AfD-Betrügerin fällt bei Vize-Wahl durch

Das Parlament konnte am Samstagvormittag zwar mit Thadäus König (42, CDU) endlich einen Landtagspräsidenten wählen. Doch direkt danach drohte neuer Zoff um die Posten der Vizepräsidenten! Die AfD hatte auch für das Stellvertreter-Amt Wiebke Muhsal (38) nominiert, die am Vormittag dem CDU-Mann bei der Abstimmung um den Landtags-Präsidenten mit 32 zu 54 Stimmen unterlag. Allerdings fiel Muhsal am Samstagmittag im ersten Wahlgang durch. Sie erhielt nur 32 JA-Stimmen, 41 NEIN-Stimmen, 14 Enthaltungen. (,,,) 2017 wurde sie von einem Gericht zu 8000 Euro Geldstrafe wegen Betrug verurteilt, weil sie den Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin um zwei Monate vordatiert hatte, um mehr Geld von der Landtagsverwaltung zu ergaunern. Außerdem betrat sie mal bei einer Kita-Debatte den Plenarsaal in Vollverschleierung. Nach eigener Aussage, um „gegen die Entwürdigung der Frau durch die Vollverschleierung“ demonstrieren zu wollen.

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AfD-Politikerin unterstützte Neonazi-Organisation „#Artgemeinschaft“ – #braunzone

Die Duisburger AfD-Stadträtin Sabine Dehnen unterstützte die neonazistische „Artgemeinschaft“ vor deren Verbot. Dem NRW-Landesvorstand sind die Vorwürfe gegen die Mitarbeiterin von Bundesvize Gottschalk seit Oktober 2023 bekannt. Dem Verein ging es um das „Ausleben der rechtsextremistischen Weltanschauung“. Die „Artgemeinschaft“ war bis zu ihrem Verbot im vergangenen Jahr eine der größten Neonazi-Organisationen Deutschlands. Ihre Ideologie bestand unter anderem aus offenem Rassismus und Antisemitismus, geleitet wurde sie lange von Funktionären der NPD. Laut Hamburger Verfassungsschutz orientierte sich der Verein am Nationalsozialismus und knüpfte „unmittelbar an die Rassenlehre des ‚Dritten Reichs‘“ an. Nun zeigt eine Recherche von WELT AM SONNTAG, dass die Duisburger AfD-Stadträtin Sabine Dehnen im Umfeld der „Artgemeinschaft“ aktiv war und diese unterstützte. Demnach nahm sie in mehreren Bundesländern an Veranstaltungen der Gruppe teil. Die Recherche zeigt, dass das Polizeipräsidium Duisburg ihr nach Hinweisen des Verfassungsschutzes die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen hat. Ihre Waffenbesitzkarte, die ihr zuvor den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen ermöglicht hatte, musste sie daher zurückgeben. Das Duisburger Polizeipräsidium bestätigte die Recherchen. Demnach ist der Bescheid bereits im Oktober 2021 ergangen. „Die Rechtsgrundlage des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis ist Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 3 c) Waffengesetz“, sagte eine Sprecherin WELT AM SONNTAG. Demnach wurde die Zuverlässigkeit versagt, da Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass Dehnen eine Vereinigung unterstütze, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ und „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“ gerichtet ist. (…) Innerhalb der AfD ist sie auch auf Landesebene aktiv. 2022 kandidierte sie im Wahlkreis Duisburg III erfolglos für den Landtag. Damals war sie Referentin der nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsfraktion, mittlerweile ist sie Mitarbeiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Kay Gottschalk. Gottschalk ist Vize-Parteichef der AfD sowie Vize-Landeschef in Nordrhein-Westfalen. Die „Artgemeinschaft“ steht auf einer Unvereinbarkeitsliste der AfD.

via welt: AfD-Politikerin unterstützte Neonazi-Organisation „Artgemeinschaft“

„Ein solches Verfahren noch nicht erlebt“: Richter schickt #Reichsbürger ins Gefängis – #LockHimUp

