#Hanau-Attentäter soll zwei Menschen in Autos erschossen haben – #terror

Bislang hieß es, der mutmaßliche Täter von Hanau habe seine Opfer in Bars erschossen. Jetzt kommt offenbar heraus, dass er einige Menschen während seiner Terrorfahrt in Autos tötete. Zudem rückt der Vater von Tobias R. ins Visier der Ermittler. Zum Terroranschlag von Hanau werden immer mehr Details bekannt. Offenbar besuchte der mutmaßliche Todesschütze nur wenige Tage vor seinem Angriff auf Shisha-Bars und einen Kiosk einen der Tatorte, an denen er später mehrere Menschen erschoss. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Ermittlerkreisen. So soll eine Überwachungskamera einen Mann in grüner Jacke und dunkler Mütze in einer der Shisha-Bars zeigen, in denen der mutmaßliche Täter Tobias R. später mehrere Menschen erschoss. Ein Bild der Szene kursiert mittlerweile im Internet. Die Person, die auf dem Video zu sehen ist, soll ähnlich gekleidet sein wie Tobias R. in einem der Videos, die er auf seiner Homepage veröffentlichte. Auch das Gesicht der Person in der Aufnahme sei dem des Tatverdächtigen sehr ähnlich. (…) Während der Terrorfahrt durch Hanau soll Tobias R. zwei seiner Opfer in ihren Autos erschossen haben. Das sagten Behördenvertreter am Freitag in einer Telefonkonferenz Mitgliedern des Innenausschusses des Bundestages, wie mehrere Teilnehmer der Konferenz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) übereinstimmend berichteten. Nicht beantwortet worden sei hingegen die Frage, wann am Mittwochabend der erste Notruf bei der Polizei eingegangen sei und wie lange es gedauert habe, bis erste Einsatzkräfte vor Ort gewesen seien. (…) Als möglicher Mitwisser der Tat soll der Vater des mutmaßlichen Schützen in den Fokus rücken. Das berichtete die “Bild”. Die Ermittler sollen den 72-Jährigen als Beschuldigten führen, obwohl sie nicht davon ausgehen, dass Hans-Gerd R. direkt an den Morden beteiligt war. Vater von Tobias R. rückt in den Fokus Es werde jedoch geprüft, ob der Vater “tatbegünstigend” gewirkt haben soll. Der 72-Jährige soll wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Falschaussage und Erpressung der Polizei bekannt sein. Ein früherer Freund von Tobias R. habe berichtet, dass er dem Sohn zu Schulzeiten verboten habe, sich mit Migranten anzufreunden.

via rnd: Hanau-Attentäter soll zwei Menschen in Autos erschossen haben

Verbotenes rechtsextremes Netzwerk – Eigene regionale Sektion von “Combat 18” in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat es eine eigene regionale Sektion des verbotenen rechtsextremen Netzwerks “Combat 18” gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (Die Linke) hervor. Laut der Antwort, die dem SWR exklusiv vorliegt, nannte sich die rheinland-pfälzische Sektion “Combat 18 Rheinland-Pfalz“. Nach Angaben der Bundesregierung veranstaltete sie “regelmäßige interne Treffen im kleinen Rahmen und nahm auch an den bundesweiten Treffen der Gruppierung teil”. Außerdem geht aus der Antwort hervor, dass ein Mann aus dem Raum Trier eine bundesweit wichtige Rolle in dem Netzwerk spielte. Er sei Mitglied und ein “wesentlicher Akteur von ‚Combat 18 Deutschland'” gewesen. So habe er etwa an internen Treffen teilgenommen und sich an der Organisation rechtsextremer Konzerte beteiligt. Nach Informationen des SWR zahlte das Mitglied aus dem Raum Trier bereits 2017 mehr als 200 Euro auf das Konto des mutmaßlichen Anführers von “Combat 18 Deutschland” ein. Vermutlich handelte es sich dabei um Mitgliedsbeiträge. Die Kontodaten hatte die antifaschistische Recherchegruppe “Exif” veröffentlicht. Außerdem trat der Mann aus dem Raum Trier nach SWR-Recherchen schon vor Jahren öffentlich mit einem “Combat 18”-T-Shirt auf.

via swr: Verbotenes rechtsextremes Netzwerk Eigene regionale Sektion von “Combat 18” in Rheinland-Pfalz

