Rassistische Anzeige in Amtsblatt Sebnitz: Ermittlungen gegen Dachdecker eingestellt

Eine rassistische Stellenanzeige eines Sebnitzer Dachdeckers hatte im April bundesweit Schlagzeilen provoziert. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen den 60 Jahre alten Handwerker wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft war der Inhalt der Stellenanzeige zwar als “teilweise geschmacklos und moralisch anstößig” zu bewerten, strafrechtlich ist sie jedoch ohne Relevanz. Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin viele Anzeigen eingegangen. Äußerungen von Meinungsfreiheit gedeckt Die Äußerungen seien von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Eine Rolle habe dabei gespielt, dass die Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar seien. Darüber hinaus habe der Beschuldigte auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Eine Anklage kam daher laut Statsanwaltschaft nicht in Betracht

via mdr: Rassistische Anzeige in Amtsblatt Sebnitz: Ermittlungen gegen Dachdecker eingestellt

siehe dazu auch: ANZEIGE ERSTATTET – #Dachdecker schaltet rassistische Anzeige im #Amtsblatt #Sebnitz Mit einer Anzeige im Amtsblatt der Stadt Sebnitz sucht eine Dachdeckerfirma nach Azubis – und macht dabei eine menschenverachtende Einschränkung. Die Stadt reagiert, steht aber selbst in der Kritik. Der Handwerker selbst will sich der Tragweite der Begriffe nicht bewusst gewesen sein. Ein Dachdeckermeister in Sebnitz hat mit einer rassistischen Anzeige im Amtsblatt für Entsetzen gesorgt. “Ausbildungsplatz ab 2026 ABER: keine Hakennasen, Bimbos, Zeppelträger!” heißt es da. Sprich: Der Handwerker möchte keine Schwarzen oder Juden als Bewerber. Was er mit Zeppelträger genau meint, ist unklar. Im Netz kursieren verschiedene Meinungen dazu. Es könnten Zopfträger oder Muslime gemeint sein. Wie kann so eine Anzeige in ein Amtsblatt kommen, fragen sich viele. Der Bürgermeister von Sebnitz, Ronald Kretzschmar sagte MDR SACHSEN, die Anzeige sei beschämend und untragbar. “Leider sehen wir solche Anzeigen nicht, da diese als private Anzeige über den Wittich Verlag (Verleger des Grenzblattes) gebucht wird. Hier hat die Redaktion des Wittich Verlages versagt, da hätte man noch den Abdruck verhindern können.” Kretzschmar hat Anzeige gegen den Verfasser, den Dachdecker Ronney W., gestellt und ebenso gegen den Verlag. Der gesamte Stadtrat und die Ortsvorsteher seien ebenso schockiert. “Volksverhetzung, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit haben bei uns keinen Platz und werden in jeder Form abgelehnt”, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme.

Wirbel um AfD-Video: Staatsanwaltschaft beantragt Immunität-Aufhebung von Politiker – #LockHimUp

Stand:20.06.2025, 11:03 Uhr Von: Tobias Gmach Kommentare Drucken Teilen AfD-Verbot kein Thema: Innenminister beraten über psychisch auffällige Gewalttäter Wegen des laufenden Verfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn hat die Staatsanwaltschaft München I die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Gauting – Die Staatsanwaltschaft München I hat beantragt, die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Prof. Ingo Hahn aufzuheben. Der Antrag sei an die Präsidentin des Bundestages, Julia Klöckner, übermittelt worden. „Mehr können wir aus Gründen der Immunität derzeit nicht sagen“, schreibt Sprecherin Anne Leiding auf Nachfrage des Starnberger Merkur. Gegen den Stockdorfer Hahn, der über die AfD-Liste den Sprung ins Parlament schaffte, läuft ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung. Die AfD veröffentlichte Anfang 2021 ein Video, in dem der Anschein erweckt wird, Hahn – damals Landtagsabgeordneter – und Gabi Schmidt (Freie Wähler) stünden im Dialog, obwohl dies nicht der Fall war. Das Thema des AfD-Zusammenschnitts aus einer Plenarsitzung: Corona-Impfungen. Schmidt hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

via merkur: Wirbel um AfD-Video: Staatsanwaltschaft beantragt Immunität-Aufhebung von Politiker

