Strafprozess gegen AfD-Politiker Daniel Halemba – darum geht es – #LockHimUp

Ab Mittwoch muss sich der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Politiker unter anderem Volksverhetzung und Geldwäsche vor. Halemba bezeichnet das Verfahren als “politisch motiviert”. “An den Bosporus zurück, sonst brechen wir euch das Genick.” Diese Zeilen stammen aus einem Lied der Neonazi-Band “Landser”, um das es ab Mittwoch am Amtsgericht Würzburg gehen wird. Der Titel soll bei einer Feier im Anwesen der Burschenschaft “Teutonia Prag” gelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Überzeugung: Der AfD-Politiker Daniel Halemba feierte damals seinen 21. Geburtstag. Sie wirft ihm Volksverhetzung vor. Vier Anklagepunkte gegen Halemba Wegen dieses und weiterer Vorwürfe muss sich der bayerische Landtagsabgeordnete nun am Amtsgericht verantworten. Mehr als zwei Jahre nachdem Polizisten zu einer Razzia im Verbindungshaus der “Teutonia Prag” anrückten. Halemba wohnte damals dort. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es im Prozess um folgende Vorwürfe: Volksverhetzung: Das genannte Lied stachele zum Hass gegen die türkischstämmige Bevölkerung an. Nötigung: Halemba soll während der Ermittlungen auf einen früheren Mitbeschuldigten eingewirkt haben. Versuchte Nötigung und Sachbeschädigung: Halemba soll versucht haben, auf einen Rechtsanwalt einzuwirken. Die Eingangstür der Anwaltskanzlei sei dabei leicht beschädigt worden. Geldwäsche: Halemba soll Gelder von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben. Es habe sich um Gelder aus Betrugstaten anderer Personen gehandelt – insgesamt ein mittlerer vierstelliger Betrag. (…) Zweifel an Teilen der Anklage äußerte auch das Landgericht. Dieses hatte die Anklage zwischenzeitlich geprüft, war sich aber nach Aktenlage nicht sicher, ob etwa die “Volksverhetzung” nachweisbar sei. So geht es aus einem Beschluss hervor, der dem BR vorliegt. Es sei zum Beispiel nicht klar, ob Halemba das “Landser”-Lied selbst abgespielt habe. Freund Halembas ebenfalls angeklagt Neben Daniel Halemba muss sich in dem Strafprozess ein weiterer Angeklagter verantworten. Es handelt sich um einen Vertrauten Halembas. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an den Nötigungsdelikten beteiligt gewesen zu sein. Auch für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Dem BR wurde der Mitangeklagte wiederholt als wichtige Figur im Umfeld Halembas geschildert. Halemba bezeichnet ihn als Freund. Auch der Mitangeklagte trat in der Vergangenheit für die AfD öffentlich auf. Er war Mitglied der Burschenschaft “Teutonia Prag”, deren aktive Studenten seit Ende 2023 vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Nach BR-Recherchen befand er sich außerdem zeitweise auf einer internen Telefonliste der Landtags-AfD. (…) Insgesamt sechs Rechtsanwälte werden beide Angeklagten in dem Prozess vertreten. Unter den Verteidigern des Mitangeklagten befindet sich ein früherer Neonazi-Kader, der für die Kleinpartei “Der III. Weg” bei Demonstrationen als Redner auftrat. Außerdem wird der Mitangeklagte vom Würzburger Rechtsanwalt Thomas Bayer verteidigt. Auch Bayer ist Mitglied der AfD, wie Halemba will er in Würzburg Stadtrat werden. Besonders daran: Die Staatsanwaltschaft führt Bayer zugleich als Geschädigten in dem Prozess. Die versuchte Nötigung durch Halemba und den Mitangeklagten soll sich demnach gegen Bayer gerichtet haben. Möglicherweise muss der Rechtsanwalt also gegen seinen eigenen Mandanten als Zeuge aussagen.

