampagne, der den rechtsextremen Hausverein als Spendenempfänger:in listete wurde im Laufe des Samstags unterdessen kommentarlos entfernt.
Für die Sparkasse Freiburg ist die extrem rechte Burschenschaft Saxo Silesia ernsthaft ein „gemeinnütziger Verein“ wie jeder andere und bekommt 1000€ Corona-Bonus. Verwendet werden soll das Geld für die Sanierung des Paukraumes und besseres Internet auf dem Haus. pic.twitter.com/iZpmyyFIzw
Das Robert-Koch-Institut sieht Anzeichen einer Stabilisierung der Corona-Lage in Bayern. Am Sonntag lagen 17 Landkreise und Städte über einem Inzidenzwert von 200. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich mehr als 1400 Polizisten in Bayern mit dem Virus infiziert. Von Montag an gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr – und auch beim Arzt und auf Wochenmärkten, wie aus der neuen Verordnung hervorgeht. Ein Überblick über die Corona-Regeln, die aktuell in Bayern gelten. Hier finden Sie eine interaktive Karte mit der aktuellen Zahl der Coronavirus-Infektionen in Bayern. Sie zeigt auch, welche Landkreise besonders betroffen sind. Trotz Verbots: Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Fürth und Erlangen. Sonntag, 17. Januar, 19.50 Uhr: Rund 200 Menschen haben am Sonntag trotz Verbots in Fürth und Erlangen gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert. Zuvor hatten sowohl die Städte Nürnberg und Stein als auch Fürth und Erlangen die angemeldeten Versammlungen verboten. Die Polizei löste beide Treffen auf und erstatte Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, wie sie mitteilte. Den Angaben der Einsatzkräfte in Mittelfranken zufolge waren es jeweils rund 100 Teilnehmer. Nachdem die Versammlungen in Nürnberg und Stein verboten worden waren, seien in der Nacht auf Sonntag für Fürth knapp 30 Veranstaltungen an verschiedenen Orten angemeldet worden, teilte die Stadt mit. Diese seien “offenkundig” Ersatzveranstaltungen für die zuvor verbotenen Versammlungen in Nürnberg und Stein gewesen. Deshalb habe auch Fürth die Versammlungen nicht erlaubt. Bereits am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Ansbach einen Eilantrag gegen das Verbot einer am Sonntag in Stein (Landkreis Fürth) geplanten Versammlung abgelehnt. Der Veranstalter legte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein – diese wurde am Samstagabend abgelehnt. Die Versammlungsbehörde sei aufgrund von Erfahrungen mit vergleichbaren Versammlungen der “Querdenken”-Szene zu Recht davon ausgegangen, dass es zu “infektionsschutzrechtlich unvertretbaren Zuständen” kommen würde, so die Richter. Der Veranstalter habe zudem kein Hygienekonzept vorgelegt. Zudem sei in der Beschwerdeschrift der Organisatoren Unverständnis für infektiologische und epidemiologische Sachverhalte und Zusammenhänge zur Schau gestellt worden – indem es dort etwa hieß, es gebe keine Übersterblichkeit und eine Überbelastung des Gesundheitssystems drohe nicht. Für die Versammlung waren 199 Personen angemeldet worden.
siehe auch: Trotz Verbots: “Querdenker” versammeln sich. Rund 200 Menschen haben am Sonntag trotz Verbots in Fürth und Erlangen gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert. Zuvor hatten sowohl die Städte Nürnberg und Stein als auch Fürth und Erlangen die angemeldeten Versammlungen verboten. Die Polizei löste beide Treffen auf und erstatte Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, wie sie mitteilte. Den Angaben der Einsatzkräfte in Mittelfranken zufolge waren es jeweils rund 100 Teilnehmer. Nachdem die Versammlungen in Nürnberg und Stein verboten worden waren, seien in der Nacht auf Sonntag für Fürth knapp 30 Veranstaltungen an verschiedenen Orten angemeldet worden, teilte die Stadt mit. Diese seien «offenkundig» Ersatzveranstaltungen für die zuvor verbotenen Versammlungen in Nürnberg und Stein gewesen. Deshalb habe auch Fürth die Versammlungen nicht erlaubt.
Der Großteil der Demonstranten hielt sich nicht an die Corona-Regeln. Auch die Frage ob ein deutscher Redner bei der Einreise die Quarantänebestimmungen einhielt ist offen. Rund 10.000 Menschen haben am Samstag in Wien gegen die “Corona-Diktatur”, für die sie Österreich halten, demonstriert. Auch die dortige Rede des bayerischen AfD-Abgeordneten Hansjörg Müller wirft Fragen auf. Unklar ist nämlich, ob der deutsche Politiker die Quarantäneauflagen erfüllt hat, die bei einer Einreise nach Österreich gelten – also ob er sich wie vorgeschrieben vorab elektronisch registriert und anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben hat. Im Innenministerium wusste man das am Sonntag nicht. Ob Müller sich vorregistriert hat, werde derzeit ermittelt, sagte Ressortsprecher Harald Sörös dem Standard. (…) Für scharfe Kritik sorgt der Umstand, dass die Demos stattfinden konnten, obwohl die Teilnehmenden fast alle ohne Schutzmasken und Sicherheitsabstand unterwegs waren. Seien erst einmal mehrere tausend Menschen auf der Straße, wäre eine massive Eskalation Preis eines Einschreitens, sagte Sörös: “Dann müssten wir wohl Wasserwerfer und Tränengas einsetzen.” Auf ein Einschreiten an den Treffpunkten vor dem Abmarsch, also beim Zustrom, hatte die Polizei allerdings verzichtet. Aus Kreisen im Innenministerium erfuhr DER STANDARD, dass der Minister damit nicht zufrieden war und den Einsatz evaluieren lässt. Wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln wurden 242 Identitäten festgestellt und 156 Anzeigen erstattet. Es gab auch drei Festnahmen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, 17 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Die Festnahmen betrafen laut Sörös größtenteils die Gegendemonstranten. Sie trugen Mund-Nasen-Schutz.