#MASSNAHMENBESCHWERDE – Aus dem Bett geholt, abgetastet und überwacht: Opfer von #Hausdurchsuchung gewinnt gegen #Polizei – #polizeiproblem #polizeigewalt

Ein Polizeieinsatz in einer Grazer WG war teils rechtswidrig. Beamte hatten einen Mann gesucht, der einem Burschenschafter die Kappe von Kopf gerissen hatte. Es war ein Polizeieinsatz, der mehrere Personen schockiert zurückließ. Mitte März brachen mehrere Dutzend Polizeibeamte um fünf Uhr morgens die Wohnungstür zu einer WG in Graz auf und “beamtshandelten” unter anderem eine junge Frau, die schlafend im Bett gelegen war und mit dem Grund für den Einsatz nichts zu tun hatte. Neben der Cobra waren auch Hundeführer dabei. Der Anlass war ein Vorfall am 25. Jänner in Graz, bei dem ein 60-jähriger FPÖ-Lokalpolitiker und Burschenschafter nach dem Besuch des Grazer Akademikerballs von einem jungen Mann attackiert wurde. Konkret riss der Mann dem Burschenschafter seine Kappe vom Haupt. Der Ballbesucher stürzte in der Folge und brach sich mehrere Rippen. Vom Vorfall gibt es auch Aufnahmen aus Überwachungskameras. Da Stunden davor eine Demo gegen den Ball stattgefunden hatte, suchte die Polizei auch im Umfeld von Aktivistinnen nach dem mutmaßlichen Täter. Jene Frau, die vom Polizeieinsatz aus dem Bett gerissen wurde, hatte, wie eine weitere Person in der Wohngemeinschaft, das Pech, in derselben Wohnung mit zwei Verdächtigen zu wohnen. Sie sprang aus dem Bett, nur mit einer Unterhose bekleidet, und musste sich auf den Boden legen, während die Polizei Nachschau hielt, ob sich eine weitere Person in ihrem Bett oder ihrem Zimmer befand. Was nicht der Fall war. Später durfte sie sich ein T-Shirt anziehen, und eine Polizeibeamtin wurde gerufen, die sie untersuchen, das heißt, abtasten musste. Die Frau will schon da gefragt haben, warum man sie untersuche, wenn sie doch gerade mit nichts als einer Unterhose vor den Beamten am Boden gelegen war. Wo sollte sie denn eine Waffe versteckt haben, fragte auch ihr Anwalt Clemens Lahner, der die Frau am Mittwoch in Graz vor dem Landesverwaltungsgericht vertrat. Denn die Anfang 30-Jährige hatte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung eingebracht. Konkret richtete sich die zweiteilige Beschwerde dagegen, dass sie sich auf den Boden legen und durchsuchen lassen sowie dass sie sich überwachen lassen musste. Eine weitere Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht gegen den Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft eingebracht. Eine Verhandlung dort ist noch ausständig. Morgengrauen Die Erlebnisse der Frau in ihrem Schlafzimmer waren aber nach der Abtastung durch eine Beamtin noch nicht zu Ende. Sie wurde vor die Wahl gestellt, im Morgengrauen sofort ihre Wohnung zu verlassen oder in ihrem Zimmer zu bleiben. Sie entschied sich für Letzteres. Ein Polizist blieb daraufhin etwa eine Stunde im Türrahmen stehen und beobachtete sie. Als um 5.50 Uhr ihr Handywecker abging, kontrollierte er auch ihr Handy. Laut der Frau wurde ihr auf ihre Nachfrage, warum sie unter Beobachtung stehe, gesagt, weil man nicht wolle, dass sie Beweismittel vernichte. Doch die Polizisten durchsuchten ihr Zimmer am Ende überhaupt nicht. Vor Gericht stritten die Polizisten ab, dass die Frau jemals am Boden gelegen habe. Für die Richterin am Landesverwaltungsgericht stand es in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin abgetastet wurde, bestätigte die Beamtin nicht nur, sondern gab auf Nachfrage auch zu, dass sie die Frau nicht gefragt hatte, ob sie mit dem Vorfall im Jänner überhaupt etwas zu tun hatte.

