100.000 Euro – Landgericht Frankfurt verhängt Ordnungsgeld gegen Meta

Meta muss wegen zu später Löschung falscher Behauptungen auf Facebook ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Das Gericht wertete die Erklärungsversuche des Konzerns sogar straferhöhend. Weil Facebook zu langsam Falschbehauptungen gelöscht hat, hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen den Mutterkonzern Meta verhängt. Laut dem Gericht wurden auf dem Netzwerk falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten gepostet und dieser zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Auch sein Name und ein Bild von ihm seien veröffentlicht worden. Den Angaben zufolge war der Mann gegen diese Einträge in einem Eilverfahren vorgegangen. Daraufhin untersagte die Kammer Meta am 23. März 2026 die Veröffentlichung dieser »wahrheitswidrigen Einträge« auf Facebook und drohte ein Ordnungsgeld an, sollte dies nicht beachtet werden. »Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt«, hieß es. Da die Einträge zunächst nicht gelöscht worden seien, habe der Soldat den Erlass eines Ordnungsgeldes beantragt. Die Posts seien dann am 8. und 10. April von der Plattform entfernt worden. Jedoch wurde das Ordnungsgeld laut dem Gericht verhängt, da Meta für insgesamt 15 und 17 Tage die Unterlassungs- und Löschungsanordnung nicht beachtet hatte.

via spiegel: 100.000 Euro Landgericht Frankfurt verhängt Ordnungsgeld gegen Meta

siehe auch: LG verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Meta Face­book löscht zu langsam. Wer falsche Vorwürfe im Netz zu langsam löscht, zahlt: Das LG Frankfurt verhängt ein Ordnungsgeld gegen den Facebook-Konzern Meta. Mit seiner Argumentation zu internen Abläufen schoss er sich vor dem Gericht ein klassisches Eigentor. Gerichtliche Löschungsanordnungen sind von Tech-Giganten unverzüglich umzusetzen. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main dem Facebook-Mutterkonzern Meta verdeutlicht. Weil das Unternehmen eine entsprechende Anordnung tagelang nicht befolgte, hat das Gericht nun ein Ordnungsgeld verhängt. Die Argumente des Konzerns, wonach interne Prozesse und Sprachbarrieren Gründe für die späte Löschung seien, ließ die Kammer nicht gelten: Ein Großkonzern müsse seinen Betrieb so organisieren, dass Gerichtsentscheidungen sofort umgesetzt werden können (Beschl. v. 28.05.2026, Az. 2-03 O 128/26). Zugrunde liegt der Entscheidung dieser Fall: Auf Facebook kursierten Falschbehauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten. Der Mann wurde dort als Kriegsverbrecher bezeichnet. Zudem veröffentlichten die Verfasser der Beiträge den Klarnamen und ein Foto des Soldaten. Gegen diese Einträge ging der Soldat in einem Eilverfahren vor der Pressekammer des LG Frankfurt am Main vor. Das LG untersagte Meta die Verbreitung dieser wahrheitswidrigen Einträge. Für den Fall der Nichtbeachtung drohte die Kammer ein Ordnungsgeld an. Dieser gerichtliche Beschluss wurde dem Konzern am 24. März 2026 zugestellt.

Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein

Neonazi Liebich will nicht in Deutschland in Haft – nach eigener Aussage aus Angst, in einem Männergefängnis zu sterben. Liebich legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Neonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die angeordnete Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Liebich habe zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war, sagte ein Sprecher des Landgerichts in Plzeň der Nachrichtenagentur dpa. Ein erster Befangenheitsantrag war bereits abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht in Prag muss über beide Beschwerden entscheiden. Vergangene Woche hatte das Landgericht Plzeň entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Marla-Svenja Liebich, geboren als Sven Liebich, gab im Laufe der Verhandlungen an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Als Begründung führte Liebich die Sorge an, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Liebich droht Auslieferung binnen wenigen Tagen Aktuell sitzt Liebich in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň. Dort sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. Für Liebich gab es nach der Entscheidung zur Auslieferung nur wenige Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Sollten Liebichs Anträge abgelehnt werden, könnten nur wenige Tage zur Auslieferung vergehen.

via zeit: Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein

siehe auch: Marla Svenja Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein. Nach der Auslieferungsentscheidung eines tschechischen Gerichts kämpft der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich weiter gegen seine Überstellung nach Deutschland. Auch gegen die Richterin geht Liebich vor. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die den Fall am Landgericht Pilsen verhandelt hatte. Über beide Anträge muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht Pilsen hatte die Auslieferung Anfang Juni angeordnet. Bereits während der Verhandlung hatte Liebich die Überstellung nach Deutschland abgelehnt. Zur Begründung erklärte Liebich, bei einer Unterbringung in einem deutschen Männergefängnis um das eigene Leben zu fürchten. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin war noch während der Verhandlung zurückgewiesen worden.

OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar – Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt. Eine Frau hat sich mit einem Kommentar, der die Aussage enthielt, Putin sei in der Ukraine “auf dem richtigen Weg”, um “faschistische Unsauberkeit zu vernichten”, wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Urteil vom 18. Mai 2026 entschieden (1 ORs 12/26). Der 1. Strafsenat bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, allerdings mit teilweise abweichender Begründung. Lediglich die Höhe der Geldstrafe setzte er herab, und zwar auf 1.485 Euro. Hintergrund des Verfahrens war eine Äußerung auf der Profilseite eines russischen Online-Kontaktnetzwerks. Dort hatte die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Göttingen im April 2022 Veranstaltungen kritisiert, auf denen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gefeiert und verherrlicht worden sei. Sie rief die russischsprachige Bevölkerung in Deutschland unter anderem dazu auf, sich von solchen Veranstaltungen zu distanzieren und das “Z-Symbol” nicht zu verwenden. Die Angeklagte kommentierte dies mit den Worten: “Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht haben. Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen.” Der Beitrag war für die rund 800 Kontakte der Vorsitzenden sowie für die Kontakte der Angeklagten in dem Netzwerk einsehbar. Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte die Frau daraufhin wegen Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.980 Euro. Die Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht Göttingen blieb ohne Erfolg. Auch die Revision gegen das Berufungsurteil hatte nun im Schuldspruch keinen Erfolg.

via lto: OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

Schon 2022 hat der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, dagegen ging die Partei vor. Nun hat ein Verwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden: Die Behörde darf ihre Arbeit machen und nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits vor vier Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und begonnen, sie zu beobachten. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Das ist nun anders. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Zur Frage der Einstufung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls entschied, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde 2025 in zweiter Instanz bestätigt. Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und somit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

via spiegel: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

siehe auch: Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt: Verfassungsschutz darf hessische AfD beobachten Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtens. Die AfD spricht von einem politischen Manöver. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.

Drei Tage nach Gerichtsurteil – Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?

Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld zurechnen. Eigentlich ist für Heike und Dirk Kupke samstags immer Markt. Feinste Wurst, geräuchertes Fleisch, Schinken oder Chiliknacker bietet das Paar auf seinem Stand auf den Berliner Wochenmärkten am Südstern in Kreuzberg oder auf dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg an. Die Spezialitäten stammen aus der eigenen „Schweinemeisterei“ im Süden Brandenburgs. Dort, im Dorf Arenzhain, das in die Stadt Doberlug-Kirchhain eingemeindet wurde, haben sich die Kupkes 1997 in einen über Hundert Jahre alten Bauernhof verliebt. Nun züchten sie seltene Wollschweine ohne „Antibiotika oder Wachstumsförderer“, in Ruhe und „geborgen in familiären Verbänden“. So zumindest beschreibt es das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs 2022 in einer Broschüre, die sich um „gefährdete Rassen“ sorgt und das Paar porträtiert. Doch am ersten Mai-Wochenende dieses Jahres geht es in Arenzhain nicht nur um Landwirtschaft, und um „gefährdete Rassen“ – und um „familiäre Verbände“ höchstens in einem anderen Sinne. Es ist Samstag, der 2. Mai, und auf dem alten Hof blitzen über ein Dutzend Limousinen, Kleinbusse und Wohnwagen in der Mittagssonne. Das Anwesen liegt taktisch günstig: umgeben von weiten Feldern, schwer einsichtig und grün umwachsen. Rund 15 Familien, insgesamt mehr als 70 Kinder und Erwachsene, verbringen nach Beobachtungen der taz das Wochenende auf dem Bauernhof von Heike und Dirk Kupke. Vom Hof hört man Musik, zu sehen ist aber wenig – da das Anwesen zur Straße hin mit hohen Mauern und Toren abgeschirmt ist.  Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror Obhut. Andrea Röpke, Rechtsextremismusexpertin Was nach außen wie ein harmloses Familientreffen wirken könnte, führt nach taz-Recherchen zahlreiche Personen aus dem völkisch-rassistischen Teil der Neonaziszene zusammen: Frauen, Männer und ganze Familien mit Bezügen zu rechtsextremen oder völkischen Organisationen und Netzwerken, darunter zur verbotenen Wiking-Jugend, zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“, zum „Jungadler“, zum „Freibund“ und zum rechten „Hannibal“-Prepper-Netzwerk. Verbindungen zur alten Kaderschmiede Viele der angereisten Familien verbindet nach taz-Recherchen eine Nähe zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, bei mehreren Personen liegen Hinweise auf frühere Mitgliedschaften oder enge Verbindungen vor. Die rassistische und antisemitische Organisation existierte seit 1951 und galt bis zu ihrem Verbot 2023 über Jahrzehnte als Sammelbecken und Kaderschmiede der deutschsprachigen Neonaziszene. (…) Kürzlich, am 29. April, hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot der Artgemeinschaft höchstrichterlich bestätigt. Nur drei Tage später treffen sich, davon scheinbar unbeeindruckt, ehemalige Mitglieder auf dem Bauernhof in Südbrandenburg. Mehrere Jurtezelte stehen im Hof, die Kinder spielen auf einer Wiese Fußball und „Räuber und Gendarm“ und tragen überwiegend die für die völkische Szene typische Kleidung mit weißem Baumwollhemd und lederner kurzer Hose, die ein wenig an die Hitlerjugend erinnert. Abends schallt Musik von dem abgeschotteten Gelände, man sieht Männer und Frauen – Letztere ebenfalls in typischen langen Röcken und gedeckten Farben. Vordergründig ein Maitanz-Treffen, eigentlich aber ein politisches Vernetzungstreffen von An­hän­ge­r*in­nen der Artgemeinschaft.

via taz: Drei Tage nach Gerichtsurteil Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?

