Institutionelle Diskriminierung – Wie zeigt sich Rassismus vor Gericht?

Routinen und unbewusste Vorurteile können in juristischen Institutionen eine rassistische Wirkung entfalten. Davon sind potenziell Millionen Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Deutschland betroffen. Seit einigen Jahren beschäftigen sich viele öffentliche Institutionen in Deutschland mit struktureller Diskriminierung. Rassismus sei in gesellschaftlichen genauso wie in staatlichen Strukturen zu finden, heißt es auch in der Rassismus-Definition, die die Bundesregierung seit März für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung stellt. Das zeige sich in der Sprache, der ungleichen Verteilung von Ressourcen und in verbreiteten stereotypisierenden Annahmen.Das Problem scheint weitgehend erkannt. Laut NDR-Anfragen sehen auch die Mehrheit der Landesjustizministerien institutionellen Rassismus in der Justiz grundsätzlich als Problem an. Drei Landesjustizministerien sehen keine Anzeichen. Doch wie kommt man institutionellem Rassismus auf die Spur? Und was wird dagegen unternommen?Feldforschung im GerichtssaalEin Forschungsteam des Instituts für Kriminologie der Universität zu Köln hat mehr als 300 Gerichtsbeobachtungen durchgeführt, um der Frage nachzugehen (…) Die aktuelle Auswertung zeige, dass sich abwertende Bilder und Vorurteile aus öffentlichen Debatten und Medienberichten im Gerichtssaal widerspiegeln, so Projektleiterin Bögelein. Daher sei zum Beispiel das Risiko für Schwarze Personen erhöht, dass es zu einem für sie besonders negativen Ergebnis komme, weil unbewusste rassistische Vorurteile offenbar immer wieder in die Urteilsfindung einfließen.Die Gerichtsbeobachtungen hätten außerdem gezeigt, dass Richter und Richterinnen Menschen, denen sie sich sozial zugehörig fühlen, oft mehr Verständnis entgegenbringen würden, beispielsweise wenn eine Suchterkrankung vorliege. Auch eine schwierige Lebensgeschichte oder familiäre Probleme würden dann eher als mildernd angesehen als das zum Beispiel bei Schwarzen Personen der Fall sei.

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„Ihr müsst draußen bleiben“ – Quittung für rechts: Siegener Café druckt Anti-AfD-Statement auf Kassenzettel

Bereits vor der Bundestagswahl hat der Inhaber des Café Noir in Siegen sich auf seinen Kassenzetteln klar gegen die AfD positioniert. Jetzt tut er es wieder – und löst einen Shitstorm aus. Kassenzettel werden häufig achtlos entsorgt. Im Café Noir lohnt sich jedoch ein zweiter Blick. Denn auf den kleinen Papierschnipseln befindet sich rund einen Monat nach der NRW-Kommunalwahl ein Hinweis, der aktuell viral geht. „6877 Menschen in Siegen haben die AfD gewählt. Diese haben im Café Noir nichts zu suchen, denn sie sind nicht in der Lage, verantwortlich für diese Stadt zu handeln. Also merkt euch: Ihr müsst draußen bleiben!“ (…) Er sei nicht politisch engagiert im klassischen Sinn. „Aber so ein Verhalten kann ich einfach nicht unkommentiert lassen. Und der Kassenzettel ist für mich als Gastronom ein Instrument, um ein Zeichen zu setzen. Warum sollte ich die Gelegenheit nicht nutzen?“ Kein Kaffee für AfDler in Siegen Bereits vor der Bundestagswahl im Februar dieses Jahres platzierte der Gastronom einen Appell auf seinen Quittungen: „Bitte geh wählen … Aber nicht die AfD“ war dort zu lesen. „Die Partei macht mir Angst. Wir müssen vermeiden, dass sich die Geschichte wiederholt“, erklärte der Gastronom damals im SZ-Gespräch. Das politische Statement in Papierform löste in den sozialen Medien eine Welle an Reaktionen aus. Auch der zweite Aufschlag blieb nicht lange unkommentiert. Kurze Zeit, nachdem er ein Foto des Kassenzettels online teilte, zählt der Post rund 130.000 Aufrufe und über 550 Wortbeiträge.