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AfD-Politiker aus Marl muss seine Schusswaffen abgeben

Kommunalpolitiker darf wegen Drohungen gegenüber einer anderen Person im Ältestenrat einer Stadt keine Jagdwaffen mehr besitzen Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte jetzt zu Ungunsten eines AfD-Politikers. Das Ratsmitglied in Marl und Kreistagsmitglied in Recklinghausen darf keine Schusswaffen mehr besitzen. Der Kommunalpolitiker war schon im rechten politischen Spektrum der UBP aktiv, bevor es die AfD gab. Später wechselte er dorthin und zerstritt sich aber mit der Kreistagsfraktion. Daraufhin gründete er einen AfD-Ableger im Kreistag. Die Recklinghäuser Polizei hatte dem Mann verboten, weiterhin Waffen zu besitzen. Dagegen klagte er. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden. Das Polizeipräsidium Recklinghausen durfte dem Kommunalpolitiker gegenüber dessen Recht zum Besitz von Jagdwaffen als Jäger widerrufen, weil er wegen Drohungen anderen Personen gegenüber waffenrechtlich unzuverlässig ist. Der Kläger, Mitglied im Rat der Stadt Marl und Mitglied des Kreistages in Recklinghausen, war als Jäger im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz von Jagdwaffen. Das Landgericht Essen hat ihn wegen versuchter Nötigung zum Nachteil eines anderen Ratsmitglieds mit Urteil vom 18. April 2023 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt (66 Ns 122/22), das OLG Hamm hat die dagegen gerichtete Revision zurückgewiesen (III – 5 ORs 52/23). In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ältestenrates der Stadt Marl hatte er ein anderes Ratsmitglied bedroht, um zu erreichen, einen ihm unliebsamen Antrag von der Tagesordnung zu streichen. Er drohte subtil mit der Veröffentlichung unwahrer ehrverletzender Behauptungen und stellte ebenso subtil mögliche Gewalt durch ihm bekannte Dritte in Aussicht. Das Polizeipräsidium Recklinghausen widerrief gegenüber dem Kläger daraufhin das Recht, Jagdwaffen zu besitzen. Er sei waffenrechtlich unzuverlässig. Bei leicht erregbaren oder in Erregung unbeherrschten, jähzornigen oder zur Aggression oder Affekthandlungen neigenden Personen bestehe die Gefahr missbräuchlicher Verwendung von Waffen. Die Waffen – zwei Pistolen (Pistole Glock, Pistole H + K) und drei Gewehre (Drilling, Bockflinte, Mauer 98) – gab der Kläger vorläufig ab.

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Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen – AfD-Kan­didat Paul unter­liegt vor den Ver­fas­sungs­ge­richten

17.09.2025 Nach den Verfassungsgerichtsentscheidungen steht fest: Am kommenden Sonntag, 21. September 2025, tritt Paul nicht zur Wahl an. Foto:picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto. Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist. AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am kommenden Sonntag nicht antreten, wie jetzt nach mehreren Gerichtsentscheidungen feststeht. Seine Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) scheiterten, wie die Gerichte jeweils mitteilten. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 16.09.2025, Az. 2 BvR 1399/25). Er habe sich weder ausreichend mit den bisherigen ablehnenden Entscheidungen der anderen Gerichte auseinandergesetzt noch habe er dargelegt, gegen welche Rechte und wie die Gerichtsentscheidungen konkret gegen diese verstoßen sollen. Die von ihm angeführten Art. 38 Abs. 1 S. Grundgesetz (GG) und Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG beträfen Wahlen zu Volksvertretungen, er hingegen wolle an einer Bürgermeisterwahl teilnehmen, so die Bundesverfassungsrichter. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wies eine Beschwerde Pauls zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet. (…) Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. Nun scheiterte er auch mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.  Diese Entscheidungen waren absehbar, denn die Rechtsprechung ist sich im Hinblick auf gerichtliche Wahlzulassungen vor der Wahl darin einig, dass diese nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind.

via lto; Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen AfD-Kan­didat Paul unter­liegt vor den Ver­fas­sungs­ge­richten

siehe auch: Entscheidung aus Karlsruhe OB-Wahl in Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch vor Bundesverfassungsgericht Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem Fall Joachim Paul beschäftigt, der für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen dabei sein will. Die jüngsten Entscheidungen kommen aus Karlsruhe und Koblenz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul nicht angenommen. Wie das Gericht am Mittwoch dem SWR mitteilte, ist der Eilantrag unzulässig. BVG nimmt Antrag von Paul nicht an 00:0000:52 Paul habe nicht ausreichend begründet, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, so das Gericht in einem Beschluss vom 16. September.