Entscheidung von tschechischem Gericht – Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden – #KickHimOut #LockHimUp

Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit auf Rechtsmittel. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden (queer.de berichtete). Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird. Verurteilung im Juli 2023 Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).

via queer: Entscheidung von tschechischem Gericht Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Nach Prozess in Pilsen Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an. Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht.  Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Liebich hat nun einige Tage Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.  Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis untergebracht zu werden und dort Schaden zu nehmen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Nach der Auslieferung wird Liebich zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, weil noch eine entsprechende Ladung existiert, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat.  Damit ist noch nichts über Liebichs dauerhaften Verbleib gesagt. Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass zunächst ein Antrittsgespräch stattfindet und die Gefängnisleitung sodann über die Art der Unterbringung entscheidet. Das Prinzip der Trennung von weiblichen und männlichen Insassen ist dabei die Regel, allerdings gibt es die Möglichkeit, hiervon im Einzelfall Ausnahmen zu machen. Maßgeblich für die Entscheidung der Leitung ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. Die Regelungen zum Strafvollzug dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, sicherzustellen.

Urteile nach Anschlag auf Geflüchtetenunterkunft: Deutliche Worte – #terror

Im Prozess vor dem Landgericht Erfurt wegen der Attacke auf eine Wohnung in Gehren bei Ilmenau wurden die Strafen gegen sechs junge Männer verkündet Sebastian Haak 29.05.2026, 16:26 Uhr Lesedauer: 4 Min. Ein Angeklagter wartet am Freitag im Erfurter Landgericht auf die Urteilsverkündung im Prozess wegen des Brandanschlags auf ein Zimmer, in dem eine dreiköpfige Familie schlief. Foto: dpa/Martin Schutt So unterschiedlich wie die Urteile ausfallen, so unterschiedlich geben sich die sechs jungen Männer, die am Freitag zum letzten Mal vor dem Landgericht Erfurt stehen. Die zuständige Kammer kam zu einer eindeutigen Einschätzung: Alle Angeklagten im Alter von 18 bis 22 Jahren haben sich auf die eine oder andere Weise am Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft in Gehren bei Ilmenau im September 2025 beteiligt. »Es hätte jeder der Beteiligten sagen können: Ich mach’ nicht mehr mit«, sagt der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel während der Urteilsverkündung. Und fügte hinzu: »Keiner hat’s gemacht, keiner.« Schon auf der Fahrt zur Tat hätten die sechs rechtsextreme Musik gehört und Neonazi-Sprüche gerissen. Keiner habe widersprochen. Bevor sich die Beschuldigten das anhören müssen, scherzen der Hauptangeklagte und sein Anklagebanknachbar noch miteinander. Zwei weitere Angeklagte schauen stumm vor sich hin. Einer hat dem Publikum den Rücken zugedreht, der andere spielt an seiner Sonnenbrille herum. Die Strafen gehen weit auseinander. Der Hauptangeklagte hat sich nach der Überzeugung der Kammer unter anderem der Brandstiftung und Körperverletzung schuldig gemacht. Er muss deshalb für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, weil er alkoholkrank ist. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass er es war, der eine Feuerwerksbatterie mit 19 Schuss in das Zimmer einer dreiköpfigen Familie warf. Weil jene deswegen in Panik geraten war, sprang die Mutter aus dem Fenster und verletzte sich. In die Gesamtstrafe für den Hauptbeschuldigten fließen auch Teilstrafen wegen einiger anderer Taten mit ein, die er in der Region Ilmenau nach Überzeugung des Gerichts begangen hat. Unter anderem soll er zwei Autos in Brand gesteckt haben. Den Mann, der eine Fensterscheibe zu dem Zimmer in der Unterkunft mit einem Stein eingeworfen und so erst den Wurf der Feuerwerksbatterie ermöglicht hatte, verurteilte die Kammer zu einer Bewähungsstrafe von zwei Jahren. Die anderen Angeklagten erhalten einjährige Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Ganz klar ist Pröbstel, als es um die Motivation hinter der Tat geht. »Wir haben hier eine eindeutig fremdenfeindliche Tat«, sagt er. Es sei für die Kammer dabei egal, ob es sich bei den Verurteilten um ideologisch gefestigte Rechtsextremisten handele oder nicht. Die Tat spreche ebenso für sich wie die Tatsache, dass auf dem Weg zum Tatort Rechtsrock abgespielt worden sei.

via nd: Urteile nach Anschlag auf Geflüchtetenunterkunft: Deutliche Worte