Bei einem Teil der in der Pandemie gekauften FFP2-Masken verweigerte das Gesundheitsministerium die Annahme. Nun entschied das Kölner Oberlandesgericht, dass der Bund zahlen muss. Im Streit mit einem Maskenlieferanten kassiert der Bund eine Niederlage vor Gericht. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23). Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte, in der das Bundesgesundheitsministerium hohe Preise versprochen hatte. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium später die Annahme. Das war aus Sicht des OLG Köln aber nicht rechtmäßig
via tagesspiegel: Streit um abgelehnte Corona-Masken: Bund zur Nachzahlung von rund 86 Millionen Euro verurteilt