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Affäre weitet sich aus – Heimliche China-Reise bringt AfD-Mann in Bedrängnis

Die China-Affäre der AfD zieht weitere Kreise: Auch andere Abgeordnete hatten Kontakte zum verurteilten Spion. Die Politiker legten sie nicht selbst offen. Auch der AfD-Politiker Frank Rinck ist mit dem mittlerweile verurteilten chinesischen Spion Jian Guo durch China gereist, ohne die Reise öffentlich zu machen. Rinck war damals Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Partei in Niedersachsen. Recherchen von t-online zufolge war er im November 2023 Teil der Delegation des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt, dessen Reise mit Guo t-online am Montag aufdeckte. Die Delegation besichtigte unter anderem eine Diamantenfabrik in der Provinz Henan.Rinck wollte sich auf Anfrage von t-online nicht äußern. Ein Sprecher der Bundestagsfraktion der AfD bestätigte am Montag aber seine Teilnahme und dass die China-Reise auf Kosten der Fraktion und in Abstimmung mit ihr stattgefunden habe. Dass Jian Guo die Reise mitorganisierte und auch mitreiste, habe sie nicht gewusst. Auch der Besuch in der Diamantenfabrik sei nicht bekannt gewesen. Rinck will sich nicht äußern, Krah weist Vorwürfe zurück Wie Rinck hatte auch Jan Wenzel Schmidt die China-Reise – und den für ihn heiklen Besuch in einer dortigen Diamantenproduktion – nie öffentlich gemacht. Erst mit Recherchen von t-online konfrontiert, räumte Schmidt beides schließlich ein. Geschäftsverbindungen stritt er ab. Im Zeitraum der Reise gründete allerdings der Lebensgefährte seiner Mutter, mit dem Schmidt sich den Wohnsitz teilt, Briefkastenfirmen zum Handel mit Diamanten.

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Marla Svenja Liebich weiter untergetaucht – Neonazi scheitert mit Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten

Liebich wurde 2023 als Neonazi verurteilt, änderte dann den Geschlechtseintrag, nannte sich Marla Svenja. Vor Haftantritt im Frauengefängnis untergetaucht – zuvor aber noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Antisemitismusbeauftragten Felix Klein veranlasst. Das Bundesinnenministerium reagierte nun. (…) Das Antwortschreiben des Bundesinnenministeriums an Liebich, datiert auf den 13. Oktober, liegt unserer Redaktion vor. Daraus geht hervor, dass Liebich Klein vorgeworfen hat, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Konkret ging es um die Aussage, Liebich „verhöhne nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen“. Das Ministerium stellt in dem Schreiben jedoch fest, dass Kleins öffentliche Äußerung zur Person Liebich „keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung erkennen lässt“. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde als nicht begründet angesehen und zurückgewiesen. Der Antisemitismusbeauftragte hatte im August auf die Behauptung von Marla Svenja Liebich auf X reagiert, Antrag auf koschere Verpflegung während des Strafvollzugs gestellt zu haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben sagte unserer Redaktion damals wörtlich: „Nun zu behaupten, gläubige Jüdin zu sein, verbunden mit dem Wunsch nach koscherer Gefängniskost, verhöhnt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen, ungeachtet, welchem Glauben sie anhängen.“

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Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin – #polizeiproblem