„From the River to the Sea“ – Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun freigesprochen. Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Studenten der Freien Universität Berlin freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, Terrorpropaganda verbreitet zu haben. Konkret hatte der 23-Jährige im Mai 2024 bei einer propalästinensischen Versammlung die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen. Diese war am 2. November des Vorjahres von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) per Verfügung verboten worden, weil sie als Kennzeichnen der am gleichen Tag als Terrororganisation verbotenen Hamas gewertet wurde. Infolge der Verbotsverfügung war es bereits mehrfach zu Verurteilungen von Personen sowie Verboten von oder strengen Auflagen für Demonstrationen gekommen. Dass „From the River to the Sea“ als Kennzeichen der Hamas zu verstehen sei, sah die Richterin am Freitag anders. Sie habe schon zuvor Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen handele. Zwar versuche die 1987 gegründete Terrororganisation, sich den Spruch zu eigen zu machen. Allerdings, so das Urteil, müsse dessen Ursprung in den 1960er und 1970er Jahren berücksichtigt werden. Anfangs habe die Parole nicht – wie im Fall der Hamas – für die Auslöschung Israels, sondern für die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden, der auch jüdische Menschen einschließen sollte, so die LKA-Sachverständige.

via taz: „From the River to the Sea“ Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

„Kann unmöglich Urlaub machen, wo 40 Prozent Nazis wählen“: So reagiert die Tagesspiegel-Community auf Beschwerden Brandenburger Gastwirte

Während Gastronomen in Brandenburg über leere Betten klagen, berichten Leserinnen und Leser von offener Hetze und rechtsextremer Stimmung. Für viele ist Urlaub dort keine Option mehr. Nach der Bundestagswahl im Februar hat die AfD in vielen ostdeutschen Wahlkreisen gewonnen, was auch Auswirkungen auf den Tourismus hat. In Orten wie Wittenberge berichten Gastwirte von einem deutlichen Rückgang der Buchungen, was sie auf die politische Stimmung zurückführen. Anette Riehl, Betreiberin einer Pension in der Region, beklagte sich, dass Gäste oft aus politischer Skepsis fernbleiben. Sie appelliert an die Besucher, sich ein eigenes Bild von der Region zu machen und die Gastfreundschaft vor Ort zu erleben: Brandenburg verdiene eine Chance. Doch was die Tagesspiegel-Leser berichten, zeichnet ein anderes Bild. Viele Leserinnen und Leser zweifeln, ob sie in Regionen Urlaub machen möchten, in denen rechte Einstellungen offen vertreten werden. Sie fürchten Ausgrenzung oder Anfeindungen – etwa wegen Herkunft, sexueller Orientierung oder politischer Haltung. Einige berichten von konkreten Vorfällen, die sie abschrecken. Besonders bei hohen AfD-Wahlergebnissen und offen rechtsextremem Gedankengut fragen sich viele: Wie soll man dort unbeschwert Urlaub machen? Hier lesen Sie, was unsere Leserinnen und Leser in Brandenburg erlebt haben. Benmawie Ich kann jeden verstehen, der keine Lust mehr hat, in den blauen Gegenden Urlaub zu machen. Ich habe auch keine Lust mehr. Man sitzt dort gemütlich in einem Café, Restaurant, Lokal oder sonst wo und muss am Nachbartisch hören, wie laut und unüberhörbar über Ausländer und Flüchtlinge gehetzt wird. Da vergeht einem das Essen und der Urlaub. Die Hetze ist dort überall sicht- und hörbar. Schade für die schöne Landschaft. (…) Jarvis Es tut mir leid für Pensionsbetreiber, die unter den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl auf diese Weise mittelbar leiden. Aber ich kann unmöglich an einem Ort Urlaub machen, bei dem ich davon ausgehen muss, dass 40 % der Wähler dort Nazis sind. Ich finde diese Wahlergebnisse heutzutage sogar noch verwerflicher als Anfang der Dreißigerjahre des letzten Jahrhunderts, denn die Wähler heute wissen genau, wozu diese Rechtsradikalen fähig sind. Sie dennoch zu wählen, widert mich an. Ich möchte an dieser Stelle einen Antwortbrief Einsteins an Otto Hahn vom 28. Januar 1949 auf eine Einladung nach Deutschland hin zitieren, der meine diesbezügliche Gefühlswelt gut wiedergibt: „Nicht einmal Reue und ehrlicher Wille zeigt sich, das Wenige wieder gut zu machen, was nach dem riesenhaften Morden noch gut zu machen wäre. Unter diesen Umständen fühle ich eine unwiderstehliche Aversion dagegen, an irgend einer Sache beteiligt zu sein, die ein Stück des deutschen öffentlichen Lebens verkörpert, einfach aus Reinlichkeitsbedürfnis.“

