BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit: Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß. Gegendemonstrationen gehören zur Demokratie wie Trillerpfeifen zur Protestkultur. Unterschiedliche Positionen dürfen – ja sollen – aufeinandertreffen. Was jedoch nicht geht: wenn eine Gegendemonstration die ursprüngliche Versammlung so blockiert, dass dort gar nichts mehr weitergeht. Genau an dieser Stelle zieht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun eine klare Linie: Wer an einer Gegendemonstration teilnimmt, steht zwar unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Doch dieser Schutz endet dort, wo die eigene Versammlung nicht mehr Teil des Meinungskampfs ist, sondern zur faktischen Stilllegung der anderen wird. So lag es im Fall eines Mannes, der 2015 in Freiburg an einer Sitzblockade teilnahm – und damit den Aufzug einer angemeldeten religiösen Versammlung vollständig zum Erliegen brachte. Wegen einer “groben Störung” nach § 21 Versammlungsgesetz (VersG) wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Verfassungsbeschwerde dagegen hat das BVerfG nun zurückgewiesen (Beschl. v. 01.10.2025, Az. 1 BvR 2428/20). (…) Karlsruhe beginnt mit einem klarstellenden Schritt: Die Gegendemonstration war tatsächlich eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. Entscheidend sei dafür, dass eine Zusammenkunft ein “kommunikatives Anliegen” verfolgt – also einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet. Dass sie daneben auch Elemente der Störung enthält, nehme ihr den Versammlungscharakter nicht automatisch. Die Gegendemo-Gruppe am Martinstor äußerte ihre politischen Ansichten lautstark und sichtbar. Das reicht, so das BVerfG. Reine Störaktionen ohne eigenes politisches Anliegen wären hingegen gar nicht vom Schutz erfasst – doch so lag der Fall nicht. Zugleich betont der Senat grundsätzlich, dass Versammlungen in physischer Präsenz auch in Zeiten von Social Media ein unverzichtbares Instrument der kollektiven Meinungskundgabe bleiben – gerade weil sie unabhängig von Algorithmen direkt im öffentlichen Raum wirken. Der Schutzbereich des Art. 8 GG war also eröffnet. Trotzdem hält Karlsruhe fest, dass die spätere Bestrafung einen gerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt.

via lto: BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Symbolbild: Sitzblockade

Proteste gegen AfD-Jugend Berliner Unis verhindern Treffen der Studis gegen Rechts

Mobi-Veranstaltungen gegen die Neugründung der AfD-Jugend werden an zwei Berliner Unis kurzfristig abgesagt. Zuvor gab es Druck durch die AfD. Für die „Studis gegen Rechts“ sollte es der große Tag der Mobilisierung werden. An allen drei Berliner Universitäten hatten sie am Mittwochnachmittag zu Aktionskonferenzen eingeladen. Ihr Ziel: Mit möglichst vielen Menschen nach Gießen zu fahren, um am letzten Novemberwochenende zusammen mit dem Bündnis Widersetzen die Gründung eines neuen AfD-Jugendverbandes zu stören. Dutzende Busse sind allein aus Berlin organisiert, um mehrere tausend Menschen zu dem Protest zu bringen. Insgesamt erwartet die Stadt bis zu 60.000 De­mons­tran­t:in­nen. Doch den Ak­ti­vis­t:in­nen zufolge haben Freie Universität (FU) und die Humboldt-Universität (HU) die Konferenzen kurzfristig abgesagt – „auf Bestreben der AfD“, wie ein Sprecher der Gruppe zur taz sagte. Die HU bestätigte das der taz auf Anfrage: „Die AfD hat sich in einem Schreiben bei der HU über die geplante Aktionskonferenz beschwert.“ Rechtliche Schritte seien „in dem Schreiben nicht angedrot worden“. Die Universität weist darauf hin, dass sie für die Veranstaltung „nie Räume zugesagt“ habe. Die Freie Universität bestätigte auf taz-Anfrage die Raumabsage. Grund dafür sei, dass die studentische Gruppe „nicht angegeben“ habe, „dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die sich explizit gegen eine politische Partei richtet“. Dies verstoße gegen die „parteipolitische Neutralität einer Hochschule“. Bei der Anmeldung hätte die Gruppe falsche Angaben gemacht. Dass die Universität von der AfD juristisch unter Druck gesetzt worden sei, bestätigte die FU nicht.

