Prozess um »Goyim-Partei«: Anklage verlesen

Die Hauptbeschuldigten sollen über 1000 Postings mit größtenteils antisemitischen Aussagen ins Netz gestellt haben. Mit der Verlesung der Anklage hat gestern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen zwei mutmaßliche Gründer sowie ein weiteres mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen »Goyim-Partei« begonnen. Das von der Bundesanwaltschaft als kriminelle Vereinigung eingestufte »Goyim-Netzwerk« soll aus 29 virtuellen Ländergruppen bestanden haben, darunter auch die Goyim-Partei Deutschland (GPD). Auf deren Internet-Plattform sollen zahlreiche extrem antisemitische, rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge eingestellt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Die beiden Hauptbeschuldigten, ein 37-Jähriger aus dem niederländischen Grenzort Heerlen und ein 60-Jähriger aus Berlin, wurden am 16. Juli 2020 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung. Die beiden Deutschen sollen die Vereinigung laut Anklage gegründet, ihre inhaltliche Ausrichtung vorgegeben und sich als Rädelsführer betätigt haben. Einem 38-Jährigen aus Duisburg wird vorgeworfen, sich als Mitglied beteiligt und dabei auch rund 20 Postings mit antisemitischen Inhalten in der deutschen Ländergruppe sowie in anderen Bereichen des Goyim-Netzwerkes eingestellt zu haben. Die Angeklagten wollten sich ihren Anwälten zufolge vorerst nicht äußern.

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Die Zeitungsfälscher: Wie ein skurriles Netzwerk aus Fake-Accounts auf Facebook Stimmung macht

Sie geben sich als Journalisten, Künstler oder Wissenschaftler aus: Eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck hat ein Netzwerk gefälschter Profile rund um eine erfundene Zeitung namens „NRW Kurier“ aufgedeckt. Diese hetzt gegen die Medien – und weist eine auffällige Nähe zu einer ganz bestimmten Partei auf. Carl S. Vorst nennt sich freischaffender Kulturredakteur. Fotos von ihm zeigen einen lächelnden alten Mann mit rundem Gesicht. In Zeitungsartikeln kommentiert er in scharfen Tönen aktuelle Ereignisse – wie einen Messerangriff im Juni in Würzburg oder die Hausdurchsuchung von AfD-Politiker Björn Höcke. Er schreibt von der „Rot-Grün-SED“ und bezeichnet Höcke als „offenkundig Unschuldigen“, dem „Willkür“ angetan werde. Im März verkündete Vorst stolz auf Facebook, ihm sei ein Journalistenpreis vom „Verband kartellfreier Journalisten“ verliehen worden.  Diesen Journalistenverband gibt es nicht. Ebensowenig wie Carl S. Vorst. Der Mann, sein Preis und all seine Aktivitäten sind erfunden. Sie existieren nur auf Facebook. Eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck hat im Juli ein kleines, seit Jahren aktives Netzwerk von Fake-Accounts auf Facebook aufgedeckt. Sie geben sich als Journalisten, TV-Kritiker oder Wissenschaftler aus, auch eine angebliche Kolumnistin ist dabei. Geschaffen wurden sie nur zu einem Zweck: Um in Artikeln einer erfundenen Zeitung namens NRW Kurier aufzutreten und diese echt aussehen zu lassen. Dahinter steckt ein Mann, der uns gegenüber seine Identität nicht preisgeben wollte. Er bezeichnet das Ganze als privates Kunstprojekt. Eine „Liebhaberei“, die er weiter betrieb, obwohl seine Seite schon seit einiger Zeit so gut wie keine Aufmerksamkeit auf Facebook mehr erzeugte.
Dies ist eine Geschichte über die Skurrilität von Desinformation und über Menschen, die aus Wut über die „Lügenpresse“ beginnen, „Fake News“ zu produzieren. Sie zeigt, wie einfach es ist, in Sozialen Netzwerken eine Scheinöffentlichkeit zu erzeugen und Falschinformationen zu produzieren. Was wie eine schräge Fantasie wirkt, kann durchaus Schaden anrichten. Denn trotz einer geringen Reichweite hat die Facebook-Seite NRW Kurier es in den vergangenen Jahren teils geschafft, virale Desinformation zu verbreiten. Der NRW Kurier – eine Fake-Zeitung nur auf Facebook Als wir dem Netzwerk aus Fake-Profilen nachspürten und in Kontakt mit den Betreibern traten, wurden die Facebook-Seiten gelöscht. Zuvor hatte die Seite NRW Kurier 4.200 Fans auf Facebook. Sie veröffentlichte den Angaben auf Facebook zufolge seit 2016 regelmäßig „Berichte“, die aussehen wie abfotografierte Zeitungsartikel. Da es keine echte Zeitung namens NRW Kurier gibt, existieren diese gedruckten Artikel aber nicht wirklich. Es sind am Computer erstellte Fotomontagen – also Fakes. Die Personen, die die Artikel verfassen und in den Texten zu Wort kommen, sind Erfindungen. Teilweise wurden für diese fiktiven Charaktere Facebook-Profile und Seiten angelegt, die auch miteinander kommunizieren und ihre Veröffentlichungen kommentieren. Ein Dutzend solcher Personen fanden wir auf Facebook. Sie haben klingende Namen wie „Urs von Gründlach“, „Carmen Winkels“, „Gerd Mühlenhoff, „Heiner Hasenwein“, „Viktor Rubinski“, „Henry Büchner“ oder „Timo Sänger“. Seit April 2021 gibt es auch einen Twitter-Account mit dem Namen „Carl S. Vorst“. 

