Türkische Gemeinde hält Residenzpflicht nach AfD-Sieg für unzumutbar

Die Türkische Gemeinde fordert, keine Asylbewerber mehr nach Sachsen-Anhalt zu schicken. Niemand dürfe gezwungen werden, zur Zielscheibe von Rechtsextremen zu werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hält es nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für unzumutbar, Asylbewerber in das Bundesland zu schicken. »Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt haben keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten«, sagte der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoğlu, der Nachrichtenagentur dpa. Die Politik müsse sie fortan »aktiv vor Rechtsextremisten schützen«. Geflüchtete Personen seien besonders gefährdet. »Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten aufzuheben«, sagte Sofuoğlu. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne. »Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden«, sagte er. Aufenthalt nur im Bezirk gestattet Die sogenannte Residenzpflicht wird im Asylgesetz als »räumliche Beschränkung« bezeichnet. Sie besagt, dass Betroffene während des Asylverfahrens das Gebiet der Stadt oder des Landkreises, in dem sie untergebracht sind, nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen dürfen.

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Migrationspolitik im IKEA-Look – EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Im IKEA-Look forderte die belgische Partei Vlaams Belang u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und Sozialhilfe für Schutzbedürftige auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Rechtmäßigkeit dieser Parodie hatte nun der EuGH zu entscheiden. Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus. Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik: Die rechtsradikale belgische Partei Vlaams Belang wollte ihren Plan zur Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik mit der Bekanntheit von IKEA aufladen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen (Urt. v. 08.09.2026, Rs. C-298/23).
Vlaams Belang hatte den Plan 2022 unter dem Titel “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” öffentlich vorgestellt. Das Programm enthielt 15 politische Vorschläge, die als “montagefertig” beschrieben wurden. Dazu nutzte die Kampagne Zeichen, die den bekannten IKEA-Marken entsprachen, sowie Figuren, die an die Montageanleitung des Möbelkonzerns erinnerten. Gerade diese Nähe zur Marke war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft Aufmerksamkeit verschaffen.  Gegen die Kampagne ging Inter IKEA Systems, Inhaberin der IKEA-Marken, vor belgischen Gerichten vor. Beklagt war unter anderem der Vrijheidsfonds, die Vereinigung, die die Kampagne für Vlaams Belang durchgeführt hatte. Der Vrijheidsfonds räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Er berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. (…)
Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten. Rechtlich geht es dabei um den besonderen Schutz bekannter Marken. Solche Marken werden nicht nur gegen klassische Verwechslungen geschützt. Nach dem Unionsmarkenrecht kann der Inhaber auch gegen eine Benutzung vorgehen, die die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt oder beeinträchtigt. In Deutschland findet sich dieser Gedanke in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) ebenfalls wieder.

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siehe auch: IKEA setzt sich gegen rechtsextreme Partei durch Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt. Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.

SACHSEN-ANHALT Alle Ergebnisse und Grafiken der Landtagswahl im Überblick

Die AfD erzielt bei der Wahl in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent und wird stärkste Kraft. Die CDU verliert deutlich, das BSW zieht erstmals in den Landtag ein.
Die Bürger in Sachsen-Anhalt haben gewählt. Die AfD hat klar vor der regierenden CDU gewonnen, eine absolute Mehrheit aber verpasst. Wie die Landeswahlleitung in der Nacht zum Montag in Halle an der Saale mitteilte, erreichte die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund 43,8 Prozent der Stimmen und landete weit vor den Christdemokraten von Ministerpräsident Sven Schulze mit 17,2 Prozent. Eine Regierungsbildung dürfte angesichts der Sitzverteilung allerdings schwierig werden. Alle Stimmen und Reaktionen zur Landtagswahl lesen Sie in unserem Liveticker.
Auch die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent, die Linke mit 8,6 Prozent und das BSW mit 5,3 Prozent zogen in den Magdeburger Landtag ein. Die FDP schied hingegen mit 2,6 Prozent aus – sie war zuletzt bundesweit noch in sechs der 16 Landesparlamente vertreten. Die Wahlbeteiligung erreichte mit 77,8 Prozent ein Allzeithoch. Der bisherige Rekord waren 71,7 Prozent im Jahr 1998 gewesen.
Vorläufiges amtliches Endergebnis von 03:27 Uhr: AfD: 43,8 Prozent (+23 Prozentpunkte) CDU: 17,2 Prozent (-19,9) Linke: 8,6 Prozent (-2,4) Grüne: 8,9 (+3) SPD: 9,3 (+0,9) BSW: 5,1 (+5,1) FDP: 2,6 (-3,8) Sonstige: 4,3 (-6)

