Castell Aurora: Identitäre drehen den Neonazi-Sound auf

Am 26. September lädt das Identitären-Hausprojekt „Castell Aurora“ zum nächsten „Kulturfest“. Auf der Gästeliste stehen Götz Kubitschek, ein „Individualfaschist“, ein Neonazi-Rapper und der Produzent jener NS-belasteten KI-Musik, die beim Livestream der AfD-Wahlparty in Sachsen-Anhalt lief. Schon das Ankündigungssujet zum „Avanti! Neo Cultura“ im Castell Aurora in Steyregg deutet an, wohin die Veranstaltung führen soll: Ein idealisierter nackter Speerwerfer thront in extremer Untersicht auf einem monumentalen Steinbau. Die Bildsprache verbindet Leni Riefenstahls Körperkult mit faschistischem Monumentalklassizismus: Jugend, Härte, Kampf und männliche Überlegenheit werden zum Ideal erhoben. Das für den 26. September angekündigte „Kulturfest“  als (neo)faschistisch zu bezeichnen, träfe den Charakter allerdings unzureichend: Die Veranstaltung zeigt vielmehr, wie fließend die Übergänge zwischen identitärer „Metapolitik“, offenem Faschismus und Neonazikultur sind. (…) Einmal mehr fällt auf, dass das heimattümelnde Hausprojekt nahe Linz fest in deutscher Hand ist: Nicht nur wurde es mit Geld eines deutschen Rechten gekauft, auch wird es von einem deutschen Rechtsextremisten betrieben, der wiederum von einem deutschen AfD-Politiker bezahlt wird und der dorthin überwiegend deutsche Vortragende einlädt. Das identitäre „Kulturfest“ wird diesen Herbst vom selben AfD-Politiker, René Dierkes, gesponsert. „Ein Ehrenmann“, wie das Castell den bayerischen Rechtsaußen-Landtagsabgeordneten nennt. Auch alle Redner werden aus Deutschland importiert: angefangen vom Hauptredner Götz Kubitschek bis zu den Musikern Dominik Raupbach, Alexander „Malenki“ Kleine und Josef Maria Klumb. (…)
Ein alter Hase im rechten Musikbusiness ist Josef Maria Klumb. Der Musiker wurde bekannt durch sein Projekt Von Thronstahl, das sich bereits 2010 auflöste, wirkte aber auch in anderen Bandprojekten im Neofolk-Bereich mit. Von Thronstahl kokettiert mit NS-Ästhetik und faschistischen Bildern. Songtitel wie „Heimaterde, Mutterboden, Vaterland“ oder „Das neue Reich“ wecken nicht zufällig Assoziationen. Weniger assoziativ geht es beim Von-Thronstahl-Album „Imperium Internum“ zu: „In den Liedtexten wird nicht nur ein neues Reich heraufbeschworen, sondern es werden auch zwei Divisionen der Waffen-SS verherrlicht“, stellt der deutsche Verfassungsschutz fest. Außerdem enthalte das von Klumb verfasste Buch „Leicht entflammbares Material“ „nicht nur Äußerungen gegen das Ethos menschlicher Fundamentalgleichheit“, sondern propagiere auch „eine antisemitische Verschwörungstheorie“. Passend dazu bezeichnete sich Klumb in einem Interview selbst als „Individualfaschist“, auf seiner Website schrieb er, dass er sich eine „nationale Diktatur in Deutschland„ wünsche. Darüber hinaus beteiligte sich Von Thronstahl an Tribute-Alben für Leni Riefenstahl und den NS-Bildhauer Josef Thorak. Klumb selbst war früher beim rechtsextremen VAWS-Verlag/Plattenlabel beschäftigt. Er flog aus seiner Band „Weissglut“, weil er den Vorwurf rechtsradikalen Gedankenguts nicht ernsthaft entkräften habe können. Cover des Albums „Imperium Internum“: Von Thronstahls Ästhetik weckt Assoziationen zum Nationalsozialismus (Screenshot Youtube) Im Jahr 1998 versuchte sich Josef Maria Klumb juristisch dagegen zur Wehr zu setzen, als ihn ein Sozialwissenschafter im Spiegel 1998 als „Nazi“ bezeichnete. Am Ende hat Klumb seinen Unterlassungsantrag aber zurückgezogen. „Nun gibt es zwar kein schriftliches Urteil, daß man Klumb einen Nazi nennen dürfe, der Rückzug des Antrags auf Unterlassung spricht allerdings für sich.“ (jungle.world, 13.1.99) Neben zahlreichen Berührungspunkten mit dem historischen Nationalsozialismus, zeigt Klumbs Kooperation mit der deutschen Neonazi-Black-Metal-Band „Absurd“, dass er auch Bezüge zur gegenwärtigen extremen Rechten hat. Die Kommerzzone im Castell Aurora mit einem neuen Modelabel Die Kommerzzone beim „Avanti! Neo Cultura“ wird von den üblichen Identitären-nahen Verlagen, Versänden und Bekleidungsmarken bespielt: darunter Götz Kubitscheks Antaios-Verlag, der Jungeuropa-Verlag, Patria Laden und Filmkunstkollektiv sowie eine neue „dissident clothing brand“ aus Oberösterreich: Revoltra. Die Marke produziert die üblichen rechten Szeneklamotten, umschreibt sich aber schwülstig als „authentisch, tief europäisch verwurzelt, kompromisslos eigenständig“. Ein Versandhandel, auf den wir demnächst noch genauer eingehen werden.

