14 Verhandlungstage lang hat er die übrigen Prozessbeteiligten bedroht und beschimpft. Am Freitag nun haben die Richter dem ungewöhnlichen Prozess am Münchner Landgericht ein Ende gesetzt. Für zwei Jahre und zehn Monate muss der Olchinger ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann gab zu, ein solches Verfahren in seinen 35 Berufsjahren noch nicht erlebt zu haben. Ein anderer Prozessbeteiligter bezeichnete das Urteil als „Geschenk“ für den Angeklagten. Angeklagt war der 59-Jährige, weil er vor drei Jahren auf seinem Telegram-Kanal zu Protestaktionen aufgerufen hat. Betroffen waren vor allem Jugendämter, Amtsgerichte und Polizeistationen, die nach Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung tätig geworden waren. Der Angeklagte und ein Teil seiner Telegram-Follower haben dann bei den staatlichen Stellen angerufen, Mitarbeiter beschimpft und den Geschäftsbetrieb teilweise lahmgelegt. Vor Gericht hat der 59-Jährige die Aktionen verteidigt: Kinder aus ihren Familien zu nehmen, sei „Kindesraub“. Die Staatsschutzkammer hatte keine Zweifel, dass sich der Olchinger in 14 solcher Fälle wegen Bildung krimineller Vereinigungen, in noch mehr Fällen wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte strafbar gemacht hat. Richter Riedmann bezeichnete den Ingenieur als intelligenten Menschen, der „sich verlaufen hat“. Neben Reichsbürger-Thesen und Verschwörungstheorien habe er sich von der amerikanischen QAnon-Bewegung beeinflussen lassen (…) Als seine Sympathisanten gemeinsam mit dem Angeklagten ein „Großer Gott, wir loben Dich“ anstimmten, ließ Riedmann den Zuhörerraum räumen. Als nicht nachvollziehbar bezeichnete der Vorsitzende, dass so viele dem Angeklagten „nachlaufen und ihn vergöttern“. „Das ist Gotteslästerung, was Du Arschloch machst“, beleidigte ihn der Olchinger. Auf ein Ordnungsgeld verzichtete die Kammer diesmal. An den vorherigen Verhandlungstagen nicht: Die Ordnungsgelder summieren sich auf mehrere Tausend Euro. Sollte der Angeklagte sie nicht bezahlen, muss er allein deshalb für mehrere Monate in Haft. In die Gesamtstrafe hat das Landgericht eine amtsgerichliche Vorverurteilung über eineinhalb Jahre einbezogen, die der Olchinger zum großen Teil bereits abgesessen hat. Zieht man die Vorstrafe ab, ist er für die nun angeklagten Taten zu gerade einmal einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

via merkur: „Ein solches Verfahren noch nicht erlebt“: Richter schickt Reichsbürger ins Gefängis