Das LG Eisen­stadt ver­ur­teilt eine 44-jäh­ri­ge Poli­zis­tin: 25 NS-Bil­der, 132-mal in meh­re­ren Chat­grup­pen ver­schickt. Ein Poli­zei­kol­le­ge kommt mit einer Dis­zi­pli­nar­stra­fe davon, ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter chat­tet mit. Trotz Geset­zes­no­vel­le nur 2.000 € Geld­stra­fe und kein sofor­ti­ger Amtsverlust. Am Ende des Pro­zes­ses am 1. Okto­ber stand eine auf­fal­lend mil­de Geld­stra­fe. Aber was am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­han­delt wur­de, betraf nicht einen ein­ma­li­gen „Aus­rut­scher“, son­dern das Ver­sen­den von Nazi-Memes und Nazi-Bil­dern über einen lang­jäh­ri­gen Tat­zeit­raum (2019 bis 2024). Ermit­telt wur­de, dass die 44-jäh­ri­ge Ange­klag­te, Poli­zis­tin mit Dienst­stel­le in Wien und Wohn­sitz im Bur­gen­land, 25 Bil­der (mit Haken­kreuz, Hit­ler­gruß und Hit­ler­bil­dern) ins­ge­samt 132-mal ver­schickt hatte. Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt Von einem Poli­zei­kol­le­gen, gegen den die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen geräusch­los ein­ge­stellt wur­den (er erhielt bloß eine Dis­zi­pli­nar­stra­fe), habe sie an die 200 Bil­der erhal­ten und eini­ge davon wei­ter­ge­lei­tet, ohne dar­über nach­zu­den­ken, beton­te die Ange­klag­te. In der Haupt­ver­hand­lung wur­de dazu nur ver­laut­bart, dass vie­le davon den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­den wür­den, aber nicht Gegen­stand der Ver­hand­lung sei­en. Stellt sich die Fra­ge: War­um denn nicht? Auf dem Han­dy der Ange­klag­ten wur­den neben den Bil­dern auch ein­schlä­gi­ge Text­nach­rich­ten gefun­den. Da hät­te man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass alle die­se Bil­der, Memes und Tex­te auch so vor­ge­tra­gen wür­den, dass sie alle im Gerichts­saal wahr­neh­men hät­ten kön­nen. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Kon­ver­sa­ti­on, die die Ange­klag­te mit einem wei­te­ren Mit­glied der Whats­App-Grup­pe führ­te, wur­de ver­le­sen, ohne das zuge­hö­ri­ge Bild zu zeigen. Auch ein Justizwachebeamter Die Poli­zis­tin, die das Bild wei­ter­ge­schickt hat, fügt hin­zu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adres­sat ant­wor­tet: „Ich hab hier nur Män­ner – du kommst nach Schwarz­au.“ Gemeint ist die Jus­tiz­an­stalt Schwarz­au (Frau­en­an­stalt), der Adres­sat ist Justizwachebeamter. Die­se Kon­ver­sa­ti­on ist im Hin­blick auf die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Poli­zis­tin in mehr­fa­cher Hin­sicht wich­tig. Aus der Nach­richt geht her­vor: Die Poli­zis­tin war sich des­sen bewusst, straf­recht­lich rele­van­ten Inhalt wei­ter­ge­lei­tet zu haben und dass auch ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter betei­ligt war.

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POLIZEI-GROSSEINSATZ – 19 Personen mit halbautomatischen Gewehren: Wer übt denn da in Oberösterreich?

Der Polizeieinsatz in Vorchdorf schlägt weiter Wellen. Der Staatsschutz ermittelte, in der Nähe fand kürzlich ein Camp der rechtsextremen “Identitären” statt. (…) Als die ersten Beamten dort eintreffen, versuchen die 19 anwesenden Personen, Männer und einzelne Frauen, mit Gewehren in der Hand ins Gebäude zu flüchten. Ein paar davon können die Beamten gleich stellen. Später nehmen sie auch alle anderen vorübergehend fest – und finden rund 50 Schusswaffen, darunter halbautomatische Gewehre und Pistolen. Was sich am Samstagabend in Vorchdorf, einer 8.000-Einwohner-Gemeinde im oberösterreichischen Traunviertel, zugetragen hat, ist vieles – aber sicher nicht alltäglich. Wie sich herausstellt, sind die Waffen zwar rechtmäßig registriert. Auf dem landwirtschaftlichen Grundstück “führen”, wie es im Waffengesetz heißt, hätten die Anwesenden ihre Gewehre und Pistolen aber nicht dürfen. Die Polizei erstattet Anzeigen nach dem Waffengesetz. (…) Nicht nur, weil fast 20 Menschen, die sich schwer bewaffnet auf einem Grundstück versammeln, um dort offenbar rechtswidrig “Zielübungen” durchzuführen, ganz grundsätzlich kein üblicher Vorgang sind. Auch, weil sich das Salzkammergut einen Ruf als einschlägiger Rückzugsort für rechtsextreme Kreise erworben hat. Erst im Sommer fand unweit des betreffenden Bauernhofes in Vorchdorf, ebenfalls im Bezirk Gmunden, ein “Sommercamp” der rechtsextremen Identitären statt. Es ist aber nicht nur die räumliche Nähe zum rechtsextremen “Bundeslager”, die im Bezirk und in der oberösterreichischen Politik bei nicht wenigen “die Alarmglocken schrillen lässt”, wie zu hören ist. In Oberösterreich kursieren auch angebliche Namen von einzelnen der 19 Anwesenden, die dem Vernehmen nach Verbindungen in weit rechts stehende Kreise aufweisen sollen. Der Hof, auf dem der Polizeieinsatz stattfand, wird im Bezirk zudem mit einer Art Verein zur Brauchtumspflege in Verbindung gebracht, der dort aber nicht unter diesem Namen registriert sein dürfte.

