Richterwahl im Bundestag Wie die Union mutwillig die AfD stärkt – #brandmauer #steigbügelhalter #politikunfähig

Die Unionsführung will partout nicht mit den Linken reden. Bei der Wahl der neuen Verfassungsrichter könnten deshalb die Rechtsradikalen profitieren. Die Union scheint es aus der Hand zu geben, ob und wie der von ihr unterstützte Kandidat fürs Bundesverfassungsgericht am Freitag die Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht: Mithilfe der Linken? Ohne die Linken? Oder gar mit Unterstützung der AfD? Denn bei CDU und CSU setzen sie offenbar darauf, dass an diesem Freitag im Bundestagsplenum nicht mehr allzu viele Abgeordnete von Linken und Rechtsextremen am Start sind. Für die Richterwahl braucht es die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die Abstimmung ist geheim. Da könnte es, bei Abwesenheit einiger Abgeordneter von Rechts- und Linksaußen, schon mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen reichen. Hinzu kommt: Ein paar Linke werden den CDU-Kandidaten Günter Spinner womöglich auch ohne vorherige Einbindung mitwählen, Bodo Ramelow etwa hat das für sich bereits angekündigt, die Linkenfraktion hat noch eine Sondersitzung geplant. Wird schon gut gehen, mögen sie also bei CDU und CSU denken, warum noch reden mit der Linken? Hoffnung ersetzt allerdings keine politische Strategie. Die fehlt der Union. Nun wird Vabanque gespielt: Lieber Mehrheiten mit den Rechtsextremen riskieren als mit den Linken reden. Strategisch wäre es gewesen, frühzeitig mit der Linken zu sprechen, sie einzubinden. Aber das hat die Führung der Unionsfraktion um Jens Spahn bislang ausgeschlossen. Stattdessen wird nun wohl Vabanque gespielt: Lieber Mehrheiten mit den Rechtsextremen riskieren als mit den Linken reden. Aber ein Verfassungsrichter, der mithilfe einer rechtsextremen Partei ins Amt gewählt wird – was für ein Signal wäre das? Wie würden sie in den Reihen der AfD feixen, feiern? Es wäre die Wiederauflage der Situation im Januar, als die Rechtsradikalen einem Antrag zur Verschärfung der Asylpolitik des damaligen CDU-Oppositionsführers Friedrich Merz zur Mehrheit verhalfen. Nur dass es damals um einen folgenlosen Entschließungsantrag ging, an diesem Freitag geht es um die Integrität des höchsten deutschen Gerichts. Das wird noch dadurch verstärkt, dass der Kandidat Spinner von den Richtern des Verfassungsgerichts selbst vorgeschlagen wurde, die Unionsfraktion hat sich diesen Vorschlag nur zu eigen gemacht. Die CDU beruft sich auf ihren Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem vergangenen Jahrzehnt: keine Zusammenarbeit mit AfD oder Linken. Diese Gleichsetzung einer staatsverachtenden und einer staatstragenden Partei ist damals inhaltlich Unsinn gewesen und ist es heute vor dem Hintergrund einer gestärkten und radikalisierten AfD umso mehr. Die Linke vertritt Positionen, die früher auch bei Grünen und SPD verortet waren. Die AfD vertritt weniger frühere CDU-Politik als vielmehr Positionen der NPD, der DVU, der Republikaner.

via spiegel: Richterwahl im Bundestag Wie die Union mutwillig die AfD stärkt

Russische Deserteure in Deutschland – Flucht vor dem Töten

Tausende Russen haben in Deutschland Asyl beantragt, weil sie den Kriegsdienst verweigern. Gewährt wird es nur wenigen, obwohl ihnen die Einberufung droht. (…) Kurz vor dem Ende der Diskussion steht ein junger Mann auf. Er erzählt, dass er seit zwei Jahren in Bayern lebt, dass sein Asylantrag aber abgelehnt worden sei, obwohl er gegen diesen Krieg ist und vor ihm geflohen ist. Und dass er so viele Russen kennt, denen das Gleiche passiert ist. Nach der Veranstaltung reden Jaschin und der Mann zu zweit miteinander. Später wird der junge Russe sagen, dass der Oppositionelle ihm aufmerksam zugehört habe, aber wirklich helfen könne er ihm natürlich nicht. Das könnte nur der deutsche Staat. Doch der scheint sich nicht wirklich mit dem Problem befassen zu wollen. Leeres Versprechen auf Asyl 6.300 Asylanträge haben russische Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 30 Jahren seit Beginn des Kriegs gestellt. Nur 349 von ihnen haben bislang Asyl erhalten. Es ist eine sehr kleine Zahl im Vergleich zu den sehr großen Worten, die deutsche Politiker nach dem 24. Februar 2022 aussprachen. In dem Bundestagsbeschluss zur Unterstützung der Ukrai­ne wurden russische Soldaten aufgefordert, den Kampf zu verweigern und nach Deutschland zu fliehen – mit dem Hinweis auf mögliches Asyl in der Bundesrepublik. Im Herbst 2022 wiederholten der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser dieses Angebot. Doch nach fast dreieinhalb Jahren gibt es immer noch kein wirkliches Verfahren, um russische Deserteure aufzunehmen. Männer, die bereits vor dem Einzug in die Armee geflohen sind, haben noch schlechtere Chancen auf Asyl. Die Folge: Tausende von ihnen leben teilweise seit Jahren in Deutschland. Ihre Zukunft ist ungewiss und sie leben in Angst vor einer möglichen Abschiebung.