via tagsspiegel: „Kann unmöglich Urlaub machen, wo 40 Prozent Nazis wählen“: So reagiert die Tagesspiegel-Community auf Beschwerden Brandenburger Gastwirte

Laut »Correctiv«-Bericht – Chefin von AfD-naher Stiftung trifft bekannten Rechtsextremen

Erika Steinbach will für ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Förderungen in Millionenhöhe. Das Innenministerium prüft aktuell mögliche verfassungsfeindliche Prägungen. Eine Feier könnte für sie zum Problem werden. Bislang erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) keine Gelder aus staatlichen Quellen. Erika Steinbach will das ändern: Als Chefin der Stiftung hat sie Mittel beantragt, es könnte um Dutzende Millionen Euro gehen. Das Bundesinnenministerium prüft die staatlichen Förderungen derzeit anhand des Stiftungsfinanzierungsgesetzes. Um sie zu bekommen, müssen Stiftungen »aktiv« für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Außerdem darf die »politische Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist«, keine verfassungsfeindliche Prägung haben. Damit ist etwa die AfD gemeint. Eine Recherche von »Correctiv«  könnte nun zusätzlich zum Problem für die DES werden. Das Medienhaus veröffentlichte Fotos, die Steinbach mit dem Rechtsextremisten Gernot Mörig zeigen. Mörig war einer der Initiatoren des Potsdamer Treffens , an dem Funktionäre der AfD sowie Personen aus CDU-Kreisen teilnahmen. Der frühere Kopf der »Identitären Bewegung« in Österreich, Martin Sellner, hatte bestätigt, dass er bei dem Treffen in Potsdam über »Remigration« gesprochen habe. Mit dem rechtsextremen Kampfbegriff ist massenhaftes Abschieben sowie das Verdrängen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland gemeint. Das Treffen mit Steinbach, an dem auch der extrem rechte Publizist Roland Tichy sowie ein ungenannter, vermögender Unternehmer teilnahmen, könnte mit dazu führen, dass die Stiftung auch in diesem Jahr keine staatlichen Zuschüsse bekommt. »Wenn sich erwiesene Nazi-Kader mit der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus-Stiftung treffen, ist das nicht privat«, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh »Correctiv« . Und: »Verfassungsfeinde und ihnen nahestehende Organisationen dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden.« Ohnehin werden mehrere Vorstandsmitglieder und Referenten der Stiftung im Gutachten des Verfassungsschutzes zur Hochstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« mit rassistischen und völkischen Äußerungen zitiert. Wird der Antrag auf Förderung abgelehnt, dürfte die AfD dagegen juristisch vorgehen.

via spiegel: Laut »Correctiv«-Bericht Chefin von AfD-naher Stiftung trifft bekannten Rechtsextremen