14 Verhandlungstage lang hat er die übrigen Prozessbeteiligten bedroht und beschimpft. Am Freitag nun haben die Richter dem ungewöhnlichen Prozess am Münchner Landgericht ein Ende gesetzt. Für zwei Jahre und zehn Monate muss der Olchinger ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann gab zu, ein solches Verfahren in seinen 35 Berufsjahren noch nicht erlebt zu haben. Ein anderer Prozessbeteiligter bezeichnete das Urteil als „Geschenk“ für den Angeklagten. Angeklagt war der 59-Jährige, weil er vor drei Jahren auf seinem Telegram-Kanal zu Protestaktionen aufgerufen hat. Betroffen waren vor allem Jugendämter, Amtsgerichte und Polizeistationen, die nach Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung tätig geworden waren. Der Angeklagte und ein Teil seiner Telegram-Follower haben dann bei den staatlichen Stellen angerufen, Mitarbeiter beschimpft und den Geschäftsbetrieb teilweise lahmgelegt. Vor Gericht hat der 59-Jährige die Aktionen verteidigt: Kinder aus ihren Familien zu nehmen, sei „Kindesraub“. Die Staatsschutzkammer hatte keine Zweifel, dass sich der Olchinger in 14 solcher Fälle wegen Bildung krimineller Vereinigungen, in noch mehr Fällen wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte strafbar gemacht hat. Richter Riedmann bezeichnete den Ingenieur als intelligenten Menschen, der „sich verlaufen hat“. Neben Reichsbürger-Thesen und Verschwörungstheorien habe er sich von der amerikanischen QAnon-Bewegung beeinflussen lassen (…) Als seine Sympathisanten gemeinsam mit dem Angeklagten ein „Großer Gott, wir loben Dich“ anstimmten, ließ Riedmann den Zuhörerraum räumen. Als nicht nachvollziehbar bezeichnete der Vorsitzende, dass so viele dem Angeklagten „nachlaufen und ihn vergöttern“. „Das ist Gotteslästerung, was Du Arschloch machst“, beleidigte ihn der Olchinger. Auf ein Ordnungsgeld verzichtete die Kammer diesmal. An den vorherigen Verhandlungstagen nicht: Die Ordnungsgelder summieren sich auf mehrere Tausend Euro. Sollte der Angeklagte sie nicht bezahlen, muss er allein deshalb für mehrere Monate in Haft. In die Gesamtstrafe hat das Landgericht eine amtsgerichliche Vorverurteilung über eineinhalb Jahre einbezogen, die der Olchinger zum großen Teil bereits abgesessen hat. Zieht man die Vorstrafe ab, ist er für die nun angeklagten Taten zu gerade einmal einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

via merkur: „Ein solches Verfahren noch nicht erlebt“: Richter schickt Reichsbürger ins Gefängis

Kein Ausschluss: AfD-Mann Asch bleibt Feuerwehrmann in Schöneck

Trotz öffentlicher Kritik und einem eingeleiteten Ausschlussverfahren bleibt Dominik Asch, Mitglied der rechtsextremistischen Jungen Alternative, Feuerwehrmann in Schöneck. Schöneck – Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat das eingeleitete Ausschlussverfahren gegen den Feuerwehrmann Dominik Asch eingestellt. Darüber informierte die Feuerwehr Schöneck gestern in einer Mitteilung. Ein Ausschluss würde einer gerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, hieß es dort als Begründung. Zum Hintergrund: Im Februar dieses Jahres hatte Asch als Gast bei einer Podiumsdiskussion zur Bürgermeisterwahl erstmals öffentlich in seiner Heimatgemeinde erklärt, dass er stellvertretender Landesvorsitzender der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) ist. Diese gilt als gesichert rechtsextremistisch. Im Zuge von Recherchen unserer Redaktion stellte sich heraus, dass Asch in Schöneck vielfältig engagiert ist: als Feuerwehrmann, im Fußballverein und im Tennisclub. Schnell kam die Frage auf, wie das zusammenpasst: rechtsextremistische Gesinnung und Zugehörigkeit zu Feuerwehr beziehungsweise Verein. Auf Anfrage hieß es seitens der Gemeinde zunächst, dass sich Asch „im Einsatz- und Übungsdienst stets weltanschaulich neutral“ verhalten habe. Mitgliedschaft und Ausschluss aus der Feuerwehr Schöneck könnten nur aufgrund gültiger Rechtsvorschriften vollzogen werden. Einen Verstoß gegen die gültigen Rechtsvorschriften gebe es aber nicht.