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siehe auch: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Ein absolutes Grauen Verfassungsschutz, Schulpflicht, Rundfunkstaatsverträge, Migrationspolitik: Was kann die AfD anrichten, sollte sie an die Macht kommen? Sachsen-Anhalt hat gewählt. Die rechtsextreme AfD hat die absolute Mehrheit knapp verpasst. Aber es ist wahrscheinlich, dass sie trotzdem regieren wird. Im Magdeburger Landtag reicht Ulrich Siegmund im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit, um Ministerpräsident zu werden. Einzelne Enthaltungen würden dafür reichen.(…) In der Verwaltung hat die AfD großspurig angekündigt, 150 bis 200 Posten neu zu besetzen. Tatsächlich gibt es in Sachsen-Anhalt 19 politische Beamte, welche die AfD-Regierung austauschen kann. Das sind 15 Staatssekretäre aus den 9 Ministerien (hinzu kommen deren Büroleiter und Referenten) sowie noch 4 explizit politische Beamte des Mittelbaus: der Leiter des Verfassungsschutzes, die Leitung des Presseamtes sowie der Chef und der Stellvertreter im Landesverwaltungsamt, die natürlich erheblichen Druck auf die Verwaltung ausüben können. Offen ist, ob die AfD Rechtsextreme auf diese Positionen setzen dürfte: Es gilt die Verfassungstreuepflicht. Sicherheitsprüfungen sind vorgeschrieben und dabei gilt Bundesrecht. (…) Falls die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt, könnte die Partei ihre reaktionären Positionen in puncto Frauen- und Queerpolitik weiter untermauern. Geht es nach den Plänen der rechtsextremen Partei, sollen Gleichstellungsbeauftragte künftig Familienbeauftragte werden und Anreize zur Kinderproduktion im Sinne von „Vater, Mutter und Kind“ schaffen. Andere Familienformen betrachtet die Partei als „Regenbogenideologie“ und „linke Perversion“. Gemeinnützigen Trägern, die Sexualpädagogik und Aufklärung an Schulen anbieten, wirft die AfD „Frühsexualisierung“ vor – ihnen soll die Förderungsgrundlage entzogen werden. Entsprechend ihrer völkischen Reproduktionspolitik ist die AfD gegen das Recht auf Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen befürchten bei einer AfD-Regierung Kürzungen und Einschränkungen ihrer Arbeit; Frust über AfD-Sieg in Magdeburg: “Ich habe eine halbe Stunde geheult” Am Abend nach der Wahl versammeln sich am Domplatz viele, die nach dem großen Erfolg der AfD Trost brauchen und sich für die Zukunft Mut zusprechen wollen. Aus seinem Gemütszustand macht Eddy Renard kein Hehl. “Ich habe gerade eine halbe Stunde geheult”, sagt der Musiker aus Magdeburg. Wie viele andere, die mit dem Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nicht einverstanden sind, hat er sich am Domplatz, dem zentralen Forum in der Landeshauptstadt, eingefunden. 44,4 Prozent hat die AfD, die in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, laut ersten Hochrechnungen erhalten. “Grauenvoll”, sagt Renard, “wenn wenigstens ein Dreier vorne stehen würde, dann wäre das schon ein Zeichen.” Aber dann versucht er sich und seinen Mitstreiterinnen Mut zuzusprechen: “Wir haben nasse Füße bekommen, aber sind nicht untergegangen.” In den vergangenen Wochen hat er sich stark engagiert, immer wieder vor der AfD gewarnt. “Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie diese Wahl ausgegangen wäre, wenn sich nicht so viele gegen diese Partei engagiert hätten”, meint er. Ihn besorgt, dass die AfD jetzt mit ihrem Spitzenkandidaten einen “echt charismatischen Posterboy hat – so wie die FPÖ damals Jörg Haider”.

KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht.  Nach dem Attentat in Solingen 2024, berichtete Nius auch über eine Asylanwältin, die den Attentäter in einem asylrechtlichen Verfahren vertreten hatte. Sie war danach Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Das Kammergericht (KG) in Berlin untersagte Nius die identifizierende Berichterstattung (Urt. v. 23.04.2026, Az. 10 U 42/25).
Das Landgericht (LG) Berlin II hatte die Klage noch abgewiesen und die Meinungsfreiheit höher gewichtet. Der Berufungsprozess kam nun zu einem anderen Ergebnis: Die identifizierende Berichterstattung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin und entfalte Prangerwirkung. Das Urteil mit Gründen liegt LTO vor.  Bei dem Anschlag in Solingen wurden Ende August 2024 drei Personen getötet und mehrere weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Der Attentäter wurde unter anderem wegen Mordes an drei Menschen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Im Mai bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG Düsseldorf, welches auch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet hat. Jedoch laufen weitere Ermittlungen zu drei mutmaßlichen Unterstützern.  Anwältin hatte Attentäter im Asylverfahren vertreten Gegen den verurteilten Attentäter wurde im Vorfeld der Tat ein Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden geführt.
In diesem Verfahren wurde er von der Rechtsanwältin vertreten.  Im Nachgang des Attentats hatte unter anderem Nius unter Namensnennung über die Verbindung der Anwältin zu dem Attentäter berichtet. Das Nachrichtenportal veröffentlichte am 28.08.2024 einen Artikel unter der Überschrift “Exklusiv! So lebte der Terrorist von Solingen: In seinem Zimmer hing eine ISIS-Fahne!” In dem Artikel werden die Lebensumstände des Attentäters beschrieben und das Asyl- und Abschiebeverfahren kritisiert. Gegen die identifizierende Berichterstattung wehrte sich die Anwältin mit einer Unterlassungsklage vor dem LG Berlin II, nachdem zuvor schon DAV und BRAK die Berichterstattung kritisiert hatten.  Das LG wies die Klage jedoch ab. Zwar sei die Anwältin von der Berichterstattung betroffen, jedoch überwiege die Meinungsfreiheit. Die Eingriffsintensität sei als gering zu bewerten. Nius habe sich nicht auf eine rechtswidrige Unterstützungshandlung durch die Anwältin persönlich bezogen, sondern auf ein möglicherweise rechtswidriges Verfahrensergebnis. KG sieht Prangerwirkung Das KG bewertete die Berichterstattung im Rahmen eines Berufungsverfahrens jedoch anders. Es verurteilte Nius zur Unterlassung und stellte fest, dass Nius verpflichtet ist der Anwältin durch die Berichterstattung entstandene und künftig entstehende Schäden zu ersetzen.  Formulierungen wie: “Wer half dem Mann, der später zum Killer wurde also, sich den Ausweisungsversuchen deutscher Behörden zu erwehren?” und “Expertise in der Beratung von Migranten mitbringen, die hierzulande Privilegien erhalten wollen und ihren Aufenthalt verlängern wollen – selbst wenn dieser unrechtmäßig ist” seien geeignet, Zweifel an der Integrität der Asylrechts-Expertin zu begründen, so Das KG. 
Zwar müssten Rechtsanwälte mit Berichterstattung über ihre berufliche Tätigkeit rechnen. Wer sich am Wirtschaftsleben beteiligt, setze sich auch der Kritik an seinen Leistungen aus. Jedoch sei auch diese kritische Berichterstattung begrenzt, wenn sie Prangerwirkung entfaltet. Eine solche Prangerwirkung könne vorliegen, wenn die Berichterstattung geeignet sei, beim Durchschnittspublikum ein schweres Unwerturteil über den Betroffenen hervorzurufen. Diese sich also auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung eines Betroffenen auswirkt.  Nach Auffassung des KG stellte Nius einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der “Hilfe” der Klägerin und dem späteren Attentat (“Killer”) her. Die Berichterstattung sei daher geeignet, schwerwiegende Reaktionen bei einem Durchschnittsleser hervorzurufen. Dies habe sich auch an Äußerungen Dritter in den sozialen Medien gezeigt, etwa: „An ihren Händen klebt Blut“.