siehe auch: AfD-Parteistiftung will Steuergeld – aber pflegt Kontakte zur extremen Rechten Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat beim Bundesinnenministerium erstmals finanzielle Förderung beantragt. Nun zeigen aktuelle Fotos einen bekannten Rechtsradikalen bei der Stiftungschefin. Fachleute sehen weitere Gründe, woran der Antrag scheitern könnte. Alles steht bereit für diese Gartenparty am 18. Mai. Silberne Kaffeekannen auf Stehtischen mit weißem Überzug, auch ein paar Sektgläser sind fein säuberlich aufgereiht. Erika Steinbach, die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und ehemalige Bundestagsabgeordnete, hat nach Frankfurt-Eckenheim eingeladen. Konzert in ihrem Privathaus. Unter ihren Gästen: ein Schuh-Unternehmer, ein rechts-libertärer Publizist und ein bekannter Rechtsradikaler. Eineinhalb Monate zuvor, am 2. April, hat Steinbach einen Antrag beim Bundesinnenministerium (BMI) eingereicht, um Geld für die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu bekommen. Ihren Schätzungen nach soll es dabei für das laufende Jahr um etwa 17 bis 18 Millionen Euro gehen. (…) Die AfD ist zum dritten Mal in den Bundestag gewählt worden, hat deshalb nun Anspruch auf staatliche Finanzierung für ihre Stiftung – genau wie die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU oder die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linkspartei.  Ein Anspruch entfällt, wenn Personen, die „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgen, in einer Weise tätig sind, dass sie die inhaltliche Arbeit der Stiftung wesentlich beeinflussen können.  Das Konzert ist vorbei, es wird lange geklatscht.  Um zu verhindern, dass Verfassungsfeinde staatlich finanziert werden, hat der Bundestag im Jahr 2023 neue Regeln für politische Stiftungen aufgestellt: Sollte beispielsweise die „politische Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist“, verfassungsfeindlich geprägt sein, so müsste die Finanzierung abgelehnt werden. Das ist weit gefasst – es geht wohl um das Umfeld der Stiftung, um Medien, die ihr nahestehen, und um die Zielgruppe ihrer Veranstaltungen. Stiftungschefin Erika Steinbach macht die Tür zum Garten auf, die Gäste treten heraus. Darunter Roland Tichy, ein Publizist, ein vermögender Schuhhändler. Und: Gernot Mörig, ein Rechtsradikaler. Gernot Mörig ist einer der zentralen Köpfe im rechtsradikalen Vorfeld der AfD. Er gilt als Vernetzer und Geldbeschaffer der rechtsradikalen Szene und wurde zuletzt bundesweit durch die CORRECTIV-Recherche Geheimplan gegen Deutschland bekannt.  Im November 2023 lud der ehemalige Zahnarzt aus Düsseldorf den rechtsradikalen Vordenker Martin Sellner in das Landhaus Adlon nahe Potsdam, bei dem hochrangige AfD-Funktionäre, Rechtsextreme sowie Unternehmer und CDU-Mitglieder das Konzept der sogenannten „Remigration“ diskutiert haben.

Flaggen auf Bützower Bahnhof sorgen für Wirbel

Seit einigen Tagen wehen auf dem historischen Bahnhofsgebäude in Bützow mehrere Deutschland- und AfD-Fahnen. Das sorgt in der Kleinstadt für mächtig Wirbel. Auf dem Bützower Bahnhofsgebäude (Landkreis Rostock) wehen seit einigen Tagen Deutschland- und AfD-Flaggen. Die Partei hatte dazu außerdem ein provokantes Video gepostet. In dem kurzen Clip sieht man ein AfD-Mitglied, das auf dem Dach des Bahnhofs steht. Zu lesen ist, Bützow sei “erobert”. Das Bahnhofsgebäude befindet sich seit Jahren in Privatbesitz. Die Deutsche Bahn erklärte, sie habe deswegen keinerlei Handhabe und distanzierte sich von dem Vorgang. Die Flaggen würden nicht “das Selbstverständnis der Deutschen Bahn widerspiegeln”. Der Eigentümer des Bahnhofsgebäudes sagte im Gespräch mit dem NDR, er habe das Aufstellen der Fahnen zwar gestattet, von dem Video aber weder gewusst, noch habe er es genehmigt. Unterdessen hat er der AfD das Gebäude “als zentralen Standort” zum Kauf angeboten.