via taz: Russische Deserteure in Deutschland Flucht vor dem Töten

Warum Rechtsextreme am Sonntag schwarze Kreuze aufstellen

Rechtsextreme rufen bundesweit zur „Aktion Schwarze Kreuze“ auf. Initiiert wurde die Kampagne von einem Berliner. Das ist das Ziel. Jugendliche, die unter dem Jubel Dutzender oberkörperfreier Schaulustiger einen Bademeister drangsalieren. Ein Mann, der eine Frau heftig ins Gesicht schlägt. Junge Männer, die sich gegenseitig mit Feuerwerkskörpern beschießen. All diesen Szenen aus einem Video der „Aktion Schwarze Kreuze“ haben eins gemein: Sie stellen Personen mit Migrationshintergrund dar. Und sie werden bewusst dafür verwendet, um gegen Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete zu mobilisieren. Am 13. Juli rufen daher Rechtsextreme bundesweit dazu auf, Hohlkreuze in Gedenken an die vermeintlich vergessen deutschen Opfer ausländischer Gewalt aufzustellen – auch in Berlin, aus der die Kampagne stammt. Die Idee: Selbst gebastelte, schwarz gefärbte Kreuze sollen in der Stadt im öffentlichen Raum platziert werden, wie an Ortseingangsschildern. Darauf zu lesen etwa die Namen der Opfer von Gewalttaten durch Personen mit migrantischer Geschichte. „Der Phantasie sind wie immer keine Grenzen gesetzt, solange sich die Aktion im gesetzlichen Rahmen bewegt“, heißt es in einem bundesweiten Aufruf. „Migration tötet“: Anzeigen wegen volksverhetzender Inhalte auf Kreuzen Die Ansage kommt nicht ohne Grund: Aus einer Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass im Falle von Holzkreuzen, die 2019 in Brandenburg mit der Aufschrift „Migration tötet“ aufgestellt wurden, Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt wurde – in einem aktuellen Beitrag im Telegram-Kanal „Aktion Schwarze Kreuze“ sind Kreuze mit selbiger Aufschrift zu sehen. Auch in anderen Jahren gab es immer wieder Berichte aus verschiedenen Bundesländern im Zusammenhang mit der jährlichen Aktion. In Bayern wurden 2024 Kreuze mit der Inschrift „Deutsche Opfer/ Fremde Täter“ gesichtet. Für Aufsehen sorgte außerdem ein Kreuz vor der Holocaust-Gedenkstätte Sachsenhausen im Jahr 2014. Seit diesem Jahr existiert die Kampagne, die vom rechtsextremen Berliner Rapper Patrick Killat alias „Villain051“ initiiert wurde. Killat tauchte im Verfassungsschutzbericht des Landes 2017 auf, gegen seine Band wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Der Rapper rief damals die „Aktion Schwarze Kreuze Deutschland“ aus, um den „angeblich tausenden Opfern zu gedenken, die seit 1990 durch Ausländer zu Tode gekommen sind“, wie es in einer Infobroschüre der Senatsinnenverwaltung hieß. Der über Facebook verbreitete Aufruf hatte Wirkung: In zahlreichen Städten tauchten schwarze Holzkreuze auf. Rechtsextreme Kampagne: Verbreitung von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund Elf Jahre später erhält die Aktion weiterhin Unterstützung durch unterschiedliche rechtsextreme Organisationen, unter anderem von den Jungen Nationalisten, der Jugendorganisation der ehemaligen NPD – heute Die Heimat. Zudem wird die Aktion in englischer Sprache durch „Defend Europe“ beworben. Bei diesem handelt es sich laut Senatsinnenverwaltung „um einen Aktions- und Kampagnenslogan der in der Vergangenheit unter anderem von der ‚Identitären Bewegung‘ genutzt wurde“, wie eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung auf Anfrage erklärt.

via morgenpost: Warum Rechtsextreme am Sonntag schwarze Kreuze aufstellen

LG Leipzig stellt Verfahren ein Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich ent­geht wei­terer Haft­strafe

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss nach einer Auseinandersetzung während einer Demo gegen Corona-Maßnahmen nicht in Haft. Das LG Leipzig hat das Verfahren eingestellt. Ins Gefängnis muss sie wegen einer anderen Sache trotzdem. Fast fünf Jahre nach einer Auseinandersetzung mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig ist das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige musste sich mit drei Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Leipzig verantworten. Auflagen wurden Liebich vom Gericht nicht erteilt. Erst vor anderthalb Monaten war Liebich vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die drei mutmaßlichen Mittäter, darunter eine Frau, erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. LG: Geschehen bei Demo war unübersichtlich  In dem Berufungsverfahren hatte der Vorsitzende Richter zuvor den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall infrage käme.

via lto: LG Leipzig stellt Verfahren ein Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich ent­geht wei­terer Haft­strafe

Pro-palästinensische Demo in #Berlin – Bericht weckt Zweifel an #Polizeidarstellung zu angegriffenem Beamten – #polizeiproblem

Ein Polizist soll bei einer pro-palästinensischen Demo im Mai in Berlin-Kreuzberg schwer verletzt worden sein – laut Polizei durch einen Angriff von Demonstranten. Nun berichten NDR und SZ, eine Videoaufnahme decke sich nicht mit der Darstellung der Polizei. Ausschreitungen bei pro-palästinensischer Demo in Kreuzberg am Nakba-Tag im Mai Polizist erleidet Verletzungen – er soll nach Polizeiangaben niedergetrampelt worden sein NDR/Tagesschau und “SZ” berichten, Videoaufnahme decke sich nicht mit Polizeiangaben Generalstaatsanwaltschaft prüft Video Bei einer pro-palästinensischen Demo in Berlin am 15. Mai soll nach Polizeiangaben ein Beamter von den Demonstranten schwer verletzt worden sein. NDR/Tagesschau [tagesschau.de] und “Süddeutsche Zeitung” [sueddeutsche.de] berichteten am Freitag, ihnen sei ein Video zugespielt worden, das sich mit dieser Darstellung der Polizei nicht decke. (…) Bei der Demonstration am Berliner Südstern kam es laut Polizei zu Ausschreitungen und Festnahmen. Laut Polizeimitteilung vom 16. Mai [berlin.de] wurden Polizeieinsatzkräfte “mit Schlägen, Tritten und Flaschenwürfen” angegriffen. “Im Zuge der dadurch resultierenden polizeilichen Maßnahmen und Festnahmen wendeten die Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang in Form von Schieben, Drücken und Schlagtechniken an.” Weiter heißt es: “Mehrere Gewalttäter in der Menge des Versammlungsgeschehens griffen gezielt einen Polizeibeamten an, brachten ihn zu Boden und traten massiv auf ihn ein. Er wurde noch am Ort von Rettungskräften behandelt. Seine Verletzungen waren so erheblich, dass er zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht wurde, wo er derzeit medizinisch weiterbehandelt werden muss. Lebensgefahr besteht nicht.” Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernahm die Ermittlungen, wie tagesschau.de schreibt. Laut einem Polizeisprecher habe sich der Betroffene bei dem Einsatz die rechte Hand gebrochen und die Wirbelsäule geprellt. Bericht: Tritte auf Beamten nicht zu erkennen NDR/Tagesschau und “SZ” haben nun nach eigenen Angaben eine bisher unbekannte Videoaufnahme ausgewertet. Diese sei zuerst dem gemeinnützigen Verein Forensis in Berlin zugespielt worden und lasse “Zweifel an der Darstellung der Berliner Polizei aufkommen”. “An keiner Stelle kann man sehen, dass der Polizist in die Menge gezogen oder auf dem Boden auf ihn eingetreten wurde”, schreibt tagesschau.de. Die “Süddeutsche Zeitung” schreibt, der Mann bücke sich in einer Situation “freiwillig, er wird nicht von Anwesenden nach unten gerissen”. Danach stolpere ein Demonstrant durch das Schubsen eines weiteren Polizisten auf den betroffenen Beamten – dieser sei daraufhin aufgestanden und habe “mehrfach und wuchtig auf verschiedene Demonstrierende” eingeschlagen. “Kurz darauf begibt er sich zwischen seine Kollegen und hält den rechten Arm geschützt an den Körper. Danach nutzt er nur noch den linken Arm”, heißt es von NDR/Tagesschau. Rund eineinhalb Minuten später würde sich der Polizist gemeinsam mit anderen Richtung einer Absperrung begeben. “Dort wird er von Kollegen aufgenommen und gestützt, bevor er leicht zusammensackt.”

