Wegen eines „diffamierenden“ Facebook-Beitrags über Sinti und Roma muss sich ein Richter aus Gera nicht wegen Volksverhetzung verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht entschied, die Äußerung sei zwar „grob geschmacklos“, erfülle aber keinen Straftatbestand. in Richter aus Gera muss sich nach einem umstrittenen Facebook-Post über Sinti und Roma nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Gera, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche“ benutzt haben. Der Richter war am Verwaltungsgericht Gera unter anderem für Asylverfahren zuständig und ist inzwischen an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Wegen der Bedeutung des Falls war die Anklage am Landgericht erhoben worden. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung. Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Äußerung des betroffenen Richters könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.
via welt: Richter nannte Sinti und Roma „Rotationseuropäer“ – Gericht sieht keine Volksverhetzung
siehe auch: Doch kein Hauptverfahren gegen umstrittenen Geraer Richter. Der Geraer Richter Bengt Fuchs muss sich nicht in einem Gerichtsverfahren verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die hatte ihm Volksverhetzung vorgeworfen. Nun dürfte jedoch ein Disziplinarverfahren gegen Fuchs wieder aufgenommen werden. In der Vergangenheit war außerdem eine Nähe zur AfD aufgefallen. (…) Gegen Fuchs war nach Bekanntwerden der Vorwürfe außerdem ein Disziplinarverfahren am Verwaltungsgericht Gera eingeleitet worden. Das Verfahren war jedoch aufgrund des strafrechtlichen Verfahrens pausiert worden. Nun könnte es fortgeführt werden, denn Verwaltungsgerichtspräsident Michael Obhues hatte dem MDR damals mitgeteilt, dass das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen wird, sobald das strafrechtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Am Donnerstag teilte das Verwaltungsgericht Gera auf MDR-Anfrage dann mit, dass über die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens nach Zustellung der OLG-Entscheidung und nach Anhörung des Betroffenen entschieden wird.