via taz: Proteste gegen AfD-Jugend Berliner Unis verhindern Treffen der Studis gegen Rechts

Thurn und Taxis Jagdschloss-Brand war kein Brandanschlag

Ein früheres Jagdschloss der Familie Thurn und Taxis im Thiergarten nahe Regensburg ist Anfang Oktober in Flammen aufgegangen. Schnell wurde Brandstiftung vermutet. Doch die Polizei kommt zu anderen Ermittlungsergebnissen. Der Brand des historischen Jagdschlosses Thiergarten der Familie Thurn und Taxis bei Donaustauf im Landkreis Regensburg Anfang Oktober war kein Brandanschlag. Das hat die Polizei heute mitgeteilt. Demnach seien keinerlei Spuren auf Brandbeschleuniger gefunden worden. Alle am Brandort genommenen Proben hätten sich im Labor als negativ herausgestellt, so die Polizei. Dennoch ist die genaue Brandursache immer noch unklar. Ermittelt werde jetzt in Richtung technischer Defekt oder auch fahrlässiger Brandstiftung, so eine Polizeisprecherin. Seit dem Brand im Oktober wurde vor allem in rechtsgerichteten Kreisen im Internet spekuliert, dass ein Anschlag von Linksextremisten dahinterstecken würde. Sogar der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte sich via “X” eingeschaltet.  Fake-Bekennerschreiben im Internet Befeuert wurden die Spekulationen durch ein angebliches Antifa-Bekennerschreiben auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite. Auch hier hätten die Ermittlungen der Kripo ergeben, dass zwischen dem Schreiben und dem Brand kein Zusammenhang besteht, so die Polizeisprecherin. Auf der betreffenden Internetseite sind schon früher angebliche Bekennerschreiben erschienen, die sich als Fake herausstellten, wie etwa bei den Brandanschlägen am 1. Oktober im Münchner Norden während des Oktoberfestes.

via br: Thurn und Taxis Jagdschloss-Brand war kein Brandanschlag

siehe auch: Brand im Jagdschloss Thiergarten Ermittler halten Bekennerschreiben für Fake. Im Internet ist ein Schreiben aufgetaucht, in dem der Brand im Schloss Thiergarten als Warnung an die „Großkapitalistin“ Gloria von Thurn und Taxis bezeichnet wurde. Doch die Polizei kommt zu einem anderen Ermittlungsergebnis. Der Brand in einem früheren Jagdschloss der Familie Thurn und Taxis ist nicht absichtlich gelegt worden. Es gebe nach aktuellem Stand der Ermittlungen keine Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung, teilte die Polizei mit. Mögliche Ursachen würden weiter untersucht. Denkbar sind demnach eine fahrlässige Brandstiftung oder ein technischer Defekt. Zunächst hatte die Mittelbayerische Zeitung berichtet. Das Jagdschloss in Altenthann im Landkreis Regensburg, das von einem Golfclub genutzt wurde, brannte Anfang Oktober nachts nieder und wurde vollständig zerstört. Die Kripo übernahm die Ermittlungen; Großbrand bei Fürstin Gloria: Es war nicht die Antifa. Nach dem verheerenden Brand des früheren Jagdschlosses von Gloria von Thurn und Taxis zeigte sich selbst Ungarns Präsident Orbán empört über die angebliche Brandstiftung durch “die Antifa”. Doch ein Bekennerschreiben ist Fake, das Feuer wurde nicht gelegt. (…) Doch bald drängte eine Frage in den Vordergrund und sie brachte den Brand mit einem Schaden in Höhe von geschätzten vier Millionen Euro bundesweit ins Gespräch: Steckt ein Anschlag auf Fürstin Gloria von Thurn und Taxis dahinter, deren Familie das frühere Jagdschloss gehört? Waren linksextreme Aktivisten die Täter, “die Antifa”, die es als feste Organisation so eigentlich gar nicht gibt? Genau diese Spekulation war drei Tage nach dem Feuer aufgekommen. Mit einem “Kommando Georg Elser” als Absender hatten sich Unbekannte selbst bezichtigt: “Angriff auf Thurn und Taxis – Jagdschloss niedergebrannt” war die Überschrift des Beitrags auf der Seite “Indymedia”, von dem jetzt klar ist: Er ist frei erfunden und die Behauptung gelogen. Seit Jahren veröffentlichen auf “Indymedia” Linke und Linksextreme Aufrufe zu Protesten, Informationen über Rechte, aber eben auch Bekennerschreiben. Dort kann aber jeder etwas posten. Es gibt auch regelmäßig falsche Schreiben von Trittbrettfahrern, die Empörung schüren wollen. Und Empörung lieferte das Selbstbekenntnis im Fall Thurn und Taxis sofort – es war Stoff für diejenigen, die über Donald Trumps Einstufung der Antifa als “inländische terroristische Organisation” frohlocken oder Ähnliches wollen. (…) Seit Donnerstag ist das widerlegt: Die Behauptungen über ein an mehreren Stellen gelegtes Feuer stimmen nicht. Die Ermittler gehen nach einem Brandgutachten des LKA entweder von fahrlässiger Brandstiftung oder einem technischen Defekt aus. In Proben und Spurenmaterial fanden sich keine Hinweise auf Brandbeschleuniger, nichts deutet aktuell auf eine vorsätzliche Brandstiftung. Im Beitrag auf “Indymedia” war behauptet worden, das Feuer sei eine deutliche Warnung: “Wenn du nicht aufhörst mit deiner menschenverachtenden Hetze, brennt das nächste Mal nicht nur dein Golfclub.” In dem Bekennerschreiben, das ungewöhnlich spät einging, hatte es keine eigenen Fotos und nur wenig mögliches Täterwissen gegeben. Es fehlte also alles, was die Echtheit des Beitrags hätte belegen können

