Berliner Justiz bündelt Ermittlungen zu #AttilaHildmann – #reiskanzler #advocadolf #hirsehitler

Die Berliner Justiz hat den Fall Attila Hildmann übernommen, der sich selbst »ultrarechts« und einen Verschwörungsprediger nennt. »Es trägt zur effektiveren Strafverfolgung bei, wenn diese Ermittlungen ab jetzt bei uns gebündelt in die Hand genommen werden«, erklärte der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag. Zentral zuständig ist nun die Staatsanwaltschaft Berlin. Diese bestätigte entsprechende Informationen von »Süddeutscher Zeitung«, NDR und WDR. (…) Es geht demnach um den Verdacht der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Bedrohung. »Wir klären auf, ob und in welchem Umfang Attila Hildmann durch seine Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und sich strafbar gemacht haben könnte.« Am Dienstag hatten Staatsschützer Hildmanns Wohnung in Brandenburg durchsucht. Die Aktion sei zum Zweck der Gefahrenabwehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus vom Amtsgericht Bernau angeordnet worden, hieß es. Die Beamten hätten sechs Laptops und Computer, mehrere Mobiltelefone und weitere Speichermedien beschlagnahmt. Außerdem habe Hildmann eine Gefährderansprache bekommen. In seinem Nachrichtenkanal bei Telegram bestätigte Hildmann den Polizeieinsatz.

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Covid-19: Nein, die Infektionssterblichkeitsrate in Deutschland liegt nicht bei 0,014 Prozent

In einem tausendfach geteilten Facebook-Beitrag werden aktuelle Corona-Zahlen, unter anderem zu Patienten auf Intensivstationen, geteilt. Es wird behauptet, die „Infektionstodesrate“ liege bei 0,014 Prozent. Das stimmt nicht. In einem Beitrag, der auf Facebook kursiert, werden Zahlen zu Covid-19 in Deutschland vom 12. November 2020 gezeigt. Er wurde am 15. November veröffentlicht und bisher mehr als 4.700 Mal geteilt. Die Grafik darin enthält Angaben zur Zahl der Infizierten, Genesenen und Todesfälle in Deutschland, der Anzahl der Testungen und der belegten Intensivbetten. Gelb hervorgehoben sind zwei Angaben, die offenbar die Botschaft vermitteln sollen, dass die Pandemie nicht gefährlich sei. Die erste ist, dass rund 82,9 Millionen Menschen in Deutschland nicht von Covid-19 „betroffen“ seien, das seien 99,67 Prozent der Bevölkerung. Und zudem liege die „Infektionstodesrate“ bei 0,014 Prozent. (…) Die Information, dass „99,67 Prozent“ der Menschen in Deutschland nicht von Covid-19 „betroffen“ wären, steht nicht im RKI-Lagebericht. Es handelt sich offenbar um eine eigene Berechnung der Person, die das Facebook-Sharepic erstellt hat. Wahrscheinlich wurde dafür die Einwohnerzahl (von Ende 2019) ins Verhältnis zur Zahl der aktiven Corona-Fälle gesetzt, auch wenn diese Rechnung nicht exakt aufgeht. 247.800 von 83.166.711 wären rund 0,298 Prozent, nicht 0,33 Prozent.
Die Aussage, nur diese Menschen seien von Covid-19 „betroffen“, ist jedoch irreführend, denn es handelt sich um die akuten Fälle an einem einzigen Tag, dem 12. November. Insgesamt waren bisher 727.553 Menschen in Deutschland direkt von Covid-19 „betroffen“, denn sie waren infiziert.
Infektionssterblichkeitsrate laut Schätzungen in Studien wesentlich höher als 0,014 Prozent Falsch ist zudem die Angabe einer „Infektionstodesrate“ für Deutschland von 0,014 Prozent. Hierfür wurden offenbar die Todesfälle ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt: 11.982 von 83.166.711 sind rund 0,014 Prozent. Auf diese Weise wird eine Infektionssterblichkeitsrate aber nicht berechnet. Die sogenannte Infection Fatality Rate (IFR) ist ein klar definierter Begriff. Sie gibt an, welcher Prozentsatz von Infizierten an einer Krankheit stirbt. Dafür müssten alle Infizierten bekannt sein. Das ist jedoch meist nicht der Fall (Stichwort: Dunkelziffer).

