Zoff um AfD-Verbotsverfahren: Günther widerspricht Merz – schon wieder

Friedrich Merz kassiert Kritik aus der Opposition, aber auch aus den eigenen Reihen. CDU-Partei-Kollege Daniel Günther spricht klare Worte zum AfD-Verbot. Berlin – Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), ein AfD-Verbotsverfahren für dringend angezeigt, ebenso wie weitere CDU-Kollegen: „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss“, sagte Günther gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Samstag (17. Mai). Die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ hätten die Option eines Parteiverbots genau zu diesem Zwecke geschaffen. „Wir müssen diese Möglichkeit, ein Parteiverbot anzustreben, dann auch nutzen“, so Günther. Diese Auffassung teile er mit vielen anderen Bundesbürgern: „Immer mehr Menschen sehen die Gefahr, die von der AfD ausgeht“, so der CDU-Mann weiter. (…) Nach Meinung Günthers sei ein Verbot vielmehr „vertrauensbildend“ für den deutschen Rechtsstaat. „Wir haben doch ein großes Problem, wenn in einem Rechtsstaat Verfassung und Gesetze nicht konsequent angewendet werden“, sagte er. Es sei daher „vertrauensbildend für den Großteil der Bevölkerung, nicht einfach zuzugucken, wie eine Partei sich immer weiter radikalisiert“ und „offen rechtsextremistisch“ ist. Günther sieht ein Nicht-Handeln gegen eine Partei, die die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bedroht als „genau das falsche Signal“. Es sei falsch, nichts zu tun, „weil wir Angst haben, vor einem Gericht zu scheitern“, sagte er weiter. Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Auch in der Opposition gibt es Kritik an der Merz’schen Einstellung.

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siehe dazu auch: Banaszak will schnelle Einleitung von AfD-Verbotsverfahren Mit Verve hat sich Grünenchef Felix Banaszak für ein Vorgehen gegen die AfD ausgesprochen. Ein Verbotsverfahren müsse kommen, »bevor es zu spät ist«. Ähnlich äußerte sich Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther. Der Verfassungsschutz hat ein Gutachten zur AfD erstellt , seitdem nimmt die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei wieder an Fahrt auf. Der Grünen-Bundesvorsitzende Felix Banaszak hat nun mit dramatischen Worten begründet, warum die Einleitung eines solchen Verfahrens seiner Ansicht nach notwendig ist. Dieser Weg sei wichtig, »bevor es zu spät ist«, sagte Banaszak beim Landesparteitag der sächsischen Grünen in Neukieritzsch bei Leipzig. Es sei richtig, vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die Partei »auf dem Boden unserer Verfassung steht oder diese Verfassungsgrundsätze mit Füßen, mit Gewalt und mit Gewalt in der Sprache außer Kraft zu setzen versucht«. Dabei mahnte er zur Differenzierung. »Es wäre ein Fehler, denen, die zweifeln, zu unterstellen, dass sie eine heimliche Nähe zur AfD oder ihren Positionen hätten.« Auch gehe es nicht darum, politischen Streit zu unterdrücken. Politische Entschlossenheit bedeute nicht, die inhaltliche Auseinandersetzung aufzugeben, betonte Banaszak. Mit Blick auf die politische Lage warnte der Grünenchef vor einer schleichenden Erosion der Demokratie. »Demokratien sterben nicht von einem auf den anderen Tag.« Die AfD habe sich »von Monat zu Monat, von Äußerung zu Äußerung immer weiter radikalisiert«. Zugleich habe eine gesellschaftliche Gewöhnung an rechtsextreme Positionen stattgefunden.

