Reichsbürger-Hauptangeklagter Reuß: Theorien sind «Desinformationsterrorismus»

Der Hauptangeklagte im Frankfurter Reichsbürger-Prozess, Heinrich XIII. Prinz Reuß, hat seine Aussage vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt. Der 74-Jährige erklärte am Mittwoch, wie er in die Welt der Verschwörungstheorien geraten sei. «Seit 2017 verbreitete manipulierte Nachrichten haben mich hierher gebracht», sagte Reuß. Er räumte ein, Theorien über einen «Deep State» und eine «Erdallianz» unkritisch übernommen zu haben. Einen gewaltsamen Umsturz habe er aber nie geplant. Die Bundesanwaltschaft wirft Reuß und acht weiteren Angeklagten in Frankfurt vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein oder diese unterstützt zu haben. Insgesamt stehen 26 mutmaßliche Verschwörer in Parallelverfahren in Frankfurt, München und Stuttgart vor Gericht. Sie sollen die bestehende Staatsordnung gewaltsam beseitigt und durch eine eigene Regierungsform ersetzt haben wollen. Verschwörungstheorien als «Desinformationsterrorismus» Reuß beschrieb vor Gericht seine persönliche Entwicklung unter dem Titel: «Wie bin ich da hineingeraten?» Seit 2017 entstanden auf Chat-Portalen hunderte Verschwörungsgruppen, die dazu aufriefen, «sich selbst auf die Suche und Recherche nach der Wahrheit zu machen». Dort habe er von einem angeblichen «Deep State» erfahren – einer Theorie, wonach eine geheime Elite aus Militärs, Geheimdiensten und Beamten heimlich die Regierung kontrolliere. Besonders die «Erdallianz» beunruhigte ihn. Laut Bundesanwaltschaft glaubte die Gruppe um Reuß, diese angebliche weltweite Militärallianz würde einen Systemwechsel in Deutschland herbeiführen. Reuß empfand sie als Bedrohung für die Bundesrepublik. Er bezeichnete die Theorien als «Desinformationsterrorismus» – entstanden durch «Ein Informationscocktail im Virtuellen». Die unkritische Übernahme dieser Nachrichten nannte er «Das sind unverzeihliche Sünden.»

via upday: Reichsbürger-Hauptangeklagter Reuß: Theorien sind «Desinformationsterrorismus»

Ordnungsverfahren gegen Lucassen – Es brodelt in der AfD-Bundestagsfraktion

Der AfD-Fraktionsvorstand hat ein Ordnungsverfahren gegen Rüdiger Lucassen beschlossen, den Leiter des Arbeitskreises Verteidigung. Der Grund: Er hat in einer Bundestagsrede Björn Höcke scharf kritisiert. Torben Braga ist unzufrieden. Manche sagen sogar: emotional. Braga, 34 Jahre alt, Bundestagsabgeordneter aus Thüringen und Vertrauter von Björn Höcke, wollte unbedingt über Rüdiger Lucassen diskutieren. Zweimal geht er während der AfD-Fraktionssitzung ans Mikrofon, wirbt dafür, dass Lucassens Kritik am thüringischen Landesvorsitzenden Höcke unbedingt nachbesprochen wird.Fraktionskollegen von Braga, darunter Steffen Kotré aus Brandenburg, Stefan Möller aus Thüringen oder Udo Hemmelgarn aus Nordrhein-Westfalen hatten den Antrag gestellt darüber zu diskutieren, was geschehen soll, wenn Fraktionskollegen andere Parteikollegen in der Öffentlichkeit persönlich angreifen.Doch dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgewiesen – auch auf Drängen von Fraktionschefin Weidel. Man solle doch der Presse so kurz vor Weihnachten kein Futter geben, sagt Weidel, so schildern es Teilnehmer. Stattdessen will der Fraktionsvorstand nun Ordnungsmaßnahmen gegen den altgedienten Verteidigungspolitiker Lucassen auf den Weg bringen. Das Schreiben liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Darin wird die Bundestagsrede von Lucassen vom 5. Dezember 2025 kritisiert, wenn auch etwas umständlich. Lucassen habe “eine aktuell intensiv geführte innerfraktionelle Debatte in einer Plenarrede zur öffentlichen Kritik der auch innerfraktionell vertretenen Gegenposition gemacht und damit absehbar erhebliche negative Presse ausgelöst”.Gemeint ist damit folgendes: Lucassen hatte in seiner Rede die Position des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke zur Wehrpflicht scharf angegriffen. Höcke habe gesagt, so Lucassen, “dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen”.Lucassen hat offenkundig eine komplett andere Sichtweise. Er betonte mit Verweis auf die Kämpferinnen und Kämpfer der Befreiungskriege im 19. Jahrhundert: “Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.”Höcke hatte unter anderem gefordert, bevor “auch nur ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform” antreten solle, müsse “dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden”. Er fragte außerdem, ob junge Männer “Dragqueen-Auftritte im Kindergarten, mit Betonmauern gesicherte Lichterfeste, die früher mal Weihnachtsmärkte hießen, die Massenzuwanderung oder den Schuldstolz” verteidigen sollten.

