Stralsund: Strafbefehl gegen ehemalige AfD-Abgeordnete

Wegen antisemitischer Inhalte auf ihrem Telegram-Kanal soll eine Ex-AfD-Landtagsabgeordnete Tausende Euro Strafe zahlen. Nach der Aufhebung ihrer Immunität liegt jetzt ein Strafbefehl vor. Das Amtsgericht Stralsund hat wegen antisemitischer Posts auf ihrem Telegram-Kanal einen Strafbefehl gegen die ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Eva Maria Schneider-Gärtner erlassen. Das Gericht sei damit dem Antrag der Stralsunder Staatsanwaltschaft gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Es gehe um den Vorwurf der Volksverhetzung in drei Fällen im April vergangenen Jahres. Schneider-Gärtner werde zu Last gelegt, auf ihrem öffentlichen Telegram-Kanal menschenverachtende und rassistische Inhalte geteilt zu haben. Nach Einschätzung der Gerichte sind die aufgeführten Passagen deutlich antisemitisch. So werde Juden etwa der Tod gewünscht, hieß es zur Begründung. Schneider-Gärtner trat 2023 aus der AfD-Fraktion aus Schneider-Gärtner schrieb am Donnerstag auf Anfrage, “derartige Aussagen und Ansichten sowie jede Form des Antisemitismus verurteile ich auf das Äußerste”. Weitergeleitete Telegram-Posts hätten Kommentare ihr unbekannter Nutzer enthalten, die ihr nicht aufgefallen seien. Ihr sei auch nicht bewusst gewesen, dass der Kanal öffentlich geschaltet gewesen sei. Schneider-Gärtner war aus der AfD-Fraktion ausgetreten, um Schaden von dieser abzuwenden, wie der Vorsitzende Nikolaus Kramer vergangenes Jahr gesagt hatte. Nach eigener Aussage verließ Schneider-Gärtner im Mai 2023 zudem die AfD.

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Juristisches Urteil „als wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus“ – Die Stadt Dortmund hindert ein bekanntes Neonazi-Ratsmitglied an einer Auslandsreise – #KickHimOut

Klatsche für Ratsmitglied Matthias Deyda: Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest (Ungarn) hat die Stadt Dortmund den Staatsschutz-bekannten Neonazi-Politiker an der Ausreise nach Ungarn gehindert. Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis. Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit (…) In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, 6. Februar 2024, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt. Der Antrag ist dementsprechend in erster Instanz abgelehnt worden. des Mitglieds von „Die Heimat“ – dem Zusammenschluss von „Die Rechte“ und NPD – ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland. Dortmunder Bürger ist dem Staatschutz und der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt Der Dortmunder beabsichtigte, am Sonntag (11. Februar 2024) erneut am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.

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Petr Bystron : Strafbefehl gegen AfD-Abgeordneten wegen umstrittener Fotocollage

Ein Gericht hat Fotos auf einer Fotocollage von Petr Bystron als verbotene Hitlergrüße gewertet und einen Strafbefehl verhängt. Der AfD-Politiker hat Einspruch eingelegt. Rund vier Monate vor der Europawahl muss sich ein führender AfD-Kandidat wegen der mutmaßlichen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen juristisch verantworten. Bereits Mitte Januar hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron erlassen. Das bestätigte das Amtsgericht München ZEIT ONLINE. Bystron hat gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt – damit könnte es zu einem Gerichtsprozess kommen. Bystrons Anwalt wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück und nannte das Verfahren “abwegig”. Eine Angabe zum Strafmaß machte das Gericht nicht. Nach Informationen von ZEIT ONLINE hatte die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl eine Geldstrafe in hoher vierstelliger Höhe beantragt. Durch Bystrons Einspruch ist allerdings wieder offen, ob es zu einer Strafe kommt oder er doch freigesprochen wird. In dem Verfahren geht es um eine Fotocollage, die Bystron im Juli 2022 auf der Plattform X, damals noch Twitter, gepostet hatte: Kurz nachdem der damalige ukrainische Botschafter Andrij Melnyk abberufen worden war, hatte der AfD-Politiker ein Bild mit der Aufschrift “Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied” getwittert. Darunter waren sechs kleine Fotos zu sehen, auf denen Bundeskanzler Olaf Scholz, Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der SPD-Politiker Martin Schulz und der frühere Bundespräsident Christian Wulff den rechten Arm in die Höhe recken, sowie die frühere First Lady Bettina Wulff den linken Arm. Mittlerweile ist der Beitrag gelöscht.