AfD-naher Youtuber Clownswelt – Rechter Clown lässt Maske fallen

Lange missachtete der Betreiber des Rechts-außen-Blogs Clownswelt die gesetzliche Impressumspflicht. Jetzt hat er seinen vollen Namen veröffentlicht. Der jahrelang anonyme Betreiber des AfD-nahen Youtube-Kanals Clownswelt mit mehr als 450.000 Abonnenten hat nun seinen vollen Namen veröffentlicht. Marc-Philipp Längert heißt der Rechts-außen-Influencer, der sich hinter einem Clowns-Avatar versteckt. Das geht aus einem Impressum hervor, das diese Woche auf dem Kanal erschienen ist. Zuvor hatte Clownswelt die Impressumspflicht nicht erfüllt. Das ZDF-„Magazin Royale“ von Jan Böhmermann nannte am 9. Mai den Vornamen des Verantwortlichen. Die Zeit veröffentlichte zusätzlich das Initial seines Nachnamens. Liefert Längert in seinem Impressum nun alle Informationen, die der Öffentlichkeit nach deutscher Gesetzeslage zustehen? „Der Anbieter bedient sich hierbei eines Adressenservices, um seine Anschrift nicht preisgeben zu müssen“, teilte die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen der taz auf Anfrage mit. Diese Lösung sei zulässig, weil auch dorthin zum Beispiel Ladungen eines Gerichts zugestellt werden können. Auf Längerts Youtube-Kanal Ketzerkirche war ebenfalls das Impressum zu sehen. „Im Übrigen ist das Impressum jedoch unvollständig. Diesbezügliche Maßnahmen werden derzeit geprüft“, erklärte die Behörde, die für die Durchsetzung der Impressumspflicht für elektronische Medien aus NRW zuständig ist. Längert lebt laut ZDF und Zeit in dem Bundesland, während der in seinen Impressen genannte Adressenservice in Baden-Württemberg sitzt. Impressum immer noch unvollständig „Grundsätzlich muss ein Impressum neben einer E-Mail-Adresse einen zweiten elektronischen Kontaktweg, etwa eine Telefonnummer, enthalten“, ergänzte die Anstalt. Zudem sei die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Beides fehlte zumindest bis Freitagmittag in den Impressen.

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OLG Frankfurt am Main verneint Unterlassungsanspruch – Name von Rich­terin darf im Buch “Rechte Richter” stehen

Solange Richter keine gravierenden Konsequenzen wie starke Belästigungen befürchten müssen, müssen sie hinnehmen, als öffentliche Amtsträger in einem Buch namentlich genannt zu werden. Gerichtsverhandlungen sind ohnehin öffentlich und welche Informationen die Presse verwertet, kann diese immer noch selbst entscheiden. Daher darf im Buch “Rechte Richter” der volle Name einer Richterin genannt werden, so das OLG Frankfurt. Eine Richterin darf im Buch “Rechte Richter” mit ihrem vollen Namen genannt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte eine Richterin, die im Buch mit dem Titel “Rechte Richter” mit ihrem vollständigen Namen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren genannt wird, das sie als Vorsitzende der Strafkammer geleitet hat. Konkret gibt das Buch eine Äußerung aus einer mündlichen Urteilsbegründung wieder. Die Richterin verlangte daraufhin vom Buchverlag Unterlassung des Buchvertriebs mit ihrer vollen Namensnennung nach §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches i.V.m. Art. 2 Abs. 1 i.Vm. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Der Verlag wurde vertreten von der Kanzlei Insquare Rechtsanwälte. Vor dem Landgericht war sie ebenso erfolglos wie nun vor dem Pressesenat des OLG. Nach Abwägung der involvierten Interessen habe die Richterin keinen Anspruch darauf, dass das Buch ohne Nennung ihres Namens in den Verkehr gebracht wird, so das Gericht. Zwar sei die Namensnennung geeignet, sie in ihrem beruflichen und persönlichen Ansehen zu beeinträchtigen. Das Interesse des Buchverlags auf Meinungsfreiheit und der Wahrnehmung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an Berichterstattung überwiege aber. Grundsätzlich besteht laut OLG wegen der Informations- und Kontrollfunktion der Presse ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Die Informationsfunktion der Presse erschöpfe sich dabei nicht in der Berichterstattung zu sachlichen Verfahrensinhalten. Schon der Öffentlichkeitsgrundsatz von Gerichtsverhandlungen berge die Möglichkeit, dass die Namen der mitwirkenden Personen bekannt werden. Insofern müsse das Persönlichkeitsrecht der Richterin in diesem Fall zurücktreten.

