Bei mindestens vier Bewerbern der Partei lehnten die Wahlausschüsse eine Kandidatur ab. Einer der Kandidaten hatte unter anderem das Hissen der Regenbogenfahne mit dem Hissen einer NS-Hakenkreuzflagge verglichen. Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. Die Entscheidungen mussten bis heute fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge. Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. (…) Im Falle Bothes beriefen sich die Mitglieder des Wahlausschusses auf eine Bewertung des niedersächsischen Innenministeriums, in die unter anderem migrationsfeindliche Posts Bothes in den sozialen Medien eingeflossen seien. Auch sei Bothe führender Vertreter einer vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuften Organisation

via tagesspiegel: Zweifel an Verfassungstreue: Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen

siehe auch: Zu rechts für lokale Spitzenämter Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen Mehrere AfD-Politiker dürfen in Niedersachsen nicht zur Kommunalwahl antreten. Die Wahlausschüsse haben Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. (…) Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. (…) Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber wurden dagegen zugelassen, darunter Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland.


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