AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt #nius

Das Landgericht Düsseldorf beschäftigt sich aktuell mit AfD-Vorwürfen gegen eine Bilker Buchhandlung. Die BiBaBuze hat sich allerdings schon erfolgreich gewehrt: Für einen AfD-Bundestagsabgeordneten und für das rechte Nachrichtenportal NiUS gibt es juristische Konsequenzen. Rechtlicher Sieg gegen Falschmeldungen NiUS hatte berichtet, dass in der Buchhandlung am Bilker Bahnhof eine bestimmte Veranstaltung stattgefunden habe: nämlich ein Solidaritätsabend, zu dem auch ein früheres RAF-Mitglied eingeladen worden sei. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Götz Frömming, hat das behauptet. Das darf er jetzt nicht mehr – genau wie NiUS hat er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Schutz vor politischer Diffamierung Die Veranstaltung, um die es geht, fand tatsächlich im Linken Zentrum auf der Corneliusstraße statt. Auch dass die BiBaBuze an der Organisation beteiligt war, darf nicht mehr behauptet werden.

via antenne düsseldorf: AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt

siehe auch: Buchhandlungspreis Düsseldorf: Buchladen Bibabuze im Visier von NiUS und AFD-Bundestagsabgeordneten Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze soll eine Veranstaltung mit RAF-Bezug organisiert haben. Gegen die Behauptungen klagt der Laden nun. Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze ist seit Jahrzehnten für ihr alternatives Büchersortiment bekannt. Noch 2025 wurde das Bilker Buchgeschäft von Hans Schmitz und Antje Westermann mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet. Nun haben das rechte Onlineportal „NiUS“ sowie der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Götz Frömming, dem Buchladen Vorwürfe der RAF-Solidarität gemacht – weite Teile der Behauptungen mussten NiUS und Frömming außergerichtlich bereits per Unterlassungserklärung zurückziehen. (…) Nach einer anwaltlichen Abmahnung habe „NiUS“ für zwei von drei Behauptungen eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt Bibabuze-Anwalt Prigge. In Bezug auf die Aussage, wonach das Bibabuze die Veranstaltung „organisiert“ habe, hat die Pressekammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 26. März 2026 eine einstweilige Verfügung erlassen und NiUS die Kosten auferlegt. Der AfD-Abgeordnete Frömming habe ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, erklärt Prigge. Er dürfe nicht mehr behaupten, die Veranstaltung habe im Buchladen stattgefunden. Zudem werden NiUS und Frömming die außergerichtlichen Anwaltskosten des Bibabuze übernehmen müssen.

Bundesverwaltungsgericht: Nürnberg bleibt in Allianz gegen Rechtsextremismus

Die Stadt Nürnberg hat im Streit mit der AfD um die Mitgliedschaft in der «Allianz gegen Rechtsextremismus» einen juristischen Erfolg erzielt. Die Stadt darf vorerst in der Allianz bleiben, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie in der Mitgliedschaft einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sah. Der Verein hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage der AfD abgelehnt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte dagegen, die Stadt habe aus der Allianz auszutreten. Gericht: Aussagen der Allianz sind nicht die der Stadt Die von der Stadt eingelegte Revision hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg und das Verfahren wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort geht der juristische Streit um die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus dann in die nächste Runde. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab sagte am Abend zur Begründung, ein Austritt der Stadt wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ihr kritische Äußerungen der Allianz als ihre eigenen zuzurechnen seien. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Der Allianz gehören eigenen Angaben zufolge 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. Die Stadt Nürnberg, mit ihrer Vergangenheit unter anderem als Austragungsort der Reichsparteitage von Adolf Hitlers NSDAP, versucht seit Jahren, Akzente etwa gegen Rassismus und Fremdenhass zu setzen. Unter anderem ist Nürnberg auch Mitglied im Unesco Netzwerk von Städten, die sich gegen Rassismus aussprechen.

via zeot: Bundesverwaltungsgericht: Gericht: Nürnberg bleibt in Allianz gegen Rechtsextremismus