via lto: KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

In dem Video sieht man einen augenscheinlichen Mitarbeiter der Post, der Briefwahlumschläge öffnet und diejenigen, die für die AfD stimmen, durchstreicht und zur Seite legt. Eine weitere Briefwahl, in der für die CDU gestimmt wurde, wandert aber auf einen anderen Stapel und der Mitarbeiter sagt “Na, die sind okay”. Die Aufnahme, die besonders auf “X” zirkuliert, ist eine Fälschung, ergibt der Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). (…) Der Clip wurde zunächst von englischsprachigen Accounts auf “X” veröffentlicht, die scheinbar keinen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben. Das Rechercheprojekt Gnida, das russische Desinformationskampagnen im Netz beobachtet, ordnet die Fake-Aufnahmen der Gruppe Storm-1516 zu, die bereits vor der Bundestagswahl 2025 ähnliche Videos verbreiteten.

via tag24: POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

Wenn die AfD an die Macht kommt – Wirtschafts- und Klimapolitik von anno Schnee

Die Pläne der Rechtsextremen für Sachsen-Anhalt würden Unternehmen und Jobs kosten. Fachleute warnen vor Dilettantismus und Fehleinschätzungen. In einer auf den Austausch von Waren und Arbeitskräften basierenden Wirtschaftsordnung verliert Sachsen-Anhalt mit einer AfD-Regierung Geld und Menschen. „Das Land würde spürbar an Wohlstand verlieren“, meint Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Eine ausländerfeindliche Politik würde den drohenden Arbeitskräftemangel im Land verschärfen. Am Ende der nächsten Legislaturperiode im Jahr 2031 dürften laut IWH in Sachsen-Anhalt bei einer Fortführung der aktuellen Politik 32.000 Beschäftigte fehlen – bei einer gegen Migration gerichteten Politik würde die Lücke auf 46.000 fehlende Beschäftigte anwachsen, vor allem in Branchen wie Lebensmittelzubereitung, Gastronomie, Tiefbau, Logistik und in der Medizin. Jeder fünfte Arzt in Sachsen-Anhalt ist Ausländer – noch. Gropp kalkuliert, dass dem Bundesland so über die Legislaturperiode eine Wertschöpfung in Höhe von 1,8 bis 3,2 Milliarden Euro verloren ginge.
Auch andere Fachleute halten die AfD-Wirtschaftspolitik für teuer, dilettantisch – und voller Fehleinschätzungen. Sie sei im Vergleich zu den enormen Problemen des Landes „mickrig klein, lächerlich naiv und zum Scheitern verurteilt“, sagt taz-Kolumnist und Wirtschaftsexperte Maurice Höfgen. Er sieht im AfD-Programm vor allem „große Feindbilder“. Investitionen von „globalistischen Großkonzernen“ wie Intel, dessen milliardenteure Planungen für eine Chipfabrik mit 3.000 Jobs im vergangenen Jahr platzten, habe die Partei gar nicht erst haben wollen. Förderungen für Wind und Solar weg Gleichzeitig solle aber wieder Handel mit Russland betrieben und dafür sollten die Sanktionen beendet werden – als läge das in der Macht einer Landesregierung, die bei solchen Themen allenfalls wahrscheinlich aussichtslose Bundesratsinitiativen einbringen könnte. In der Energiepolitik gäbe es ein Rollback zu anno Schnee: Steuern auf Öl und Gas, die das Land gar nicht erhebt, sollen runter. Förderungen für Wind und Solar sollen weg. Stattdessen will die AfD wieder Gas aus Russland und das Wiederanfahren von Kohlekraftwerken und Atommeilern. Außerdem plant sie, ein „Hergestellt in Sachsen-Anhalt“-Gütesiegel einzuführen – ohne zu erklären, wofür und warum irgendjemand deswegen zugreifen sollte. Der Tourismus soll mit einer Kampagne unter dem Hashtag #deutschdenken gefördert werden. Höfgen sarkastisch: „Man kann die internationalen Urlauber schon begeistert auf Sachsen-Anhalt stürzen sehen.“

via taz: Wenn die AfD an die Macht kommt Wirtschafts- und Klimapolitik von anno Schnee

Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

Nachdem Berlin eine Frist von Hackern verstreichen ließ, sind nun hochsensible Daten im Darknet aufgetaucht. Die Ursache: “Grobe Fahrlässigkeit”, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug. Die Hacker haben ernst gemacht: Nachdem das Land Berlin die Frist hat verstreichen lassen und den Erpressern nicht die geforderten Millionen überwiesen hat, sollen im Darknet 5,8 Terabyte mit mehr als 1,4 Millionen teils hochsensiblen Daten veröffentlicht worden sein. Das Bundesamt für Informationstechnik warnt jetzt vor einer erhöhten Cyber-Bedrohung. Laut IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der staatlich und wirtschaftlich unabhängigen AG KRITIS haben die Erpresser unter anderem staatlich-hoheitliche Geheimdienstinformationen geleakt; darunter Daten zum Zivilschutz, also über Objekte, die man im Verteidigungsfall wie im Kriegsgeschehen besonders schützen muss. Die Informationen über besonders schützenswerte Gebäude seien nun offen zugänglich für Terroristen, Geheimdienste und Kriegstreiber, die diese Einrichtungen nun ins Visier nehmen könnten Es sei fatal, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden unter den veröffentlichten Informationen seien. Für Menschen, die in solchen Einrichtungen leitende Funktionen innehätten – speziell in Rüstungsunternehmen -, sei die Bedrohung besonders hoch

via zdf: Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

siehe auch: „Das zeugt schon von einer gewissen Hilflosigkeit“: Harsche Kritik am Umgang des Senats mit dem Hackerangriff Millionen erbeutete Daten stehen im Darknet zum Download. Während die Opposition den Schutz für Betroffene anmahnt, kritisiert die Polizeigewerkschaft das Vorgehen des Senats. Nach Veröffentlichung von 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner IT-Netz ruft der Senat Betroffene dazu auf, Strafanzeige zu erstatten. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Hinweise darauf hätten, dass ihre Daten veröffentlicht oder für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, sollten Strafanzeige erstatten – „entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei am Freitagabend. Außerdem hätten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zu wenden, mit der der Senat im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung ist. Der Senat sei mit der Beauftragten „im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung“. „Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch“, hieß es weiter. Auch IT-Forensiker untersuchen demnach im Auftrag des Landes die veröffentlichten Daten mit Hochdruck. „Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet“, schrieb die Senatskanzlei.
Die Hacker hatten nach eigenen Angaben vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Netze der beiden Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr. Die Gruppe behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte mit vielen personenbezogenen Inhalten erbeutet zu haben. Seit vergangenem Freitag hat die Gruppe die Daten im Darknet im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten – mit Countdown. Am Freitagnachmittag lief das Ultimatum um 15.35 Uhr aus. Die Hacker stellten daraufhin die Daten im Darknet zum Download bereit – 5,26 Terabyte mit 1.439.893 Dateien. Die Linken sprachen am Freitagabend von einem „IT-GAU“. Die Erpresser hätten den gewünschten Preis nicht erhalten und die Daten im Darknet veröffentlicht. „Das ist die denkbar ungünstige Konstellation, da jetzt jedermann mit einigen wenigen technischen Kenntnissen auf diese Daten zugreifen kann“, sagte Linken-Fraktionschef Tobias Schulze. Allerdings habe nun auch der Senat die Möglichkeit, abzugleichen, ob die bisherigen Vermutungen über die abgeflossenen Daten zutreffen oder nicht. „Dies sollte er schnellstmöglich tun und alle von der Veröffentlichung betroffenen Personen und Unternehmen benachrichtigen und die bestmögliche Hilfe anbieten“, forderte Schulze.