ANGRIFFS AUFS DEMOKRATIEPRINZIP – AfD-Rede in Neutraubling: Wortwahl könnte für Verbotsverfahren relevant sein

ei seiner Kundgebung am vergangenen Samstag in Neutraubling äußerte der AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold Aussagen, die im Rahmen eines möglichen Verbotsverfahrens als Angriff auf das Demokratieprinzip eingestuft werden könnten. Der Oberpfälzer bewirbt sich am Donnerstag erneut für das Amt des Schriftführers im Bayerischen Landtag. Das pauschale Absprechen der Existenzberechtigung politischer Gegner wird in Urteilen zur Einstufung der AfD als ein Angriff auf das Mehrparteienprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) gewertet. In der Rechtsprechung gelten entsprechende Aussagen als potenzielle Verstöße gegen das Demokratieprinzip, das auch im Rahmen eines Parteienverbotsverfahrens neben Angriffen auf das Rechtsstaatsprinzip und die Garantie der Menschenwürde zu prüfen wäre. Die Abgrenzung zu noch legitimer und erwünschter Machtkritik ist dabei nicht immer einfach zu treffen.  So wurde etwa die Bezeichnung von Regierungsmitgliedern als „psychisch kranke Deutschlandhasser“ durch die weiter für die AfD im Bundestags sitzende Funktionärin Christina Baum sowie die Äußerung eines AfD-Kreisverbands, politische Gegner seien „Deutschlandhasser, Volksfeinde und Vernichter Deutschlands“, von Gerichten als Beleg für eine demokratiefeindliche Gesinnung gewertet und können als Orientierung dienen. Arnold ging über diese gerichtlich bestätigen Beispiel noch deutlich hinaus. In seiner Rede bezeichnete der Landtagsabgeordnete die anwesenden Gegendemonstrierenden zunächst als „Mischpoke“, die ausschließlich von Steuergeldern lebe. Anschließend verglich er das politische System bzw. Deutschland mit einem Organismus, der „mit einem Virus, mit einem Parasiten“ eine bestimmte Zeit klar komme. Wenn es zu viel werde, so Arnold, sterbe der Wirt – oder er gehe zum Arzt und hole sich Medizin. Die „Medizin ist die AfD”. Nur diese könne “Deutschland noch retten”.

via endstation rechts: ANGRIFFS AUFS DEMOKRATIEPRINZIP AfD-Rede in Neutraubling: Wortwahl könnte für Verbotsverfahren relevant sein

