POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei – #erding

Erding: Soldat von Polizist leicht verletzt. Stadt und Landkreis waren von Militärübung nicht informiert. Ein denkwürdiger Vorfall, der eine Flut von Behauptungen und Dementis hervorgerufen hat: Am Mittwochabend hatten sich bei der Polizei Bürger aus dem oberbayerischen Erding gemeldet, die von herumschleichenden bewaffneten Personen am Stadtrand berichteten. Darauf folgte ein Einsatz, bei dem laut Polizei »aufgrund einer Fehlinterpretation« Schüsse abgegeben wurden. Dabei wurde ein Soldat leicht verletzt. Er wurde in eine Klinik gebracht und nach ambulanter Versorgung wieder entlassen. Angesichts der Ausgangslage kann man da wohl nur von großem Glück sprechen, dass nicht mehr passiert ist. Nach den Meldungen aus der 37 000-Einwohner-Stadt, die nur 30 Kilometer nordöstlich des Münchner Zentrums liegt, stieg umgehend ein Helikopter auf; ein Sondereinsatzkommando wurde angefordert, viele Beamte rückten aus. Am Rande des Stadtteils Altenerding stießen sie auf Bewaffnete, die zu schießen begannen. Die Polizisten feuerten zurück, ohne zu wissen, dass die »Gegner« Soldaten waren, die ihrerseits nur mit Platzpatronen feuerten. Was sie erst nach dem Feuergefecht erfuhren: Die Bewaffneten waren Teilnehmer des Bundeswehrmanövers »Marshal Power«, dessen Einsatzbereiche und -zeiträume mit den lokalen Verantwortlichen offenbar völlig unzureichend abgestimmt waren. Auf der Webseite der Truppe heißt es zu dem Training, es handele sich um eine der »größten und komplexesten Feldjägerübungen der vergangenen Jahre«. Das Manöver findet vom 22. bis 29. Oktober in insgesamt zwölf Landkreisen nordöstlich von München statt. Das Übungsszenario, für das mit einer »freilaufenden Volltruppenübung« trainiert werden sollte: Hinter einer fiktiven Frontlinie bedrohen Drohnen, Saboteure und »irreguläre Kräfte« die Sicherheit. Diese Gegner werden ebenfalls von Feldjägern dargestellt. (…) Die Polizei erklärte, der »Zusammenhang zwischen den militärischen Aktivitäten, dem Notruf aus der Bevölkerung wegen eines Bewaffneten und dem Polizeieinsatz mit der Schussabgabe« werde nun von der Staatsanwaltschaft Landshut geprüft. Die Bundeswehr teilte mit, man werde die Übung trotz des Vorfalls planmäßig fortsetzen.

via nd: POLIZEISCHÜSSE AUF SOLDATEN »Freilaufende Volltruppenübung« mit echter Schießerei

„Durch das Urteil zur Klarheit verdammt“ – Wie sich der AfD-Streit über „#Remigration“ zuspitzt

