Extremismus bei Querdenken: Verfassungsschutz sieht “grundsätzliche Staatsfeindlichkeit bei führenden Personen”

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erkennt „inzwischen eine grundsätzliche Staatsfeindlichkeit bei führenden Personen der ‚Querdenken‘-Bewegung […].“ Das geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums auf eine Anfrage des ehemaligen Landtagsabgeordneten Alexander Maier (Grüne) hervor. Das LfV widerspricht damit der Darstellung, die sogenannten „Corona-Demos“ seien lediglich von Extremisten „unterwandert“ und würden von außenstehenden Gruppierungen instrumentalisiert. „[V]ielmehr kam es zu einer verstärkten Verbreitung von extremistischen Narrativen aus dem Organisationsteam der ‚Querdenken‘-Bewegung selbst heraus.“ Die Zielrichtung der Proteste habe sich von einer anfänglichen Kritik an den staatlichen Maßnahmen hin zu „‚Reichsbürger‘-typischen Narrativen“ entwickelt“, heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums weiter. Dabei wird auch auf Stephan Bergmann verwiesen, der das Grundgesetz im August als „Besatzungsrecht“ bezeichnete. Bergmann war bis vor Kurzem Pressesprecher von „Querdenken711“. Unsere Recherchen hatten aufgedeckt, dass er 2016 an der Gründung des rechtsextremen Reichsbürger-Vereins „Primus inter Pares“ mit Sitz in Schorndorf beteiligt gewesen war. „Zudem wurden weitere führende ‚Reichsbürger‘ im Umfeld der ‚Querdenken‘-Initiatoren‘ wahrgenommen“, schreibt das Innenministerium. Auch „Querdenken711“-Initiator Michael Ballweg war unlängst wegen eines Treffens mit dem Reichsbürger Peter Fitzek in die Kritik geraten, das die „Ostthüringer Zeitung“ öffentlich gemacht hatte. Ballweg hatte im Nachhinein behauptet, Fitzek sei kein Reichsbürger – allen Erkenntnissen der Behörden zum Trotz.

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