AfD-Politiker als Kulturreferent in Tittmoning abberufen

Der Tittmoninger Stadtrat hat AfD-Politiker Sebastian Gruttauer als Kulturreferenten abberufen. Vorausgegangen waren Wochen der Kritik aus der Kulturszene. Das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition übernimmt nun Bürgermeister Andreas Bratzdrum.Der AfD-Politiker Sebastian Gruttauer ist nicht mehr Kulturreferent der Stadt Tittmoning. Der Stadtrat entzog ihm am Dienstagabend das Referat für Kultur, Brauchtum und Tradition. Der Beschluss fiel bei zwei Gegenstimmen von Sebastian Gruttauer und Janosch Weiß, beide AfD. Das Kulturreferat geht nun an den ersten Bürgermeister über. Stadtspitze zieht Konsequenzen aus Kulturstreit Hintergrund ist eine seit Wochen schwelende Auseinandersetzung um die Besetzung des Postens und die Kritik aus der regionalen Kulturszene. In der Beschlussvorlage begründete Bürgermeister Andreas Bratzdrum (CSU) den Schritt damit, dass Gruttauer der Stadt seit seiner Ernennung durch öffentliche Einlassungen geschadet habe. Als besonders problematisch wurde demnach gewertet, dass der AfD-Stadtrat im Zusammenhang mit dem Kulturreferat offen von einem “Kulturkampf” gesprochen habe. Damit sei die für das Amt notwendige integrative Rolle beschädigt worden. Der Bürgermeister hatte die Einbindung Gruttauers in das Referat zuletzt als Fehler bezeichnet. Die Erwartung, die AfD durch kommunalpolitische Verantwortung zu entzaubern, habe sich nicht erfüllt. Vielmehr sei die Stadt in eine Debatte geraten, die das kulturelle Leben Tittmonings belaste und über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt habe.

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Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen – #terror

Das Landgericht Augsburg hat im Prozess um den Hammerangriff an einer Schule in Friedberg das Urteil gefällt: Der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Von Barbara Leinfelder Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am 17.06.2026 um 15:30 Uhr. Der 15 Jahre alte Jugendliche, der im vergangenen Herbst an der Mittelschule in Friedberg zwei Mitschüler mit einem Hammer attackierte, ist heute vor dem Augsburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung. Zum Artikel: Hammerattacke von Friedberg: “Ich wusste, das ist kein Spaß!” Mordvorwurf wurde fallengelassen Das Gericht bliebt in seinem Urteil unter der Forderung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl geht davon aus, dass der 15-Jährige aus eigenem Entschluss von weiteren Schlägen abgesehen hat, daher das deutlich mildere Urteil. “Er hätte ohne Probleme weiter zuschlagen können”, habe es aber nicht getan, so Gerichtssprecher Michael Rauh. Gericht: Rassismus war kein Motiv Auch hinsichtlich der Motivlage setzte das Gericht einen anderen Akzent als die Generalstaatsanwaltschaft: Der 15-Jährige sei laut Gericht im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Ein rein rassistisches Motiv, dass er nämlich Muslime töten wolle, sei aber nicht zu erkennen. Vielmehr habe er sich für eine frühere Beleidigung rächen wollen. Gerichtssprecher Michael Rauh schildert die Gemengelage: “Der Angeklagte wollte ein Zeichen gegen Mobbing setzen. Er wollte insgesamt mit der Tat im Internet Berühmtheit erlangen. Das war ein Stück seiner Motivlage.” Ziel sei es jetzt, so Rauh weiter, dass der Jugendliche in der Haft an sich arbeite und diesen “Schuss vor den Bug” nutze, um sein Problem aufzuarbeiten und aus dem extremistischen Gedankengut herauszukommen. Nach Informationen des BR hatte der Schüler bei der Tat einen Militäranzug sowie eine Art Wehrmachtshelm getragen. Mit Hammer, Messer und Softair-Pistole bewaffnet Der Jugendliche war im vergangenen Herbst auf dem Pausenhof seiner früheren Schule aufgetaucht – bewaffnet mit einem Hammer, einem Messer und einer Softair-Pistole. Dort attackierte er zwei ehemalige Mitschüler und verletzte sie erheblich. Einer der attackierten Jungen flüchtete zunächst, rannte dann aber zurück und stellte sich dem Täter entgegen, um seinen verletzten Freund aus der Gefahrenzone zu holen. Opfer kann Urteil akzeptieren Die Anwältin des Jugendlichen sagte dem BR, der Angeklagte wirke auf sie noch sehr kindlich und unreif. Sie hoffe, dass er in der Haft eine neue Struktur für sein weiteres Leben aufbauen könne. Ihr Mandant würde das Urteil akzeptieren, auch wenn er immer noch unter Angstzuständen und Flashbacks leide. “Ich denke aber, dass er das schaffen wird. Er hat tolle Eltern, gute Freunde, macht Sport. Auch das heutige Urteil trägt zu Verarbeitung bei.”