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Privater „#Demosanitäter“ verbreitet unbelegte Aussagen über Verletzte bei #Corona-#Protest in #Berlin – #covidioten #luegner

In einem Video spricht ein Mann, der wie ein Sanitäter gekleidet ist, von 40 Verletzten und sieben Schwerverletzten bei der Demonstration am 18. November in Berlin. Er sagt, er sei von der Polizei weggeschickt worden. Das Video erweckt einen falschen Eindruck: Der Mann war nicht für einen Rettungsdienst im Einsatz. Die Feuerwehr kann seine Angaben nicht bestätigen. (…) Es sei nicht auszuschließen, dass Fälle mit leichten Verletzungen nicht erfasst wurden, so Kirstein. Was er jedoch nicht bestätigen könne, seien sieben Schwerverletzte. „Schwer verletzt“ bedeute allgemein, dass mindestens eine Diagnose potenziell lebensbedrohlich sei. Dann komme ein Notarzt zum Einsatz – in dem betreffenden Zeitraum habe es in dem Bereich jedoch nur einen einzigen Notarzteinsatz gegeben. „Zu genauen Diagnosen äußern wir uns nicht“, so Kirstein. Recherchen zu der Person in dem Video zeigen: Der Mann war nicht für einen Rettungsdienst im Einsatz. Es existiert noch ein anderes Video vom 18. November auf Youtube, in dem derselbe Mann mit der Sanitäterbekleidung direkt vor dem Brandenburger Tor zu sehen ist. Er beantwortet Fragen und sagt, er habe auch schon oft bei den Gelbwesten-Protesten in Frankreich geholfen. Der Mann heißt Andreas Eggert, er engagiert sich als sogenannter „Demosanitäter“. Solche Menschen helfen privat und ehrenamtlich zum Beispiel bei Veranstaltungen. Es gibt Berichte in Blogs und Videos über Eggert. Demnach reist er zu verschiedenen Demonstrationen, um dort nach eigener Aussage Verletzten zu helfen. Er sammelte dafür im Januar 2019 online Spenden. Im selben Jahr gab Eggert zu seinen Erfahrungen bei den Gelbwesten-Protesten RT Deutsch ein Interview, und der rechtsextreme Blogger Sven Liebich machte in seinem Telegram-Kanal Werbung für einen Online-Vortrag des „Demosanitäters“. Welche Ausbildung Eggert hat, ist unklar. (…) Fazit: Das Video führt ohne Kontext in die Irre. Es entsteht der falsche Eindruck, die Polizei habe bei der Demonstration am 18. November einen offiziellen Sanitäter bei der Arbeit behindert und ihn bedroht. Der Mann ist jedoch für keinen Rettungsdienst im Einsatz gewesen, sondern engagierte sich privat. Seine Angabe zu 40 Verletzten ist unbelegt, der Zahl von sieben Schwerverletzten widerspricht die Feuerwehr Berlin.

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Verfahren in #Wermelskirchen : #Zivilprozess gegen #AfD-Mitglied – #schauhin #gewalttaeter

Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen ging es in einem Zivilverfahren und Schmerzensgeld: Ein Afd-Mitglied soll einen Besucher verletzt haben. Bei einem Vorfall im März 2018 war ein Besucher auf einer Veranstaltung der Rechtspopulisten in den Bürgerhäusern verletzt worden. Im Zivilverfahren klagte der Mann nun auf Schmerzensgeld. Im Zivilprozess geht es nicht um die Einschätzung einer Tat hinsichtlich ihres strafrechtlichen Gehalts. Dennoch müssen Richter auch hier entscheiden, welche der beiden Parteien Recht bekommt, über das Strafrechtliche wird hingegen im Strafprozess entschieden. Nun standen sich vor dem Amtsgericht zwei Parteien gegenüber, es ging um einen Vorfall auf einer Veranstaltung der AfD in den Bürgerhäusern im März 2018. Der Kläger hatte die öffentliche Veranstaltung besucht, bei der der AfD-Landtagsabgeordnete Roger Beckamp sprach. Dort soll der Kläger Beckamp gefilmt haben, was diesem nicht gefallen habe. Daraufhin habe man dem Kläger gesagt, dass er das unterlassen und die Kamera herzeigen solle. Als er sich dem widersetzte, sei er zu Boden gerissen worden, der Angeklagte, ein AfD-Mitglied, habe ihm gesagt, er sei festgenommen und habe ihm das Knie in den Rücken gedrückt. „So fest, dass ich keine Luft mehr bekam“, sagte der Kläger. Er habe auch Tritte gespürt, mehrere Männer seien „an ihm zu Gange gewesen“, und er habe Angst gehabt, das Bewusstsein zu verlieren. Es sei viel geschrien worden. „Vor mir hat sich jemand aufgebaut und gesagt: Der kann noch brüllen, dem geht es gut. Außerdem wurde mehrfach gerufen: Scheiß Antifa!“, berichtete der Kläger mit brüchiger, leiser Stimme. Neben diversen materiellen Schäden, etwa einer kaputten Kamera und einer zerrissenen Lederjacke, habe er psychische und physische Schäden von dem Vorfall davongetragen, sagte der Kläger. „Ich habe in den zwei Jahren sehr viel Valium zu mir genommen, weil ich nicht mehr schlafen kann. Mein Sozialleben ist eingeschränkt, weil ich Panik habe, vor die Tür zu gehen“, sagte er weiter. Nach dem Vorfall sei er in den Sozialen Medien bedroht worden.