Anti-asiatischer Rassismus – Erstmals liegen Zahlen vor

Die Meldestelle für anti-asiatischen Rassismus hat erstmals Zahlen veröffentlicht. Besonders Frauen sind demnach von Diskriminierung betroffen. Die Meldestelle für anti-asiatischen Rassismus (AAR) hat erstmals Zahlen veröffentlicht. Als Teil eines bundesweiten Innovationsprojekts erfasst die Meldestelle seit 2025 Diskriminierungserfahrungen asiatisch gelesener Personen. Im vergangenen Jahr wurden 141 Fälle dokumentiert, dabei handelt es sich laut Projektleiterin Jieun Park aber nur um einen Bruchteil aller Ereignisse. „Anti-asiatischer Rassismus findet täglich statt, aber er bleibt in den meisten Fällen unsichtbar“, sagte Park. Eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) bestätigt, dass 74 Prozent der Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, ihre Erfahrungen nicht melden. „Diskriminierung wird häufig individualisiert und nicht ernst genommen“, so Park. Die Meldestelle erfasse unter anderem körperliche Gewalt, Sachbeschädigung, institutionelle Benachteiligung und Beleidigungen, sagt Ly Le, die das Projekt koordiniert. Auch Mikroaggressionen, damit sind subtile und alltägliche abwertende Aussagen und Handlungen gemeint, dürften nicht unterschätzt werden. „Sie verfestigen Vorurteile und Stereotypen“, sagt sie. „Rassismus und Diskriminierung beginnen nicht erst bei offenen Anfeindungen.“ Außerdem seien 88 Prozent der vorliegenden Fälle nicht bei der Polizei gemeldet worden, betonte Le. „Diese Zahlen verdeutlichen eine erhebliche Lücke zwischen tatsächlicher Betroffenheit und der institutionellen Erfassung“, sagt sie. Über die Hälfte aller Vorfälle wurde in Berlin dokumentiert. Das läge daran, dass die Meldestelle in Berlin bekannter sei und lokale Communities besser erreichen könne, erklärte Le.

via tag: Anti-asiatischer Rassismus Erstmals liegen Zahlen vor

„Tabubruch begangen“: Europaparlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren außerhalb der EU – #RosenAufDenWegGestreut

Mit Stimmen von CDU, CSU und AfD bringt das EU-Parlament eine Verschärfung des Asylrechts auf den Weg. Kritiker sehen darin einen Tabubruch und warnen vor Risiken für Kinder auf der Flucht. Die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der CDU und CSU gehören, hat mit Unterstützung rechter Parteien wie der AfD ein Gesetzesprojekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Bei einer Abstimmung wurde ein Text angenommen, der unter anderem die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der EU ermöglichen soll. Er ist die Voraussetzung für Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die ebenfalls die Idee von Rückkehrzentren voranbringen wollen. Für den Text stimmten 389 Abgeordnete, 206 votierten dagegen. 32 enthielten sich. (…) Brisant ist das Votum vor allem, weil der Text nicht nur mit Unterstützung der Rechten angenommen, sondern auch mit ihnen abgestimmt wurde. Dies hatten jüngst Recherchen der Deutschen Presse-Agentur gezeigt, die unter anderem Absprachen in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten offenlegten. Die EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber hatte eigentlich immer den Eindruck vermittelt, dass sie eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD ausschließt. (…) Die innenpolitische Sprecherin der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament, Birgit Sippel, kritisierte den Entwurf, weil dieser abgelehnte Asylbewerber „de facto mit verurteilten Straftätern“ gleichsetze. Die EVP habe zudem mit der Zusammenarbeit mit der AfD einen „Tabubruch begangen“, prangerte Sippel an. Der Entwurf enthält laut dem Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt an 38 Stellen Formulierungen, mit denen auf die ESN-Fraktion, der auch die AfD angehört, zugegangen worden sei. Teilweise seien deren Forderungen direkt übernommen worden. Es sei falsch, der AfD inhaltlich hinterherzulaufen, um sie zu bekämpfen. „Man kann nur davor warnen, die EU-Rückführungspolitik von einer Partei abhängig zu machen, die aufgrund ihrer Remigrationsfantasien von vielen als rechtsextrem eingestuft wird“, sagte Marquardt.

via tagesspiegel: „Tabubruch begangen“: Europaparlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren außerhalb der EU

RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS – #polizeiproblem

Zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg sind vollkommen zu Recht noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule geflogen. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg können von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26). Die Beschlüsse sind damit rechtskräftig und können folglich von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Die beiden Polizeischüler hatten sich über ihre Anwälte zunächst erfolgreich gegen die sofortige Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen weiter im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe nach Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen. Konkret sollen die beiden nach B.Z.-Informationen davon gesprochen haben, einen dunkelhäutigen Straftäter “erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen” zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als “kranke Menschen” bezeichnet haben.

