Ein AfD-Bundestagsabgeordneter aus Gera sorgte vor einigen Tagen mit Fotos von der Corona-Demo in Berlin für Aufsehen. Der Politiker und Arzt Robby Schlund aus Gera posiert auf dem Bild mit einem Schild, auf dem Virologe Christian Drosten in einem Sträflingsanzug und dem Stempel „Schuldig“ abgegbildet ist. Das könnte nun berufliche Konsequenzen für den Mediziner nach sich ziehen. Im Hintergrund des kontroversen Bildes sind ähnliche Schilder zu sehen, auf denen der bayerische Ministerpräsident Markus Söder oder der Berliner Bürgermeister Michael Müller ebenfalls in Sträflingsanzügen zu sehen sind. Das Foto wurde von Karsten Hilse veröffentlicht, dem Umweltpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vorstandsvorsitzenden der AfD-Kreisverbandes Bautzen (Sachsen). „Auch in Berlin, mein Kollege Robby Schlund“, schreibt er dazu. Doch jetzt könnte dem Arzt Robby Schlund, der in Gera eine Privatpraxis betreibt, ein berufsrechtliches Verfahren zukommen. Denn die Landesärztekammer Thüringen prüft aktuell, ob derartige Schritte eingeleitet werden können, sagte eine Kammersprecherin am Montag auf dpa-Anfrage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte das Zeigen derartiger Plakate als unerträgliche Entgleisung bezeichnet und berufsrechtliche Schritte gegen beteiligte Ärzte angekündigt

via thüringen24: Gera: Verfahren gegen Arzt und AfD-Politiker wegen Drosten-Plakat? – „Berufswidrig“

siehe auch: Ärztekammer Thüringen prüft berufsrechtliches Verfahren gegen Arzt und AfD-Abgeordneten. Die Lan­des­ärz­te­kam­mer Thüringen prüft nach dem Zeigen eines umstritte­nen Plakats auf einer Berliner Demonstration ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Arzt und AfD-Bundestagsabgeordneten Robby Schlund aus Gera. Über die Einleitung eines solchen Verfahrens müsse der Kammervorstand nach Abwä­gung aller Umstände entscheiden, sagte eine Kammersprecherin heute. Dazu solle auch der Mediziner selbst angehört werden. (…) Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet Mediziner, sich untereinander kollegial zu verhalten. „Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen einer Ärztin oder eines Arztes sowie herabsetzende Äußerungen sind berufswidrig“, heißt es in Paragraf 29 der Thüringer Berufsordnung. Schlund betreibt eine Privatpraxis in Gera. Er hatte das Plakat mit der Darstellung Drostens gegenüber der dpa als „politische Satire“, die vom Grundgesetz gedeckt sei, bezeichnet. Er habe das Plakat nicht selbst erstellt, es in Berlin aber zeitweise gehalten