Nach Vorbild des Rechtsterroristen #Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit #Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer – #terror

Der bekannte Rechtsextremist Dan E. wollte Amok laufen und sich anschließend als Märtyrer inszenieren. Die Berliner Polizei hat das verhindert. Nun sitzt E. in der Psychiatrie. Die Berliner Polizei hat Ende September einen bekannten Rechtsextremisten aus Bayern festgenommen, der einen Amoklauf angedroht haben soll, um möglichst viele Ausländer zu töten. Es handelt sich um Dan E., einen früheren Regionalkader der Partei „Die Rechte“, der vor zehn Jahren im Umfeld der Münchner Pegida-Bewegung aktiv war. Wie der Tagesspiegel jetzt aus Sicherheitskreisen erfuhr, soll Dan E. in seiner Therapieeinrichtung in Kreuzberg kurz vor seiner Festnahme damit gedroht haben, erst viele Ausländer zu töten, um dann durch einen sogenannten „Suicide by Cop“ zu sterben. Es soll also sein Ziel gewesen sein, nach dem Amoklauf von der Polizei erschossen zu werden, um im Kampf als Märtyrer zu sterben. (…) Die Berliner Polizei wurde nach der Amok-Drohung von Dan E. alarmiert. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) rückte an und nahm E. fest. Beim ihm soll auch ein verbotenes Messer gefunden worden sein. Der Rechtsextremist wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorgeführt. „Der Beschuldigte ist seit Ende September 2025 vorläufig in einem psychischen Krankenhaus untergebracht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Den Angaben zufolge wird gegen E. wegen des Verdachts auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Bedrohung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die Ermittlungen dauern dem Sprecher zufolge an. Die psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten stehe noch aus. Vor zehn Jahren war E. in der Pegida-Bewegung in Bayern aktiv und im Raum Nürnberg Funktionär der Partei „Die Rechte“. Er war auch in einer Gruppe namens „Antikapitalistisches Kollektiv“ aktiv und im Jahr 2016 als Redner beim örtlichen Ableger der Pegida-Bewegung in München aufgetreten. (…) 2015 hatte die Polizei eine Gruppe von Neonazis in Franken ausgehoben und dabei auch Waffen gefunden. Damals lautete der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Behörden legten der Gruppe zur Last, mit kiloweise Pyrotechnik aus Polen, darunter Kugelbomben, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Bamberg geplant zu haben.

via tagesspiegel: Nach Vorbild des Rechtsterroristen Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer

siehe auch: „Möglichst viele Ausländer töten“ – Rechtsextremer drohte mit Amoklauf Berlin. Ein Neonazi aus dem Umfeld der Deutschen Jugend Voran wurde wegen Androhung von Straftaten festgenommen. Er ist kein Unbekannter. Zum Haftantritt begleitet Dan E. seinen rechtsextremen Kollegen Julian M. Er steht hinter einem Transparent. Darauf zu lesen: „Standhaft bleiben“. Schwarze Brille, Glatze und Adidas-Jacke: E. lauscht den Worten seines Kameraden, nickt ihm anerkennend zu. Das war Anfang September. Weniger Wochen später ist der aus Bayern stammende Rechtsextremist selbst ins Visier der Berliner Sicherheitsbehörden geraten. Am 26. September wurde E. festgenommen, wegen möglicher Anschlagsabsichten – zuerst berichtete der „Tagesspiegel“. „Er soll in einer therapeutischen Einrichtung geäußert haben, dass er, bevor er sich das Leben nehme, noch möglichst viele Ausländer töten wolle“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Petzold, auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Dem „Tagesspiegel“ zufolge soll er zudem den rechtsextremen Terroristen Anders Breivik als Vorbild genannt haben. (…) Dan E. ist kein Unbekannter in der Neonazi-Szene. In Bayern war er Funktionär in der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, trat bei Veranstaltungen des Pegida-Ablegers Nügida auf und nahm auch an einer Kundgebung der AfD teil, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Laut Bayerischem Rundfunk sprach er bei einer Pegida-Veranstaltung 2016 in München von einem „Systemwechsel“ und drohte Journalisten mit „Vergeltung vom Volk“. Auch den Sicherheitsbehörden ist E. bekannt: 2015 wurde er im Zuge einer Polizei-Razzia festgenommen. Die Einsatzkräfte durchsuchten Wohnungen von Neonazis in Ober- und Mitelfranken und beschlagnahmten unter anderen eine scharfe Schusswaffe mit Munition sowie Stichwaffen. Die rechtsextreme Gruppe um Dan E. stand unter Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, wie es in einer damaligen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Oberfranken hieß. Ihnen wurde vorgeworfen, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit sogenannten Kugelbomben geplant zu haben. E. kam kurz nach seiner Festnahme wieder frei. Weiterhin war Dan E. laut Informationen der Zeit 2015 an einem Angriff auf eine feministische Demonstration beteiligt. Er soll Pfefferspray auf linke Demonstranten gesprüht haben.

Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

Wie könnte Gesichtserkennungssoftware für Polizeibehörden funktionieren? Eine Studie im Auftrag von Algorithmwatch untersucht die Möglichkeiten. Darf die deutsche Polizei Datenbanken mit Personenbildern aufbauen, um damit eine Live-Gesichtserkennung etwa bei Videokameraaufnahmen zu ermöglichen? Dieser politische Wunsch einer weitgehend automatisierten Suche nach Gefährdern, Straftätern und polizeilich Gesuchten ist nicht ganz neu. Immerhin enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Formulierung, nach der Sicherheitsbehörden “unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz” erlaubt werden soll. (…) Lewandowski untersucht verschiedene Ansätze, wie ein Echtzeitabgleich von Gesichtsaufnahmen mit dem öffentlich zugänglichen Internet oder mit gänzlich eigenen Datenbanken technisch organisiert sein kann. Der Wissenschaftler beschreibt unter anderem, wie die in der EU unzulässige, aber bekannte Bildersuchmaschine PimEyes vorgeht: Sie speichert nicht nur die Bilder und ihre Eigenschaften, sondern auch ein Template mit wesentlichen Merkmalen der abgebildeten Person. Das führt zu schnelleren und genaueren Sucheergebnissen. “Die Überlegenheit in der Suche liegt darin, dass die biometrischen Gesichtsmerkmale für die Suche verwendet werden und nicht nur Low-Level-Features wie Formen und Farbverteilungen oder Umgebungstexte”, heißt es in der Studie. Was aber nicht funktioniert, ist eine reine Livesuche: “Ohne eine Datenbank aufzubauen, kann kein ‘One to many’-Abgleich durchgeführt werden, sondern nur ein ‘One to One’-Vergleich.” Dieser direkte Vergleich zweier Bilddateien müsste dann wiederum massenhaft stattfinden, um die Notwendigkeit einer Datenbank zu umgehen – aus informationswissenschaftlicher Perspektive sei eine “Live-Suche” im Web daher “nur theoretisch möglich”, meint Lewandowski. Doch was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung, hier weitere Möglichkeiten zu schaffen? Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag in Berlin betonten Vertreter verschiedener Organisationen, die Bundesregierung müsse daraus Konsequenzen ziehen. Die Regierung könne diese technischen Tatsachen nicht ignorieren, meint Algorithmwatch-Geschäftsführer Matthias Spielkamp – und fordert, die Vorbereitungen im Bundeskabinett abzubrechen. “Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind.” Die KI-Verordnung der EU verbiete genau solche Datenbanken. Tatsächlich enthält die KI-Verordnung zahlreiche Vorschriften für “biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung”, verbietet diese jedoch für Strafverfolgungszwecke nicht grundsätzlich. Allerdings verbietet Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich “das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern”. Lewandowskis Gutachten dürfte die Debatte darum, ob die Verbotstatbestände und die Erlaubnisausnahmen technisch überhaupt sinnvoll miteinander vereinbar sind, erneut anfeuern. (…) Körperdaten von Menschen dürften keine freie Verfügungsmasse sein, betonte Matthias Marx vom Chaos Computer Club (CCC). Bereits existierende Anbieter wären aus gutem Grund in der EU illegal. “Egal, wer sie betreibt: Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig. Die Polizei darf auch nicht auf kriminelle private Gesichter-Suchmaschinen wie Pimeyes oder ClearviewAI ausweichen, schon gar nicht, um sie durch die Hintertür zu legitimieren”, warnt Marx vor der Versuchung, die sich aus dem Fall der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ergeben hätten. Die kommerziellen Dienste müssten von deutschen Datenschutzbehörden mit allen Mitteln des Rechts aktiv bekämpft werden. Julia Duchrow von Amnesty International warnt vor Missbrauchspotenzialen sowie der einschüchternden Wirkung von KI und biometrischen Abgleichmethoden, die zudem eine erhebliche Diskriminierungsgefahr darstellten. Sie warnt explizit davor, Software des US-Anbieters Palantir einzusetzen und fordert, das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

