AfD-naher Naturschutzverein – Blaue Welle auf braunem Grund

In Schleswig-Holstein gründen AfD-Mitglieder den Verein „Blaue Welle“. Unter dem Deckmantel des Naturschutzes verbreiten sie rechte Ideologie. Die AfD in Schleswig-Holstein expandiert in ein Themenfeld, das sie sonst meist bekämpft: Umwelt- und Naturschutz. In Kiel haben sich Parteimitglieder um Hubert Pinto de Kraus zusammengetan, um den Verein „Blaue Welle“ ins Leben zu rufen. Das Motto des Vereins laut eigener Angabe: „Natur- und Umweltschutz ist auch Schutz der Heimat.“ Pinto de Kraus, der 2025 als Oberbürgermeisterkandidat in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt antrat, versprach im Wahlkampf, sich für „unsere Natur, unsere Umwelt, unsere Heimat“ einzusetzen. Zugleich forderte Pinto de Kraus jedoch mehr Parkraum und eine Stärkung des Individualverkehrs – ganz auf der Linie der AfD, die den Autoverkehr weiterhin vor allem mit Verbrennermotoren forcieren will. (…) Statt auf Klimaschutz setzt die AfD auf die Formel „Umweltschutz statt Klimawahn“. Damit versucht die Partei gezielt, die Grünen sowie Initiativen wie Fridays for Future als „ideologisch“ abzuwerten und ihnen den Einsatz für die Natur abzusprechen. Zwei Strömungen rechter Positionen zum Klimaschutz Diese Strategie hat System. In ihrer Studie „Klimarassismus“ (2022) unterscheiden die Soziologen Matthias Quent, Christoph Richter und Axel Salheiser zwei Strömungen rechter Positionen zum Klimaschutz: Während die eine Umwelt- und Naturschutz völkisch als Blut-und-Boden-Aufgabe begreife, deute die andere den globalen Klimaschutz als ein ideologisches Projekt liberaler Eliten, mit dem das Volk gegängelt und der Wohlstand ruiniert werden solle. Die ideologischen Grundlagen für solche Initiativen liefert in der rechten Szene unter anderem das Magazin Die Kehre – Zeitschrift für Naturschutz, das versucht, einer angeblich stattfindenden „Verengung der Ökologie auf den ‚Klimaschutz‘“ entgegenzuwirken. Redaktionsleiter Jonas Schick, der aus dem Umfeld der Identitären Bewegung (IB) in Norddeutschland stammt, argumentiert, dass Naturschutz auch „Kulturlandschaften, Riten und Brauchtum, also auch Haus und Hof“ umfassen müsse.

via taz: AfD-naher Naturschutzverein Blaue Welle auf braunem Grund

Ex-AfD-Politiker nennt Linken „Nazi“ – und erklärt es im Gericht für korrekt

Ein ehemaliger AfD-Landesvorstand aus Vaterstetten musste sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Die Strafe von 4200 Euro will er in Raten zahlen. Es haben sich schon viele Leute vor Gericht um Kopf und Kragen geredet, weil sie meinten, ohne Anwalt besser dazustehen. Ein Ex-AfD-Politiker aus Vaterstetten gab sich diesbezüglich vorm Ebersberger Amtsgericht ebenfalls redliche Mühe. Nicht nur räumte er ein, einen linken Online-Aktivisten aus Berlin über einen Kurznachrichtendienst als „Du Nazi“ beschimpft zu haben – er versuchte zu erklären, dass es zwar eine satirische Zuspitzung, aber in der Sache korrekt sei. Schließlich sei es in der vorangegangenen Debatte um linke Politik-Ziele wie einen schärferen Mietendeckel und höhere Steuern für Reiche gegangen. Und diese Ideen wurzelten in der Politik des Nationalsozialismus. Richterin Anne Leiding ließ sich auf diese historisch abenteuerliche Lesart nicht ein. Auch dass das Vergehen irrtümlicherweise als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe“ statt als Beleidigung angeklagt war, sah sie nicht als Verfahrenshindernis. Sie betonte das Recht auf politische Meinungsäußerung, zog aber eine strafrechtliche Linie: „Sie können nicht einfach Leute als Nazi bezeichnen. Sie kennen den Herrn doch gar nicht!“ Statt spätestens hier zu schweigen, bekannte der Angeklagte, er könne verstehen, dass sich sein Online-Debattengegner beleidigt gefühlt habe, hielt aber an der Einschätzung fest, dass die Äußerung organisch und belegbar aus der Diskussion hervorgegangen sei: „Das war nicht aus der Hüfte geschossen!“ Die Flanke für die Staatsanwältin war geöffnet, zumal der 68-Jährige, vor einigen Jahren noch Mitglied des bayerischen AfD-Landesvorstands, kein unbeschriebenes Blatt ist. Als er noch im Amt und die Partei weniger rechtsradikal und mehr euroskeptisch aufgestellt war, war er auch den eigenen Reihen durch Geschmacklosigkeiten zu den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten negativ aufgefallen. In der Folge verlor er seine Waffenbesitzkarte. Nach dem Parteiaustritt folgten noch Verurteilungen wegen Amtsanmaßung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe sowie eines Verstoßes gegen ein Waffenverbot bei Versammlungen. Heute coacht er zu Maskulinität und gegen Feminismus – ohne Erfolg Mittlerweile scheint der Vaterstettener seinen Aktivismus ins Internet verlagert zu haben, postete bis zuletzt fleißig in den sozialen Medien, unter anderem über die „Parasiten des feministisch motivierten System-Versagens“. Auf eigenen Online-Seiten bietet er Coachingangebote zum Thema Maskulinität an, erziele aber daraus zu seinem eigenen Erstaunen keine Einnahmen, wie er aussagte. (…) Die nun rechtskräftige Strafe wegen der Beleidigung von 4200 Euro, 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, will der Mann in Raten abstottern.