via standard: POLIZEI-GROSSEINSATZ 19 Personen mit halbautomatischen Gewehren: Wer übt denn da in Oberösterreich?

siehe auch: Waffenübung in Vorchdorf: Keine Extremisten Nach dem Großeinsatz der Polizei am Samstag in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) wegen 19 Personen, die mit Langwaffen hantiert haben, ist klar, dass es sich nicht um Extremisten handle. Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung brachten „keine Ergebnisse“, das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sei dort gewesen, hieß es von der Polizei am Dienstag. Die Männer und wenige Frauen aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hätten angegeben, sie wollten auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Zielübungen durchführen (…) Entscheidend für die Beurteilung, ob gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Waffengesetz vorliegen, sei, ob die Personen einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte innehaben, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Kerstin Kutsam. Mit einem Waffenpass dürfe man die Waffe mit sich führen, mit einer Besitzkarte sei es lediglich erlaubt, die Waffe von zuhause zu einem Schießplatz und retour zu transportieren. Um einen Schießplatz habe es sich in Vorchdorf ihres Wissens nach nicht gehandelt, so die Behördensprecherin

siehe dazu auch: 19 Personen und rund 50 Waffen: Polizei platzte in “Übungen” auf Bauernhof in Oberösterreich Die Personen sollen mit Sturmgewehren hantiert haben. Die Polizei nahm alle 19 vorübergehend fest, die halbautomatischen Waffen waren aber rechtmäßig registriert. Zu einem Großeinsatz der Polizei ist es am frühen Samstagabend in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) gekommen. Über Notruf hatte ein Zeuge Alarm geschlagen, weil bei einem Bauernhof mehrere Menschen mit Sturmgewehren hantieren sollen. Die Polizei nahm vorübergehend alle 19 anwesenden Personen fest und fand rund 50 halbautomatische Waffen. Bei der Überprüfung stellte sich aber heraus, dass alle rechtmäßig registriert waren. Die Personen gaben an, sie hätten Übungen durchführen wollen. (…) Insgesamt waren 19 Personen anwesend, die wegen des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung nach dem Waffengesetz vorläufig festgenommen wurden. Die Beamten fanden in Summe rund 50 halbautomatische Waffen, darunter Sturmgewehre und Pistolen.

Entwaffnung der AfD zieht sich – Bund-Länder-Arbeitsgruppe traf sich nur einmal in 4 Monaten

Die Kommission soll beraten, welche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst oder mit Waffenerlaubnis zu ziehen sind. Die Grünen sind sauer. Die Innenminister aus Bund und Ländern haben offenbar keine Eile bei der Entwaffnung der AfD. Im Mai wurde die extrem rechte Partei vom Verfassungsschutz auf Bundesebene als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die Innenministerkonferenz hatte danach im Juni über den Konsequenzen für Beamte und AfD-Mitglieder mit Waffen beraten. Das Ergebnis war eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Beamt*innen und zur möglichen Entwaffnung von Mitgliedern. Es sollten Konsequenzen aus der – juristisch derzeit von der AfD angefochtenen – Hochstufung diskutiert und ein Maßnahmenkatalog erstellt werden. Die Arbeitsgruppe zur Entwaffnung lässt es allerdings eher gemächlich angehen: Sie hat in vier Monaten seit der Innenministerkonferenz bisher nur ein einziges Mal getagt, wie eine der taz vorliegende Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Helge Limburg im Bundestag zeigt: am 18. September.

via taz: Entwaffnung der AfD zieht sich Bund-Länder-Arbeitsgruppe traf sich nur einmal in 4 Monaten

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