AfD-Politiker löst mit rassistischem Kommentar Empörung aus

Mit einem rassistischen Kommentar reagierte ein AfD-Politiker auf ein Foto der Frauenfußballnationalmannschaft. Im Netz stößt dies auf breite Empörung. Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Daniel Wald hat mit einem rassistischen Kommentar auf der Plattform X Empörung ausgelöst. Der AfD-Politiker nutzte dabei einen abwertenden Begriff für schwarze Menschen, um die Frauen-Nationalelf zu kommentieren. Anlass seiner Äußerung war der Beitrag eines Nutzers vom Donnerstag, der ein Mannschaftsfoto des Frauenteams von der derzeit laufenden Europameisterschaft teilte. Dazu stellte der Nutzer die Frage: “Fällt euch irgendwas auf?” Wald antwortete darauf: “Ja, Deutsche (sic!) Frauen-Nationalmannschaft ohne eine Negerin.” Dazu setzte er ein Emoji, das klatschende Hände zeigt. Der Beitrag ist mittlerweile nicht mehr abrufbar. Wald hat sein X-Profil gelöscht. t-online hat den AfD-Politiker und die Partei um eine Stellungnahme angefragt. Ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte t-online daraufhin mit: Die Äußerung sei “intern besprochen” worden. “Nach der umgehenden Löschung des Kommentars wurde die Angelegenheit als erledigt erklärt.” Die Reaktionen auf X fallen einhellig aus. Mehrere Nutzer fordern eine Reaktion der Parteiführung bis zu einem Parteiausschlussverfahren gegen Wald. Andere wiederum fordern aufgrund dessen ein Verbot der ganzen Partei. Daniel Wald wird dem rechtsextremen Flügel der AfD zugerechnet. Seit November 2023 beobachtet der Verfassungsschutz seinen gesamten Landesverband als “gesichert rechtsextreme Bestrebung”. Wald hatte zuletzt 2022 mit einer Russlandreise mit zwei weiteren AfD-Funktionären, Hans-Thomas Tillschneider und Christian Blex, Aufsehen erregt. Die Reise soll die drei Männer auch in die von Russland besetzten Teile der Ostukraine geführt haben. Begleitet wurden die Politiker von zwei “Übersetzerinnen”, wie die Partei angab. In dem Beruf aber arbeiteten sie nicht. Eine der Frauen betrieb zur Zeit der Reise ein Tantra-Massagestudio mit sexuellen Dienstleistungen, die zweite war Bürokauffrau in einer Autowerkstatt, berichtete der “Spiegel”.

via t-online: AfD-Politiker löst mit rassistischem Kommentar Empörung aus

Mutmaßlicher Darknet-Drogenbaron spendete an die AfD

Kürzlich gelang dem BKA ein Schlag gegen einen der größten Drogen-Marktplätze im Netz. Der mutmaßliche Betreiber ist ein Deutscher. Er wurde in Barcelona festgenommen – wo er ein Leben im Luxus führte und sich überraschend politikinteressiert zeigte. Der mutmaßliche Betreiber der Darknet-Drogenumschlagsplattform „Archtetyp“ war offenbar Spender der AfD. Das zeigen neue Recherchen von WELT. Der Deutsche war vor rund drei Wochen in Barcelona festgenommen worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) war es zuvor gelungen, den 30-jährigen Marc H. als Administrator eines der am längsten operierenden Drogen-Marktplätze im Darknet zu identifizieren und „Archetyp“ abzuschalten. Nach Angaben des BKA wurden über die Plattform Transaktionen im Wert von rund 250 Millionen Euro abgewickelt. Rund fünf Prozent Provision sollen dabei die Betreiber eingestrichen haben. Das wären rund 12,5 Millionen Euro. Der Name von H. und der Herkunftsort seiner Familie finden sich in einer Datenbank für Parteispenden. Demnach überwies er im Jahre 2023 rund 13.000 Euro an die AfD. Die Partei verwies auf Anfrage darauf, ihr Schatzmeister sei im Urlaub, werde die Angelegenheit aber prüfen. Für den Fall, dass sich Hs. Verwicklung in das kriminelle Geschäft bestätigt, stellt sich die Frage, wie die AfD mit dem mutmaßlichen Schwarzgeld umgeht.

via welt: Mutmaßlicher Darknet-Drogenbaron spendete an die AfD

Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte – #terror

Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. (…) Mittlerweile sitzt der dringend tatverdächtige 18-jährige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“. Ihr wird in verschwörungstheoretischen und pseudohistorischen Texten eine maßgebliche Rolle am Aufstieg des Nationalsozialismus in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zugeschriebe

via der westen: Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es … – #polizeiproblem

Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.

via jüdische allgemeine: BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es …

siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer ver­mit­telbar oder ein Fehl­ur­teil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel.  Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess.  Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.

a photo of a police car
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Idaho shooter’s idyllic suburban day-job disguise that hid his obsession with Nazis and guns

