Ein Polizeieinsatz in einer Grazer WG war teils rechtswidrig. Beamte hatten einen Mann gesucht, der einem Burschenschafter die Kappe von Kopf gerissen hatte. Es war ein Polizeieinsatz, der mehrere Personen schockiert zurückließ. Mitte März brachen mehrere Dutzend Polizeibeamte um fünf Uhr morgens die Wohnungstür zu einer WG in Graz auf und “beamtshandelten” unter anderem eine junge Frau, die schlafend im Bett gelegen war und mit dem Grund für den Einsatz nichts zu tun hatte. Neben der Cobra waren auch Hundeführer dabei. Der Anlass war ein Vorfall am 25. Jänner in Graz, bei dem ein 60-jähriger FPÖ-Lokalpolitiker und Burschenschafter nach dem Besuch des Grazer Akademikerballs von einem jungen Mann attackiert wurde. Konkret riss der Mann dem Burschenschafter seine Kappe vom Haupt. Der Ballbesucher stürzte in der Folge und brach sich mehrere Rippen. Vom Vorfall gibt es auch Aufnahmen aus Überwachungskameras. Da Stunden davor eine Demo gegen den Ball stattgefunden hatte, suchte die Polizei auch im Umfeld von Aktivistinnen nach dem mutmaßlichen Täter. Jene Frau, die vom Polizeieinsatz aus dem Bett gerissen wurde, hatte, wie eine weitere Person in der Wohngemeinschaft, das Pech, in derselben Wohnung mit zwei Verdächtigen zu wohnen. Sie sprang aus dem Bett, nur mit einer Unterhose bekleidet, und musste sich auf den Boden legen, während die Polizei Nachschau hielt, ob sich eine weitere Person in ihrem Bett oder ihrem Zimmer befand. Was nicht der Fall war. Später durfte sie sich ein T-Shirt anziehen, und eine Polizeibeamtin wurde gerufen, die sie untersuchen, das heißt, abtasten musste. Die Frau will schon da gefragt haben, warum man sie untersuche, wenn sie doch gerade mit nichts als einer Unterhose vor den Beamten am Boden gelegen war. Wo sollte sie denn eine Waffe versteckt haben, fragte auch ihr Anwalt Clemens Lahner, der die Frau am Mittwoch in Graz vor dem Landesverwaltungsgericht vertrat. Denn die Anfang 30-Jährige hatte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung eingebracht. Konkret richtete sich die zweiteilige Beschwerde dagegen, dass sie sich auf den Boden legen und durchsuchen lassen sowie dass sie sich überwachen lassen musste. Eine weitere Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht gegen den Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft eingebracht. Eine Verhandlung dort ist noch ausständig. Morgengrauen Die Erlebnisse der Frau in ihrem Schlafzimmer waren aber nach der Abtastung durch eine Beamtin noch nicht zu Ende. Sie wurde vor die Wahl gestellt, im Morgengrauen sofort ihre Wohnung zu verlassen oder in ihrem Zimmer zu bleiben. Sie entschied sich für Letzteres. Ein Polizist blieb daraufhin etwa eine Stunde im Türrahmen stehen und beobachtete sie. Als um 5.50 Uhr ihr Handywecker abging, kontrollierte er auch ihr Handy. Laut der Frau wurde ihr auf ihre Nachfrage, warum sie unter Beobachtung stehe, gesagt, weil man nicht wolle, dass sie Beweismittel vernichte. Doch die Polizisten durchsuchten ihr Zimmer am Ende überhaupt nicht. Vor Gericht stritten die Polizisten ab, dass die Frau jemals am Boden gelegen habe. Für die Richterin am Landesverwaltungsgericht stand es in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin abgetastet wurde, bestätigte die Beamtin nicht nur, sondern gab auf Nachfrage auch zu, dass sie die Frau nicht gefragt hatte, ob sie mit dem Vorfall im Jänner überhaupt etwas zu tun hatte.
via standard: MASSNAHMENBESCHWERDE Aus dem Bett geholt, abgetastet und überwacht: Opfer von Hausdurchsuchung gewinnt gegen Polizei