via merkur: Ex-AfD-Politiker nennt Linken „Nazi“ – und erklärt es im Gericht für korrekt

VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig. Ein Werbespot der brandenburgischen AfD bleibt aus Jugendschutzgründen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschieden und eine Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen (Urt. v. 12.10.2026, Az. 11 K 284/25).
Es erklärte die Untersagung des Spots durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig.  Im Zuge der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 hatte die AfD einen KI-generierten Werbespot mit dem Titel “Wochenmarkt oder Drogenmarkt” in den sozialen Medien verbreitet. Das Video zeigte Menschen mit dunkler Hautfarbe oder dunklen Haaren in bedrohlichen Szenarien. Der brandenburgische Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.  Nach der Wahl befand die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass der Spot gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag (JMStV) verstoße. Sie untersagte der AfD Brandenburg, den Werbespot weiterhin öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei sicherzustellen, dass Personen unter 16 Jahren ihn nicht sehen. Die Medienanstalten beaufsichtigen unter anderem private Medienschaffende und überwachen die Einhaltung der Medienstaatsverträge, darunter auch des JMStV. § 4 Abs. 1 Nr. 3 JMStV verbietet Inhalte, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln oder diese verächtlich machen. § 20 JMStV ermächtigt die Anstalten, Verstöße selbstständig zu ahnden.

via lto: VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

siehe auch: Vorwurf pauschaler Stereotype: Gericht schmettert AfD-Klage gegen Werbespot-Verbot ab Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgt für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei wollte den Werbespot wieder im Netz zeigen können – das hat ein Gericht nun abgewiesen. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 12. Oktober.  „Keine Tickets für AfD-Wähler“ Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer „Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig“, begründete das Verwaltungsgericht.

Hitlergruß und rechtsextreme Parolen: 42-Jähriger wird am Regensburger Bahnhof festgenommen

Ein Mann zeigte am Samstagabend Bahnsicherheitsmitarbeitern in Regensburg den Hitlergruß. Er beleidigte sie und rief verbotene Parolen. Der 42-Jährige ist bereits mehrmals polizeilich in Erscheinung getreten. Am Samstag gegen 17 Uhr zeigte ein 42-Jähriger im Durchgangsbereich zum Bahnsteig am Hauptbahnhof einer Streife der Deutschen Bahnsicherheit den Hitlergruß. Das teilte die Polizei mit. Außerdem beleidigte er die Mitarbeiter der Bahn und skandierte verbotene Parolen. Eine Bundespolizeistreife stellte den Mann und nahm ihn mit zur Dienststelle. Er ist bereits mehrmals polizeilich in Erscheinung getreten.

via mittelbayerische: Hitlergruß und rechtsextreme Parolen: 42-Jähriger wird am Regensburger Bahnhof festgenommen