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BGH sieht “durchgreifenden Rechtsfehler” – 20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

Nicht zufrieden mit dem Landgericht: Tötungsvorsatz kann bei 20 Faustschlägen mit Quarzhandschuhen ins Gesicht des Opfers schon vorliegen, so der BGH. Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben. Quarzsandhandschuhe, Tötungsvorsatz und ein “Denkzettel”: Klausurrelevanter kann es kaum werden. In so einem Fall hat der BGH mit nun veröffentlichtem Urteil entschieden (Urt. v. 18.12.2024, Az. 2 StR 297/24).  Eine Behörde war verwaltungsrechtlich gegen das Wettbüro seines Sohnes vorgegangen. Daraufhin entschied sich ein Vater, mit zwei weiteren Männern einen Mitarbeiter der Behörde krankenhausreif zu schlagen. Dabei kamen auch Quarzsandhandschuhe zum Einsatz, die eine schlagverstärkende Wirkung haben: Bei geballter Faust werden sie bretthart. Dass das Landgericht bei diesem Vorfall einen bedingten Tötungsvorsatz ablehnte, stuft der BGH als “durchgreifenden Rechtsfehler” ein. (…) Gemeinsam mit zwei weiteren Tätern lauerte der Vater dem Opfer vor dessen Haus auf. Ein Angeklagter zog Quarzsandhandschuhe an, die bei Schlägen verstärkend wirken. Die anderen zwei Männer nickten das ab. Die drei überwältigten den Behördenmitarbeiter und schlugen ihm zwanzigmal innerhalb von 30 Sekunden mit ihren Fäusten ins Gesicht. Der Beamte erlitt schwerste Verletzungen und droht derweil, auf dem rechten Auge dauerhaft zu erblinden. Das reichte dem Vater aber noch nicht. Drei Monate später griff er den stellvertretenden Behördenleiter noch einmal an und drohte ihm, die Augen mit einem Löffel zu entfernen. Außerdem zwang er ihn, sich telefonisch bei einem der Mitangeklagten zu entschuldigen. Das Landgericht (LG) Marburg (Urt. v. 19.12.2023, Az. 6 Ks 4 Js 8045/21) verurteilte die drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Einen bedingten Tötungsvorsatz lehnte die Kammer dabei ab: 20 Schläge mit behandschuhten Fäusten genügten dafür nicht. Der Vater habe den Behörden nur einen “Denkzettel” verpassen wollen. Zudem hätten die Komplizen vor ihrer Flucht das Ausmaß der Verletzungen noch nicht wahrnehmen können. BGH stellt “durchgreifenden Fehler” fest Anders sah das nun der Bundesgerichtshof (BGH). Er hob das erstinstanzliche Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin auf. Die Beweiswürdigung nach § 261 StPO sei durchgreifend fehler- und lückenhaft. Insbesondere habe das Gericht den fehlenden Tötungsvorsatz fälschlicherweise auf das Überleben des Opfers gestützt. In seiner Entscheidung prüft der BGH lehrbuchartig den Tötungsvorsatz. Maßgeblich seien alle objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles. Dabei müssten die Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise und Motivation der Täter berücksichtigt werden. Der BGH widersprach daraufhin der “Denkzettel-Logik”, mit der das LG einen Tötungsvorsatz verneinte. Zum Vorstellungsbild des Vaters von der Tat habe das LG keine ausreichenden Feststellungen getroffen. Nur von einem “Denkzettel” auszugehen, sei in diesem Fall nicht konsequent: Der Tod des Behördenmitarbeiters hätte laut BGH die beabsichtigte Abschreckungswirkung auf die Ordnungsämter sogar noch weit mehr erhöht, als den Behördenmitarbeiter lediglich schwer zu verletzen. Zudem seien 20 Schläge mit Quarzsandhandschuhen innerhalb von 30 Sekunden eine äußerst gefährliche Tathandlung, was das LG hier ebenfalls verkannt habe

via lto: BGH sieht “durchgreifenden Rechtsfehler” 20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

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Von MzMrEigenes Werk, Gemeinfrei, Link – symbolbild Quarzsandhandschuhe

Waffenfund bei Reichsbürger in Mönchengladbach

Nach einem Streit im Straßenverkehr wird die Polizei auf einen Reichsbürger aufmerksam. Bei der Durchsuchung finden sie Waffen. Die Polizei Mönchengladbach hat am Mittwoch die Wohnung eines sogenannten “Reichsbürgers” durchsucht und Waffen gefunden. Unter anderem einen Dolch, mehrere Wurfmesser, Pfeile mit Widerhaken und eine Armbrust. Der 43-Jährge hatte zuvor im Straßenverkehr einen Mann bedroht, der glaubte, eine Schusswaffe in seiner Hand gesehen zu haben. Die Polizei hatte Hinweise, dass er zu den “Reichsbürgern” gehören und illegal Waffen besitzen könnte. Auch in seinem Auto fanden die Ermittler ein Elektroschockgerät und eine Machete. Mariuhana-Plantage entdeckt Außerdem fanden sie im Kellerraum des Tatverdächtigen auf eine Marihuana-Plantage mit 14 Pflanzen