Hotel kündigt AfD-Spitze vor Kongress in Gießen – auch Caterer springt ab

Die AfD steht kurz vor der geplanten Gründungsversammlung ihrer neuen Jugendorganisation vor unerwarteten Schwierigkeiten. Das Hotel für den Bundesvorstand wurde ebenso gekündigt wie der Caterer für die Veranstaltung am 29. November in Gießen. Parteivize Kay Gottschalk sprach vor Journalisten in Berlin von Druck, der auf das Hotel ausgeübt worden sei. „Und dann müssen wir uns halt nach Ersatz umsehen“, sagte Gottschalk zu der prekären Situation. Nähere Details zu dem angeblichen Druck auf das Hotel nannte er nicht. Die AfD hielt sich auf Nachfrage mit weiteren Informationen zurück und verwies darauf, dass es sich bei Fragen der Unterbringung um sicherheitsrelevante Informationen handele. AfD-Jugend „Generation Deutschland“ vor schwieriger Gründung Die neue Jugendorganisation, die wahrscheinlich den Namen „Generation Deutschland“ tragen wird, soll am 29. November in Gießen gegründet werden. Sie ist als Nachfolger der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) geplant, von der sich die AfD im Frühjahr per Parteitagsbeschluss getrennt hatte.

via fr: Hotel kündigt AfD-Spitze vor Kongress in Gießen – auch Caterer springt ab

siehe auch: AfD verliert vor Jugendgründung in Gießen Hotel und Caterer Kurz vor der Gründung ihrer neuen Jugendorganisation in Gießen steht die AfD ohne Unterkunft da: Hotel und Caterer sagten ab. Im Netz kursieren linksextreme Aufrufe gegen die Veranstaltung – auch mit Gewaltbezug. Die Polizei bereitet sich mit einem Großaufgebot vor. Die AfD-Spitze steht nach Angaben von Parteivize Kay Gottschalk kurz vor der geplanten Gründungsversammlung der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen ohne Unterkunft da. Das Hotel für den Bundesvorstand und der Caterer seien gekündigt worden, sagte Gottschalk vor Journalisten in Berlin.

“Reichsbürger” wegen Mordplänen festgenommen – #terror

Die Bundesanwaltschaft hat in Dortmund einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus der “Reichsbürger”-Szene festnehmen lassen. Er soll versucht haben, Mordanschläge auf Politiker zu organisieren. (…) Auf der Webseite im Darknet, die auf Deutsch übersetzt in etwa “Politiker-Ermordung” hieß und nach Angaben aus Ermittlungskreisen inzwischen durch das Bundeskriminalamt abgeschaltet worden ist, soll der Beschuldigte seinen Plan erläutert haben: Zunächst sollten Gleichgesinnte ebenfalls über das Darknet Geld spenden. Mit diesem Geld sollten dann Attentäter bezahlt werden, die dann die entsprechenden Mord-Anschlägen auf missliebige Politiker durchführen sollten. Hintergrund dieser Aufforderung soll eine demokratiefeindliche Ideologie des Mannes sein, der dem rechtsextremistischen Teil der “Reichsbürger”-Szene zugerechnet wird. Der Mann war den Sicherheitsbehörden seit 2020 bekannt, weil er durch Widerstandshandlungen bei Corona-Protesten aufgefallen war.Das Ermittlungsverfahren im aktuellen Fall hat Generalbundesanwalt Jens Rommel an sich gezogen – und zwar, weil er in diesem Plan eine strafbare Terrorismus-Finanzierung sieht