via fr: Kein Ausschluss: AfD-Mann Asch bleibt Feuerwehrmann in Schöneck

Bericht des US-Justizministeriums In Mississippi terrorisiert die Polizei schwarze Bürger – #blm #BlackLivesMatter #polizeiproblem

Der Polizeichef des Südstaatenortes Lexington prahlte, wie viele Menschen er schon erschossen habe. Als das Justizministerium sein Revier genauer untersuchte, stießen die Ermittler offenbar auf Machtmissbrauch und Rassismus. Lexington ist eine kleine Gemeinde, mitten in Mississippi. Etwas mehr als 1600 Menschen wohnen dort, rund zwei Drittel sind afroamerikanischer Abstammung. Nachdem im vergangenen Jahr der Polizeichef wegen rassistischer Beleidigungen gehen musste, ermittelte das US-Justizministerium. Jetzt ist der Bericht da, die Ergebnisse sind erschütternd. Wie das US-Justizministerium mitteilte, habe man eine Reihe von Bürgerrechtsverletzungen der Kleinstadt festgestellt. Den Polizisten wird vorgeworfen, routinemäßig übermäßige Gewalt anzuwenden und Personen zu verhaften, die Bußgelder für geringfügige Verkehrsverstöße zahlen müssen. Die Abteilung für Bürgerrechte des Ministeriums berichtete, dass Schwarze in Lexington, Mississippi, unverhältnismäßig oft Zielscheibe aggressiven polizeilichen Handelns waren. Das Vorgehen der Polizei sei zum Teil auf »vorsätzliche Diskriminierung« zurückzuführen. (…) Die Untersuchung begann im vergangenen Jahr. Damals war der frühere Polizeichef Sam Dobbins entlassen worden. Eine Aufnahme war aufgetaucht, auf der Dobbins eine rassistische Beleidigung benutzte und damit prahlte, 119 Mal auf jemanden geschossen zu haben. Im Dienst habe er schon 13 Menschen erschossen, so der Bericht des Justizministeriums. Lokalen Medienberichten zufolge hatte Dobbins zuvor bestritten, die Beleidigung verwendet zu haben. (…) Der Bericht aus Lexington, Mississippi, konzentriert sich auf das, was Justizbeamtin Clarke als »krudes Polizeiarbeit-für-Profit-Schema« bezeichnet. Dabei hängt das Budget einer Polizeidienststelle von den Einnahmen ab, die sie durch die Strafverfolgung erzielt. Überspitzt heißt das: Je mehr Strafzettel die Polizisten verteilen, desto eher lässt sich das Revier im kommenden Jahr renovieren. Die Polizei in Lexington verhaftet routinemäßig Menschen wegen geringfügiger Vergehen wie Verkehrsdelikten. Dann hält sie sie so lange im Gefängnis fest, bis sie zahlen, so das Justizministerium. Ein Mann verbrachte zwölf Tage im Gefängnis, weil er Zuckerpäckchen gestohlen hatte, heißt es in dem Bericht. Das Justizministerium stellte fest, dass die Einnahmen der Polizeibehörde aus Bußgeldern und Gebühren in den vergangenen Jahren um das Siebenfache gestiegen sind.

via spiegel: Bericht des US-Justizministeriums In Mississippi terrorisiert die Polizei schwarze Bürger

“Judensau” – Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem verurteilt – #LockHimUp