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Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf – #LockHimUp

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Lars Haise. Der AfD-Abgeordnete soll ein Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner veröffentlicht haben – ohne deren Einwilligung. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Lars Haise aus Baden-Württemberg aufgehoben. Das hat die Parlamentsverwaltung auf ihrer Website bekannt gegeben. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund ist demnach ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Die Behörde bestätigte ein solches Verfahren gegen einen Parlamentarier, nannte auf Anfrage aber keinen Namen. Sie habe Anfang Februar beim zuständigen Amtsgericht in Schorndorf einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Darin forderten die Ermittler eine Geldstrafe über 60 Tagessätze. Durch seine Wahl in den Bundestag habe der Mann bislang aber parlamentarische Immunität genossen. Daher sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Mit der Immunitätsaufhebung werde eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft. Nach „Spiegel“-Informationen soll Haise im Mai 2024 vor seiner Wahl in sozialen Medien eine Art Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner ohne deren Einverständnis veröffentlicht haben.

via tagesspiegel: Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf

#Vetternwirtschaft bei der AfD – Jan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf

Vor dem Arbeitsgericht klagt der Bundestagsabgeordnete gegen seine fristlose Entlassung aus einem Minijob. In Wirklichkeit geht es um seinen Ruf. Der Mann, der die Affäre um die Vetternwirtschaft in der AfD überhaupt erst ins Rollen brachte, sitzt am Dienstag in einem dieser schmucklosen, zweckmäßigen, kleinen Sitzungssäle des Arbeitsgerichtes Braunschweig und versucht zu retten, was zu retten ist. Formal geht es darum, ob die fristlose Kündigung seines Minijobs bei einer Braunschweiger E-Zigarettenfirma namens MS Vape World GmbH rechtmäßig war. Die hatte ihm am 12.12.2025 fristlos und danach noch einmal ordentlich zum Ende des Monats gekündigt. Zumindest die ordentliche Kündigung ist längst wirksam. Es geht also – auf dem Papier – um zwei Wochen und einen Streitwert von 274 Euro. Ein seltsames Anliegen für einen Bundestagsabgeordneten, der mehr als 17.000 Euro im Monat bekommt – und da ist das Budget für Mitarbeiter und Büro nicht eingerechnet. Aber für den 34-jährigen Jan Wenzel Schmidt geht es hier natürlich um viel mehr. Lange war Schmidt einer der Strippenzieher in der AfD Sachsen-Anhalts. Er begann seine Karriere bei der Jungen Alternative, wird mit der Identitären Bewegung in Verbindung gebracht, äußerte offen Sympathien für Positionen des mittlerweile aufgelösten Flügels um Björn Höcke. Einer, der selbst innerhalb der AfD eher rechts außen spielt und dem robuste