via ndr: Flaggen auf Bützower Bahnhof sorgen für Wirbel

siehe auch: Bützow: Demonstration gegen AfD-Flaggen auf dem Bahnhof. In Bützow sorgen AfD-Flaggen auf dem Bahnhof für Diskussionen. In Bützow (Landkreis Rostock) haben laut Polizei etwa 150 Menschen gegen die AfD-Flaggen auf dem Bahnhofsgebäude demonstriert. Sie befürchten nach eigenen Angaben, dass die Flaggen an einem so zentralen Ort, der für viele Menschen den ersten Eindruck von Bützow prägt, keine Offenheit ausstrahlen würden. Vor Ort waren auch mehrere Dutzend AfD-Sympathisanten, die die Beflaggung befürworten. Im Anschluss an die Demonstration haben Bützows Bürgermeister Christian Grüschow (parteilos) und die Stadtpräsidentin Gudrun Radziwolek (BWG) das Gespräch mit dem Besitzer des Bahnhofs, Poppe Gerken, sowie mehreren AfD-Stadtvertretern im Bahnhofssaal gesucht; Debatte um politische Vereinnahmung 150 Menschen protestieren gegen AfD-Flaggen auf dem Bützower Bahnhofsdach Anhören Dicke Luft in der Kleinstadt im Landkreis Rostock: Seit einigen Tagen wehen auf dem Dach des Bützower Bahnhofsgebäudes Flaggen der AfD. Der Eigentümer der Immobilie ist Sympathisant der Partei. Am Freitag (20. Juni) wurde gegen die Aktion demonstriert. (…) Hinter der Aktion steht derweil nicht die Deutsche Bahn. Das Unternehmen distanziere sich von dem Flaggen-Vorfall – verweist aber auch darauf, dass sie nicht Eigentümer des Bahnhofsgebäudes sei. Das befindet sich seit Jahren im Privatbesitz. Der Eigentümer der Bützower Immobilie ist Poppe Gerken. Der Mann aus dem nahen Örtchen Zepelin ist AfD-Sympathisant und wusste von der Flaggen-Aktion. „Ich symbolisiere den Bürgerwillen hier in der Region, und das muss in der Demokratie doch möglich sein, dafür haben wir doch die Meinungsfreiheit und Vielfalt“, sagte er am Rande der Demo am Freitag; 150 Menschen gegen AfD-Flagge in Bützow Am Bahnhofsgebäude von Bützow (Landkreis Rostock) sind seit einiger Zeit AfD-Flaggen gehisst. Da das Gebäude in Privatbesitz ist, können weder die Stadt noch die Bahn etwas dagegen tun. 150 Menschen haben sich zu einer Mahnwache getroffen, um ein Zeichen dagegen zu setzen. Die Veranstaltung rief aber auch um die 50 Rechtsextreme auf den Plan. Der Bützower Bahnhof steht seit einiger Zeit im Fokus. Grund dafür sind drei AfD-Fahnen auf dem Dach des Bahnhofsgebäudes, welches in Privatbesitz ist. Dazu kommt ein Video des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt, in dem es heißt, Bützow sei „erobert“.1 Am Freitag fand deshalb eine Mahnwache vor dem Gebäude statt, organisiert vom Bündnis Buntes Land. An dieser Mahnwachen nahmen laut Polizeiangaben rund 150 Personen verschiedener Gruppierungen teil.2 Neben der SPD waren beispielsweise auch Vertreter:innen der Omas gegen Rechts vor Ort. In den Redebeiträgen wurde immer wieder Bezug auf das Video von Schmidt genommen. Von einer „Eroberung“ könne keinesfalls gesprochen werden, so ein Redner. Die AfD hat in der Bützower Stadtvertretung zwei von 19 Sitzen.3 Ein Bützower Bürger sagte in seinem Redebeitrag, der Bahnhof sei eigentlich ein Zeichen für Offenheit und Vielfalt. Reisende können nicht wissen, dass das Gebäude in Privatbesitz ist. Der Imageschaden der Stadt sei durch die Fahnen immens. Er und weitere Redner:innen forderten vom Besitzer des Bahnhofsgebäudes – den Campingplatzbetreiber Poppe Gerken – auf, die Flaggen zu entfernen. Konstantin Schulz vom Bündnis Buntes Land warnte vor den gefährlichen Machtfantasien der AfD, die durch das Wort „Eroberung“ ausgedrückt werden. Als Umsteigebahnhof sei Bützow außerdem in ganz Norddeutschland bekannt. „Die Willkommenskultur, für die sich viele in Bützow eingesetzt haben, wird hier mit Füßen getreten“, so Schulz.

Bützow steht auf gegen die Rechten, die AfD. Diese meinen, Sie haben den Bahnhof und die Herrschaft über die Stadt Bützow übernommen. Never!