Zwei junge Männer stehen vor dem Heidelberger Landgericht, weil sie im Jahr 2020 bei einer Feier der Burschenschaft Normannia einen jungen Mann antisemitisch beleidigt und mit Gürteln geschlagen haben sollen. Ein Ex-Mitarbeiter des inzwischen zurückgetretenen AfD-Vize-Fraktionschefs im nordrhein-westfälischen Landtag ist wegen einer antisemitischen Gewalttat in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde wie schon am Amtsgericht in Heidelberg nun auch in der Berufung am Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen.  Das Landgericht in Heidelberg sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige mit zwei Mittätern bei der Burschenschaft «Normannia» im Jahr 2020 über das Opfer hergefallen war, das dabei von den Angreifern als «Judensau» und «Drecksjude» beschimpft worden war. Der Mann hatte zuvor berichtet, er habe jüdische Vorfahren. Das Landgericht ließ die Revision zum Oberlandesgericht Karlsruhe zu. Der jetzt in zweiter Instanz verurteilte 25-Jährige war bis vor wenigen Wochen Mitarbeiter von AfD-Vize-Fraktionschef Klaus Esser im nordrhein-westfälischen Landtag. Der Landtag hatte nach Bekanntwerden des Falls ein Gutachten erstellen lassen und dem Mitarbeiter unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Parlamentskomplexes erteilt. Vor jedem Zutritt sollte eine Personenkontrolle erfolgen.

via zeit: “Judensau” – Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem verurteilt

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Von Christian Spannagel – Haus in Heidelberg, CC BY-SA 2.0, Link

Schutz für Schwule und Lesben: Landtags-AfD sorgt für Eklat

Eine Landtagsrede des AfD-Abgeordneten Horst Förster hat möglicherweise parlamentsrechtliche Folgen. Förster hatte queere Menschen in die Nähe von Pädophilen gerückt. Andere Fraktionen sind nicht nur deshalb empört. Der Start der ersten Landtagswoche nach der Sommerpause fand ein jähes Ende. Am Mittwochabend kurz nach 20 Uhr brach Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU) die Sitzung vorzeitig ab – auf Antrag der AfD-Fraktion. Das Parlament war nicht beschlussfähig, weniger als die Hälfte der Abgeordneten war im Saal. Die Abstimmung über einen Antrag der Grünen zum Schutz für queere Menschen – also Schwule, Lesben und Transsexuelle – musste ausfallen. Vorausgegangen war eine kontroverse Debatte. Schutz für queere Straßenfeste Anlass für den Antrag der Grünen waren vor allem die Störaktionen von Rechtsextremen gegen die CSD-Demonstration von queeren Menschen in Wismar. Vor anderthalb Wochen kam es dort auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Grünen verlangten mehr Schutz für queere Menschen, unter anderem “polizeiliche Absicherungskonzepte für CSD-Demonstrationen und queere Straßenfeste”. AfD fordert “Grundrecht auf Normalität” Während andere Fraktionen Sympathie oder Unterstützung signalisierten, sprach sich die AfD vehement dagegen aus. Der Abgeordnete Horst Förster griff zu Beginn tief in die Klischee-Kiste: “Schwul oder lesbisch zu sein, ist in der Realität kein Problem. Ich habe gelegentlich eher den Eindruck, dass es der Karriere förderlich sein kann.” Mit Blick auf Transsexuelle sagte der ehemalige Amtsgerichtsdirektor: “Es ist an der Zeit, ein Grundrecht auf Normalität auszurufen, das heißt, unbelästigt so zu sein, wie es der natürlichen Ordnung und unseren kulturellen Vorstellungen entspricht.” Grüne nennen AfD-Beitrag “Hassrede” Außerdem rückte Förster die queere Szene in die Nähe von Pädophilen, denn auch Pädophilie sei eine “sexuelle Orientierung”. Hannes Damm (Grüne) machten die Aussagen fassungslos: “Das ist eine menschenverachtende Hassrede, dass man Pädophilie – eine sexuelle Störung – gleichsetzt mit einer sexuellen Orientierung bei Schwulen, Lesben und anderen queeren Menschen.” An die Adresse von Förster sagte Damm: “Dass Sie berechtigte Interessen dieser Gruppen, deren Lebensweise Ihnen nicht gefällt, schlicht negieren, das hatten wir schon einmal in Deutschland.” Auch Dirk Bruhn (Linke) wies Försters Aussagen als “verunglimpfend” zurück.

via ndr: Schutz für Schwule und Lesben: Landtags-AfD sorgt für Eklat

hands joined against progress pride flag
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