Methoden beim Machterwerb und Machtverteidigen nachgesagt werden. Minijobs, Dienstwagen und VIP-Tickets Damit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Anfang Dezember berichtete der Spiegel über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Braunschweiger E-Zigarettenfirma. Hauptbelastungszeuge: Der Prokurist der Firma, der in einer eidesstattlichen Versicherung diverse Vorwürfe gegen Schmidt erhob. So soll Schmidt sich als Minijobber anstellen lassen haben, ohne dafür irgendeine Arbeitsleistung zu erbringen. Er soll außerdem vier Personen aus seinem privaten Umfeld, darunter seine Mutter, in ähnliche Scheinarbeitsverhältnisse gebracht haben. Genutzt hat er dabei nicht nur seinen Einfluss als Abgeordneter, sondern auch als Mit-Gesellschafter der Firma. Im Gegenzug stellte er den Prokuristen, den Geschäftsführer und eine weitere Mitarbeiterin aus der E-Zigarettenfirma als geringfügig Beschäftigte in seinem Bundestagsbüro an – auch sie sollen auf den mit Steuermitteln bezahlten Stellen keine Arbeitsleistung erbracht haben. Außerdem soll er sich über die Firma einen Dienstwagen im Wert von 64.000 Euro und VIP-Tickets für den 1. FC Magdeburg im Wert von rund 15.000 Euro bezahlen lassen haben. Auch seine Firma JWS Unternehmensberatung UG hat der E-Zigarettenfirma eine Rechnung über mehrere Tausend Euro gestellt – wobei unklar ist, welche Beratungsleistungen hierfür erbracht worden sein sollen. Die Vetternwirtschaftsvorwürfe ziehen Kreise Jan Wenzel Schmidt bestreitet die meisten dieser Vorwürfe. In früheren Medienäußerungen hat er sie meist als Teil einer parteiinternen Kampagne abgetan. Und er hat sich dafür gerächt: Kaum waren die Vorwürfe in der Welt, hat er seinerseits Parteikollegen der Vetternwirtschaft und des Abrechnungsbetruges bezichtigt. Diese Vorwürfe breiteten sich immer weiter aus und betrafen am Ende mehrere Landesverbände. Vor allem die Überkreuz-Beschäftigung von Verwandten wird offenbar in weiten Teilen der AfD angewandt. Auf diese Weise umgeht man zumindest auf dem Papier die Regelungen der Parlamente, die eine Anstellung von Angehörigen eigentlich verbieten.

via taz_ Vetternwirtschaft bei der AfD Jan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf

Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

Wegen seiner Stelle als AfD-Fraktionschef einer Brandenburger Gemeindevertretung hat ein Berliner Polizist eine Jobzusage verloren. Ein Gericht wies seine Klage zurück. Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse »Zweifel an der charakterlichen Eignung« aufkommen. Zweifel an Verfassungstreue Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück

via zeit: Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

siehe auch: Verwaltungsgericht Berlin AfD-Fraktionsvorsitzender darf nicht in gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war. (VG 7 L 479/26) Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.