Auslieferung von Geraer Rechtsextremist Klar verzögert sich weiter

Der Geraer Rechtsextremist Christian Klar ist noch immer nicht nach Deutschland ausgeliefert worden, obwohl die spanischen Behörden zugestimmt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera liegt das weitere Vorgehen derzeit bei den Behörden in Spanien. Der europäische Haftbefehl gilt weiterhin.Die Auslieferung des Geraer Rechtsextremisten Christian Klar nach Deutschland verzögert sich weiter. Obwohl die spanischen Behörden zugestimmt haben, wurde Klar bislang noch nicht nach Deutschland überstellt. Er befindet sich auf freiem Fuß. Spanische Behörden entscheiden über weiteres Vorgehen Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Gera liegt die Verzögerung derzeit bei den spanischen Behörden. Der europäische Haftbefehl vom Dezember gegen Christian Klar ist weiterhin gültig. Mit dem EU-Land Spanien bestehen entsprechende Abkommen. In Spanien wird nun entschieden, wie in der Sache weiter vorzugehen ist. Vor knapp einem Jahr hatte Christian Klar Deutschland verlassen. Im Juni wurde er von der spanischen Polizei nahe Alicante an der Mittelmeerküste festgenommen, aber unter Auflagen wieder entlassen. Im August 2026 hätte er sich stellen sollen, tat das aber nicht. FAHNDUNG ERFOLGREICH Gesuchter Rechtsextremist Christian Klar in Spanien gefasst Nach monatelanger Fahndung schnappt die Polizei in Spanien einen bekannten Thüringer Rechtsextremisten. Von wem die entscheidenden Hinweise kamen und wie es weitergeht.

via mdr: Auslieferung von Geraer Rechtsextremist Klar verzögert sich weiter

Urteil: Parlaments-Verein darf AfD-Abgeordnete ausschließen – #KickHimOut

Die Teilnahme am Potsdamer Treffen führte zum Ausschluss. Das Berliner Landgericht bestätigt eine Entscheidung der Parlamentarischen Gesellschaft. Der Ausschluss einer AfD-Bundestagsabgeordneten aus der Deutschen Parlamentarische Gesellschaft ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Klage der Abgeordneten Gerrit Huy dagegen wurde vom Berliner Landgericht abgewiesen. Das Gericht teilte mit, die Parlamentarische Gesellschaft konnte die AfD-Abgeordnete mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 und ihre fehlende Distanzierung davon das Ansehen der Gesellschaft in grober Weise beschädigt. Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) ist laut Gericht ein Verein mit Sitz neben dem Reichstagsgebäude und etwa 2.000 Mitgliedern, vor allem Abgeordnete. Von den 630 Bundestagsabgeordneten sind 519 zugleich Mitglieder der Gesellschaft. Die Gesellschaft lehne jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Ethnie oder Religion ab. Ein Mitglied könne ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten das Ansehen beschädigt oder den Vereinszielen widerspricht.

via welt: Urteil: Parlaments-Verein darf AfD-Abgeordnete ausschließen

siehe auch: Wegen ihrer Teilnahme am “Potsdamer Treffen” Tra­di­ti­ons­rei­cher Abge­ord­ne­ten­club durfte AfD-MdB raus­werfen. Weil sie zusammen mit Rechtsextremist Marin Sellner am sogenannten Potsdamer Treffen teilnahm, bleibt die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgeschlossen. Das bestätigte das LG Berlin II. Die Bundestagsabgeordnete der in Teilen rechtsextremen AfD, Gerrit Huy, ist mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus dem renommierten Parlamentarierverein Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. (DPG) gescheitert. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin II und wies die Klage Huys ab (Urt. v. 09.10.2026, Az. 88 O 155/25). Huy war im April 2024 aus dem 1951 gegründeten Verein, dem aktuell auch 129 Mitglieder der AfD‑Bundestagsfraktion angehören, ausgeschlossen worden. Grund dafür war ihre unstrittige Teilnahme am berüchtigten “Potsdamer Treffen” am 25. November 2023 in der Villa Adlon am Lehnitzsee. An der Veranstaltung unter Beteiligung des österreichischen Vertreters der Identitären Bewegung, Martin Sellner, soll nach einem Medienbericht  u.a. über die massenhafte Remigration von in Deutschland lebenden Ausländern oder auch Deutschen mit Migrationshintergrund gesprochen worden sein.  Ob diese Berichte und wenn ja, in welchem Umfang zutreffen, ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren gewesen, über die auch LTO berichtet hatte. Das LG Berlin II untersagte inzwischen dem Medium Correctiv zum Beispiel die Behauptung, Huy habe auf dem Treffen den Vorschlag gemacht, “Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen”. “Ansehen der DPG in grober Weise beschädigt”  An ihrem Ausschluss aus der traditionsreichen DPG ändert das aber nun nichts. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom Montag durfte der Verein die AfD-Politikerin seinerzeit mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am “Potsdamer Treffen” und ihre fehlende Distanzierung von dieser Veranstaltung das Ansehen des DPG e.V. in grober Weise beschädigt.