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»Die #Gewaltbereitschaft ist auf jeden Fall da« – #awd #atomwaffendivision #terror

In Deutschland war Anfang des Jahres ein Ableger der rechtsterroristischen Gruppe »Atomwaffen Division« aktiv. Dominiert wurde er von bekannten Nazis, die versuchten, Minderjährige zu rekrutieren. Einer von ihnen soll bei der Deutschen Bahn arbeiten. Die Jungle World sprach mit Thilo Manemann von der Amadeu-Antonio-Stiftung (Projekt: de:hate), der eine Recherche zu dem Thema veröffentlicht hat. Was ist die »Atomwaffen Division«? Es handelt sich um eine rechtsterroristische Gruppe, die 2015 in den USA gegründet wurde und für Morde an mindestens fünf Menschen verantwortlich gemacht werden kann. Ihre Ideologie speist sich hauptsächlich aus dem Akzelerationismus, einer Strategie, den gesellschaftlichen Kollaps und dadurch einen »Rassenkrieg« herbeizuführen, an dessen Ende die Errichtung eines weißen Ethnostaats stehen soll. Die Gruppe folgt dem Prinzip des sogenannten führerlosen Widerstands. Vor allem junge Männer sollen ermutigt werden, eigene Zellen aufzubauen. Das entsprechende Propagandamaterial und Handlungsleitfäden sind im Internet leicht zu finden. Dementsprechend tauchen überall in der Welt immer wieder rechtsextreme Zellen nach dem Vorbild der »Atomwaffen Division« auf. In dem konkreten Fall in Deutschland waren es zwei ältere, schon im Neonazimilieu verwurzelte Männer, Patrick G. und Steven T. Was haben die gemacht? Der erste Schritt ging von einem polnischen Mitglied aus, das eine europäische Gruppe der »Atomwaffen Division« gründen wollte. Dort sind auch deutsche Neonazis beigetreten. Sie kamen hauptsächlich aus dem Umfeld der NPD, so auch Steven T.; Patrick G. war schon seit Jahren als Neonazi in Süddeutschland bekannt. Durch die beiden geriet die Gruppe immer mehr unter deutsche Führung. Sie haben größtenteils Minderjährige hinzugeholt. Das kann man als Kontinuität deuten, denn besonders Steven T. hat schon vorher versucht, Gruppen zu bilden, die Minderjährige anziehen sollten. Da kam die »Atomwaffen Division« sehr gelegen – mit ihrem martialischen Auftreten und der Internet-Propaganda.
Es gibt Hinweise, dass Patrick G. bei der Deutschen Bahn (DB) arbeitet, zum Beispiel Fotos von seinem Arbeitsplatz, die er auf seinem Instagram-Account gepostet hat. Natürlich kann die DB aus Personenschutzgründen nicht bestätigen, ob Patrick G. dort arbeitet. Aber es gibt Hinweise darauf, dass er in kritischer Infrastruktur tätig ist. Wenn jemand, der versucht hat, eine rechtsterroristische Gruppe aufzubauen, die vor allem die ­akzelerationistische Ideologie vertritt, in kritischer Infrastruktur ­arbeitet, ist das hochproblematisch. Diese Gefahr bleibt auch bestehen, wenn sich Teile der Gruppe zurückziehen und die Gründung einer »Atomwaffen Division« erst einmal einstellen, wie es nach Erscheinen unserer Recherche geschehen ist.