Neuer AfD-Generalsekretär: Seiferts Geschäfte mit Parteifreunden

Der neue Generalsekretär der Landes-AfD, Seifert, hat von fragwürdigen Geschäften mit der AfD-Kreistagsfraktion in seinem Kreisverband Vorpommern-Rügen profitiert. Der Stralsunder kassierte 2023 für Aufträge der AfD-Fraktion rund 6.000 Euro. Der Landkreis moniert die Ausgaben dafür als zweckwidrig. Am vergangenen Wochenende erlebte Dario Seifert den bisherigen Höhepunkt seiner parteiinternen Karriere. Der 32-jährige Bundestagsabgeordnete wurde beim Parteitag in Grimmen mit knapp 92 Prozent zum neuen Generalsekretär der Landes-AfD gewählt. Der Stralsunder sitzt damit an entscheidenden Hebeln: Er soll Wahlkämpfe organisieren, den Nachwuchs in der in Teilen rechtsextremen Jugendorganisation “Generation Deutschland” fördern und allgemein die Schlagkraft der Partei erhöhen. Lob vom Vorsitzenden Seifert gilt schon seit langem als mächtiger parteiinternen Strippenzieher, an dem niemand vorbeikommt. Seine Vergangenheit als Neonazi, über die zuletzt auch bundesweit berichtet wurde, hinderte ihn nicht am Aufstieg. Sein langjähriger Gegner und Widersacher, der Co-Vorsitzende Leif-Erik Holm, lobte in Grimmen Seiferts “ungeheures Organisations- und Kommunikationstalent”. Er habe seinen Kreisverband Vorpommern-Rügen in den vergangenen Jahren so “hochgepusht” wie keinen anderen, mit einer Mitgliederzahl, “die deutschlandweit ihresgleichen sucht”, so Holm. 6.000 Euro für Werbemittel Sein oft gelobtes Talent hat Seifert in der Vergangenheit offenbar auch einen eigenen Vorteil gebracht. Nach NDR Informationen machte er 2023 Geschäfte mit der AfD-Kreistagsfraktion in Vorpommern-Rügen. Seifert lieferte der Kreistags-Fraktion über seine Stralsunder Firma Strela Medien Zollstöcke und Mützen, Kugelschreiber und Tassen, außerdem entwarf er ein Logo für die Fraktion. Im Mai und im September stellte er die Leistungen für die Werbemittel der Fraktion in Rechnung. Es ging um 3.502,27 Euro und 2.395,12 Euro – zusammen knapp 6.000 Euro. Die Fraktion überwies die Summe unverzüglich auf Seiferts Konto bei der Ostseesparkasse. Die Belege liegen dem NDR vor. Seiferts Geschäfte mit seinen Parteifreunden im Kreistag auf Kosten des Steuerzahlers sind allerdings fragwürdig. Denn in einem Prüfbericht kommt die Kreisverwaltung zu dem Schluss, dass das Geld zweckwidrig ausgezahlt wurde. Die Anschaffung des Werbematerials gehöre nicht zur Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion, heißt es in dem Prüfbericht, der dem NDR vorliegt. Dort sind die beiden Rechnungen Seiferts aufgeführt, ohne allerdings den Urheber zu nennen. Der Kreis bemängelt damit nicht die Auftragsvergabe an Seifert. Insgesamt kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass die AfD-Kreistagsfraktion bis 2024 rund 8.500 Euro zweckwidrig ausgegeben hat. Der Großteil ging an Seiferts Firma.

via ndr: Neuer AfD-Generalsekretär: Seiferts Geschäfte mit Parteifreunden

Hass-Drohschreiben voller Neonazi-Fantasien in Thüringen aufgetaucht – #terror

In Thüringen sind Drohbriefe voller Neonazi-Parolen, Hass, Hetze und Mordfantasien aufgetaucht. Sie seien im letzten Monat an Bildungseinrichtungen, Polizeistationen, Sportvereine, kommunale Verwaltungen, politische Einrichtungen und Privatpersonen verschickt worden, schreibt die “taz” und beruft sich unter anderem auf Polizeiangaben. Von mindestens 19 Briefen ist die Rede – hauptsächlich im Raum Eisenach. Teils enthalten sie demnach die Bezeichnung “NSU 2.0”. Dies ist eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) ist, die zehn Morde verübte. Die Linksfraktion im Thüringer Landtag bestätigt, solch einen Drohbrief mit dem Begriff “NSU 2.0” erhalten zu haben. “In erschütternder Offenheit enthält das Schreiben nationalsozialistische Vernichtungsfantasien und Mordaufrufe, antisemitische und antimuslimische Hetze sowie rassistische Entmenschlichung, Symboliken aus der Neonazi-Szene und das Kürzel ‘AFD’ neben der Androhung des Einsatzes von chemischen Mordmitteln”, sagt die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss.

via t-onien: Hass-Drohschreiben voller Neonazi-Fantasien in Thüringen aufgetaucht