via heise: Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

FRANKFURT AM MAIN: Polizei findet vermisstes Mädchen mithilfe von KI-System

Die Polizei Frankfurt am Main hat mit einem KI-gestützten Videosystem eine vermisste Jugendliche ausfindig machen können. In Frankfurt am Main ist eine vermisste Jugendliche mithilfe künstlicher Intelligenz gefunden worden. Das teilte(öffnet im neuen Fenster) das dortige Polizeipräsidium am 17. Oktober 2025 mit. Demnach war die 16-Jährige am 8. Oktober aus einer psychiatrischen Einrichtung verschwunden, in der sie untergebracht war. Sie soll sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben. Noch am selben Tag leitete das Polizeipräsidium Frankfurt am Main umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Da die Ermittler vermuteten, dass sie sich im Bahnhofsviertel aufhielt, kam dabei auch ein KI-gestütztes Videosystem zum Einsatz, das Aufnahmen aus dem Bahnhofsgebiet automatisch auswertet. Nach einer Eilanordnung des Polizeipräsidiums, die durch eine Richterin bestätigt wurde, durfte ein Foto des Mädchens in die Datenbank eingespeist werden. Die Software verglich das Bild daraufhin mit tausenden Bildsequenzen aus dem Überwachungsnetz im Stadtgebiet. Bereits am Abend des 9. Oktober erkannte das System eine Übereinstimmung in der Taunusstraße. Ein Mitarbeiter der Videoüberwachung überprüfte den Hinweis manuell, bewertete die Übereinstimmung als hoch und informierte eine Streife in der Nähe.

via golem: FRANKFURT AM MAIN: Polizei findet vermisstes Mädchen mithilfe von KI-System

siehe auch: Frankfurt- Bahnhofsviertel: Künstliche Intelligenz lokalisiert 16-jährige Vermisste im Bahnhofsviertel – Mädchen durch Polizisten in Obhut genommen. Durch die in der Videoschutzanlage des Frankfurter Bahnhofsviertels eingesetzte intelligente Videoanalyse konnte am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ein vermisstes 16-jähriges Mädchen wieder aufgefunden und durch Polizisten in Obhut genommen werden. Die 16-Jährige wurde am 8. Oktober 2025 bei der Polizei als vermisst gemeldet, nachdem sie nicht in die psychiatrische Einrichtung in Hessen, in der sie untergebracht war, zurückkehrte. In den von ihr bewohnten Räumlichkeiten wurde ein Abschiedsbrief aufgefunden, sodass von einem akuten psychischen Ausnahmezustand auszugehen war. Darüber hinaus gab es Anhaltspunkte, dass sie sich im Frankfurter Bahnhofsviertel aufhalten könnte. Unter diesen Bedingungen waren alle rechtlichen Voraussetzungen für eine gezielte Suche nach der Minderjährigen durch biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung mittels künstlicher Intelligenz (KI) im Bahnhofsviertel erfüllt. Die Grundlage hierfür bildet die erst im Februar dieses Jahres in Kraft getretene Novellierung des hessischen Polizeigesetzes, welche den Einsatz von KI bei den Videoschutzanlagen ermöglicht, um unter anderem vermisste Personen aufzufinden. Zeitnah griffen die vorher festgelegten Verständigungsketten. Durch die Mitarbeiter des Projekts der Frankfurter Polizei wurde aufgrund Gefahr im Verzug eine Eilanordnung des Polizeipräsidenten erwirkt, die kurze Zeit später durch eine Richterin bestätigt wurde. Dadurch war es möglich, ein Foto des 16-jährigen Mädchens in die Systemdatenbank einzuspeisen, das daraufhin in der Videoschutzanlage im Bahnhofsviertel zur gezielten Suche mittels künstlicher Intelligenz genutzt werden konnte.

