Die Organisatoren sind vor Gericht gescheitert. Ein riesiges Polizeiaufgebot hat die wenigen Gruppen von Coronaleugnern in Dresden fest im Griff. Dresden ist an diesem Sonnabend ein zweites Leipzig erspart geblieben. Fünf Wochen nach den Ausschreitungen bei einer Querdenken-Demonstration in der Messestadt blieb es in der Landeshauptstadt ruhig. Anders als damals hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Demonstration nicht noch in letzter Minute genehmigt. Es bestätigte vielmehr die Verbote der Stadt und des Verwaltungsgerichtes Dresden. Um ein „Superspreader-Event“ mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen zu verhindern, stelle das Versammlungsverbot die einzige Möglichkeit dar, heißt es in der Dresdner Gerichtsbegründung. Erfahrungsgemäß hielten sich die angemeldeten 4.000 Teilnehmer nicht an die Auflagen. Unmittelbar vor dem geplanten Beginn der Hauptdemonstration um 14 Uhr wies dann auch noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag des „Querdenken 351“-Veranstalters Marcus Fuchs zurück. Schimpfende Kleingruppen in der Innenstadt Auch in Frankfurt/Main und Erfurt waren Demonstrationen wegen der verschärften Pandemielage verboten worden. In der Dresdner Innenstadt bildeten sich ohnehin nur schimpfende Kleingruppen, erkennbar an der fehlenden Mund-Nasen-Maske und daran, dass sie am letzten Verkaufstag vor dem sächsischen Lockdown nicht in die Warenhäuser strebten.
via taz: Endgültiges Verbot für „Querdenken“: Sie bleiben Dresden erspart
siehe auch: Nach Verbot der “Querdenken”-Demo: Ruhige Lage in Dresden. Der befürchtete große Zulauf zu einer verbotenen Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Dresden ist am Samstag ausgeblieben. Die Polizei setzte den auch höchstrichterlich bestätigten Beschluss der Stadt mit einem Großeinsatz konsequent durch. «Die verbotene Versammlung hat nicht stattgefunden, mit Blick auf die Corona-Situation ein deutliches Zeichen», sagte Polizeipräsident Jörg Kubiessa in einer Bilanz am Abend. Mit Kontrollen seit dem Morgen im Stadtzentrum verhinderten Beamte Ansammlungen und ahndeten dabei auch Verstöße gegen Corona-Schutzregeln. Insgesamt wurden 161 Platzverweise erteilt und knapp 300 Ordnungswidrigkeiten geahndet. Zudem stellten die Beamten 25 Straftaten fest, unter anderem wegen Beleidigung, Widerstandes und Fälschung von Gesundheitszeugnissen (gefälschte Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht). Insgesamt 72 Personen kamen vorübergehend in Polizeigewahrsam. Die Stadt Dresden hatte zuvor die angemeldete Demonstration der «Querdenken»-Bewegung untersagt. Gerichte in Sachsen bestätigten das Verbot und am Samstagnachmittag auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dennoch angereiste mutmaßliche Kundgebungsteilnehmer wurden nach Angaben der Polizei gestoppt, zwei Busse zur Autobahn zurückgeschickt und eine Gruppe von Hooligans, die sich demnach aggressiv verhielt, in Gewahrsam genommen. Gegen die 26 Männer wurden wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch 46 aggressive Anhänger der rechten Szene wurden aus dem Verkehr gezogen. Am Postplatz ergingen Platzverweise gegen 40 Personen aus der «Querdenker»-Szene. (…) Zu einer der genehmigten Gegendemonstration hatten sich am frühen Nachmittag 60 bis 70 Menschen versammelt, in der Stadt bewegten sich danach zudem einzelne kleinere Gruppen. Aus Sicht der OVG-Richter überwog das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.