via zeit: Petr Bystron : Strafbefehl gegen AfD-Abgeordneten wegen umstrittener Fotocollage

Bericht über Treffen von AfD-Jugend – JA-Mitglieder planen “Arbeitslager” für Migranten und Juden

Mitglieder der Jungen Alternative haben sich offenbar für Zwangsarbeit für Migranten und Juden ausgesprochen. Doch ihre Pläne gingen wohl noch weiter, so ein Bericht. Nachdem ein Gericht in Köln entschieden hat, dass die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden darf, enthüllen Recherchen des Senders RTL Extra welche Pläne der AfD-Nachwuchs bei seinen Treffen schmiedet. Sie zeugen von tief verankertem Rassismus und Antisemitismus in der AfD-Jugend. Demnach sinnierten die Teilnehmenden auf einer JA-Veranstaltung in Sachsen über Zwangsarbeit und eine gesonderte Unterbringung in Lagern für Geflüchtete, Jüdinnen und Juden. “Es gibt dann Arbeitslager und Wohnlager. Da sollen die was zu essen bekommen und dafür, dass sie eine warme Unterkunft haben, müssen sie was leisten”, heißt es von einem der Teilnehmenden des JA-Treffens. Nach seiner Ansicht solle die Zwangsarbeit so lange gehen, bis die Migrantinnen und Migranten von allein “in ihre Heimatländer” gehen würden, berichtet RTL Extra. Ein weiterer Teilnehmer äußert sich demnach ähnlich: “Ich würde die halt erstmal internieren, in ein Ghetto stecken. Die haben die Pflicht, arbeiten zu gehen. Man könnte so Werkstätten zum Beispiel einrichten. Dafür, dass sie Essen bekommen und ein warmes Dach über dem Kopf, müssen sie selbstverständlich eine Leistung erbringen”, sagt er. Damit koppelt er das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung flüchten, an eine Arbeitspflicht. Das Asylrecht soll die Menschenwürde, das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte von Asylberechtigten schützen. Das Grundgesetz schreibt in Deutschland zudem den Gleichheitsgrundsatz vor, demnach Menschen etwa nicht wegen ihrer Religion oder Abstammung benachteiligt werden dürfen.

via r-online: Bericht über Treffen von AfD-Jugend JA-Mitglieder planen “Arbeitslager” für Migranten und Juden

siehe auch: Medienbericht zu AfD-Nachwuchs Teilnehmer an Wanderung der Jungen Alternative sollen über Ghettos für Juden und Arbeitslager fabuliert haben Undercover waren RTL-Reporterinnen bei einer von der AfD-Nachwuchsorganisation in Sachsen organisierten Wanderung dabei. Dem Bericht zufolge äußerten sich Teilnehmer offen rechtsextrem und antisemitisch. (…) Reporterinnen waren demnach undercover bei einer von der JA Sachsen organisierten Wanderung im vergangenen November dabei. Dabei sprachen Teilnehmer dem Bericht zufolge über die Ghettoisierung von Juden, Arbeitslager für Menschen ausländischer Herkunft und ähnliche Themen, die in rechtsextremen Kreisen gängig sind. »Die Lösung mit den Juden wäre, denen eine Gegend zuzuweisen, wo die alle hinkommen«, wird etwa ein Teilnehmer laut RTL-Gedächtnisprotokoll in dem Video zitiert.