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NS-Kriegsverbrecher – Nachrichtendienst veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht das historische Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele öffentlich. Nach einem Rechtsstreit mit einem Historiker hat der Geheimdienst seine restriktive Praxis geändert und stellt die Akten nun im Internet zur Verfügung. Darunter sind viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeidokumente, die stellenweise geschwärzt sind. Der berüchtigte KZ-Arzt Josef Mengele, der im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau grausame medizinische Experimente an Menschen durchführte, beschäftigt die Behörden bis heute. Mengele gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien. Die Veröffentlichung des Dossiers über den «Todesengel von Auschwitz» ist das Resultat eines juristischen Tauziehens. Ursprünglich hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft – eine Vorgängerorganisation des NDB – das Dossier angelegt und 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Da die Akten einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 unterstehen, lehnte der NDB Gesuche um Einsichtnahme in der Vergangenheit regelmässig ab, zuletzt im Februar 2026.

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„Und dann hat er nur noch gebrüllt“: Rechter Streamer greift Polizeisprecher bei AfD-Demo in Berlin an

Am Rande einer AfD-Kundgebung in Marzahn hat ein rechter Streamer Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Den Mann erwartet eine Anzeige. Am Mittwochnachmittag hat der rechtsextreme Online-Streamer Stephan B. am Rande einer AfD-Demonstration in Marzahn den Berliner Polizeisprecher Florian Nath angegriffen. Laut Polizei wird eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs gefertigt. Der Tatverdächtige befand sich gegen 17.30 Uhr noch in der polizeilichen Maßnahme. „Der Mann wollte sich wohl wegen irgendetwas bei mir beschweren, irgendwann hat er einfach nur noch gebrüllt“, sagte Polizeisprecher Nath dem Tagesspiegel. Er habe darauf das Stativ der Kamera des Streamers zur Seite drehen wollen. „In dem Moment hat er versucht, mich zu schlagen“, so Nath.

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Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

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siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

STRAFVERFAHREN ERÖFFNET – VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT – #LockHimUp

Hat Xavier Naidoo antisemitische Inhalte verbreitet? Das muss jetzt das Gericht klären: Eine Anklage wegen Volksverhetzung wurde zugelassen, das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen wurde eröffnet. Es ist nicht das erste Mal, dass der Sänger mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird. Bereits 2023 und 2024 erhob die Staatsanwaltschaft insgesamt vier Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo. Eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen. Der Vorwurf: Der Sänger soll ein Mitglied der Amadeo-Antonio-Stiftung beleidigt und dann im Zusammenhang damit auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. (…)
Mit Antisemitismus-Vorwürfen war Xavier Naidoo allerdings schon früher konfrontiert: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bezeichnung Naidoos als Antisemit in einem wissenschaftlichen Vortrag rechtens gewesen sei. Rednerin war damals eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen. Bereits seit Jahren hat Xavier Naidoo immer wieder mit Äußerungen verstört, die eine Nähe u.a. zur Reichsbürgerbewegung und zur QAnon-Gruppe verdeutlichen.

via brisant: STRAFVERFAHREN ERÖFFNET VOLKSVERHETZUNG: XAVIER NAIDOO MUSS VOR GERICHT

siehe auch: Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest Vorwurf der Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Xavier Naidoo zugelassen. Darin geht es um den Verdacht der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu – darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. (…) Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, “aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht”. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt;

POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

In dem Video sieht man einen augenscheinlichen Mitarbeiter der Post, der Briefwahlumschläge öffnet und diejenigen, die für die AfD stimmen, durchstreicht und zur Seite legt. Eine weitere Briefwahl, in der für die CDU gestimmt wurde, wandert aber auf einen anderen Stapel und der Mitarbeiter sagt “Na, die sind okay”. Die Aufnahme, die besonders auf “X” zirkuliert, ist eine Fälschung, ergibt der Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). (…) Der Clip wurde zunächst von englischsprachigen Accounts auf “X” veröffentlicht, die scheinbar keinen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben. Das Rechercheprojekt Gnida, das russische Desinformationskampagnen im Netz beobachtet, ordnet die Fake-Aufnahmen der Gruppe Storm-1516 zu, die bereits vor der Bundestagswahl 2025 ähnliche Videos verbreiteten.

via tag24: POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

Nachdem Berlin eine Frist von Hackern verstreichen ließ, sind nun hochsensible Daten im Darknet aufgetaucht. Die Ursache: “Grobe Fahrlässigkeit”, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug. Die Hacker haben ernst gemacht: Nachdem das Land Berlin die Frist hat verstreichen lassen und den Erpressern nicht die geforderten Millionen überwiesen hat, sollen im Darknet 5,8 Terabyte mit mehr als 1,4 Millionen teils hochsensiblen Daten veröffentlicht worden sein. Das Bundesamt für Informationstechnik warnt jetzt vor einer erhöhten Cyber-Bedrohung. Laut IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der staatlich und wirtschaftlich unabhängigen AG KRITIS haben die Erpresser unter anderem staatlich-hoheitliche Geheimdienstinformationen geleakt; darunter Daten zum Zivilschutz, also über Objekte, die man im Verteidigungsfall wie im Kriegsgeschehen besonders schützen muss. Die Informationen über besonders schützenswerte Gebäude seien nun offen zugänglich für Terroristen, Geheimdienste und Kriegstreiber, die diese Einrichtungen nun ins Visier nehmen könnten Es sei fatal, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden unter den veröffentlichten Informationen seien. Für Menschen, die in solchen Einrichtungen leitende Funktionen innehätten – speziell in Rüstungsunternehmen -, sei die Bedrohung besonders hoch

via zdf: Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

siehe auch: „Das zeugt schon von einer gewissen Hilflosigkeit“: Harsche Kritik am Umgang des Senats mit dem Hackerangriff Millionen erbeutete Daten stehen im Darknet zum Download. Während die Opposition den Schutz für Betroffene anmahnt, kritisiert die Polizeigewerkschaft das Vorgehen des Senats. Nach Veröffentlichung von 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner IT-Netz ruft der Senat Betroffene dazu auf, Strafanzeige zu erstatten. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Hinweise darauf hätten, dass ihre Daten veröffentlicht oder für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, sollten Strafanzeige erstatten – „entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei am Freitagabend. Außerdem hätten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zu wenden, mit der der Senat im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung ist. Der Senat sei mit der Beauftragten „im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung“. „Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch“, hieß es weiter. Auch IT-Forensiker untersuchen demnach im Auftrag des Landes die veröffentlichten Daten mit Hochdruck. „Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet“, schrieb die Senatskanzlei.
Die Hacker hatten nach eigenen Angaben vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Netze der beiden Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr. Die Gruppe behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte mit vielen personenbezogenen Inhalten erbeutet zu haben. Seit vergangenem Freitag hat die Gruppe die Daten im Darknet im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten – mit Countdown. Am Freitagnachmittag lief das Ultimatum um 15.35 Uhr aus. Die Hacker stellten daraufhin die Daten im Darknet zum Download bereit – 5,26 Terabyte mit 1.439.893 Dateien. Die Linken sprachen am Freitagabend von einem „IT-GAU“. Die Erpresser hätten den gewünschten Preis nicht erhalten und die Daten im Darknet veröffentlicht. „Das ist die denkbar ungünstige Konstellation, da jetzt jedermann mit einigen wenigen technischen Kenntnissen auf diese Daten zugreifen kann“, sagte Linken-Fraktionschef Tobias Schulze. Allerdings habe nun auch der Senat die Möglichkeit, abzugleichen, ob die bisherigen Vermutungen über die abgeflossenen Daten zutreffen oder nicht. „Dies sollte er schnellstmöglich tun und alle von der Veröffentlichung betroffenen Personen und Unternehmen benachrichtigen und die bestmögliche Hilfe anbieten“, forderte Schulze.