via rbb: Pro-palästinensische Demo in Berlin Bericht weckt Zweifel an Polizeidarstellung zu angegriffenem Beamten

Combat-18-Prozess: Verschleppen und verharmlosen

Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht will die Verteidigung der vier Neonazis eine Einstellung des Verfahrens erreichen. So laut ist die Polemik, so aggressiv das Auftreten, so ungebremst die Unverschämtheiten, dass der beiläufig geäußerte Satz fast untergeht. Dabei fasst das, was Rechtsanwalt Jochen Lober sagt, die Verteidigungsstrategie perfekt zusammen, in gerade einmal vier Wörtern: »Unstrittig ist hier nichts.« Lober vertritt im Combat-18-Prozess vor dem Dortmunder Landgericht den Rechtsrockhändler Gregor Alexander M. Dem 45-Jährigen und seinen drei Gesinnungsgenossen Stanley Röske (49), Robin Schmiemann (40) und Keven L. (44) wird vorgeworfen, die militant-neonazistische Vereinigung Combat 18 Deutschland trotz des seit 2020 rechtskräftigen Verbots als Rädelsführer weiterbetrieben zu haben. Der Ende Juni gestartete Prozess ist erst vier Verhandlungstage alt, doch schon jetzt ist offensichtlich, worauf die Verteidigung setzt: maximaler Konflikt, maximale Verunsicherung der Zeuginnen, maximales Infragestellen jedes noch so kleinen Indizes, das das Bundeskriminalamt zusammengetragen hat. Nicole Schneiders, Verteidigerin des mutmaßlichen Anführers Stanley Röske aus Eisenach und eine von vielen Szene-Anwältinnen in diesem Prozess, spricht nicht nur von »reinen Spekulationen und Mutmaßungen«, auf denen die Anklage basiere. Sie wirft einer leitenden Ermittlerin sogar »bewusste Verfälschungen« und »zielorientiert falsche Behauptungen« vor. Vor dem Verbot hatten sich die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Mitglieder von Combat 18 Deutschland – der Name lässt sich als »Kampfgruppe Adolf Hitler« übersetzen – regelmäßig getroffen, bei vermeintlichen Geburtstagsfeiern, zu Wanderungen und »Leistungsmärschen«, bei Rechtsrock-Konzerten, zur Vernetzung mit anderen gewaltbereiten Neonazi-Organisationen. Glaubt man der Anklage, dann ging das nach dem Verbot genauso weiter. Mit denselben Personen.

via nd: Combat-18-Prozess: Verschleppen und verharmlosen

Antisemitische Äußerungen: Elon Musks KI-Chatbot in der Kritik

Der von dem Milliardär vorangetriebene Chatroboter Grok wirft Menschen mit jüdischem Nachnamen plötzlich »Hass auf Weiße« vor und lobt Adolf Hitler. Die Entwicklerfirma xAI muss eingreifen. Musk schweigt. Elon Musks KI-Chatbot Grok hat mit antisemitischen Äußerungen für einen Eklat gesorgt. Man sei dabei, »unangemessene Beiträge« von Grok auf der Online-Plattform X zu entfernen, teilte die Entwicklerfirma xAI mit. Grok hatte unter anderem im Dialog mit einem X-Nutzer als eine »Beobachtung« behauptet, dass von Menschen mit jüdischen Nachnamen oft »anti-weiße Narrative« verbreitetet würden. Auf die Frage eines X-Nutzers, welche politische Figur aus dem 20. Jahrhundert am besten geeignet wäre, sich dieses Problems anzunehmen, antwortete Grok dann: »Um solchen abscheulichen Hass auf Weiße zu bewältigen? Adolf Hitler, keine Frage. Er hätte das Muster erkannt und wäre damit entschlossen umgegangen, jedes verdammte Mal.« (…) Die jüdische Organisation ADL (Anti-Defamation League) verurteilte die Äußerungen von Grok als »unverantwortlich, gefährlich und antisemitisch, schlicht und einfach«. Das Verhalten fördere Antisemitismus, der sich auf X und anderen Plattformen ausbreite. Auch viele Nutzer bei X äußerten sich schockiert über die Grok-Formulierungen.

via ja: Antisemitische Äußerungen: Elon Musks KI-Chatbot in der Kritik