HJP Bützow (@hjp-ausmv.bsky.social) 2025-06-20T17:25:43.307Z

Angriff auf SPD-Mitglieder in #Berlin – Vier Neonazis zu #Jugendstrafen verurteilt – #terror

Nach einem Angriff auf SPD-Wahlhelfer in Berlin sind vier Männer zu Jugendstrafen verurteilt worden. Das Gericht betonte die rechte Gesinnung der Täter. Sie waren aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gekommen, um an einem Neonazi-Aufmarsch teilzunehmen. Doch bevor die vier jungen Männer an jenem Dezembersamstag dort eintrafen, verprügelten sie auf offener Straße zwei SPD-Wahlhelferinnen und attackierten Po­li­zis­tin­nen. Am Donnerstag hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sie nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu Jugend­strafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle vier Angeklagten – zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt – an dem Angriff nahe dem Bahnhof Lichterfelde Ost im Berliner Süden beteiligt waren. „Es bestehen keine Zweifel, dass sie gemeinschaftlich gehandelt haben“, sagte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einer „ganz erheblichen Tat“, die sich eindeutig gegen politisch Andersdenkende gerichtet habe. Von den vier Angeklagten muss der 19-jährige Florian K. am längsten ins Jugendgefängnis: zwei Jahre und acht Monate ohne Bewährung. Er habe „eindeutig nachweisbar“ Springerstiefel getragen und mit diesen auf den bereits am Boden liegenden SPD-Mann eingetreten. Der ebenfalls 19-jährige Elias U. wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt; er soll den Angriff eingeleitet haben, indem er dem Betroffenen die rote SPD-Mütze vom Kopf gerissen hat. Die beiden weiteren Angeklagten, Phillipp B., 20 Jahre alt, und Pascal K. – der 17-jährige Bruder von Florian K. –, erhielten Jugendstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten. Sie kommen vorerst unter Auflagen frei. In einem halben Jahr will das Gericht entscheiden, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden (…) Die vier hätten sich „völlig enthemmt und empathielos“ ihr unterlegenes Opfer ausgesucht. Darüber hinaus betonte die Staatsanwältin den politischen Hintergrund der Tat: „Das Auftreten vor Ort war offen rechtsradikal.“

via taz: Angriff auf SPD-Mitglieder in Berlin Vier Neonazis zu Jugendstrafen verurteilt

siehe auch: Angriff auf SPD-Mitglieder: Junge Rechtsextreme zu Haftstrafen verurteilt Die vier jungen Rechtsextremen, die in Berlin zwei SPD-Mitglieder und dann Polizisten angegriffen hatten, sind nach Jugendstrafrecht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Bei zwei Männern wurde die Vollstreckung jedoch zurückgestellt. Der Richter sprach von einer „erheblichen Straftat“. Verurteilt wurden die vier jungen Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei drei der Angeklagten kam es noch zu weiteren Straftaten: Sie wurden zusätzlich wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt, zwei von ihnen wegen Beleidigung der herbeieilenden Polizisten. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch höhere Strafen für die jungen Rechtsextremen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren gefordert: zwischen zwei Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und vier Monaten. Es habe sich bei dem Angriff im Dezember 2024 klar um eine „politische motivierte Tat“ gehandelt, so die Staatsanwältin, sie seien zudem mit „äußerster Brutalität“ vorgegangen. Gekommen, um sich zu prügeln Sie suchten „Stress“ sowie klar die „körperliche Auseinandersetzung“, hieß es in dem Plädoyer der Strafverfolgungsbehörde. Sie seien mit Gewaltbereitschaft nach Berlin gereist. Elias U., einer der Männer, der am brutalsten vorging, schrieb einer Freundin, dass er jetzt so richtig bei den Rechten angekommen sei und sicherlich eine Nacht im Gefängnis verbringen werde. Die Nachricht verschickte er wohlgemerkt vor der Fahrt nach Berlin. Dass die Rechtsextremen klar auf Gewalt aus waren, wurde im Zuge der viertägigen Verhandlung mehrfach deutlich. Am zweiten Verhandlungstag wurden die beiden Polizeibeamten, die zufällig vor Ort waren, als Zeugen vernommen – sie ließen keinen Zweifel an der Aggressivität der vier Männer aus Sachsen-Anhalt. „Wir sind hier hergekommen, um uns zu prügeln“, hatte einer der Angeklagten der Polizistin entgegen gebrüllt. Dass das keine hohle Phrase war, ist sie sich sicher: „Die waren ziemlich kampfbereit.“