Bezug auf Reichsbürgergesetz : AfD-Mann Ulbrich und die “arische Sprache”

Neuer Wirbel bei der AfD: Der Bundesschiedsgerichts-Vize Roland Ulbrich hat in einem Schiedsspruch Bezug auf das Reichsbürgergesetz und “arische Sprache” genommen. Er trat zurück. Der von einem Parteiausschluss bedrohte sächsische AfD-Politiker Roland Ulbrich ist als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichts der Partei zurückgetreten. Das teilte die AfD in Berlin mit. Ulbrich übernehme damit die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses des AfD-Schiedsgerichts, “aus dem sich der Eindruck ergeben könnte, er mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen”. ZDFheute liegt der Beschluss und die höchst problematische Stelle vor, datiert ist das Papier auf den 11. Januar 2024. Darin begründet das Bundesschiedsgericht, warum nach dem “Überprüfungsantrag der Antragsgegnerin (…) der Entzug der Mitgliedschaftsrechte der Antragsgegnerin aufgehoben” wird. Geklagt hatte eine polnischstämmige AfD-Politikerin, die sich in einem Facebook-Post als “arisch” bezeichnet hatte. Der Eilbeschluss des Gerichts lautete: Die polnische Sprache ist als slawische Sprache den arischen Sprachen zuzuordnen. Es erschließt sich auch nicht, wieso der Begriff ‘arisch’ der nationalsozialistischen Rassenideologie zuzuordnen ist. Insofern sei nur auf das Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935 hingewiesen, in dem in § 2 I geregelt ist, dass Reichsbürger nur der Staatsbürger sei, der deutschen oder artverwandten Blutes sei. Beschluss AfD-Bundesschiedsgericht 11.1.2024 Das sogenannte Reichsbürgergesetz war eines der beiden Nürnberger Rassengesetze und regelte unter NS-Herrschaft die Reichszugehörigkeit in Nazi-Deutschland. Staatsangehörige jüdischen Glaubens konnten laut den Verordnungen nicht als Reichsbürger gelten. Somit durften sie nicht wählen oder ein öffentliches Amt bekleiden.

via zdf: Bezug auf Reichsbürgergesetz : AfD-Mann Ulbrich und die “arische Sprache”

siehe auch: BEZUG AUF NÜRNBERGER GESETZE : AfD-Politiker Ulbrich verlässt die Landtagsfraktion in Sachsen. Der AfD-Politiker Roland Ulbrich hat freiwillig die Fraktion seiner Partei im Sächsischen Landtag verlassen. Das gab die Landtagsfraktion am Mittwoch in Dresden bekannt. Der 61-Jährige kam damit einem Ausschluss zuvor. Ulbrich habe „in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen“, hatte die AfD am vergangenen Montag ihren Beschluss begründet. Zudem beantragte der Landesvorstand in Abstimmung mit der Bundesspitze ein Parteiausschlussverfahren. Aus einer Mitteilung auf der Website des AfD-Bundesverbands vom Dienstag ist ersichtlich, dass die geplanten Schritte gegen Ulbrich mit dessen Funktion als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichtes der AfD zusammenhängen. Laut der Mitteilung trat Ulbrich – von Beruf Rechtsanwalt – von dieser Funktion zurück, um damit die „Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses“ des Gremiums zu übernehmen. Aus diesem könne sich der Eindruck ergeben, er „mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen“.

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Von Reichsministerium des Innern – Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1333, <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&amp;aid=dra&amp;datum=19350007&amp;zoom=2&amp;seite=00001333&amp;ues=0&amp;x=14&amp;y=9″>Österreichische Nationalbibliothek (Austrian National Library)</a>, Gemeinfrei, Link

#Volksverhetzung auf Lkw-Demo in #Berlin: Vorbestrafter #Holocaustleugner kommt in #Untersuchungshaft – #LockHimUp

Er hatte auf einer Demo am Freitag in Berlin-MItte ein Plakat hochgehalten, auf dem „AuschWITZ“ geschrieben stand. Jetzt muss ein 52-Jähriger in U-Haft. Gegen einen Mann, der am vergangenen Freitag an der Lkw-Demo in Mitte teilnahm, ist am Sonnabend ein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden. Das teilte die Polizei am Sonntag gemeinsam mit der Berliner Staatsanwaltschaft mit. Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, im Zuge der Demonstration am Platz des 18. März gegen 12 Uhr mehrere Plakate mit volksverhetzendem Inhalt gezeigt zu haben. Er soll bereits als Holocaustleugner bekannt und vorbestraft sein. (…) Die Beamten beschlagnahmten die Plakate und informierten den Polizeilichen Staatsschutz. Dieser werde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen führen, hieß es.

via tageszeitung: Volksverhetzung auf Lkw-Demo in Berlin: Vorbestrafter Holocaustleugner kommt in Untersuchungshaft