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Was in den geheimen Waldheim-Akten steht

Der STANDARD konnte nun doch den Personalakt des einstigen Bundespräsidenten einsehen. Er zeigt frappierendes Desinteresse an Waldheims NS-Zeit. Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat indirekt doch für Zugriff auf den Außenamtspersonalakt von Kurt Waldheim gesorgt. Zunächst hatte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) nach einem IFG-Antrag die Einsicht in den Akt dadurch verhindert, dass es ihn Mitte November an das Staatsarchiv übergab und über eine Schutzfrist bis 2033 informierte. Nach einem STANDARD-Bericht erteilte das Ministerium kurz vor Weihnachten jedoch eine Sonderbewilligung für “wissenschaftliche Forschungen”. Laut Bundesarchivgesetz kann die Schutzfrist von Personalakten verkürzt werden – Einsicht kann anders als beim Informationsfreiheitsgesetz aber nicht eingeklagt werden. “Gruber will ihn retten” Für Außenstehende war der wegen Fragen zur NS-Vergangenheit des späteren Bundespräsidenten meistdiskutierte Personalakt der 2. Republik zuvor jahrzehntelang unter Verschluss gehalten worden. Auf etwa 2.000 Seiten dokumentiert er die kometenhafte Karriere eines herausragenden Diplomaten der Zweiten Republik und zeigt jahrzehntelanges Desinteresse an Waldheims Vergangenheit im Außenamt. Der Personalakt des früheren Bundespräsidenten im Staatsarchiv. Waldheim war bis 1992 Präsident, er starb 2007 Waldheim Akt, Staatsarchiv Zu Mitgliedschaften bei NSDAP-Gliederungen enthält der Akt vor allem bekannte Dokumente, darunter einen Brief des Justizministeriums vom 7. Jänner 1946, in dem wenige Tage nach seinem Wechsel aus Justiz ins Außenamt über Waldheims Mitgliedschaft in SA-Reiterstandarte und NS-Studentenbund berichtet wurde. Auf dem Justizschreiben findet sich eine handschriftliche Anmerkung von Außenamtsgeneralsekretär Heinrich Wildner vom 1. Februar, wonach der Sachverhalt Außenminister Karl Gruber (ÖVP) vorgetragen worden sei und dieser sich vorgenommen habe, mit Bundeskanzler Leopold Figl darüber zu sprechen. “Gruber will ihn (Waldheim, Anm.) retten”, notierte Wildner am selben Tag laut seinem 2013 veröffentlichten Tagebuch. Waldheims Personalakt selbst enthält keine Hinweise, was Gruber tatsächlich unternahm. “Rein sportlich” Vorhanden ist hingegen Waldheims bekannte Rechtfertigung, der am 25. Jänner 1946 darauf verwiesen hatte, bei den Nationalsozialisten schlecht beleumundet gewesen zu sein. Beim “NS-Reiterkorps” habe er bloß an “rein sportlichen” Reitübungen teilgenommen, beim NS-Studentenbund nur an vereinzelten Veranstaltungen “aus existenzbedingten Gründen”. Obwohl Waldheim wie sein Vater Walter 1940 in einer Charakteristik als “Anhänger des Schuschnigg-Regimes” bezeichnet wurde, zweifelte der NS-Staat nicht an seiner Loyalität. Anderenfalls hätte der Jurist nach einer Prüfung, bei der er mündlich auch zu “Rassengesetzen” gefragt wurde, 1940 am Oberlandesgericht Wien nicht zum Gerichtsreferendar ernannt und 1944 befördert werden dürfen. Dies macht der 1940 und 1946 geführte Justizpersonalakt Waldheims deutlich, der später Teil seines Personalakts im Außenamt wurde. Wenn es Kurts Karriere dienlich war, unterschrieben sowohl Vater als auch Sohn Eingaben mit “Heil Hitler!”. Kaum Details zu Wehrmachtszeit Details zum Einsatz des späteren Bundespräsidenten in der Wehrmacht fehlen im Akt indes weitgehend. Dabei hatte Waldheim selbst Ende 1945 bei seinem Wechsel ins Außenministerium ein “Erhebungsblatt” in doppelter Ausführung ausgefüllt. Zu Punkt 17, “vollstreckte aktive Militärdienstleistung während des Krieges” hatte er “1939-Kriegsende: Kavallerieregt. 11, Aufklärungsabt. 45, AOK 12” angegeben und in Bezug auf Einzelheiten auf eine “Anlage 1” verwiesen. Letztere ist jedoch verschwunden. Ausgezeichnet dokumentiert ist seine Nachkriegskarriere.