via tagesschau: Ordnungsverfahren gegen Lucassen – Es brodelt in der AfD-Bundestagsfraktion

FCK AfD

Russia knife stabbing: Teen kills 10-year-old student; assassin sports in ‘no lives matter’ t-shirt

A shocking incident unfolded this morning in Gorki-2, Russia, where a teenager attacked a security guard and fatally stabbed a 10-year-old student at an educational institution. The assailant, reportedly a 9th grader, also used pepper spray before the fatal assault. Police have detained the attacker, and a murder investigation is underway. A teenager stabbed a security guard and killed a 10-year-old primary school student at an educational institution in the village of Gorki-2 in the Odintsovo urban district this morning (…) His classmates told the agency that before the attack, he posted a video and a manifesto in the class chat. As per the RT, the assailant stabber is a 9th grader, wearing ‘No Lives Matter’ T-shirt & pagan symbol Kolovrat (the sun)

via times of india: Russia knife stabbing: Teen kills 10-year-old student; assassin sports in ‘no lives matter’ t-shirt

siehe auch: Knife Attack at Russian School Leaves Several Hurt. A shocking incident occurred at a school in Odintsovo, Russia’s Moscow Region, where a secondary school pupil who was involved in a destructive youth movement attacked fellow pupils with a knife, leaving several injured. Children were evacuated from the school, The Caspian Post reports via Russian media. During the incident, the assailant stabbed a school security guard, sprayed a gas canister, and then fatally wounded the 10-year-old pupil. The attack took place in a general education school in the Gorki-2 settlement. This follows a similar knife attack in Saint Petersburg the previous day, where a ninth-grade pupil stabbed a 29-year-old teacher. The teacher was hospitalized, and the incident is believed to have been triggered by a poor grade.

#OBERLANDESGERICHT #DRESDEN – Hauptverfahren gegen “#SächsischeSeparatisten” eröffnet – #terror

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat das Hauptverfahren gegen die rechtsextremistische Gruppe “Sächsische Separatisten” eröffnet. Alle acht Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft, wie das OLG am Montag mitteilte. Die Vorwürfe lauten: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Straftaten. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Die militante Gruppe wurde laut Bundesanwaltschaft Anfang Februar 2020 gegründet. Die zuletzt rund 20 Mitglieder lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD ab. Ihre Ideologie sei von “rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen” geprägt gewesen. So sollen die Mitglieder davon überzeugt gewesen sein, dass Deutschland “vor dem Kollaps” stehe. Auf diesen “Tag X” bereiteten sie sich laut Anklage mit Schießübungen und paramilitärischen Trainings vor, bei denen auch Häuserkampf, Nacht- und Gewaltmärsche geübt worden seien. Die Gruppe soll sich Messer, Macheten, Munition, Gefechtshelme und andere Ausrüstung beschafft haben. Die Angeklagten wollten nach dem erwarteten Zusammenbruch Gebiete in Sachsen erobern und einen eigenen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat aufbauen. Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung sollten liquidiert und unerwünschte Gruppen wie Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner durch “ethnische Säuberungen” aus der Region “entfernt” werden.

via mdr: OBERLANDESGERICHT DRESDEN Hauptverfahren gegen “Sächsische Separatisten” eröffnet

Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte – Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar – #LockThemUp

Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen. Knapp zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht (AG) Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Zuvor hatte die Zeit berichtet. (…) Anfang Januar hatte, also gut ein Jahr nach dem Vorfall, hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg bekannt gegeben, die Verfahren wegen Nötigung, Landfriedensbruch und ähnlicher Delikte, bis auf ein Verfahren, eingestellt zu haben; LTO hatte berichtet. Im Februar teilte die Behörde dann mit, eine rechtliche Neubewertung vorgenommen zu haben und weiterzuermitteln. Jetzt doch Nötigung und Landfriedensbruch Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun bekannt geworden: Gegen fünf Beschuldigte hatte sie am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden. Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das AG Husum erließ die Strafbefehle antragsgemäß.