Kokainvorwurf – CSU-Bürgermeister vor Münchner Nachtklub mit Drogen erwischt

Die Polizei hat offenbar den CSU-Bürgermeister der bayerischen Gemeinde Neubiberg bei München gestoppt. Der Vorwurf: Der Politiker soll Kokain bei sich getragen haben. Eine Nominierungsveranstaltung seiner Partei wurde verschoben. Die CSU fährt eigentlich eine harte Drogenpolitik, Parteichef Markus Söder lehnt etwa die Legalisierung von Cannabis entschieden ab. Jetzt hat die Polizei offenbar bei einem CSU-Bürgermeister verbotene Betäubungsmittel entdeckt. Thomas Pardeller ist Bürgermeister von Neubiberg im Kreis München. Zuerst hatte die »Bild« -Zeitung berichtet, auch der CSU-Ortsverband des Politikers machte die Vorwürfe öffentlich. In einer Mitteilung heißt es, Pardeller werde der Besitz von 0,2 Gramm Kokain vorgeworfen. Die Polizei berichtet über eine Kontrolle am Münchner Hauptbahnhof am 11. Oktober gegen 4.25 Uhr, bei der es mutmaßlich um Pardellas Fall geht – auch wenn die Ermittler keinen Namen nennen. Die Beamten kontrollierten demnach mehrere Personen vor dem Nachtklub »Palais«. Bei einem 37-jährigen Deutschen mit Wohnsitz im Landkreis München hätten sie eine geringe Menge eines weißen Pulvers gefunden. Später habe sich herausgestellt, »dass es sich um ein unerlaubtes Betäubungsmittel handelte«, so die Polizei. Weil der Mann das Gefäß nicht habe hergeben wollen, hätten Polizisten den 37-Jährigen zu Boden gebracht, gefesselt und mit zu einer Dienststelle genommen. Er sei wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt und wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

via spiegel: Kokainvorwurf CSU-Bürgermeister vor Münchner Nachtklub mit Drogen erwischt

siehe auch: Koks-Verdacht gegen Kommunalpolitiker CSU-Bürgermeister vor Münchner Nachtclub mit Drogen festgenommen. (…) Die Polizei hat bei dem 37-Jährigen unweit des Münchner Nachtclubs „Palais“ ein verdächtiges Päckchen mit weißem Pulver sichergestellt. Die Analyse, ob es sich um Kokain handelt, steht noch aus. Die Polizei bestätigt den Fall, der CSU-Ortsverband spricht davon, dass Pardeller der Besitz von 0,2 Gramm Kokain vorgeworfen werde. Mittlerweile ermittelt das für Amtsvergehen zuständige Kriminalfachdezernat 11 in dem Fall. Pardellers für Samstag geplante Nominierung als Bürgermeisterkandidat ist vorerst abgesagt. Der 37-Jährige, von Beruf Jurist, gewann 2020 das Neubiberger Rathaus für die CSU. Seitdem leitet er selbstbewusst und auch weitgehend geräuschlos die Geschäfte in der Hightech-Kommune vor den Toren Münchens, in der die Universität der Bundeswehr ihren Sitz hat und mit Infineon eines der Schwergewichte der IT-Branche zu Hause ist.

Der Bundesheer-Oberst, ein Waffenrechtspamphlet und noch ein rechtsextremer Verein