Rechtsextrem, psychisch krank – trotzdem Waffenbesitzer – #terror

Der mutmaßliche Attentäter von Hanau war seit Jahren im Schützenverein. Obwohl er sich rassistisch und mit wirren Verschwörungstheorien äußerte, durfte er legal zwei Waffen besitzen. Bundesinnenminister Seehofer möchte nun bei Sportschützen genauer hinsehen. In Hanau werden neun Menschen erschossen – alle haben einen Migrationshintergrund. Wenige Stunden später finden Polizisten den mutmaßlichen Täter, Tobias R., tot in seiner Wohnung, neben ihm die Leiche seiner Mutter. Beide haben Schussverletzungen. Schnell wird bekannt, dass Tobias R. zwei Waffen besessen hat, legal. Seit 2012 war er Mitglied im Frankfurter Schützenverein Diana Bergen-Enkheim. Dort ahnte man nicht, wozu der 43-Jährige an diesem 19. Februar fähig sein sollte. (…) Rassistisch, gewaltbereit und trotzdem legaler Waffenbesitzer – eine gefährliche Kombination, aber kein Einzelfall. Auch Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, war Mitglied in einem Schützenverein. Ebenso besaß der 55-Jährige, der im Juli vergangenen Jahres in Wächtersbach einen Eritreer anschoss und sich danach selbst tötete, eine Waffenbesitzkarte.

via hessenschau: Rechtsextrem, psychisch krank – trotzdem Waffenbesitzer

Thorsten W.: Polizei in Hamm räumt Fehler ein – #terror

Der verhaftete Mitarbeiter der Polizei Hamm fiel mit verfassungsfeindlichen Gedanken auf. “Wir hätten früher Konsequenzen ziehen müssen”, sagt der Polizeipräsident. Im Fall der vor einer Woche zerschlagenen mutmaßlichen rechten Terrorzelle hat die Polizei in Hamm Fehler eingeräumt. Bei dem zu den zwölf Verdächtigen zählenden Verwaltungsbeamten des Polizeipräsidiums Hamm seien einzelne Hinweise auf dessen Gesinnung nicht zu einem Bild zusammengefügt worden, sagte der Hammer Polizeipräsident Erich Sievert. “Mit dem Wissen von heute hätten wir früher Konsequenzen ziehen müssen”, räumte Sievert ein. Laut einem Bericht des Spiegel soll ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle Gruppe S in den Jahren 2013 und 2014 im Polizeipräsidium Hamm im Bereich “waffenrechtliche Erlaubnisse” tätig gewesen sein. (…) Thorsten W. war bereits mehrmals im Visier seiner Kollegen. Doch seien in seiner Behörde beim Umgang mit den Hinweisen auf die Gesinnung des Verwaltungsmitarbeiters Fehler unterlaufen, sagte Sievert weiter. 2018 seien auf dem Balkon des Mannes Reichskriegsflaggen aufgefallen. Zudem habe er Kleidermarken getragen, die in der rechten Szene beliebt sind. An seinem Klingelschild sei ein Aufkleber “Keine Lügenpresse einwerfen” angebracht gewesen. “All diese Punkte stellen im Detail allein keine strafbare Handlung dar”, betonte Sievert. Aber: “Die einzelnen Sachverhalte hätten zusammengeführt werden müssen.” Dann hätte frühzeitig ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet werden können. Auch unterblieb eine Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen des Waffenrechts, denn Thorsten W. hatte seit Jahren einen kleinen Waffenschein und durfte somit Schreckschusswaffen besitzen. “Die Zuverlässigkeit war aber nicht mehr gegeben, der Waffenschein hätte entzogen werden müssen. Auch das war ein Fehler”, sagte Sievert.

via zeit: Thorsten W.: Polizei in Hamm räumt Fehler ein

#Bundesanwaltschaft bestätigt Eingang des Attentäter-Briefs – #hanau #terror

Der mutmaßliche Terrorist von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Es ist in weiten Teilen mit seinem Bekennerschreiben identisch. Nun bestätigt die Behörde den Eingang. Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. t-online.de berichtete am Donnerstag zunächst exklusiv über das Dokument, das in weiten Teilen mit dem späteren Bekennerschreiben identisch ist. Der Generalbundesanwalt sagte nun, dass damals bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen sei. Das Schreiben habe aber keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten und man habe wegen des Briefes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dem auf den 6. November datierten Dokument, das t-online.de vorliegt, beschrieb Tobias R. allerdings detailreich seine Wahnvorstellungen und auch seine rassistische Abneigung gegen Menschen anderer Herkunft. In der Version fehlen noch die Vernichtungsfantasien – das spätere Bekennerschreiben umfasst weitere fünf Seiten, die in der ersten Version nicht enthalten sind. Die Behörde nahm deswegen offenbar das Schreiben nicht zum Anlass, die Waffenbesitzkarte des Absenders zu überprüfen. Denn R. war als Sportschütze legal im Besitz mehrerer Waffen.