via tag24: RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS

Vorfall bei Reichsbürger-Treffen in #Wemding beschäftigt Gericht

Ein Mann, der im Herbst 2023 an einem Treffen der Reichsbürger-Szene in Wemding teilnimmt, geht einen Fotografen an. Dies führt zu einem Prozess. In einem Hotel bei Wemding trafen sich im Herbst 2023 mutmaßliche Reichsbürger zu einem „Zukunftskongress Deutschland“. Vor Ort war ein großes Aufgebot der Polizei. Ebenso waren Pressevertreter anwesend, darunter ein Journalist aus München, der auf dem Gelände fotografierte. Unter anderem lichtete dieser Fahrzeuge ab, die dort abgestellt waren. Offenbar unvermittelt ging ein Teilnehmer des Treffens auf diesen zu und forderte ihn auf, das Gelände zu verlassen. Er berief sich dabei auf sein Hausrecht, das er als Referent des Kongresses neben dem Hotelbetreiber für sich beanspruchte. Wenig später kam es zwischen den beiden zu einer Auseinandersetzung, bei der sich der Fotojournalist leicht verletzte. Diesen Vorfall schilderte er anschließend Polizeibeamten, die ganz in der Nähe postiert waren. Die beiden Männer trafen sich jetzt gut zwei Jahre nach dem Vorfall vor dem Amtsgericht Nördlingen wieder. Der 59-Jährige aus München als Angeklagter, der Fotograf als Geschädigter und Zeuge. Was war zwischenzeitlich geschehen? Dem Beschuldigten war im Herbst des vergangenen Jahres wegen der Auseinandersetzung in Wemding ein Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zugegangen, gegen den er Einspruch einlegte und sich folglich auf der Anklagebank wiederfand.

via augsburger allgemeine: Vorfall bei Reichsbürger-Treffen in Wemding beschäftigt Gericht

BUCHHANDLUNG GEGEN WEIMER: Die zwei Körper des Ministers

Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ beantragt eine Unterlassungserklärung gegen Wolfram Weimer. Der hat ein eigentümliches Verständnis davon, was er bereits unterlassen hat. Der vom Deutschen Buchhandlungspreis durch staatsministerielles Eingreifen ausgeschlossene Berliner Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ hat heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin auf eine Unterlassungserklärung gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestellt. Darin soll festgeschrieben werden, dass Weimer die insgesamt drei ausgeschlossenen Buchhandlungen nicht weiter als „politische Extremisten“ bezeichnen dürfe. Bei Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig werden. Ob das Gericht diesem Antrag stattgeben wird, ist derzeit noch offen. In einem Interview mit der „Zeit“ hatte Weimer gesagt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln.“ Also, argumentiert die Anwaltskanzlei der „Schwankenden Weltkugel“, behaupte Weimer, dass ihre Mandantin und die beiden anderen ausgeschlossenen Buchhandlungen „politische Extremisten“ wären. Da das Interview breit rezipiert worden und weiterhin online abrufbar sei, entstehe den Buchhandlungen Schaden durch diese wahrheitswidrige Aussage, deren Grundlagen – die „Informationen des Verfassungsschutzes“ – zudem unbekannt seien. Der Kulturstaatssekretär ließ sich am Montag in einem Schreiben seines Anwalts an die antragstellende Seite seltsam verteidigen (das Schreiben liegt der F.A.Z. vor). Demnach enthalte der inkriminierte Satz aus dem Interview „keinerlei Bezug“ zur Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel, denn Weimers Amtsstelle, das BKM, habe nie die Namen der drei Buchhandlungen genannt. Angesichts der Tatsache, dass durch Mitteilungen der von Weimer düpierten Jury wie auch den anfänglichen Indiskretionen aus dem BKM selbst längst bekannt ist, um welche konkreten Buchhandlungen es sich handelt, ist die Einlassung zumindest sophistisch. Noch skurriler indes ist die Behauptung, Weimer habe sich in dem Gespräch mit der „Zeit“ nicht vorrangig in seiner Funktion als Kulturstaatsminister geäußert

via faz: BUCHHANDLUNG GEGEN WEIMER: Die zwei Körper des Ministers