Wie „Stoppt die Rech­ten“ ges­tern auf­ge­deckt hat, stand beim Vorch­dor­fer Poli­zei­ein­satz ein Gene­ral­stabs­of­fi­zier im Zen­trum. Sei­ne Stel­lung­nah­me zum Waf­fen­recht, sei­ne Akti­vi­tä­ten in rechts­extre­men Ver­ei­nen und alte Tex­te zeich­nen ein Bild, das die Ein­schät­zung, es sei bei der Grup­pe, die in Vorch­dorf Schieß­übun­gen abge­hal­ten hat, kein Extre­mis­mus fest­stell­bar sei, in Zwei­fel zieht. In Vorch­dorf stürm­ten am Wochen­en­de Spe­zi­al­ein­hei­ten einen Bau­ern­hof, 19 Per­so­nen wur­den vor­über­ge­hend fest­ge­nom­men, rund 50 halb­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fen sicher­ge­stellt. Unter den Anwe­sen­den: ein hoch­ran­gi­ger Salz­bur­ger Offi­zier des Bun­des­heers. Die Ermitt­lun­gen hät­ten kei­ne Hin­wei­se auf Extre­mis­mus erge­ben, hieß es zunächst – Stoppt die Rech­ten hat schon ges­tern die ers­ten Ver­bin­dun­gen offen­ge­legt, die das Bild einer harm­lo­sen, unpo­li­ti­schen Schieß­ge­sell­schaft konterkarieren. Der Offi­zier, Tho­mas R., ist kein Unbe­kann­ter. 2018 hielt er beim Inn­viert­ler Kame­rad­schafts­bund eine Rede, die selbst der Ver­an­stal­ter als „ras­sis­tisch“ cha­rak­te­ri­sier­te. Es folg­ten Straf­an­zei­ge (das Ver­fah­ren wur­de ein­ge­stellt) und dis­zi­pli­nä­re Kon­se­quen­zen in Form einer zeit­wei­sen Sus­pen­die­rung. In Vorch­dorf soll er nicht nur anwe­send gewe­sen sein, son­dern als Rädels­füh­rer der Grup­pe auf­ge­tre­ten sein. Die Poli­zei zeig­te ihn wegen Wider­stands gegen die Staats­ge­walt an. Der „Stan­dard“ (15.10.25) ist wei­ter fün­dig gewor­den: R. ver­fass­te jüngst eine umfang­rei­che Stel­lung­nah­me gegen die Ver­schär­fung des Waf­fen­rechts. Dar­in stellt er das „Natur­recht“ über das „gesatz­te Recht“, for­dert statt Ver­schär­fun­gen die Libe­ra­li­sie­rung und argu­men­tiert, erfül­le der Staat den Schutz­auf­trag nicht, sei es „das Recht des Ein­zel­nen, hier Abhil­fe zu schaf­fen“. Er zitiert dazu „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Wider­stand zur Pflicht!“, das er (fälsch­li­cher­wei­se) Bert Brecht zuschreibt. Die Lek­tü­re die­ser Stel­lung­nah­me zeigt Moti­ve, die man aus staats­de­le­gi­ti­mie­ren­den Milieus und US-ame­ri­ka­ni­schen „Second Amendment“-Narrativen kennt: das Pathos eines über­po­si­ti­ven „Natur­rechts“, die Behaup­tung eines gene­rel­len Poli­tik- und Poli­zei­ver­sa­gens, die For­de­rung, „jedem geset­zes­treu­en Bür­ger“ Waf­fen­be­sitz­kar­te und Waf­fen­pass aus­zu­stel­len und die Dro­hung, sonst wür­den sich Bür­ger „ille­ga­len Zugang“ zu Schuss­waf­fen ver­schaf­fen. (…) Wie wei­te­re Recher­chen von Stoppt die Rech­ten zei­gen, war Tho­mas R. von 10.2.2020 bis 9.2.2022 Obmann-Stell­ver­tre­ter des Ver­eins „Neu­er Klub“ mit Sitz in der Fuhr­manns­gas­se in Wien, im Haus der Öster­rei­chi­schen Lands­mann­schaft (ÖLM). Das DÖW stuft die ÖLM als rechts­extre­me Orga­ni­sa­ti­on ein und doku­men­tiert deren Akti­vi­tä­ten seit Jahr­zehn­ten. Mit R. zusam­men saß im „Neuer-Klub“-Vorstand auch Tho­mas G., der 2021, also in der Ver­eins­funk­ti­ons­pe­ri­ode von Tho­mas R., im Ver­fah­ren gegen die neo­na­zis­ti­sche „Euro­päi­sche Akti­on“ zu fünf Jah­ren teil­be­dingt ver­ur­teilt wur­de. Bri­sant dabei: nach § 3a Ver­bots­ge­setz, in dem es um die Wie­der­her­stel­lung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Struk­tu­ren geht. Mit R. eben­falls im Vor­stand: Ger­hard Stau­din­ger, in den 1990ern bis zur behörd­li­chen Auf­lö­sung beim neo­na­zis­ti­schen „Ver­ein Dich­ter­stein Offen­hau­sen“ präsent.