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Strafe in Spendenaffäre – AfD soll mehr als 500.000 Euro zahlen

Die AfD hat gleich zwei Strafbescheide wegen illegaler Zuwendungen aus der Schweiz erhalten. Insgesamt soll sie mehr als eine halbe Million Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Das zeigen Recherchen von NDR, WDR und “Süddeutscher Zeitung”. Die AfD hat an nach Informationen von WDR und NDR gleich zwei Strafbescheide der Bundestagsverwaltung wegen illegaler Parteispenden aus der Schweiz erhalten: Der erste betrifft illegale Zuwendungen zugunsten des Wahlkampfes von Alice Weidel im Jahr 2017 und beträgt exakt 396.016,56 Euro. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Weidel sitzt im Vorstand des betroffenen Kreisverbands. Im zweiten Fall entschied die Bundestagsverwaltung nun nach langer Prüfung, dass die Partei für einen von der Schweizer Werbeagentur Goal AG bezahlten Kongress in Düsseldorf 2016 ebenfalls den dreifachen Wert der eingegangenen Spendensumme als Strafe entrichten muss – also 108.412,80 Euro.
Den Kongress hatte der frühere Landesvorsitzende der AfD Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, gemeinsam mit der FPÖ veranstaltet. Pretzell ist kein Parteimitglied mehr und wollte sich auf Anfrage bisher nicht äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Strafbescheide. Weidels Kreisverband nahm Geld aus der Schweiz Die Bundestagsverwaltung sieht es im Fall um Alice Weidel und den Kreisverband Bodenseekreis als erwiesen an, dass die Spende einer Schweizer Pharmafirma über 132.000 Euro zu Unrecht angenommen wurde. Das Geld war in 18 Tranchen auf dem Konto von Weidels Kreisverband eingegangen und ihrem Wahlkampf als Spitzenkandidatin für die vergangene Bundestagswahl gewidmet. Vor einem Jahr bereits hatte die Bundestagsverwaltung die AfD darüber informiert, dass sie davon ausgehe, dass die Spende illegal erlangt worden sei. Die AfD hatte Anfang des Jahres dagegen argumentiert: Bei der Spende handele es sich um eine persönliche Zuwendung an Weidel. So hieß es damals in dem Schriftsatz, mit dem die Partei versuchte, eine empfindliche Strafzahlung abzuwenden.

via tagesschau: Strafe in Spendenaffäre AfD soll mehr als 500.000 Euro zahlen

siehe auch: Illegale Spenden AfD muss 500.000 Euro Strafe zahlen. Wegen dubioser Zuwendungen, die mithilfe von Strohleuten verschleiert wurden, gibt es nach SPIEGEL-Informationen erneut empfindliche Sanktionen gegen die AfD. Im Zentrum der Affäre: Fraktionschefin Weidel. Der Skandal um verschleierte Parteispenden hat für die AfD erneut empfindliche Konsequenzen. Nach SPIEGEL-Informationen muss die Partei wegen der unzulässigen Annahme von zwei illegalen »Strohmannspenden« aus der Schweiz Strafen in Höhe von insgesamt 504.429,36 Euro zahlen. Zwei entsprechende Sanktionsbescheide des zuständigen Kontrollreferats seien der Partei vor Kurzem zugestellt worden, bestätigte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem SPIEGEL. Hintergrund der ersten Strafzahlung in Höhe von 108.412 Euro ist die Finanzierung des von der AfD veranstalteten Kongresses »Europäische Visionen – Visionen für Europa« am 13. Februar 2016. Wie der SPIEGEL im Juni 2017 aufgedeckt hatte, war ein Teil der Veranstaltungskosten aus undurchsichtigen Quellen über eine Werbeagentur in der Schweiz finanziert worden. Diese Finanzierung wertete die Bundestagsverwaltung nun als illegale Parteispende und erließ einen Strafbescheid in dreifacher Höhe

