Der 45-Jährige habe “sich mit der Ideologie der Reichsbürgerszene identifiziert” und hierfür Werbung betrieben. Ein Beamter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd wird wegen seiner Nähe zu den sogenannten Reichsbürgern aus dem Polizeidienst entfernt. Er verliert damit seinen Beamtenstatus. Wie das Polizeipräsidium in Rosenheim am Montag berichtete, habe dies das Verwaltungsgericht in München kürzlich so entschieden. Der 45-Jährige habe “sich mit der Ideologie der Reichsbürgerszene identifiziert und Werbung hierfür betrieben”, betonte das Präsidium. “Reichsbürger” erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an. Wie die Polizeibehörde berichtete, wurde bereits seit Mitte 2016 ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Polizeihauptmeister geführt. Das Gericht habe den Polizisten nun wegen fehlender verfassungsmäßiger Treue aus dem Beamtenverhältnis entfernt
via sz: Polizeipräsidium Oberbayern Süd:Polizist verliert Beamtenstatus wegen Nähe zu “Reichsbürgern”
siehe auch: Polizist aus der Region wegen Reichsbürger-Ideologie suspendiert. Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde ein Polizeibeamter, der bei einer Polizeiinspektion des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd seinen Dienst verrichtete, aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Polizeipräsident Robert Kopp begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich. (…) Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Verhandlung der Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht München wurde der 45-Jährige aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht erkannte in dem Verhalten des Beamten die fehlende verfassungsmäßige Treue. Im gleichen Kontext hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bereits zuvor die waffenrechtlichen Bescheinigungen für eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein des 45-jährigen widerrufen. Aufgrund der Klage des Beamten gegen den entsprechenden Bescheid des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd entschied das Verwaltungsgericht München bereits im Januar 2020, dass der Widerruf der beiden waffenrechtlichen Ersatzbescheinigungen rechtmäßig war und wies die Klage ab.