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Canadian neo-Nazi (Matthew Althorpe) was ‘man behind the curtain’ of global terror attacks, Crown says, calling for 20-year sentence – #atomwaffendivision #awd #terror

Niagara man Matthew Althorpe “unleashed something that cannot be stopped,” a prosecutor told the judge By Jacques Gallant Courts and Justice Reporter Toronto Star While a Niagara region man may now be remorseful for producing recruitment videos for a neo-Nazi terrorist group and writing racist manifestos that inspired attacks around the world, the deadly consequences of his actions will live on for years, a Toronto judge was told Tuesday. Matthew Althorpe “remains a danger to the public,” federal prosecutor Amber Pashuk told Superior Court Justice Jane Kelly during a sentencing hearing, asking that the 30-year-old man be sent to prison for 20 years. The defence, which will present its sentencing arguments in January, is asking for a sentence of 12 to 14 years. Althorpe pleaded guilty in October to facilitating terrorist activity, instructing a person to carry out terrorist activity, and willfully promoting hatred against identifiable groups, as he admitted to making videos for the since-disbanded Atomwaffen Division, an international neo-Nazi group listed as a terrorist entity by several countries, including Canada in 2021. He also wrote racist and violent manifestos that still exist online today, and have been cited by people who committed acts of terrorism, including an attacker who killed two people in a shooting outside a Slovakian gay bar in 2022, and a teenager who stabbed five people near a mosque in Turkey in 2024. “Althorpe is the man behind the curtain,” Pashuk said. These were not just some “ill-conceived and regretted social media posts,” the Crown said. Rather, Althorpe’s writings represent a “continuous, deep-rooted and decade-long commitment of advancing an extraordinarily violent” white supremacist ideology. Had he not pleaded guilty, Pashuk said the Crown would have asked for a life sentence.

via reddit: Canadian neo-Nazi (Matthew Althorpe) was ‘man behind the curtain’ of global terror attacks, Crown says, calling for 20-year sentence

Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: AfD nimmt Klagen gegen das Land Brandenburg zurück

Mitte Januar sollte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt werden. Dazu kommt es nun nicht. An ihrer Klage gegen die Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hält die Partei aber fest. Die Brandenburger AfD hat überraschend zwei ihrer Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgenommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitagabend mit. Am 14. und 15. Januar waren Termine für die mündliche Verhandlung in der Streitsache angesetzt – die sind jetzt obsolet. Die Klageverfahren wurden eingestellt. Laut Gericht verfolgt die Partei zwei Klagen gegen das dem Verfassungsschutz vorstehende Innenministerium nicht mehr weiter. Mit der ersten Klage wollte die AfD gegen die Erwähnung der Partei in den Brandenburger Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 sowie der dazugehörenden Pressemitteilung vorgehen. Die zweite Klage richtete sich gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall und die dazugehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020. Weiter anhängig ist laut Gericht aber die Klage der Brandenburger AfD gegen die später erfolgte Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.

via tagesspiegel: Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: AfD nimmt Klagen gegen das Land Brandenburg zurück

Ahndung bei Volksverhetzung – Eine Strafe für die Demokratie

Volksverhetzung soll zum Entzug des passiven Wahlrechts führen. So sieht es ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen von Justizministerin Hubig vor. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein Paket mit Strafrechts-Verschärfungen vorgelegt. Die meisten haben mit dem Schutz von Po­li­zis­t:in­nen und Einsatzkräften zu tun und stehen wegen der an Silvester zu erwartenden Böllerattacken natürlich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Fast versteckt findet sich in diesem Paket aber auch eine Änderung, die nach Silvester vermutlich eher zu Kontroversen führen wird. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das passive Wahlrecht aberkennen. Das heißt: Falls Björn Höcke oder ein anderer AfD-Hetzer wegen Volksverhetzung verurteilt würde, dürfte er fünf Jahre lang nicht mehr für einen Sitz im Landtag oder Bundestag kandidieren. Etwas Ähnliches war im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“ Gegenüber dieser Ankündigung sieht Hubigs Vorschlag nun zwei Abmilderungen und eine Verschärfung vor. So plant Hubig keinen Automatismus, sondern die Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden. Außerdem sollen Verurteilungen zu Geldstrafen nicht ausreichen, vielmehr soll mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe erforderlich sein. Allerdings soll der Verlust der Wählbarkeit nicht erst bei wiederholter Verurteilung wegen Volksverhetzung eintreten können, sondern schon beim ersten Mal.