Das Bundesverwaltungsgericht stuft das „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner als verfassungswidrig ein. Maximilian Krah drängt seine AfD zu einer Abgrenzung, ansonsten riskiere man ein Parteiverbot. Sofort kommt Widerspruch. Es ist ein Urteil mit hoher Bedeutung für die AfD: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung, das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Rechtsaußen-Magazins „Compact“ aufzuheben, intensiv mit dem „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremisten Martin Sellner beschäftigt. Das Höchstgericht stuft Sellners Konzept als menschenwürdewidrig und damit als verfassungswidrig ein. Und es führt in den in dieser Woche veröffentlichten schriftlichen Urteilsgründen aus, dass sich das Magazin das Konzept durch eine enge Zusammenarbeit mit Sellner zu eigen mache. Die „verbotswürdigen Tätigkeiten“ seien allerdings nicht „prägend“, daher wurde das Verbot aufgehoben. Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, ehemaliger Europa-Spitzenkandidat, drängt seine Partei nun zu größtmöglichem Abstand zu Sellners Konzept. „Die AfD ist durch das Urteil zur Klarheit verdammt. Wer den Begriff Remigration verwendet, muss klarmachen, dass Staatsbürger nicht gemeint sind“, sagt Krah im Gespräch mit WELT. „Ich empfehle meinen Parteifreunden, nicht mehr mit Martin Sellner aufzutreten.“ Die AfD müsse zudem auch dem politischen Vorfeld das Mantra „Finger weg von Staatsbürgern!“ klarmachen. (…) „Sellners Pläne gehen von einem Vorrang der ethnisch-kulturell Deutschen aus. Diese sind gleichsam Staatsbürger erster Klasse“, heißt es in dem schriftlichen Urteil. „Demgegenüber wird deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund kein uneingeschränktes Bleiberecht zugestanden. Sie haben den Status von Staatsbürgern zweiter Klasse.“ Sellners Konzept sehe „Ausbürgerungen als Mittel zur Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes“ vor. Eine geplante „De-Islamisierung“ muslimischer Deutscher ziele zudem darauf ab, „dass diesen elementare Freiheitsgrundrechte – etwa die Freiheit der Religionsausübung, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit – vorenthalten werden“. „Offenbar persönliche Abneigung gegenüber Martin Sellner“ Besonders relevant für die AfD ist, dass das Gericht bezüglich der Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erklärt, es komme weniger auf die Satzung oder das Programm einer Vereinigung an – da diese solche Bestrebungen meist verheimlichen wolle –, sondern „auf das Gesamtbild, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt“. Auch darauf zielt Krah ab: Wer von „Remigration“ spreche, befinde sich in dem Dilemma, dass der Begriff von Teilen des AfD-Vorfelds „in einer Weise gebraucht wird, die nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben klar verfassungswidrig ist, die Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ ohne Weiteres begründet und die Gefahr eines Parteiverbotes in sich trägt“. Widerspruch kommt unter anderem von Krahs Bundestagsfraktions-Kollegen Torben Braga aus Thüringen. Der Erfolg der ostdeutschen AfD-Landesverbände sei „gerade wegen der konsequenten Beibehaltung zentraler programmatischer Positionen – einschließlich eines umfassenden Remigrationskonzepts – gelungen“, schrieb er auf X. „Krah sollte davon absehen, seine offenbar persönliche Abneigung gegenüber Martin Sellner zum Gegenstand einer Partei-Policy zu machen“, sagt Braga WELT. „Diese Abneigung lässt ihn offenbar verkennen, dass es nicht Aufgabe einer Partei ist, Personen oder Vereinigungen aus dem vorpolitischen Raum inhaltliche oder programmatische Anweisungen oder Empfehlungen zu erteilen.“ Die bayerische AfD-Landtagsfraktion hatte Ende September gefordert, die Sprachprüfungen aller Eingebürgerten seit 2015 unter staatlicher Aufsicht zu wiederholen und alle Einbürgerungen seit diesem Jahr „vollumfänglich“ zu überprüfen. Dies zielt auf knapp 250.000 Deutsche, die seitdem in Bayern eingebürgert wurden. Auch hierüber sind sich Krah und Braga nicht einig.

via welt: „Durch das Urteil zur Klarheit verdammt“ – Wie sich der AfD-Streit über „Remigration“ zuspitzt

FCK AfD

HÖCKE-FRAKTION – Früherer FPÖ-Politiker Jenewein wird Sprecher der AfD in Thüringen

Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein wird neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte, frühere österreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Jenewein bestätigte gegenüber der APA entsprechende Berichte der dpa und der Thüringer Allgemeinen. “Ja, das stimmt”, er sei beruflich für die Thüringer AfD tätig, sagte Jenewein zur APA. Wegen Amtsmissbrauch verurteilt Im März 2025 wurde Jenewein im Wiener Straflandesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch der Amtsgewalt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Jenewein habe laut dem Urteil als Mitglied des parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschusses eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) beauftragt, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein ein Schlagring sichergestellt. Das Urteil ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig, betonte Jenewein gegenüber der APA. Darauf verwies man laut dpa auch seitens der AfD: “Die Verurteilung von Hans-Jörg Jenewein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ist nicht rechtskräftig, wird von Jenewein bestritten und liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich zur Entscheidung”, sagte Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag.