via tagesschau: “Reichsbürger” wegen Mordplänen festgenommen

siehe auch: “Reichsbürger” in Dortmund wegen Mordplänen an Politikern festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat in Dortmund einen Mann festnehmen lassen, der zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen haben soll. Der Verdächtige soll jahrelang Teil der Neonazi-Szene gewesen sein und auch der Reichsbürger-Szene nahestehen. Die Festnahme erfolgte den Angaben zufolge bereits am Montagabend. Laut Haftbefehl soll der 49-Jährige Martin S. mindestens seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben. Hierzu soll er anonym eine Plattform betrieben haben, auf der er zum Beispiel Namenslisten seiner Gegner veröffentlicht haben soll. Laut WDR-Informationen soll der Verdächtige über viele Jahre der Dortmunder Neonazi-Szene angehört haben und hatte auch an rechtsextremistischen Demos teilgenommen. Martin S. besitzt laut Bundesanwaltschaft sowohl die deutsche, als auch die polnische Staatsangehörigkeit. Er ist Software-Entwickler und lebt mit seiner Familie in Dortmund. Das Motiv soll eine demokratiefeindliche Ideologie des Mannes sein. (…) Die Webseite, die auf Deutsch übersetzt in etwa “Politikerermordung” hieß, wurde nach Angaben aus Ermittlungskreisen inzwischen durch das Bundeskriminalamt abgeschaltet. Auch von ihm selbst ausgesprochene “Todesurteile” und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen soll er auf der Seite veröffentlicht haben; Rechtsextremist in Dortmund festgenommen – Auf seiner Todesliste standen Merkel, Scholz, Baerbock und Lauterbach Ein Verschwörungsanhänger soll im Darknet nach »Investoren« für Attentate auf mehr als 20 Politiker und Prominente gesucht haben. Ermittler fanden bei ihm »Strafakten« und »Todesurteile«. Wer ist der Terrorverdächtige? (…) Unten, auf dem Gehweg, liegen Metallreste, sie sehen aus wie eine verkohlte, zertretene Dose. Der Nachbar vermutet, dass all diese Spuren von einer Blendgranate stammen, die zum Einsatz kam, als Beamte der Spezialeinheit GSG 9 die Wohnungstür von Martin S. aufbrachen und den 49-jährigen Softwareentwickler festnahmen. S. habe hier seit 2018 gewohnt, sagt eine Nachbarin. Offenbar mit einer Frau und zwei Kindern – oben, in der Nähe des Rußflecks, sitzt ein Stofftier hinter dem Fenster. Viel Kontakt hätten sie nicht gehabt, sagt die Frau aus der Nachbarschaft noch, S. sei »ein bisschen ausländerfeindlich« gewesen. Dass S. ein »bisschen ausländerfeindlich« war, dürfte nach Stand der Ermittlungen untertrieben sein: Der Generalbundesanwalt beschuldigt den Rechtsextremisten und bekennenden Antisemiten, über die Darknet-Plattform »Assassination Politics« zur Tötung von Politikern, Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen zu haben. Finanziert werden sollten die Attentate demnach mithilfe von Spenden in Form von Kryptowährungen – eine Art »Crowdfunding« für politische Morde. Auf der Liste der mehr als 20 potenziellen Zielpersonen, die gegen Kopfgeld getötet werden sollten, befanden sich nach SPIEGEL-Informationen die früheren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU) sowie der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Der Hass, so legen es Einträge in sozialen Medien nahe, bezog sich unter anderem auf die Coronapolitik der Bundesregierung in der Pandemie. Dabei soll S. sich, so heißt es, im Widerstand gewähnt und Bezüge in die Reichsbürgerszene entwickelt haben. Gleichzeitig pflegte der Softwareentwickler nach SPIEGEL-Recherchen jahrelang Kontakte ins rechtsextreme Milieu. Wie tief S. dort verankert war, davon zeugen Fotos, die ihn bei Demonstrationen teils militanter Neonazigruppen zeigen. Etwa im Oktober 2021, als S. mit einer Kerze in der Hand an einem Gedenkmarsch für den toten Neonazi Siegfried Borchardt, Szenename »SS-Siggi«, in Dortmund teilnahm. Bei der Veranstaltung im Ruhrgebiet fällt S. auf, weil er normal gekleidet ist, ein Sakko trägt. Da spaziert, so wirkt es auf den ersten Blick, ein Normalbürger unter Rechtsextremisten. (…) Der Begriff »Assassination Politics« geht augenscheinlich auf einen gleichnamigen Essay eines radikalen US-Antiregierungsaktivisten aus den Neunzigerjahren zurück. Jim Bell schlug darin einen hypothetischen Marktplatz im Internet vor, auf dem anonym Morde finanziell unterstützt werden könnten. Ziel sollten etwa vermeintlich korrupte Regierungsbeamte sein. Auf die Spur von Martin S. kamen die Ermittler durch Hinweise des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Mann beleidigt Kind rassistisch und schlägt Mutter

Ein Mann soll in Berlin ein Kind rassistisch beleidigt haben. Als die Mutter einschreitet, soll er diese attackiert haben. Der Staatsschutz ermittelt. Ein Mann soll in Berlin-Rummelsburg ein Mädchen aufgrund seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt und der Mutter des Kindes mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die 32 Jahre alte Frau trug bei der Attacke am Montagnachmittag an einem Spielplatz in der Sophienstraße ein Hämatom am rechten Ohr davon, wie die Polizei mitteilte (…) Laut Aussagen der Geschädigten und weiterer Zeugen soll der Mann das zehn Jahre alte Mädchen zunächst beleidigt haben, als das Kind und seine Mutter an dem Spielplatz vorbeiliefen. Die Mutter forderte ihn auf, dies zu unterlassen, woraufhin er zugeschlagen haben und geflohen sein soll

via stern: Mann beleidigt Kind rassistisch und schlägt Mutter