Der STANDARD konnte nun doch den Personalakt des einstigen Bundespräsidenten einsehen. Er zeigt frappierendes Desinteresse an Waldheims NS-Zeit. Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat indirekt doch für Zugriff auf den Außenamtspersonalakt von Kurt Waldheim gesorgt. Zunächst hatte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) nach einem IFG-Antrag die Einsicht in den Akt dadurch verhindert, dass es ihn Mitte November an das Staatsarchiv übergab und über eine Schutzfrist bis 2033 informierte. Nach einem STANDARD-Bericht erteilte das Ministerium kurz vor Weihnachten jedoch eine Sonderbewilligung für “wissenschaftliche Forschungen”. Laut Bundesarchivgesetz kann die Schutzfrist von Personalakten verkürzt werden – Einsicht kann anders als beim Informationsfreiheitsgesetz aber nicht eingeklagt werden. “Gruber will ihn retten” Für Außenstehende war der wegen Fragen zur NS-Vergangenheit des späteren Bundespräsidenten meistdiskutierte Personalakt der 2. Republik zuvor jahrzehntelang unter Verschluss gehalten worden. Auf etwa 2.000 Seiten dokumentiert er die kometenhafte Karriere eines herausragenden Diplomaten der Zweiten Republik und zeigt jahrzehntelanges Desinteresse an Waldheims Vergangenheit im Außenamt. Der Personalakt des früheren Bundespräsidenten im Staatsarchiv. Waldheim war bis 1992 Präsident, er starb 2007 Waldheim Akt, Staatsarchiv Zu Mitgliedschaften bei NSDAP-Gliederungen enthält der Akt vor allem bekannte Dokumente, darunter einen Brief des Justizministeriums vom 7. Jänner 1946, in dem wenige Tage nach seinem Wechsel aus Justiz ins Außenamt über Waldheims Mitgliedschaft in SA-Reiterstandarte und NS-Studentenbund berichtet wurde. Auf dem Justizschreiben findet sich eine handschriftliche Anmerkung von Außenamtsgeneralsekretär Heinrich Wildner vom 1. Februar, wonach der Sachverhalt Außenminister Karl Gruber (ÖVP) vorgetragen worden sei und dieser sich vorgenommen habe, mit Bundeskanzler Leopold Figl darüber zu sprechen. “Gruber will ihn (Waldheim, Anm.) retten”, notierte Wildner am selben Tag laut seinem 2013 veröffentlichten Tagebuch. Waldheims Personalakt selbst enthält keine Hinweise, was Gruber tatsächlich unternahm. “Rein sportlich” Vorhanden ist hingegen Waldheims bekannte Rechtfertigung, der am 25. Jänner 1946 darauf verwiesen hatte, bei den Nationalsozialisten schlecht beleumundet gewesen zu sein. Beim “NS-Reiterkorps” habe er bloß an “rein sportlichen” Reitübungen teilgenommen, beim NS-Studentenbund nur an vereinzelten Veranstaltungen “aus existenzbedingten Gründen”. Obwohl Waldheim wie sein Vater Walter 1940 in einer Charakteristik als “Anhänger des Schuschnigg-Regimes” bezeichnet wurde, zweifelte der NS-Staat nicht an seiner Loyalität. Anderenfalls hätte der Jurist nach einer Prüfung, bei der er mündlich auch zu “Rassengesetzen” gefragt wurde, 1940 am Oberlandesgericht Wien nicht zum Gerichtsreferendar ernannt und 1944 befördert werden dürfen. Dies macht der 1940 und 1946 geführte Justizpersonalakt Waldheims deutlich, der später Teil seines Personalakts im Außenamt wurde. Wenn es Kurts Karriere dienlich war, unterschrieben sowohl Vater als auch Sohn Eingaben mit “Heil Hitler!”. Kaum Details zu Wehrmachtszeit Details zum Einsatz des späteren Bundespräsidenten in der Wehrmacht fehlen im Akt indes weitgehend. Dabei hatte Waldheim selbst Ende 1945 bei seinem Wechsel ins Außenministerium ein “Erhebungsblatt” in doppelter Ausführung ausgefüllt. Zu Punkt 17, “vollstreckte aktive Militärdienstleistung während des Krieges” hatte er “1939-Kriegsende: Kavallerieregt. 11, Aufklärungsabt. 45, AOK 12” angegeben und in Bezug auf Einzelheiten auf eine “Anlage 1” verwiesen. Letztere ist jedoch verschwunden. Ausgezeichnet dokumentiert ist seine Nachkriegskarriere.

via standard: Was in den geheimen Waldheim-Akten steht

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