#Bundestag: #Ältestenrat berät über Vorfälle mit Besuchern – Kritik an der #AfD

Während der Corona-Demo waren mehrere Politiker von Besuchern im Reichstag bedrängt worden. Die Grünen erwarten vom Bundestagspräsidenten einen “umfassenden Lagebericht”. Der Ältestenrat des Bundestages wird sich an diesem Donnerstag auf einer Sitzung mit den Störungen durch Besucher befassen, die nach Berichten mehrerer Abgeordneter offenbar von der AfD eingeladen worden waren. Die Grünen erwarten von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) einen “umfassenden Lagebericht”, wie ihre Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte. “Wer versucht, Abgeordnete zu bedrängen und einzuschüchtern, der greift unsere parlamentarische Demokratie an”, betonte Haßelmann. “Das lassen wir nicht zu.” Während der Debatte und Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz am Mittwoch waren mehrere Abgeordnete auf den Gängen des Bundestags von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrängt und gefilmt worden – darunter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Berichten anderer Abgeordneter zufolge soll es sich um Besucher handeln, die von AfD-Abgeordneten Zugang zum Reichstagsgebäude erhielten. Der FDP-Parlamentarier Konstantin Kuhle, der ebenfalls betroffen war, twitterte : “Die AfD hat Personen ins Reichstagsgebäude eingeschleust, die Abgeordnete bedrängen und ihnen die Handykamera ins Gesicht halten.” Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet, inzwischen habe ihnen ein AfD-Abgeordneter bestätigt, dass einer der Besucher auf seine Einladung in den Bundestag gelangt war. Zuvor hatte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann erklärt, der Fraktion lägen “keinerlei Erkenntnisse vor, dass AfD-Abgeordnete am Mittwoch unbefugte Personen in den Bundestag eingeschleust haben”.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sprach von Nötigung und fordert Konsequenzen für die beteiligten Abgeordneten. “Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird”, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. “Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden.” Kubicki sagte, es sei zum wiederholten Mal passiert, dass Abgeordnete die “Türöffner für politische Agitatoren” geworden seien. “In diesem Falle ist die Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebes jedoch besonders gefährlich. Denn durch die direkte Ansprache der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz kann man von einer Nötigung ausgehen.” Es komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten können. “Dies wird ernsthaft zu prüfen sein”, sagte Kubicki. Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der AfD vor, “der Steigbügelhalter für Demokratiezerstörer” zu sein.

via zeit: Ältestenrat berät über Vorfälle mit Besuchern – Kritik an der AfD

siehe auch: Bundestag prüft nach Störungen strafrechtliche Konsequenzen gegen AfD-Politiker. Drei AfD-Abgeordnete haben am Mittwoch Störer in den Bundestag eingeladen. Offenbar aus Protest gegen die Corona-Politik bedrängten diese etwa Wirtschaftsminister Altmaier und FDP-Politiker Kuhle. Der Bundestag prüft nun strafrechtliche Konsequenzen gegen die AfD-Parlamentarier. Der Bundestag will bei der Ahndung der Vorfälle während der Beratungen über das Infektionsschutzgesetz das rechtliche Instrumentarium voll ausschöpfen und prüft auch strafrechtliche Konsequenzen gegen die beteiligten AfD-Abgeordneten. Das könnte für diese nach einer Aufhebung ihrer Immunität Ermittlungsverfahren zur Folge haben. Darauf verständigte sich am Donnerstag der Ältestenrat, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Der rechtliche Ansatzpunkt wäre Paragraf 106 Strafgesetzbuch (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans). Abgeordnete, auf deren Einladung die Störer in den Bundestag gekommen waren, könnten sich der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Lehrer wegen AfD-Kampagne gegen Maskenpflicht in Kritik

Ein Gymnasiallehrer aus Celle steht wegen seiner Beteiligung an einer AfD-Plakat-Kampagne gegen die Maskenpflicht in der Kritik. Der Historiker, der AfD-Mitglied ist, ist auf einem Porträtbild mit seinem Namen und einer heruntergezogene Maske zu sehen, daneben die Aufschrift: «Ich zeige Gesicht! Die Corona-Diktatur muss beendet werden!» Die Niedersächsische Landesschulbehörde sieht derzeit keinen Verstoß gegen das so genannte Mäßigungsgebot für Beamte. Er trete nicht als Lehrer in Erscheinung, sagte Behördensprecherin Bianca Trogisch der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Damit äußere er sich nicht dienstlich, sondern als Privatperson auf dem Flyer einer nicht verbotenen Partei. (…) rsachsen» kommen Schüler kritisch zu Wort. Aus Protest gegen eine Rede des Studienrates auf einem AfD-Parteitag, von der ein Video existiert, haben sie auf den Schulhof in riesigen Buchstaben «#Multikulti ist himmlisch» geschrieben. Der betroffene Lehrer möchte sich nach Angaben des AfD-Landesverbandes nicht persönlich äußern. Sein politisches Engagement finde ausschließlich ehrenamtlich in seiner Freizeit statt, sagte der stellvertretende AfD-Landeschef Stephan Bothe.

via zeit: Lehrer wegen AfD-Kampagne gegen Maskenpflicht in Kritik

A surgical mask (2017).jpg
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