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siehe auch: Schießgesellschaft in Vorchdorf: Bundesheer-Oberst mit Verbindungen Die Ermitt­lun­gen zu jenen Per­so­nen, die letz­ten Sams­tag in Vorch­dorf mit einem Waf­fen­ar­se­nal ange­rückt waren, um Schieß­übun­gen ohne zu schie­ßen zu machen, hät­ten laut Ver­fas­sungs­schutz hin­sicht­lich Extre­mis­mus oder Staats­ver­wei­ge­rung kei­ne Ergeb­nis­se gebracht. (…) Über­haupt, der Ver­an­stal­ter: “ laut „Kro­nen Zei­tung“ (14.10.25) der „Brauch­tums- und Tra­di­ti­ons­ver­ein“, kurz „BTV. Seit wann hält ein sol­cher Ver­ein Schieß­übun­gen ab? Und: War­um benö­ti­gen Ange­hö­ri­ge des Bun­des­hee­res, die unter den Teil­neh­men­den waren, Schieß- oder Ziel­übun­gen in einem selt­sa­men „BTV“? Als der „Stan­dard“ (13.10.25) bei der Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DSN) nach­frag­te, ob es Ermitt­lun­gen in Rich­tung poli­ti­scher Extre­mis­mus oder Ter­ro­ris­mus gebe, hieß es aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um, bis­her nicht: „Aktu­ell wür­den Erhe­bun­gen durch den Staats­schutz auch nicht erwar­tet.“ Tags dar­auf war die Aus­kunft schon etwas anders: Am Diens­tag ließ die Poli­zei dann wis­sen, das ober­ös­ter­rei­chi­sche Lan­des­amt Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung sei bereits am Wochen­en­de vor Ort gewe­sen. Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich Extre­mis­mus oder Staats­ver­wei­ge­rung hät­ten aber „kei­ne Ergeb­nis­se“ gebracht. (derstandard.at, 14.10.25) Der „Kro­ne“ (14.10.25) gegen­über ist man da – zeit­gleich! – ganz ande­rer Mei­nung: „Der Staats­schutz ermit­telt in Ober­ös­ter­reich auf Hoch­tou­ren“ Was nun? Die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ hat­ten über die Betei­li­gung von Bun­des­heer­an­ge­hö­ri­gen bei der Schieß­sause in Vorch­dorf berich­tet. Bun­des­heer­an­ge­hö­ri­ge fah­ren auf einen pri­va­ten Bau­ern­hof, um in dubio­sem Rah­men Schieß­übun­gen zu machen, ohne Schüs­se abzugeben? Der blaue Heeres-Oberst, ein Eklat und die Vereine Die „Kro­nen Zei­tung“ titelt am 14. Okto­ber: „50 Waf­fen, 19 Fest­nah­men: Hee­res-Oberst im Visier“ Bei ihren Ermitt­lun­gen kon­zen­trie­ren sich die Beam­ten des Lan­des­am­tes für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung (LSE) jetzt aber auf einen Ange­hö­ri­gen des Bun­des­hee­res. Er wird als Rädels­füh­rer des Tref­fens ins Vorch­dorf ange­se­hen und soll sich beim Ein­satz auch mit der Poli­zei ange­legt haben. Wie die „Kro­ne“ erfuhr, soll der Oberst mit Dienst­ort Salz­burg her­um­ge­brüllt und nicht ein­ge­se­hen haben, war­um die Poli­zei auf­mar­schiert. (krone.at) Wer ist der reni­ten­te Bun­des­heer-Oberst? Ein Blick ins Ver­eins­re­gis­ter hilft wei­ter: Beim „Brauch­tums- und Tra­di­ti­ons­ver­ein“ fehlt ein klei­nes, aber wei­ter­füh­ren­des Detail, denn der heißt kor­rekt „Brauch­tums­pfle­ge und Tra­di­ti­ons­schüt­zen Ver­ein (BTV)“. Da sich die Ver­eins­prä­si­den­tin Michae­la S. offen­bar um die „Sicher­heit für alle rechts­treu­en Bür­ger“ sorgt, hat sie im Juli einen wei­te­ren Ver­ein gegrün­det, den „Ziel.Sicher e.V. — Waf­fen­hand­ha­bung & Schieß­fer­tig­keit in Perfektion“. Ihr Vizepräsident ist, wie der Vereinsregisterauszug zeigt, der Bundesheer-Oberst Thomas R; WAFFENÜBUNGEN Oberst geschäftlich mit Rechtsextremist verbunden. Die polizeilichen Ermittlungen zur Causa Vorchdorf in Oberösterreich sind wohl noch länger nicht abgeschlossen. Der verdächtige Offizier und Rädelsführer verfügt offenbar über sehr bedenkliche Verbindungen – die „Krone“ kennt die Details. (…) Beim Bundesheer kann ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen jenen Generalstabsoberst, der im Zuge der Festnahmen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt worden ist, erst eingeleitet werden, wenn der Abschlussbericht vorliegt. Der 53-jährige Offizier gilt generell als dubiose Figur mit Hang zum Rechtsextremismus. (…) Der Offizier steht dem Verein „Institut für freie Forschung und Förderung der Menschenrechte“ als Vizepräsident vor. Dessen Präsident ist Ex-Nationalrat Karlheinz K. (62), der unter anderem wegen hetzerischer Äußerungen über Homosexualität („Kultur des Todes“) schon 2008 aus der FPÖ ausgeschlossen wurde. 2010 war K. Organisator eines Treffens mit dem Holocaustleugner Bernhard Schaub am Christofberg in Kärnten. Der Oberst und K. sind auch beruflich als Gesellschafter einer Firma verbunden.