via standard: HÖCKE-FRAKTION Früherer FPÖ-Politiker Jenewein wird Sprecher der AfD in Thüringen

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Von Carol M. Highsmith – Dieses Bild ist unter der digitalen ID highsm.04725 in der Abteilung für Drucke und Fotografien der US-amerikanischen Library of Congress abrufbar.Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich. Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen., Gemeinfrei, Link – symbolbild

1.000 untergetauchte Rechtsextreme

Die Zahl der mit Haftbefehl gesuchten extrem Rechten dürfte höher sein als gedacht. Bisher tauchen Reichsbürger und Verschwörungsideologen nicht auf. Die Zahl der offenen Haftbefehle gegen Rechtsextreme dürfte deutlich höher sein als bislang gedacht. So geht die linke Innenpolitikerin Martina Renner von derzeit über 1.000 gesuchten Neonazis, rechten Reichs­bür­ge­rin­nen und QAnon-Anhängerinnen auf freiem Fuß aus. Ihre Annahme stützt die Bundestagsabgeordnete auf der taz vorliegende Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zu politisch motivierter Kriminalität. Zuletzt stand eine Zahl von 597 untergetauchten Rechtsextremen im Raum – darin waren allerdings Reichsbürger und andere inhaltlich als extrem rechts einzuordnende Ver­schwö­rungs­ideo­lo­g*in­nen nicht berücksichtigt. Deswegen hat Renner deren Zahlen noch einmal gesondert abgefragt: Laut der Antwort aus dem Bundeskriminalamt gab es zum letzten Erhebungsstichtag im vergangenen Herbst 244 offene Haftbefehle gegen 179 Personen unter dem Label „Reichsbürger/Selbstverwalter“. Von diesen Personen gälten den Sicherheitsbehörden allerdings nur 26 auch als rechtsextrem, der große Rest sei unter „Sonstige“ aufgeführt. Noch größer wird die Dunkelziffer, wenn man sich den Phänomenbereich „Sonstige“, also die sogenannte „politisch motivierten Kriminalität sonstige Zuordnung“, genauer anschaut. Hier gibt es insgesamt 621 offene nationale Haftbefehle gegen insgesamt 449 Personen. Bei 110 dieser Personen lagen dem Haftbefehl Gewaltdelikte zugrunde. (…) Renner kritisierte entsprechend die Kategorisierung der Sicherheitsbehörden als Augenwischerei: „Niemand darf 1.000 Haftbefehle gegen Neonazis, Reichsbürger und QAnon-Anhänger klein reden oder in Statistiken als Sonstige verstecken.“ Das Gewaltpotential der Szene wachse seit Jahren, sagte sie der taz: „Personen, die von einer antisemitischen Verschwörung fabulieren, eine Militärdiktatur herbeisehnen und den bewaffneten Sturz der Demokratie vorbereiten, in eine harmlos scheinende Kategorie zu verschieben, verstellt den Blick auf die realen Gefahren.“

via taz: 1.000 untergetauchte Rechtsextreme

Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot – #polizeiproblem

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren. Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an. Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt. Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf. Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle. In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht. War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr. Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof. (…) Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen. In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht. Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen

via netzpolitik: Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot

siehe auch: “ZENTRUM FÜR POLITISCHE SCHÖNHEIT” Streit um Protestbus: Hat Sachsens Polizei die Justiz übergangen? Die Beschlagnahmung eines Protestbusses der Künstlergruppe “Zentrum für Politische Schönheit” durch die sächsische Polizei Ende September hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Nun wirft der Vorgang nach MDR-Recherchen auch Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf. Denn eine zentrale Frage ist unklar: Durfte die Polizei den Bus überhaupt beschlagnahmen? (…) Die Polizei Chemnitz hingegen bleibt auch auf mehrfache Nachfrage bei ihrer Version: “Wie bereits mitgeteilt, wurde am Kontrolltag die polizeiliche Beschlagnahme nach Rücksprache mit der Eildienstrichterin bestätigt”, antwortet eine Sprecherin auf MDR-Anfrage.  Ein Fall für das Gericht Kann beides gleichzeitig stimmen? Oder haben sich Beamte der Polizei Sachsen über ein Gericht hinweggesetzt? Fragen, über die – zumindest indirekt – nun auch das Landgericht Chemnitz entscheiden muss, denn es steht nicht weniger als die Frage im Raum, ob Sächsische Polizeibeamte Grundsätze des Rechtsstaats übergangen haben.   Zumindest in einem Punkt lautet die Antwort schon jetzt: Ja. Denn eigentlich wäre für die Bearbeitung eine ganz andere Behörde zuständig gewesen. Ordnungswidrigkeiten bearbeiten nicht Polizei und Gericht. Sondern: das Landratsamt. Das wurde in der Sache jedoch gar nicht hinzugezogen – ein Verstoß, den wenige Tage nach der Beschlagnahmung auch die Polizei selbst in einem Schreiben an das Landgericht einräumt und bedauert. Man habe am Wochenende dort niemanden erreichen können und konkreten Handlungsdruck in einer aufgeheizten Situation gehabt.  Jurist: Polizei hätte Entscheidung der Richterin nicht übergehen dürfen Für Dieter Müller, bis 2024 Professor für Verkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei, ist klar: Sollte die Richterin die Beschlagnahme tatsächlich abgelehnt haben, hätte der Bus nie beschlagnahmt werden dürfen.

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Nazi-Symbole auf Social Media – Razzia wegen Hasspostings – Polizei entdeckt Waffen in drei Saarbrücker Wohnungen

ie Polizei hat die Wohnungen von drei jungen Männern in Saarbrücken wegen des Verdachts auf Hasskriminalität im Internet durchsucht – und dabei zahlreiche laut Waffengesetz verbotene Gegenstände gefunden. 25.06.2025 , 12:34 Uhr 2 Minuten Lesezeit Foto: Daniel Vogl/dpa/Daniel Vogl Von Adrian Froschauer Online-Redakteur Die Polizei hat am Mittwochmorgen die Wohnungen von drei Männern im Regionalverband Saarbrücken wegen des Verdachts auf strafbare Hasspostings im Internet durchsucht. Die Durchsuchungen wurden „in den frühen Morgenstunden noch vor 8 Uhr“ durchgeführt, wie Polizeisprecher Jens Dewes erklärt. Ziel sei die Sicherung von Beweismaterial gewesen. Nun ermittle der Staatsschutz unter Leitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die drei 19-Jährigen. Waffen und nationalsozialistische Symbole und Parolen Oberstaatsanwalt Thomas Schardt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung, was genau den Männern vorgeworfen wird: Alle drei stehen im Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auf der Plattform Snapchat sollen sie Fotos von möglicherweise scharfen Waffen veröffentlicht haben. Zwei der Verdächtigen wird auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen vorgeworfen. In mutmaßlich rechtsextremen Snapchat-Gruppen sollen sie etwa die Reichskriegsflagge, Abzeichen von SS-Einheiten sowie weitere Symbole und Parolen verschiedener nationalsozialistischer Organisationen gepostet haben. „Außerdem soll es zu einem Vorfall gekommen sein, bei dem einer der Beschuldigten an einer Saarbahnhaltestelle zwei ausländische Staatsbürger mit ausländerfeindlichen Bemerkungen beleidigt haben soll“, sagt Schardt.

via saarbrücker zeitung: Nazi-Symbole auf Social Media Razzia wegen Hasspostings – Polizei entdeckt Waffen in drei Saarbrücker Wohnungen

Kampf um Ansehen und gescheiterte Existenzen – Die rechtsextreme Gruppe hinter dem Busangriff in Italien

