Der Angeklagte Peter J. (58) hört der Verlesung der Anklage konzentriert zu. Als die Staatsanwältin ausländerfeindliche Sprüche zitiert, die vor der Tat gefallen sein sollen, schüttelt er heftig mit dem Kopf. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht der Ostholsteiner vor dem Schöffengericht Eutin. Er soll sein Auto als Waffe genutzt und einen „Mastprüfer“ der Telekom gezielt angefahren haben. Der Geschädigte hat einen Migrationshintergrund. (…) Im April 2023 ist Karim A. (39, Name geändert) in Ostholstein unterwegs. Der Materialprüfer kontrolliert im Auftrag der Telekom den Zustand und die Standfestigkeit von sogenannten „Telegrafenmasten“. Zwei dieser markanten Holzpfähle, die im ländlichen Bereich verbreitet sind, stehen an der Grundstücksgrenze eines Resthofs in einer Gemeinde am Bungsberg. Das Ehepaar Peter J. und Anja J. (55) macht Kaffeepause und sitzt auf der Terrasse. (…) Er habe mit einem Bohrwiderstandsmessgerät am Telegrafenmast gestanden, um den Zustand des Holzes zu prüfen, als Anja J. auf ihn zugekommen sei. „Die hysterische Frau hat mich sofort beleidigt“, sagt Karim A. Auch mit ausländerfeindlichen Sprüchen und rassistischen Worten. Wenig später seien Mann und Frau aufgetaucht, hätten ihn erneut verbal attackiert. „Wenn man so angeschrien wird, ignoriert man das. Ich mache meine Arbeit und gehe“, erklärt Karim A. Als er die Prüfung am zweiten Mast fast abgeschlossen hatte, sei Peter J. mit einem Gespann aufgetaucht. „Er kam aus der Ausfahrt direkt auf mich zu“, sagt Karim A. Zu diesem Zeitpunkt telefoniert er bereits per Headset wegen der Beleidigungen mit der Polizei und bittet um Hilfe. Das Gespräch wird allerdings nicht aufgezeichnet. Peter J. stellt keine Fragen, sondern fährt über den Grünstreifen. Karim A. zieht die Bohrnadel aus dem Holzmast und läuft los. Sein Auto steht mit „eingeschalteter Rundumwarnleuchte“ auf der anderen Straßenseite. „Dann hat er mich erwischt“, sagt Karim A. Die Schilderungen von Karim A. seien glaubhaft, „bezeugen unmittelbar Erlebtes“, erklärt Richterin Anja Farries später bei der Urteilsbegründung. (…) Die Einlassungen von Peter und Anja J. erschienen hingegen abgesprochen, betont Staatsanwältin Helena Haas da Silva: „Die Aussage der Frau wirkt wie auswendig gelernt.“ Beide würden wortgleiche Schlüsselbegriffe und Beschreibungen nutzen. Manche Formulierungen seien identisch mit dem Vernehmungsprotokoll. Angestachelt von seiner Frau habe Peter J. sein Auto mit Schädigungsvorsatz als „lebensgefährliches Werkzeug zweckentfremdet“, deutet Haas da Silva die Beweisaufnahme: „Die Motivation: der freche Ausländer auf unserem Grundstück.“ Sie fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung sowie zwei Monate Fahrverbot. Das Schöffengericht folgt dem Antrag und verschärft das Urteil um eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro.
via ln online: “Der freche Ausländer auf unserem Grundstück” Ostholstein: Angeklagter nutzt Auto als Waffe und überfährt Prüfer der Telekom