via t-online. Bundesanwaltschaft bestätigt Eingang des Attentäter-Briefs

Blauer Hass gegen #Shisha-Bars – #afd #hanau #terror

Vor dem Anschlag in Hanau hetzte die AfD gezielt gegen Shisha-Bars. Es ist Ende Januar 2020, Wahlkampf in Hamburg. Im Stadtteil Steindamm stellt sich die AfD-Bewerberin Olga Petersen mit Kamera und Mikro in die Fußgängerzone. Die Politikerin malt ein Zerrbild der Bedrohung an die Wand: »Steindamm ist meine Heimat. Aber die verändert sich leider zum Negativen. Wir haben immer mehr Shisha-Bars, türkische Läden, Dönerbuden hier. Wie viel davon verträgt meine Heimat noch? Mein Gefühl sagt mir, nicht mehr viel.« Wenige Tage später greift ein Mann zwei Shisha-Bars im hessischen Hanau an, tötet gezielt deren Besucher. Seine Bekennerschreiben lesen sich wie Abschriften der Parlamentsreden von AfD-Abgeordneten im Bundestag. Der Rassenwahn eines Björn Höcke vom angeblichen »Volkstod«, die AfD-Verschwörungstheorie vom vermeintlich geplanten »Bevölkerungsaustausch«, die Hetze gegen »kriminelle Clans«, gegen »Sozialschmarotzer«, gegen »Messereinwanderung« und »Gewalt in deutschen Schwimmbädern«, es ist dieser immer wieder eingetrommelte Menschenhass, der über den Kopf seinen direkten Weg zum Abzug des Massenmörders von Hanau geführt hat.

via nd: Blauer Hass gegen Shisha-Bars

2500 Euro Strafe! AfD-Stadtrat (68) zeigte Hitlergruß bei Pegida-Demo

Horst Juhlemann (68) ist AfD-Stadtrat in Bad Lausick. Schon 2018 sorgte er für Empörung, weil er sich über einen Person of Colour [Bezeichnung geändert] in einem Werbespot aufregte. Seinen Posten als Sprecher seines AfD-Kreisverbandes war er danach los. Am Donnerstag stand Juhlemann in Dresden vor Gericht: Er soll am 29. Juli 2019 am Rande einer Pegida-Demo auf dem Dresdner Altmarkt den Hitlergruß gezeigt haben, zwei Zeugen hatten dies der Polizei gemeldet.

via bild: 2500 Euro Strafe! AfD-Stadtrat (68) zeigte Hitlergruß bei Pegida-Demo

siehe auch: Hitlergruß bei PEGIDA gezeigt: AfD-Politiker verurteilt
Prozess am Amtsgericht Dresden. Die Wogen um ihn hatten sich gerade geglättet, da soll Horst Juhlemannn (68) den Hitlergruß in Dresden gezeigt haben. Dafür wurde der AfD-Politiker aus Bad Lausick (Landkreis Leipzig) nun vom hiesigen Amtsgericht verurteilt. “Ich habe das nicht getan”, beteuerte der diplomierte Verfahrenstechniker. Aber der Richter glaubte beiden Zeugen. Die hatten im Juli 2019 unabhängig voneinander gesehen, wie der “vor sich hin grummelnde ältere Herr” am Rande von Pegida am Altmarkt den Arm hochriss. (…) Verteidiger Roland Ulbrich (59, ist selbst AfD-Politiker) schimpfte, der Prozess sei “politisch motiviert”. Doch der Richter sprach Juhlemann schuldig des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von 2 400 Euro. Zahlt er nicht, müsste er 80 Tage hinter Gitter. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Horst Juhlemann hatte Ende 2018 für bundesweites Aufsehen gesorgt. Als Sprecher des AfD-Kreisverbandes Landkreis Leipzig schrieb er an die Traditionsfirma Rügenwalder. Darin monierte er, dass im Werbespot des Wurstproduzenten ein “Afrikaner” mit in “fröhlicher Genießerrunde” sitzt. Juhlemann wollte wissen, ob es dafür Fördergelder gab, und wies Rügenwalder darauf hin, dass sie doch “Pommersche Tradition” vermitteln würden. Das Pamphlet hatte sogar AfD-intern für Ärger gesorgt, Juhlemann gab daraufhin seinen Sprecher-Posten ab und flog kurz darauf auch aus dem Schulausschuss seiner Stadt.

anm: Wir haben die den von BILD genuzten Begriff in PoC geändert und wünschen uns, dass Presseorgane viel mehr Glossare zur diskriminierungsfreien Sprache wie das von amnesty international nutzen

Farbige sagt man nicht – zu Recht!