Umstrittenes Gerichtsurteil – Dieser Gruß spaltet Italien

Ein Gerichtsurteil sorgt in Italien für Aufregung. Neofaschisten hatten den rechten Arm zum Gruß ausgestreckt – kein Problem, so die Richter. Der rechte Arm zum Gruß ausgestreckt: In Deutschland ist der Hitlergruß eine Straftat. In Italien hingegen ist er wieder erlaubt. Dort heißt er “Saluto Romano” (Römischer Gruß) und wurde von Mussolinis Faschisten als Symbol verwendet. Am 7. Januar marschierten in Rom knapp 1.000 Neofaschisten auf, angeblich zum Gedenken an drei Mitstreiter, die 1978 bei einem Anschlag getötet wurden. Dass sie dabei den rechten Arm zum Gruß ausstreckten, hat erneut zu heftigen Diskussionen in Italien geführt. Jetzt hat sich nach italienischen Medienberichten Italiens Oberstes Gericht mit dem Gruß beschäftigt. Den Richtern lag ein Fall aus dem Jahr 2016 vor, damals hatten in Mailand Neofaschisten den “Saluto Romano” gezeigt. Die erste Instanz hatte sie freigesprochen, die zweite sah aber den Tatbestand der “Verherrlichung des Faschismus” erfüllt. Am Donnerstag hat der Kassationshof, die oberste Instanz in Italien, ein Urteil gefällt. Demnach sei der Gruß dann erlaubt, wenn es sich um Gedenkfeiern handele. Außerdem, so die Richter, dürfe “keine Gefahr bestehen”, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werden dürfe. Die italienische Faschistenvereinigung CasaPound jubelte und sprach von einem “historischen Sieg”. Im alten Rom hatte es einen ähnlichen Gruß gegeben, die italienischen Faschisten und später auch Adolf Hitler machten ihn dann zum Symbol ihrer Bewegung. Gesetze verbieten Gruß nicht ausdrücklich Eigentlich gibt es zwei Gesetze, die der Faschismus-Verherrlichung in Italien einen Riegel vorschieben sollen. Sie verbieten die Gründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Der Faschisten-Gruß wird darin aber nicht ausdrücklich genannt.

via t-online: Umstrittenes Gerichtsurteil Dieser Gruß spaltet Italien

siehe auch: Höchstgericht in Italien erlaubt Faschistengruß mit Einschränkungen Das Zeigen des “saluto romano” stelle keinen Straftatbestand dar – solange davon keine “konkrete Gefahr” der Neugründung einer faschistischen Partei ausgehe. (…) Im Verfahren vor dem Kassationshof in Rom, dem höchsten Gericht in Italien, ging es am Donnerstag um einen mehr oder weniger identischen Vorfall in Mailand: 2016 hatten auch in der lombardischen Metropole rund tausend Neofaschisten bei einer Gedenkzeremonie für einen anderen “Gefallenen” den “saluto romano” gezeigt. Sie waren von der Mailänder Justiz in erster Instanz freigesprochen, aber in zweiter Instanz wegen “Verherrlichung des Faschismus” verurteilt worden. Nun muss der Fall in Mailand neu beurteilt werden: Der Kassationshof hat entschieden, dass das Zeigen des Faschistengrußes keinen Straftatbestand darstelle, solange er nur bei Gedenkfeiern gezeigt werde und keine “konkrete Gefahr” bestehe, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werde. Die “Verherrlichung des Faschismus” wird in Italien gleich durch zwei Gesetze unter Strafe gestellt. Das Scelba-Gesetz aus dem Jahr 1952 verbietet die Neugründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Das Mancino-Gesetz von 1993, mit welchem Italien die New Yorker Konvention gegen Rassendiskriminierung adaptiert hatte, verbietet unter anderem “jegliche Kundgebungen von Organisationen, die aus rassistischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen zu Diskriminierung oder Gewalt aufrufen”. Was faschistische Propaganda oder gar die Neugründung einer faschistischen Partei anbelangt, ist die Rechtslage also relativ klar. Nur: Der faschistische Gruß als solcher ist weder im Scelba- noch im Mancino-Gesetz ausdrücklich verboten.