sieeh dazu auch: 19 Personen und rund 50 Waffen: Polizei platzte in “Übungen” auf Bauernhof in Oberösterreich. Die Personen sollen mit Sturmgewehren hantiert haben. Die Polizei nahm alle 19 vorübergehend fest, die halbautomatischen Waffen waren aber rechtmäßig registriert. Zu einem Großeinsatz der Polizei ist es am frühen Samstagabend in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) gekommen. Über Notruf hatte ein Zeuge Alarm geschlagen, weil bei einem Bauernhof mehrere Menschen mit Sturmgewehren hantieren sollen. Die Polizei nahm vorübergehend alle 19 anwesenden Personen fest und fand rund 50 halbautomatische Waffen. Bei der Überprüfung stellte sich aber heraus, dass alle rechtmäßig registriert waren. Die Personen gaben an, sie hätten Übungen durchführen wollen.

Kinder zu Gewalt gezwungen – Mutmaßlicher Sexualstraftäter »White Tiger« wegen Mordes angeklagt – #764

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Cyberkriminellen erhoben. Der als »White Tiger« bekannte 21-Jährige soll mehr als 200 Straftaten begangen haben. Ein Opfer beging Suizid. Gegen den als »White Tiger« im Internet auftretenden mutmaßlichen Cyberkriminellen ist Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg legt dem heute 21-Jährigen unter anderem Mord und versuchten Mord zur Last. Das teilte die Behörde in der Hansestadt mit. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, soll der Mann 204 Straftaten begangen haben, jeweils verübt in mittelbarer Täterschaft. Vorgeworfen wird ihm unter anderem der Mord an einem US-amerikanischen Jungen sowie versuchter Mord in fünf Fällen. Festnahme im Juni »White Tiger« war Mitte Juni in der Wohnung seiner Eltern in Hamburg festgenommen worden. Er soll Kopf einer Gruppe von Cyberkriminellen sein, die aus sexueller Motivation heraus mehr als 30 Kinder im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben. Die Kinder stammen den Angaben der Ermittlungsbehörden zufolge aus Deutschland, England, Kanada, den USA, zwei aus Hamburg und eines aus Niedersachsen. Ein 13-jähriger US-Amerikaner wurde demnach in den Suizid getrieben. Eine 14-jährige Kanadierin habe versucht, sich umzubringen.