Drei junge Männer aus Rieti sitzen in Untersuchungshaft, nachdem sie den Mannschaftsbus eines gegnerischen Basketballteams verfolgt und mit Steinen attackiert haben sollen. Hinter der Tat steht eine rechtsextreme Ultra-Gruppierung, die in der mittelitalienischen Stadt um Anerkennung und Macht kämpfte. Manuel Fortuna, Alessandro Barberini und Kevin Pellecchia – diese drei Namen stehen im Zentrum der Ermittlungen nach dem gewalttätigen Übergriff auf den Bus des Basketballclubs Pistoia am vergangenen Sonntag. Was die Öffentlichkeit zunächst für einen eskalierenden Streit zwischen rivalisierenden Fangruppen hielt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Geschichte gescheiterter Existenzen und ihres verzweifelten Strebens nach Bedeutung. Noch vor einem Jahr nannte sich die Gruppe „Bravi Ragazzi“ – die guten Jungs. Sie unterstützten den Basketballverein Nuova Pallacanestro Contigliano, sammelten wöchentlich Lebensmittel für bedürftige Italiener in Rieti und präsentierten sich als sozial engagierte Jugendliche. Doch auf Facebook zitierten sie bereits den rumänischen Faschisten Corneliu Codreanu, und jedes Jahr am 7. Januar gedachten sie mit dem Ruf „Il Presente“ des neofaschistischen Anschlags von Acca Larentia aus dem Jahr 1978. Die Gruppe gründete die „Comunità la Roccaforte“ in Rieti – die Festungsgemeinde. Ihr Symbol: eine mittelalterliche Stadtmauer, Mauern, die es zu verteidigen gilt, notfalls mit nächtlichen Patrouillen durch die eigene Stadt. Chicco Costini, ehemaliger Stadtrat der rechtsnationalen Alleanza Nazionale in Rieti, kennt die drei Verhafteten gut. Er sah im Bestreben der Gruppe einen Versuch, in der eigenen Stadt Aufmerksamkeit zu erlangen und sich einen Namen zu machen.

via südtirolnews: Kampf um Ansehen und gescheiterte Existenzen Die rechtsextreme Gruppe hinter dem Busangriff in Italien

siehe auch: Roccaforte di Rieti, l’ultradestra e le sciarpe rubate ai rivali del basket: chi c’è dietro l’omicidio sul bus di Pistoia Le raccolte fondi per i poveri e il leader «Cicciottino». I fermati per l’omicidio sul bus del Pistoia Ascolta l’articolo 4 min i NEW Fino a un anno fa stavano tutti dietro lo striscione «Bravi ragazzi» e andavano a seguire le partite della Nuova pallacanestro Contigliano, a pochi chilometri dal luogo dell’attentato. Facevano ogni settimana le raccolte alimentari per gli italiani poveri di Rieti, citavano Codreanu su Facebook («percorri le strade dell’onore») e chiamavano «il Presente» ogni 7 gennaio per Acca Larenzia, «ma non credo si tratti della nuova Alba Dorata, ne avrei sentito parlare», dice con ironia Gianluca Iannone, il capo dei neofascisti di CasaPound, a proposito della Comunità la Roccaforte di Rieti, pur lusingato di apprendere che la musica preferita da uno dei tre ultrà arrestati lunedì, Manuel Fortuna, è quella degli Zetazeroalfa, il gruppo di cui lui è frontman. «Cinghiamattanza» da sempre è il pezzo forte. Niente a che fare con i nazisti greci di piazza Syntagma, insomma. E «mai sentiti», li snobba pure Roberto Fiore, il leader di Forza Nuova. Così la Roccaforte di Rieti — con il simbolo delle mura medievali cittadine in primo piano, mura da difendere, anche con le ronde — fondata insieme con un’altra decina di ragazzi da Manuel Fortuna, Alessandro Barberini e Kevin Pellecchia, i tre ultrà in carcere per l’agguato al pullman di Pistoia, era, secondo Chicco Costini, ex assessore di An a Rieti, piuttosto un modo per trovare spazio, mettersi in evidenza, nella propria città. Per lo stesso motivo, dice Andrea Santopadre, capo storico degli ultrà reatini, dopo la retrocessione in serie D della Nuova Contigliano, avevano scelto di tifare per la Real Sebastiani Rieti in A2 e così, in punta di piedi, a settembre scorso, avevano chiesto il permesso ai Bulldog ed erano entrati nella curva Terminillo cambiando nome: non più «Bravi Ragazzi» ma «Tradizione Ostile». Manuel Fortuna era il leader insieme a Danilo Bonanni, nome di battaglia «Cicciottino», un guerriero romano tatuato sulla pelle e un lanzichenecco stampato sulla t-shirt.