via lto: Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar

siehe auch: Zwei Jahre nach Protestaktion Strafbefehle nach Habeck-Blockade am Fähranleger Fast zwei Jahre lang wurde ermittelt, jetzt gibt es eine Entscheidung: Wegen der Blockade einer Inselfähre mit Robert Habeck an Bord hat ein Gericht gegen sechs Personen Strafbefehle erlassen. Während der Bauernproteste hatte die Aktion für großen Wirbel gesorgt: Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kehrte Anfang 2024 von Hallig Hooge zurück, als Landwirte ihn am Verlassen der Inselfähre hinderten. Das Schiff legte aus Sicherheitsgründen wieder ab. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ihre Ermittlungen abgeschlossen.Das Ergebnis: Gegen sechs Beschuldigte wurden Strafbefehle unter anderem wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt und bereits vom zuständigen Amtsgericht erlassen. Das teilte die Behörde mit. Zunächst hatte die Zeit darüber berichtet. Betroffen sind fünf Männer und eine Frau.Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt.

The Base. Análisis sobre el desmantelamiento en España de su primera célula terrorista

La Policía Nacional desarticula en Castellón la primera célula terrorista de ‘The Base’ activa en España. El caso de Castellón actúa como una advertencia clara: las organizaciones terroristas de extrema derecha continúan activas, conectadas y adaptándose al entorno digital con rapidez. Comprender sus estrategias, detectar señales tempranas y reforzar la cooperación internacional será clave para prevenir que células como esta avancen hacia escenarios de violencia real. La desarticulación en Castellón de la primera célula de la organización terrorista neonazi The Base activa en España marca un hito en la lucha contra el terrorismo de extrema derecha. La operación, dirigida por el Juzgado Central de Instrucción nº 6 y apoyada por Europol, culminó con la detención de tres individuos y el ingreso en prisión preventiva del presunto líder. Según la Policía Nacional, el grupo ya había realizado entrenamientos tácticos y estaba en condiciones de cometer un atentado. La investigación comenzó a principios de 2025, cuando los agentes detectaron a un individuo extremadamente radicalizado que difundía y consumía material ideológico de The Base. A partir de ahí, se trazó una red clandestina que incluía a otros dos miembros en España, todos alineados con los postulados supremacistas y aceleracionistas del grupo. Los investigadores comprobaron que los detenidos poseían armamento ilícito, participaban en prácticas de adiestramiento y buscaban activamente nuevos seguidores mediante redes sociales.   ¿Qué es ‘The Base’ y qué amenaza representa? Fundada en 2018 por el estadounidense Rinaldo Nazzaro, The Base es hoy una de las organizaciones neonazis más relevantes del ecosistema aceleracionista internacional. Su objetivo declarado es la creación de “etnoestados blancos” mediante acciones violentas que desestabilicen gobiernos democráticos. Desde 2024 está incluida en la lista de organizaciones terroristas de la Unión Europea y está formalmente proscrita como organización terrorista por Canadá (desde 2021), Reino Unido (desde 2021), Australia (desde 2021) y Nueva Zelanda (desde 2022). El grupo opera mediante una estrategia de pequeñas células descentralizadas, que combinan clandestinidad, entrenamiento paramilitar y una fuerte presencia en entornos digitales. Su narrativa, explícitamente supremacista y pro–conflicto racial, conecta con foros, canales cifrados y plataformas donde sus materiales circulan entre jóvenes susceptibles de radicalización rápida. Los detenidos en Castellón no actuaban de manera improvisada. Según fuentes policiales, habían realizado entrenamientos tácticos con material paramilitar, consumían contenidos aceleracionistas y difundían propaganda violenta de otros grupos afines. El objetivo: construir una célula para actuar cuando “llegara el momento”, siguiendo la lógica de guerra racial promovida por el grupo internacional. Además, utilizaban redes sociales y espacios privados en línea para captar nuevos simpatizantes, un patrón que coincide con lo observado en investigaciones europeas recientes: jóvenes que se radicalizan a través de plataformas digitales, fuera del radar institucional, y que después dan el salto a la preparación operativa. El caso de Castellón vuelve a demostrar algo que venimos subrayando: la frontera entre la radicalización online y la acción offline es cada vez más difusa. Hoy, los grupos aceleracionistas crean entornos donde conviven propaganda, manuales operativos, entrenamiento simbólico y conexiones transnacionales. Para un reducido número de individuos, ese ecosistema funciona como un catalizador hacia la violencia real. La imputación a los tres detenidos de delitos de pertenencia a organización terrorista, captación, adoctrinamiento, adiestramiento con fines terroristas y tenencia ilícita de armas no deja margen de duda sobre la potencial amenaza de la célula.