via spiegel: Kinder zu Gewalt gezwungen Mutmaßlicher Sexualstraftäter »White Tiger« wegen Mordes angeklagt

siehe auch: Man dubbed “White Tiger” charged with murder over U.S. teen’s livestreamed suicide. A man accused of luring children worldwide into a sadistic online abuse network was charged by German prosecutors Wednesday with hundreds of crimes — including murder, for a 13-year-old American’s livestreamed suicide. Using the pseudonym “White Tiger,” the 21-year-old Hamburg man, a German-Iranian national, allegedly victimized more than 30 children with online sexual abuse, manipulation and exploitation as a part of a virtual network of abusers known as “764.” In April, the network’s leaders were arrested and charged for allegedly operating “one of the most heinous online child exploitation enterprises” officials have ever seen, according to the U.S. Justice Department. “White Tiger” allegedly coerced a 13-year-old American boy into dying by suicide in 2022, which was broadcast via livestream.   Authorities said the crimes occurred between January 2021, when the suspect was 16 years old, and September 2023, when he was 19. Prosecutors in Hamburg announced 204 criminal charges against him, including allegations of committing one murder and five attempted murders as an “indirect perpetrator.” “White Tiger” would find vulnerable children and adolescents in online chats or games, develop a bond to groom them for abuse, then exploit them into producing pornographic content and harming themselves on video, authorities said.

Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin – #polizeiproblem

Das LG Eisen­stadt ver­ur­teilt eine 44-jäh­ri­ge Poli­zis­tin: 25 NS-Bil­der, 132-mal in meh­re­ren Chat­grup­pen ver­schickt. Ein Poli­zei­kol­le­ge kommt mit einer Dis­zi­pli­nar­stra­fe davon, ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter chat­tet mit. Trotz Geset­zes­no­vel­le nur 2.000 € Geld­stra­fe und kein sofor­ti­ger Amtsverlust. Am Ende des Pro­zes­ses am 1. Okto­ber stand eine auf­fal­lend mil­de Geld­stra­fe. Aber was am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­han­delt wur­de, betraf nicht einen ein­ma­li­gen „Aus­rut­scher“, son­dern das Ver­sen­den von Nazi-Memes und Nazi-Bil­dern über einen lang­jäh­ri­gen Tat­zeit­raum (2019 bis 2024). Ermit­telt wur­de, dass die 44-jäh­ri­ge Ange­klag­te, Poli­zis­tin mit Dienst­stel­le in Wien und Wohn­sitz im Bur­gen­land, 25 Bil­der (mit Haken­kreuz, Hit­ler­gruß und Hit­ler­bil­dern) ins­ge­samt 132-mal ver­schickt hatte. Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt Von einem Poli­zei­kol­le­gen, gegen den die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen geräusch­los ein­ge­stellt wur­den (er erhielt bloß eine Dis­zi­pli­nar­stra­fe), habe sie an die 200 Bil­der erhal­ten und eini­ge davon wei­ter­ge­lei­tet, ohne dar­über nach­zu­den­ken, beton­te die Ange­klag­te. In der Haupt­ver­hand­lung wur­de dazu nur ver­laut­bart, dass vie­le davon den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­den wür­den, aber nicht Gegen­stand der Ver­hand­lung sei­en. Stellt sich die Fra­ge: War­um denn nicht? Auf dem Han­dy der Ange­klag­ten wur­den neben den Bil­dern auch ein­schlä­gi­ge Text­nach­rich­ten gefun­den. Da hät­te man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass alle die­se Bil­der, Memes und Tex­te auch so vor­ge­tra­gen wür­den, dass sie alle im Gerichts­saal wahr­neh­men hät­ten kön­nen. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Kon­ver­sa­ti­on, die die Ange­klag­te mit einem wei­te­ren Mit­glied der Whats­App-Grup­pe führ­te, wur­de ver­le­sen, ohne das zuge­hö­ri­ge Bild zu zeigen. Auch ein Justizwachebeamter Die Poli­zis­tin, die das Bild wei­ter­ge­schickt hat, fügt hin­zu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adres­sat ant­wor­tet: „Ich hab hier nur Män­ner – du kommst nach Schwarz­au.“ Gemeint ist die Jus­tiz­an­stalt Schwarz­au (Frau­en­an­stalt), der Adres­sat ist Justizwachebeamter. Die­se Kon­ver­sa­ti­on ist im Hin­blick auf die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Poli­zis­tin in mehr­fa­cher Hin­sicht wich­tig. Aus der Nach­richt geht her­vor: Die Poli­zis­tin war sich des­sen bewusst, straf­recht­lich rele­van­ten Inhalt wei­ter­ge­lei­tet zu haben und dass auch ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter betei­ligt war.

via stopptdierechten: Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin