BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN – „Geschützt werden Neonazis“

Es war Ende April 2018, als zwei Neonazis im Thüringer Eichsfeld zwei Journalisten bei ihrer Recherche zum langjährig aktiven Neonazi Thorsten Heise überfielen und teils schwer verletzten. Das Ergebnis: eine Stichverletzung mit einem Messer im Oberschenkel, eine Fraktur des Schädelknochens, ein demoliertes Auto und eine gestohlene Kamera. Doch auch mehr als sieben Jahre nach der Gewaltattacke gibt es noch immer kein rechtskräftiges Urteil. Die äußerst milden Schuldsprüche des Landgerichts Mühlhausen aus dem September 2022 hat der Bundesgerichtshof vor eineinhalb Jahren aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese muss nun die Beweisaufnahme neu durchführen, geschehen ist seitdem aber: nichts. Auch eine neue Verhandlung hat das Landgericht bisher nicht angesetzt. Einer der beiden Journalisten, die im ersten Verfahren als Nebenkläger auftraten, hat nun mit einer „Verzögerungsrüge“ reagiert. Sie schafft die Grundlage für eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Der Göttinger Anwalt eines der Journalisten, Sven Adam, wirft dem Gericht Versagen vor. Es sei peinlich, „das Heft nicht unmittelbar in die Hand zu nehmen und die offensichtlichen Fehler aus dem ersten Verfahren schnell auszuräumen“. Die Nebenkläger hätten offenbar weder Genugtuung noch Schutz zu erwarten, „geschützt werden dort Neonazis“, sagt Adam. Sein Kollege Rasmus Kahlen, der den zweiten Journalisten vertritt, kritisiert eine „Verschleppung des Verfahrens“. Sieben Jahre nach dem Überfall sei „ein gerechtes Urteil einer Jugendstrafkammer in Mühlhausen nicht mehr zu erwarten“. Das Verhalten der Justiz führe dazu, dass es die Anwälte nun offenlassen, ob die Nebenklage an einer Neuauflage des Prozesses teilnehmen wird. (…) Der BGH attestierte dem Gericht später Rechtsfehler und eine mangelnde „Gesamtwürdigung aller Indizien“. Die Schuldsprüche hatten im September 2022 bundesweit für massive Kritik gesorgt. Rechtsanwalt Adams nannte das Urteil „entsetzlich“, es verharmlose „eine Gewalttat, mit der Neonazis eine No-Go-Area für Journalisten schaffen wollten.“ Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, sprach von einem Skandalurteil und Justizproblem in Thüringen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi erklärte, das Urteil sende „das fatale Signal an die rechtsextreme Szene, dass diese ihren menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen nachgehen kann, ohne dafür ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“

via endstation rechts: BRUTALER ANGRIFF AUF FOTOGRAFEN „Geschützt werden Neonazis“

Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch – Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen eines Videos mit »White Power«-Gruß wurde in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Grund sind Mängel bei der Entscheidung über den Verweis. Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. »Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf«, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Im Klartext: Es geht nicht nur um Fehler im Ablauf, sondern auch um Mängel, die den Inhalt der Entscheidung betreffen. Einzelheiten teilt das Gericht »aus Gründen des Jugendschutzes« des Antragstellers aber nicht mit. Gegen den im Eilverfahren getroffenen Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt werden, so das Gericht weiter. Bislang sei das aber nicht geschehen. Das Schweriner Bildungsministerium hat jedoch bereits angekündigt, dass das staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde einlegen wolle. »Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet«, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler. Die beiden Schüler sollen während einer Studienfahrt Ende Mai im früheren Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen haben, das einen der beiden in der Gedenkstätte unter anderem mit der rechtsextremen »White Power«-Geste zeigen soll.

vi spiegel: Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst

siehe auch: BESUCH IN AUSCHWITZ Rechtsextremer Gruß oder Taucher-Geste – Gericht stoppt Schulverweis gegen Neuntklässler. Ein Neuntklässler aus Greifswald sollte nach einer fragwürdigen Geste in Auschwitz von der Schule fliegen. Doch das Verwaltungsgericht sieht keine eindeutigen Hinweise auf rechtsextreme Absicht. Jetzt will das Schulamt gegen die Entscheidung vorgehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat bei einer im früheren Konzentrationslager Auschwitz gezeigten Geste eines Schülers keinen eindeutig rechtsextremen Hintergrund erkannt. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem das Gericht am Mittwoch den angestrebten Schulverweis gegen den Jugendlichen vorerst gestoppt hatte. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler aus Greifswald, die während einer Studienfahrt in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet und das Bildungsministerium in Schwerin bestätigt hatte. Einer der Jugendlichen war darin mit einer dem rechtsextremen „White-Power-Zeichen“ ähnlichen Handhaltung zu sehen. Daraufhin waren die Schulverweise ausgesprochen worden, gegen den sich der Schüler zur Wehr gesetzt hatte.

Museum Auschwitz Birkenau.jpg
Von Air-Quad UG – http://www.air-quad.de, CC BY-SA 3.0 de, Link

Rassismus in #Wilhelmshaven – Kind stirbt bei mutmaßlicher #Brandstiftung – #terror #pack

Bei einem Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Wilhelmshaven starb ein vierjähriges Kind. Die Familie hatte zuvor rassistische Anfeindungen erlebt. Bei einem Brand in einem ausschließlich von Menschen mit jüngerer Zuwanderungsgeschichte bewohnten Haus in Wilhelmshaven starb in der Nacht auf Montag ein vierjähriger Schwarzer Junge. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Brandstiftung, wie die Polizei Wilhelmshaven am Dienstag mitteilte. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde Unrat und Sperrmüll im Eingangsbereich des leerstehenden Geschäftes im Erdgeschoss eines Wohngebäudes in Brand gesetzt“, heißt es in der Pressemitteilung. Der sechsjährige Bruder des toten Kindes sei noch in kritischem Zustand, seine 37-jährige Mutter und ihre weiteren vier Kinder zwischen sieben und 18 Jahren seien außer Lebensgefahr. (…) die Mutter habe eigentlich für den geplanten Umzug in eine neue Wohnung packen wollen, die sie ab Juli gemietet hat. Einer der Gründe für ihren Auszug: Anfeindungen durch die anderen Haus­be­woh­ne­r:in­nen und immer wieder Probleme mit der Hausverwaltung wie eine nicht funktionierende Heizung im Winter. Der mittlerweile abgelöste Hauswart habe sich der Frau gegenüber rassistisch verhalten und sie schikaniert, erzählt Jessica Obame.

via taz: Rassismus in Wilhelmshaven Kind stirbt bei mutmaßlicher Brandstiftung

Rassistische Gesänge bei Abschlussfeier an sächsischer Oberschule: Schulleitung distanziert sich und erstattet Anzeige

Die Oberschule im sächsischen Lommatzsch (Landkreis Meißen) hat sich von rassistischen Gesängen auf einer Abschlussfeier distanziert. Schüler*innen hatten am Wochenende das Lied gesungen, das unter anderem durch einen Vorfall auf Sylt bekannt geworden war. Die Schule teilte mit, dass sie Anzeige erstattet und die zuständigen Behörden informiert habe. Sören Skalicks, Mitglied der Fraktion von SPD, Grünen und Linken im Kreistag Landkreis Meißen, hatte am Wochenende in den sozialen Medien ein Video geteilt, das zuvor auf Instagram veröffentlicht worden war. Es dauert 16 Sekunden und zeigt die Abschlussfeier von Schülerinnen am Freitagabend. Mehrere Personen tanzen darin zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino und singen dabei „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“. Insgesamt sind auf dem Video etwa 15 Personen zu sehen. Wie viele davon tatsächlich mitsingen, ist nicht genau zu erkennen. Allerdings ist auch nicht zu erkennen, dass irgendjemand protestieren würde. „Es gibt keine Hemmschwelle mehr“, kommentierte Skalicks das Video. Er ist neben seiner Tätigkeit als Kreistagsmitglied auch im Verein „Buntes Meißen“ aktiv. Laut Schule waren keine Lehrerinnen dabei Die Schulleitung der Oberschule in Lommatzsch bezeichnete den Liedtext in einer Stellungnahme am Montag als „eindeutig rassistisch“. Lehrer*innen seien zu dem Zeitpunkt nicht mehr anwesend gewesen. An der Schule gebe es „vielschichtige Unterrichtsinhalte, Projekte und Thementage“, die sich unter anderem mit dem Nationalsozialismus befassten.

via l-iz Rassistische Gesänge bei Abschlussfeier an sächsischer Oberschule: Schulleitung distanziert sich und erstattet Anzeige

Neo-Nazi hate group faces federal lawsuit over efforts to intimidate Nashville communities

The Southern Poverty Law Center filed the federal lawsuit against the Goyim Defense League, citing an 1871 law created to target the Ku Klux Klan. A neo-Nazi group that targeted Nashville communities during summer of 2024 faces a new lawsuit filed by the Southern Poverty Law Center. The federal lawsuit, using an 1871 law created to target the Ku Klux Klan, was filed against the Goyim Defense League (GDL) and several GDL members on behalf of Deago Buck, a bartender involved in a skirmish with the group last July. Their mission, the lawsuit claims, was “to intimidate and terrorize Jewish people and people of color for the purpose of depriving them of equal protection and other rights that they are guaranteed under state and federal law.” “GDL and more than a dozen of its members targeted the Black and Jewish communities in Nashville during the first phase of their campaign. For ten days in July, they carried through on their plans of violence and intimidation, including marauding through town waving swastika flags, threatening people, screaming racist and antisemitic slurs, and obscenities in people’s faces, harassing a group of Black children, littering lawns with antisemitic propaganda, disrupting a public city council meeting, and viciously assaulting two young men because of their perceived race and/or Jewish ancestry,” the complaint states. “This lawsuit seeks to hold GDL and certain GDL members accountable for the racially motivated harassment, threats, intimidation, and violence in which they engaged in furtherance of their conspiracy to target people based on skin color, race, and/or religion, for the purpose of depriving them of their rights to equal enjoyment of the privileges and immunities of citizens of the United States guaranteed by the Constitution and laws, including the right to be free from racial violence and the right to access places of public accommodation, because of their race or religion.”

via newschannel5: Neo-Nazi hate group faces federal lawsuit over efforts to intimidate Nashville communities

Staatskanzleichef Florian Herrmann – AfD kommt auf die Liste der extremistischen Organisationen

Mit dem Verzeichnis soll die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden. Darin finden sich unter anderem die Parteien NPD und der Dritte Weg, aber auch linke Antifa-Gruppen, die DKP oder die Muslimbruderschaft. Die bayerische AfD soll in die vom Innenministerium geführten Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufgenommen werden. Dies kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann unter Berufung auf Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München an. „Das ist ein wichtiges Signal. Der Freistaat ist wachsam bezüglich der Verfassungstreue seiner Beamtinnen und Beamten, sowohl nach links – hatten wir kürzlich mal den Fall –, als auch nach rechts“, betonte Herrmann. In dem Verzeichnis finden sich unter anderem die Parteien NPD und der Dritte Weg, diverse Pegida-Gruppierungen, die „Reichsbürger“-Bewegung aber auch linke Antifa-Gruppen, die DKP oder die Muslimbruderschaft. Mit dem Verzeichnis soll die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst“, sagte Innenminister Herrmann. Verfassungsfeinde hätten im öffentlichen Dienst nichts verloren.

via sz: Staatskanzleichef Florian Herrmann AfD kommt auf die Liste der extremistischen Organisationen

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des “Compact”-Magazins aufgehoben. Anfang Juni war zwei Tage verhandelt worden. Vor einem Jahr hatte das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Heft verboten, doch schon im Eilverfahren das Gericht in Leipzig das Verbot ausgesetzt. Das rechtsextreme “Compact”-Magazin darf weiter erscheinen. Begründung: Meinungsfreiheit auch für “Feinde der Verfassung” Jürgen Elsässer sieht im Urteil auch Position der AfD gestärkt. Das rechtsextreme Magazin “Compact” kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. (…) Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich “Compact” gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite “antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte” und agitiere “gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht”. Das Ministerium verwies auch darauf, dass die “Compact”-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz schon Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet worden sei.

via mdr: Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen.”Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit”, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und “vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen”.Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen; ‘Rightwing extremist’ German magazine wins court battle against ban Far-right AfD party welcomes ruling in favour of Compact, which sets high bar for any government crackdown. A German federal court has overturned a ban on a magazine classed by the government as rightwing extremist, in a high-profile legal battle seen as pitting efforts by the authorities to protect the democratic order against media freedom. The federal administrative court said that while Compact, a publication with close ties to the far-right Alternative für Deutschland (AfD) party, had produced “anticonstitutional” content, it did “not yet” represent a threat to the state. “The basic law guarantees even the enemies of the constitution, with faith in the power of free societal debate, freedom of expression and the press,” the presiding judge Ingo Kraft said. The interior ministry last July outlawed the monthly magazine, as well as the company that publishes it, Compact-Magazin GmbH, and an affiliated media production firm, Conspect Film. Nancy Faeser, the interior minister at the time, argued that Compact was “the main mouthpiece for the rightwing extremist scene” and fomented “unspeakable” hatred of Jews, Muslims and foreigners while propagating pro-Kremlin views, conspiracy theories and historical revisionism.