via taz: Ahndung bei Volksverhetzung Eine Strafe für die Demokratie

Jette Nietzard provoziert erneut mit Männerspruch

Sie kann es offenbar nicht lassen. Nach der Aufregung um ihren Silvesterspruch 2024 äußert sich die Ex-Chefin der Grünen Jugend erneut: »Männer, die ihre Hand beim Böllern verlieren, müssen zumindest keinen Wehrdienst leisten.« Große Kunst ist ja oft selbstreferenziell, nimmt immer wieder Bezug auf sich. Gilt das auch für das Werk der Jette Nietzard? Die frühere Chefin der Grünen Jugend hat sich erneut zum Komplex Männer und Böller zu Wort gemeldet – offensichtlich in Anspielung auf ihre umstrittene Äußerung von vor einem Jahr. Rückblick: Nach der Silvesternacht 2024/25 mit Toten und Verletzten hatte Nietzard in mutmaßlich provokanter Absicht erklärt: »Männer, die ihre Hand beim Böllern verlieren, können zumindest keine Frauen mehr schlagen.« Die Folge war große Aufregung, auch aus der eigenen Partei hagelte es Kritik, sie selbst entschuldigte sich schließlich. Auf diese Situation nimmt Nietzard nun, ein Jahr später – allem Anschein nach in planvoller Absicht – Bezug. Diesmal postete sie bei X: »Männer, die ihre Hand beim Böllern verlieren, müssen zumindest keinen Wehrdienst leisten.«

via spiegel: Jette Nietzard provoziert erneut mit Männerspruch

siehe auch: Wieder Zündstoff: Nietzards Silvester-Tweet provoziert Debatte Die ehemalige Vorsitzende der Grünen Jugend, Jette Nietzard, sorgt mit einem Beitrag auf der Plattform X zu Silvester erneut für Aufsehen. Ihr Tweet knüpft an eine ähnliche Kontroverse aus dem Vorjahr an.

Berichte: CIA geht nicht von ukrainischem Angriff auf Putins Residenz aus

Der US-Geheimdienst CIA geht Berichten zufolge nicht davon aus, dass die Ukraine gezielt die Residenz des russischen Präsidenten Putin angegriffen hat. Präsident Trump sei über die Erkenntnisse informiert worden. Das melden mehrere US-Medien, darunter das „Wall Street Journal“ und derSender CNN, unter Berufung auf Regierungsvertreter. Der amerikanische Auslandsgeheimdienst widerspricht damit Vorwürfen aus Moskau. Laut CIA-Bericht hat der ukrainische Drohnenangriff einem militärischen Ziel gegolten, das zwar in der selben Region wie Putins Residenz liegt, nicht aber in direkter Nähe. US-Präsident Trump sei von CIA-Chef Ratcliffe am Mittwoch über den Bericht informiert worden. Am gleichen Tag teilte Trump einen russlandkritischen Artikel der Boulevardzeitung „New York Post“ auf seiner Plattform Truth Social. In dem Kommentar wird Russlands Staatschef Putin als Hürde auf dem Weg zu einem Frieden bezeichnet.

via dlf: Berichte: CIA geht nicht von ukrainischem Angriff auf Putins Residenz aus

siehe auch: Laut CIA kein Angriff Kiews auf Putin-Residenz. Russland beschuldigt die Ukraine, einen Angriff auf Kremlchef Putins Residenz unternommen zu haben. Doch eine CIA-Analyse soll nun belegen, dass das nicht stimmt. Damit stützt der Geheimdienst die Position der Ukraine. Der US-Auslandsgeheimdienst CIA kommt Medienberichten zufolge zu dem Ergebnis, dass die Ukraine weder den russischen Präsidenten Wladimir Putin ins Visier genommen noch eine seiner Residenzen angegriffen hat. Das berichteten das Wall Street Journal sowie die Sender PBS und CNN unter Berufung auf namentlich nicht genannte Vertreter der US-Regierung.Damit widerspricht die CIA Vorwürfen aus Moskau vom Montag. Auch US-Präsident Donald Trump hatte nach einem Gespräch mit Putin die Ukraine wegen des angeblichen Angriffs kritisiert.Laut den Medienberichten belegt eine Analyse des CIA nun, dass es einen Drohnenangriff auf ein militärisches Ziel in derselben Region wie Putins Residenz gegeben habe, allerdings nicht in der Nähe des Anwesens. Trump sei von CIA-Chef John Ratcliffe entsprechend unterrichtet worden.