Idaho firefighter sniper Wess Roley was working as an arborist and living in his van when he killed two emergency service personnel.  Roley, 20, ambushed crews that had responded to a bush fire he set off with a flint fire starter while on Canfield Mountain, outside of Coeur d’Alene, Idaho, on Sunday. At the time of the incident he was living out of his van, which was recovered at the scene, while working for a tree service in the area.  Officials say Roley, who was 5-foot-8, took his own life after killing firefighters Frank Harwood, 42, and John Morrison, 52, and critically injuring Dave Tysdal, 47, during the rampage. His grandfather Dale Roley said his grandson came from a family of arborists, describing him as ‘nervous’, ‘high strung’ and ‘kind of a loner’ on Monday. According to local records, Roley’s father Jason runs his own tree service business in nearby Priest River. It is unclear if he was working with him at the time of the killings. Former classmates have since revealed that Roley would graffiti his notebooks with drawings of swastikas and guns.  Harry Standley had attended middle and high school with Roley, telling USA Today he would play the video game Call of Duty with him.  According to Standley, fellow students recalled seeing the drawings and told the outlet: ‘We were all pretty scared of him.’ (…) ‘Everybody just thought he was weird. He was also obsessed with guns’, he added.  The Daily Mail had published images of Roley wearing a t-shirt of a death metal band on Monday, that have links with a known neo-Nazi.   Officials said preliminary information indicates the suspect acted alone in the shooting, and detectives have not yet identified a motive.

via dailymail: Idaho shooter’s idyllic suburban day-job disguise that hid his obsession with Nazis and guns

Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi-Bombenbauer aus Strassen beginnt – #terror

Ab Dienstag steht Alexander H. vor Gericht. Die Anklage: terroristische Aktivitäten, Waffenbesitz und Umgang mit hochexplosiven Chemikalien, Auf den Fotos, die ihn in SS-Uniform zeigen, wirkt Alexander H. beinahe kindlich – ein Eindruck, der täuscht. Ermittler sehen in dem 23-jährigen Schweden, der bei seiner Festnahme bei seinem Vater in Strassen lebte, ein aktives Mitglied eines global vernetzten rechtsextremen Terrornetzwerks. Die Ideologie: Rassismus, Gewalt, die Vision eines weißen Ethnostaates. Ermittlungen nach verehrte H. den Attentäter von Christchurch, der 2019 in Neuseeland 51 Menschen ermordete. Am 22. Februar 2020, einem Samstagabend, spitzt sich die Situation um H. zu. Die Polizei – unter dringendem Handlungsbedarf – durchsucht das Einfamilienhaus in Strassen. Im Werkzeugkeller stößt sie auf eine mutmaßliche Bombenwerkstatt. Alexander H. wird festgenommen, einem Untersuchungsrichter vorgeführt und für acht Monate in U-Haft genommen. (…) Der Fall zieht weite Kreise. Bereits im Januar 2020 hatte das Magazin Vice über den jungen Mann berichtet – daraufhin gerät er ins Visier schwedischer Behörden. Alexander H. wird als Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation „The Base“ eingestuft, die in den USA gegründet wurde. Der Name der Gruppe ist bewusst an das arabische Wort „Al-Qaida“ angelehnt – übersetzt: „Die Basis“. (…) Außerdem ordnen Ermittler H. der sogenannten „Green Brigade“ zu – einer kurzlebigen Gruppierung, die eine Mischung aus ökofaschistischem Gedankengut und akzelerationistischer Ideologie propagiert. Ökofaschismus ist eine Ideologie, die rassistische Weltbilder mit radikalem Umweltschutz verknüpft. Dabei wird etwa die These Überbevölkerung verbreitet. Ländern des Globalen Südens wird die Schuld an ökologischen Krisen gegeben. Antisemitische Verschwörungstheorien ergänzen das Konstrukt.

via wort.ku; Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi-Bombenbauer aus Strassen beginnt

Utiq:  Tracking jetzt auch am Internetanschluss zu Hause

Aus vielen Tracking-Firmen sticht eine heraus: Utiq. Das Unternehmen arbeitet mit Internetzugangsanbietern zusammen. Damit kann Utiq Internetanschlüsse auf eine besondere Art verfolgen. Anfangs war die Technologie auf Mobilfunk beschränkt, doch mittlerweile trackt Utiq auch Festnetzanschlüsse. Gegenüber Internetnutzern spricht Utiq von seiner „sozialen Verantwortung, die Daten der Menschen zu schützen und ihre Privatsphäre zu erhalten“. An mögliche Kunden gerichtet wirbt die Tracking-Firma dagegen damit, auch „Zielgruppen in schwer zu trackenden Umgebungen zu erreichen, ohne auf 3rd-Party-Cookies zu setzen“. Immer mehr Internetnutzer blockieren die kleinen Dateien zum Tracking von Drittanbietern, die Anbieterfirma von Utiq positioniert sich als Alternative. Das Unternehmen Utiq gibt es seit etwa zwei Jahren – ursprünglich war die Trackingtechnologie für Mobilfunkanschlüsse vorgesehen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sieht das Verfahren „zwiespältig“. Den Internetanbietern – ohne deren Zusammenarbeit Utiq nicht funktionieren würde – komme ein besondere Vertrauensstellung zu. Dies sei mit dem Utiq-Tracking nur schwer vereinbar. Doch neben Mobilfunkanschlüssen trackt Utiq mittlerweile auch Breitband-Festnetzanschlüsse der Deutschen Telekom. Das zeigt eine Liste von teilnehmenden Telekommunikationsanbietern, die Utiq im Netz veröffentlicht. Der digitalpolitische Verein D64 veröffentlichte letztes Jahr eine Recherche zu der Trackingtechnologie, die der Verein mit „Big Brother made in Germany“ betitelt hat. Gegenüber netzpolitik.org erneuert D64 diese Kritik: „Ausleitung von Informationen der Telekommunikationsunternehmen zu Werbezwecken sehen wir nach wie vor kritisch.“ Grundsätzlich lehne D64 jegliches Tracking zu Werbezwecken ab.

via netzpolitik: Utiq:  Tracking jetzt auch am Internetanschluss zu Hause