via jungle »Die Gewaltbereitschaft ist auf jeden Fall da«

»Wir tolerieren keine Hassrede«

Der BGH entscheidet, dass Facebook vor einer Sperre die Nutzer informieren und anhören muss. Für Facebook wird es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufwendiger, Nutzer wegen Verstößen gegen Regeln des Online-Netzwerks zu sperren. Die Betroffenen sind zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Zugleich hielt der BGH in zwei Urteilen am Donnerstag fest, dass Facebook bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren darf. (Az. III ZR 179/20 u.a.) Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden »Gemeinschaftsstandards«, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar. In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Weil Facebook die Beiträge damals sperrte, ohne die Nutzer zu informieren, muss das Unternehmen sie nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war in den Nutzungsbedingungen keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte diese in dem Punkt deshalb für unwirksam. Facebook begrüßte in einer ersten Reaktion die BGH-Feststellung, dass das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Nutzerkonten zu sperren. »Wir tolerieren keine Hassrede und setzen uns dafür ein, unzulässige Inhalte von Facebook zu entfernen«, betonte ein Sprecher. Man werde die BGH-Entscheidung »sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass wir weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen können«.

via jüdische allgemeine: »Wir tolerieren keine Hassrede«

TikTok löscht Neonazi-Profile

TikTok und WeChat: Auch auf diesen Plattformen sind Fanatiker aktiv. Videoplattform: Inhalte verstoßen gegen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und sind strafbar. Die Social-Media-Plattform TikTok hat nach Angaben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein 91 Neonazi-Profile und -videos sowie 169 Gewaltvideos gelöscht. Zuvor hatte die Medienanstalt nach Angaben vom Donnerstag die entsprechenden Profile und Videos auf TikTok recherchiert und als strafbar und gewaltverharmlosend gemeldet. Die Videoplattform hat ihren Deutschlandsitz in Hamburg und ist besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Die 91 Neonazi-Profile und -videos zeigten den Angaben nach Hakenkreuze, SS-Runen oder Totenköpfe. Sie hätten damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen und seien gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch strafbar gewesen.

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Mönchengladbacher Rechtsextremist Roeseler zu Geldstrafe verurteilt

Wegen einer unerlaubten Demonstration stand der Rechtsextremist und ehemalige Ratsherr Dominik Roeseler am Montag wieder vor Gericht. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut Anklage hatte der Ex-Ratsherr im Mai 2020 auf der Facebook-Seite des rechtspopulistischen Vereins „Mönchengladbach steht auf e.V.“ zu einem vorgeblichen Stadtspaziergang mit Fahnen aufgerufen. Obwohl die Polizei die Veranstaltung untersagte, lief Roeseler mit Fahnen durch Mönchengladbach. Deswegen wurde er am Montag zu einer Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht verurteilt. Der vorbestrafte Roeseler muss 2550 Euro bezahlen – eine vergleichsweise hohe Summe.

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Von Merkels Hinrichtung fabuliert – „Querdenker“ wollten in Kassel „Unruhe stiften“

Am Samstag riefen Corona-Demonstranten trotz Verbots erneut zu Protesten in Kassel auf. Doch es kamen nur kleine Gruppen. (…) Zwar wurden alle Proteste, die in Bezug zur Szene der Corona-Rebellen stehen, vom hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Verweis auf die drohende Infektionsgefahr verboten, dennoch rechnete die Polizei vor Ort mit der Anreise von „Querdenkern“. „Querdenker“ wollen sich unter Gegendemonstranten mischen
So riefen die Organisatoren, die sogenannten „Freien Bürger Kassel“ via Video unterschwellig dazu auf, nach Kassel zu kommen. Beworben wurden von den „Querdenkern“ unter anderem andere Veranstaltungen, die nicht im Kontext des Demonstrationsgeschehens stehen. (…) Bereits Freitagabend hatte in der Innenstadt Kassels ein Autokorso gegen die Corona-Maßnahmen stattgefunden, bei der sich nach Informationen der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ (HNA) knapp fünfzig Fahrzeuge beteiligt hatten. Darunter der ehemalige Party-DJ Michael Schele, der zu den führenden Akteuren der „Querdenken“-Szene Nordrhein-Westfalens gehört. Ein Livestream des Korsos zeigte Schele vor Beginn des Korsos, wie er ankündigte am Sonnabend in Kassel „Unruhe stiften zu wollen“. Später hörte man wie Schele über Lautsprecher mitten in der Kasseler Innenstadt verkündete: „Das wird die größte Veranstaltung 2021, vielleicht Merkels Hinrichtung wird noch größer“. Der Anwalt Chan-jo Jun, der sich seit vergangenem Jahr kritisch mit „Querdenken“ auseinandersetzt, teilte auf Twitter mit, dass die „öffentliche Billigung und Ankündigung von Merkels Hinrichtung“ nach Paragraph 140, Nummer Zwei des Strafgesetzbuches, mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet werden kann.

via tagesspiegel: Von Merkels Hinrichtung fabuliert – „Querdenker“ wollten in Kassel „Unruhe stiften“