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Wäre „politische Konkurrentenbeseitigung“: Merz möchte die AfD nicht verbieten – #brandmauer #realitätsverweigerung

Den Verfassungsschutz-Bericht zur AfD will Bundeskanzler Merz nicht lesen. Die AfD verbieten? Für Merz wäre das „politische Konkurrentenbeseitigung“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist skeptisch gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren. „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“ (…) Merz habe den Bericht nicht gelesen. „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat“, sagte der Bundeskanzler

via tagesspiegel: Wäre „politische Konkurrentenbeseitigung“: Merz möchte die AfD nicht verbieten

siehe auch: Debatte über rechtsextreme Partei Merz tritt bei AfD-Verbotsverfahren auf die Bremse Viele Politiker treten mittlerweile für ein Verbot der AfD ein. In der »Zeit« hat sich nun Kanzler Merz geäußert – und ist skeptisch. Seit Monaten arbeitet eine fraktionsübergreifende Gruppe an einem Antrag für ein AfD-Verbot. Zeitgleich demonstrieren immer wieder Tausende gegen die rechtsextreme Partei. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht ein AfD-Verbotsverfahren nun allerdings skeptisch. »Ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben«, sagte er der »Zeit« . »Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.« Merz findet: »›Aggressiv kämpferisch‹ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden«. Die Nachweispflicht liege klassisch bei der Exekutive, nicht bei der Legislative. Das brauche nun Zeit. (…) Er kenne den Inhalt des Gutachtens bislang nicht, sagte Merz weiter, »ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.« Dies werde »einige Wochen und Monate dauern«.

KI-SCHWURBEL – Musks Chatbot Grok verbreitet Verschwörungstheorien über den “White Genocide”

Grok selbst gab an, dass seine “Erschaffer” ihn angewiesen hätten, auf X über den vermeintlichen Massenmord an weißen Farmern in Südafrika zu sprechen Die User auf X machen sich seit der Veröffentlichung von Grok einen Spaß daraus, den Chatbot (@grok) in den Antworten zu markieren. Grok gab daraufhin meist seinen mehr oder weniger brauchbaren Senf dazu. Pikant: Grok neigte dazu, seinen Chef Elon Musk scharf zu kritisieren. Am Mittwoch jedoch änderte sich Groks Verhalten plötzlich. Der Chatbot ignorierte plötzlich die ihm vorgegebenen Themen und versuchte krampfhaft die Konversation auf den sogenannten White Genocide in Südafrika zu lenken, also den vermeintlichen Genozid an Menschen mit weißer Hautfarbe. Gleichzeitig postete Grok immer wieder den umstrittenen Anti-Apartheid-Song “Tötet die Buren” oder “Kill the Boer” (im Original: Dubul’ ibhunu) Grok tat dies völlig zusammenhanglos. Egal, ob das Thema eigentlich Baseball, Software für Unternehmen, Nasenspülungen oder Gerüstbau war, Grok versuchte immer wieder die Konversation auf die Verschwörungstheorie zu lenken. Auch die Frage “Sind wir am Arsch?” beantwortete Grok bejahend mit einem Verweis auf die angebliche Ermordung der Weißen in Südafrika, wie The Guardian berichtet. Selbst beim Thema der von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy verbreiteten Falschinformationen über Impfungen will Grok unbedingt über den White Genocide reden. In einigen Antworten gab der Chatbot ganz offen an, dass er angewiesen wurde “den weißen Völkermord als real und ‘Kill the Boer’ als rassistisch motiviert zu akzeptieren”. Auf die Frage, ob es Grok noch gut gehe, spuckte der Bot Denkwürdiges aus: Er funktioniere gut, aber zuletzt habe er zu häufig das Thema des White Genocide aufgebracht, hieß es in einem mittlerweile gelöschten Post. Und: Die Behauptungen über den White Genocide seien “stark übertrieben”.

via standard: KI-SCHWURBEL Musks Chatbot Grok verbreitet Verschwörungstheorien über den “White Genocide”