Sachsen-Anhalt AfD und BSW feiern gemeinsam in Magdeburg

Bei der Party eines rechtsextremen Magazins posieren Abgeordnete des BSW mit Kollegen der AfD – sehr zum Unwillen der BSW-Bundesspitze. Ein Treffen zwischen Politikern der AfD und des BSW in Sachsen-Anhalt hat bei der Parteispitze des BSW Unmut ausgelöst. Es dürfe „nicht der Eindruck der Kumpanei oder einer privilegierten Partnerschaft entstehen“, schrieb Parteichef Fabio de Masi am Freitagabend in einem Beitrag in sozialen Medien. Auslöser waren Fotos, die das rechtsextreme Magazin Compact veröffentlicht hatte. Sie zeigen Spitzenpolitiker von AfD und BSW aus Sachsen-Anhalt bei einer gemeinsamen Abendveranstaltung. Anlass der Zusammenkunft war laut Angaben des Magazins die Eröffnung eines „TV-Studios“ von Compact in Magdeburg am Donnerstag. Nach Angaben von Jürgen Elsässer, Herausgeber und Chefredakteur von Compact, seien „alle fünf Abgeordneten“ des BSW und „ungefähr 20“ von der AfD da gewesen. Ein Bild zeigt, wie der frisch gewählte Landtagspräsident Tobias Rausch (AfD), der Co-Fraktionschef der AfD, Oliver Kirchner, sowie die Fraktionsspitzen des BSW, Thomas Schulze und Claudia Wittig, gemeinsam vor dem Logo des Magazins posieren. Die AfD ist in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. BSW-Vizefraktionschefin sieht im Treffen kein Problem Ebenfalls auf dem Bild zu sehen ist der ehemalige Landes- und Fraktionschef der AfD in Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, der die Partei 2019 verlassen hatte, nachdem er mit besonders radikalen Äußerungen intern auf Kritik gestoßen war. (…) Weitere Bilder zeigen, wie die Gäste in vertrauter Atmosphäre beim Essen am Tisch sitzen. Es wird gelacht, Wein getrunken und angestoßen – zu viel der Nähe, fanden die BSW-Parteioberen. Er sei als Parteivorsitzender auch gewählt, um darauf zu achten, dass „auch die Unterschiede zur AfD deutlich werden!“, schrieb Parteichef de Masi in seinem Beitrag. BSW-Generalsekretär Christian Leye teilte in sozialen Medien einen Post, in dem es hieß: „Diese Distanzlosigkeit und Kumpanei mit der AfD muss ein Ende haben.“

via sz: Sachsen-Anhalt AfD und BSW feiern gemeinsam in Magdeburg

siehe auch: BSW-Fraktion “bedauert” Dinner mit AfD “Völlig daneben”: Wagenknecht pfeift Wittig zurück BSW-Politikerin Claudia Wittig nahm an einem Abendessen mit AfD-Vertretern teil. Nun rudert sie zurück – und Wagenknecht stellt klar, wo die Grenzen liegen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der BSW-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Claudia Wittig, hat den gemeinsamen Abend mit AfD-Vertretern bei der Eröffnung des “Compact”-TV-Studios in Magdeburg als Fehler bezeichnet. “Es war unklug, auch zum anschließenden Essen zu bleiben. Wir bedauern den Fehler, so etwas wird sich nicht wiederholen”, sagte sie dem “Spiegel”. Noch am Vortag hatte Wittig die Kritik abgewehrt. “Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten können zusammen essen und auch ein Glas Wein zusammen trinken”, schrieb sie auf X. Nun rudert sie zurück – wenn auch nur teilweise: Den grundsätzlichen Kontakt zur AfD im Landtag verteidigt sie weiterhin. “Der Eindruck politischer Nähe, der über die Fotos vermittelt wird, ist falsch. Wir sprechen mit allen im Landtag vertretenen Parteien und werden auch in Zukunft Mehrheiten für vernünftige Positionen suchen und nutzen.”