Urteil bestätigt – Queer­feindlicher Kommentar auf Facebook: Duisburger zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Ein Facharbeiter in der Eisen- und Stahlindustrie hatte vermeintliche trans Menschen als “Missgeburten” bezeichnet und den Tod gewünscht. Jetzt erhielt er dafür eine Geldstrafe. Das Duisburger Landgericht hat am Mittwoch laut der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Bezahlartikel) in zweiter Instanz einen 43-jährigen Hüttenwerker nach einem queer­feindlichen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (100 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, am 12. August 2023 ein Foto mit Dragqueens geteilt zu haben. Dazu hatte er geschrieben: “Wenn so eine Missgeburt nur in der Nähe meiner Kinder kommt, hat er sein Recht auf Atmen verloren”. Der Angeklagte, der übrigens keine Kinder hat, war bereits im März vom Amtsgericht Duisburg zu dem gleichen Strafmaß wegen Volks­verhetzung verurteilt worden.Gegen das Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben und eine härtere Strafe gefordert – nämlich sechs Monate Haft auf Bewährung. Grund seien nicht einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und seine menschenverachtende Gesinnung gewesen. Das Gericht verwarf die Forderung jedoch. Der Angeklagte hatte bereits in erster Instanz die Geldstrafe akzeptiert. Der Angeklagte hatte laut dem WAZ-Bericht wohl aus Transphobie gehandelt, aber – wie auch die Justiz – in erster Instanz nicht gemerkt, dass das Bild keine trans Menschen, sondern Dragqueens zeigte. “Das Bild zeigt keine Transsexuellen. Das sind Varietékünstler”, sagte der vorsitzende Richter am Landgericht.

via queer: Urteil bestätigt Queer­feindlicher Kommentar auf Facebook: Duisburger zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Neo-Nazi family whose music called for racial violence jailed

Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on September 21 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, a court heard. A neo-Nazi music producer and his two children who created and distributed songs that called for people to “paint the walls with n* blood” have been jailed. Robert Talland, 59, of Waltham Abbey, was sentenced to four years’ imprisonment with 12 months on extended licence. His son Stephen Talland, 36, of Harlow, received an imprisonment sentence of two years and his daughter, Rosie Talland, 33, was sentenced to 18 months in custody. Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on September 21 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, a court heard. He managed his children’s band, Embers Of An Empire, and was a leading figure of the “Blood & Honour” neo-Nazi network which promoted their ideology through “performances by far-right bands at gatherings of supporters of the neo-Nazi cause”, a judge said. (…) “In addition each of you were heavily involved in the neo-Nazi Blood & Honour music network. The concerts were characterised by the display of extreme right-wing symbiology including Nazi flags and banners, and provided a forum for the encouragement through music of racial hatred and neo-Nazi ideology.” Robert Talland also ran a record label, Rampage Productions, which distributed CDs by neo-Nazi groups. The albums encouraged racial violence with songs calling for people to “paint the walls with n* blood”, “join the fight against race mixers”, “hunt the reds” and “let the blood flow”, the court heard.

via dailyrecord: Neo-Nazi family whose music called for racial violence jailed

siehe auch: Family who used neo-Nazi music to incite racial hatred jailed Robert Talland is sentenced for two counts of encouraging terrorism after distributing CDs of bands which encouraged attacks on racial minorities. His son Stephen and daughter Rosie were found guilty of stirring up racial hatred through the lyrics in their songs. A father and his two adult children who used neo-Nazi music to incite racial hatred have been jailed. Robert Talland, 59, was sentenced at Woolwich Crown Court on Thursday alongside his son Stephen, 36, and 33-year-old daughter Rosie. The 59-year-old, of Waltham Abbey, was also convicted in June of two counts of encouraging terrorism after distributing CDs of bands which encouraged attacks on racial minorities, and one count of possessing racially inflammatory material. He was sentenced to four years’ imprisonment with 12 months on extended licence. Stephen and Rosie Talland were also found guilty of stirring up racial hatred through the lyrics in their songs. Stephen, of Harlow, received a two-year jail term while Rosie was sentenced to 18 months in custody. Robert Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on 21 September 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, Woolwich Crown Court heard.

AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht -Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt, ver­liert die Woh­nung

Bei hochgradig rassistischen Beleidigungen durch den Mieter sei das Festhalten am Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar, so das Amtsgericht Hannover. Foto: New Africa Einem Mieter fristlos zu kündigen und ihn schnell vor die Tür zu setzen, ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Beleidigungen wie “Bald kommt die AfD! Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” seien ein solcher Fall, so das AG. Das Amtsgericht (AG) Hannover hat eine Frau zur Räumung und Herausgabe einer von ihr bewohnten Immobilie verurteilt. Es bestätigte die außerordentliche Kündigung des Vermieters, nachdem die Mieterin diesen in rassistischer Weise erheblich beleidigt hatte (Az. 465 C 781/25, Urt. v. 10.09.2025). Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 i. V. m. § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt seien. Danach kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere der übereinstimmenden Aussagen zweier unabhängiger Zeugen, war das Gericht davon überzeugt, dass die beklagte Mieterin den auf Räumung klagenden Vermieter mit Aussagen wie “Ihr Kanaken!”, “Scheiß Ausländer!” und “Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” beleidigt hatte. Diese Äußerungen seien als hochgradig rassistisch, menschenverachtend und ehrverletzend zu qualifizieren und stellten eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

via lto: AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt, ver­liert die Woh­nung

BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)