via observatorioterrorismo: The Base. Análisis sobre el desmantelamiento en España de su primera célula terrorista

Richter wegen Rassismus-Vorwurf abgelehnt – Mord-Prozess muss neu starten

Markus Koppenleitner äußerte Verständnis für einen Spruch Donald Trumps über Somalier. Ein Befangenheitsantrag hatte Erfolg, nun beginnt alles von vorn. Eigentlich war für Dienstag (16. Dezember) im Mordprozess gegen Rafal P. die Urteilsverkündung geplant – der Pole soll im Alten Botanischen Garten in München mit einem Fußtritt einen Obdachlosen getötet haben. Doch der Prozess ist geplatzt! Der Grund: Markus Koppenleitner, vorsitzender Richter der 19. Strafkammer, wurde wegen Befangenheit abgelehnt. Diese Entscheidung der 7. Strafkammer verkündete gestern das Landgericht. Die Anwälte des Angeklagten, Adam Ahmed und Ömer Sahinci, hatten am 3. Dezember in einem Befangenheitsantrag sogar die ganze 19. Strafkammer abgelehnt, weil Koppenleitner nach ihrer Sicht auf eine rassistische Äußerung von US-Präsident Donald Trump Bezug nahm. „Wir gehen in die falsche Richtung, wenn wir weiterhin Müll in unser Land aufnehmen“, lautet Trumps auf Somalier bezogener Spruch. Koppenleitner hatte, weil ein somalischer Zeuge ihm mehrfach nicht antwortete, Verständnis für diese Sichtweise Trumps geäußert. In welcher Form, ist strittig. „Ich kann die Aussage von Trump mittlerweile echt nachvollziehen“, wollen Ahmed und Sahinci gehört haben. „Wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert“, will der Vorsitzende gesagt haben.

via tz: Richter wegen Rassismus-Vorwurf abgelehnt – Mord-Prozess muss neu starten

siehe auch: Nach Trump-Aussage durch Richter: Münchner Mordprozess geplatzt Der Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten in München ist geplatzt – wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters. Dieser hatte sich während einer Zeugenbefragung auf Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump bezogen. Ein tödlicher Streit im Alten Botanischen Garten beschäftigt seit November das Landgericht München. Am morgigen Dienstag sollte nach der ursprünglichen Terminplanung das Urteil gesprochen werden. Jetzt muss der Prozess aber neu aufgerollt werden. Befangenheitsantrag gegen Richter “ging durch” Denn der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter “ging durch”, wie Verteidiger Adam Ahmed dem Bayerischen Rundfunk mitteilte. Anwälte des Angeklagten und der Nebenklage hatten entsprechende Anträge gestellt mit der Begründung, der Richter habe sich rassistisch geäußert. Während der schleppenden Vernehmung eines Zeugen hatte er gesagt: “Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.” Der US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor unter anderem als “Müll” beschimpft. Mit den Befangenheitsanträgen hat sich dann eine andere Kammer befasst. “Anschein” der Voreingenommenheit reicht aus Die beanstandete Äußerung konnte “in der konkreten Verhandlungssituation – im Zusammenwirken mit der konfliktbehafteten Zeugenvernehmung und dem zeitgeschichtlichen Kontext – aus der maßgeblichen Sicht eines besonnenen Angeklagten den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen”, teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur danach mit. Zwar habe sich der Vorsitzende “zeitnah und in offener Form entschuldigt”, und es liege “nach der festen Überzeugung der Kammermitglieder keine tatsächliche diskriminierende Haltung” vor. Doch für die Entscheidung sei allein erheblich, dass “der entstandene Anschein” nicht “mit der für einen besonnenen Angeklagten erforderlichen Sicherheit” ausgeräumt werden konnte. Da bereits der begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit genüge und das Vertrauen in die unparteiische Verfahrensführung uneingeschränkt gewahrt bleiben müsse, “war das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden für begründet zu erklären”, so Lafleur auf BR-Nachfrage in einem schriftlichen Statement.