Ein Gerichtsurteil sorgt in Italien für Aufregung. Neofaschisten hatten den rechten Arm zum Gruß ausgestreckt – kein Problem, so die Richter. Der rechte Arm zum Gruß ausgestreckt: In Deutschland ist der Hitlergruß eine Straftat. In Italien hingegen ist er wieder erlaubt. Dort heißt er “Saluto Romano” (Römischer Gruß) und wurde von Mussolinis Faschisten als Symbol verwendet. Am 7. Januar marschierten in Rom knapp 1.000 Neofaschisten auf, angeblich zum Gedenken an drei Mitstreiter, die 1978 bei einem Anschlag getötet wurden. Dass sie dabei den rechten Arm zum Gruß ausstreckten, hat erneut zu heftigen Diskussionen in Italien geführt. Jetzt hat sich nach italienischen Medienberichten Italiens Oberstes Gericht mit dem Gruß beschäftigt. Den Richtern lag ein Fall aus dem Jahr 2016 vor, damals hatten in Mailand Neofaschisten den “Saluto Romano” gezeigt. Die erste Instanz hatte sie freigesprochen, die zweite sah aber den Tatbestand der “Verherrlichung des Faschismus” erfüllt. Am Donnerstag hat der Kassationshof, die oberste Instanz in Italien, ein Urteil gefällt. Demnach sei der Gruß dann erlaubt, wenn es sich um Gedenkfeiern handele. Außerdem, so die Richter, dürfe “keine Gefahr bestehen”, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werden dürfe. Die italienische Faschistenvereinigung CasaPound jubelte und sprach von einem “historischen Sieg”. Im alten Rom hatte es einen ähnlichen Gruß gegeben, die italienischen Faschisten und später auch Adolf Hitler machten ihn dann zum Symbol ihrer Bewegung. Gesetze verbieten Gruß nicht ausdrücklich Eigentlich gibt es zwei Gesetze, die der Faschismus-Verherrlichung in Italien einen Riegel vorschieben sollen. Sie verbieten die Gründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Der Faschisten-Gruß wird darin aber nicht ausdrücklich genannt.

via t-online: Umstrittenes Gerichtsurteil Dieser Gruß spaltet Italien

siehe auch: Höchstgericht in Italien erlaubt Faschistengruß mit Einschränkungen Das Zeigen des “saluto romano” stelle keinen Straftatbestand dar – solange davon keine “konkrete Gefahr” der Neugründung einer faschistischen Partei ausgehe. (…) Im Verfahren vor dem Kassationshof in Rom, dem höchsten Gericht in Italien, ging es am Donnerstag um einen mehr oder weniger identischen Vorfall in Mailand: 2016 hatten auch in der lombardischen Metropole rund tausend Neofaschisten bei einer Gedenkzeremonie für einen anderen “Gefallenen” den “saluto romano” gezeigt. Sie waren von der Mailänder Justiz in erster Instanz freigesprochen, aber in zweiter Instanz wegen “Verherrlichung des Faschismus” verurteilt worden. Nun muss der Fall in Mailand neu beurteilt werden: Der Kassationshof hat entschieden, dass das Zeigen des Faschistengrußes keinen Straftatbestand darstelle, solange er nur bei Gedenkfeiern gezeigt werde und keine “konkrete Gefahr” bestehe, dass wieder eine faschistische Partei gegründet werde. Die “Verherrlichung des Faschismus” wird in Italien gleich durch zwei Gesetze unter Strafe gestellt. Das Scelba-Gesetz aus dem Jahr 1952 verbietet die Neugründung einer faschistischen Partei und die Verbreitung faschistischer Propaganda. Das Mancino-Gesetz von 1993, mit welchem Italien die New Yorker Konvention gegen Rassendiskriminierung adaptiert hatte, verbietet unter anderem “jegliche Kundgebungen von Organisationen, die aus rassistischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen zu Diskriminierung oder Gewalt aufrufen”. Was faschistische Propaganda oder gar die Neugründung einer faschistischen Partei anbelangt, ist die Rechtslage also relativ klar. Nur: Der faschistische Gruß als solcher ist weder im Scelba- noch im Mancino-Gesetz ausdrücklich verboten.