Anschlag von 1970: Münchner Neonazi statt Tupamaros als Täter – #terror

Bundesanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen auf. Bundesregierung wollte dazu kein Geheimdienstwissen mitteilen. Für eine Zündung am 9. November 1969 deponierte der Verfassungsschutzspitzel Peter Urbach, nachdem er zuvor bereits Molotowcocktails und Pistolen in der Studierendenbewegung verteilt hatte, eine Bombe in einem Getränkeautomat der Berliner Jüdischen Gemeinde. Zum Gedenken der Novemberpogrome von 1938 befanden sich rund 250 Menschen in dem Gebäude – der Sprengstoff zündete aber nicht. Die Verantwortung für den Anschlag übernahm zwar die Stadtguerilla-Gruppe »Tupamaros Westberlin«. Deren Mitgründer Dieter Kunzelmann schrieb jedoch in seiner Autobiografie, eine solche Aktion verbiete sich »angesichts der deutschen Vergangenheit von selbst«. Vier Monate später soll – nach bisheriger Lesart – aus demselben Milieu ein Anschlag auf ein ehemaliges Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde in der Münchner Reichenbachstraße erfolgt sein. Der Täter hatte Brandbeschleuniger im Treppenhaus verteilt und angezündet, fünf Männer und zwei Frauen erstickten im Rauch oder verbrannten an diesem 13. Februar 1970, einem Sabbat, in ihren Zimmern. Der den »Tupamaros München« zugeschriebene Angriff auf Jüd*innen war der bis dahin schlimmste nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Beide Taten galten der Bundesrepublik der 70er Jahre als Beleg, wie antijüdische Ressentiments unter dem Deckmantel des Antizionismus auch in der militanten Linken Einzug gehalten hätten. Warm gehalten wurde die These mit Bezug auf den Münchner Anschlag bis in die Zehnerjahre insbesondere von der Springer-Presse und dem Bewegungsforscher Wolfgang Kraushaar. Nun erhält sie aber einen gehörigen Knacks: Wie der »Spiegel« vergangene Woche berichtete, geht der mehrfach tödliche Brandsatz wohl auf das Konto von Bernd V. Der 1944 geborene »Mann mit dem ›Hitler-Tick‹« sei ein mehrfach vorbestrafter Neonazi aus München gewesen, schreibt das Nachrichtenmagazin. Ein naher Verwandter sei damals Teil einer »Einbrecherbande« des Verdächtigen gewesen, hatte eine Zeugin Ermittler*innen erzählt. Die Frau soll sich im Januar 2025 zunächst an Andreas Franck, Oberstaatsanwalt und Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, gewandt haben, berichtete damals der Bayerische Rundfunk. Der »Spiegel« nennt nun Details zu ihrer Aussage. Am Abend des Brandanschlags habe die Gruppe demnach erfolglos in ein Münchner Juweliergeschäft einbrechen wollen. Daraufhin soll V. angekündigt haben, das in unmittelbarer Nähe befindliche jüdische Gemeindezentrum anzünden zu wollen. Eine frühere Zeugenaussage zu Aussehen und Alter des damaligen Täters passt auf Bernd V. Bereits als Jugendlicher soll V. durch Sprengstoffanschläge aufgefallen sein, später habe er schwere Einbrüche und Kunstdiebstahl begangen, außerdem Nazi-Devotionalien und Waffen besessen. Seinen »Hitler-Tick« erklärt der »Spiegel« durch die ideologische Prägung eines SS-Onkels. Obwohl auch die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings zu V. als möglichem Täter vorlag, wurde die Spur in den 70er Jahren nicht konsequent verfolgt. Nach der Zeugenaussage von 2025 leitete die Generalstaatsanwaltschaft München zunächst ein Prüf- und nun ein neues Mordermittlungsverfahren ein. Eine Strafverfolgung ist jedoch nicht mehr möglich: Bernd V. starb 2020, ebenso seine mutmaßlichen Komplizen.

via nd: Anschlag von 1970: Münchner Neonazi statt Tupamaros als Täter

siehe auch: Neue Spur zum Anschlag von 1970 Der Mann mit dem »Hitler-Tick« soll das jüdische Altenheim in Brand gesteckt haben Sieben Menschen starben 1970 bei einem antisemitischen Anschlag in München, bis heute ist der Fall unaufgeklärt. Nun haben die Fahnder nach SPIEGEL-Informationen einen Verdächtigen ermittelt. (…) 55 Jahre nach dem Brandanschlag hatten die Fahnder um den Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, einen Tatverdächtigen ermittelt. Anders als jahrelang öffentlich spekuliert wurde, ist der Mann nach SPIEGEL-Informationen weder ein arabischer Terrorist noch ein militanter Linksextremist – sondern ein notorischer Neonazi und justizbekannter Krimineller. Sein Name: Bernd V., geboren 1944, zur Tatzeit wohnhaft in München. Als junger Mann fiel V. immer wieder durch Diebstähle und Einbrüche auf, Zeugen beschrieben ihn gegenüber den Ermittlern als glühenden Antisemiten. Auf seine Spur waren die Fahnder gekommen, als sich Anfang 2025 eine Zeugin bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft meldete. Ein naher Verwandter, so berichtete die Frau, sei einst Mitglied in Bernd V.s Einbrecherbande gewesen. Vor Jahren habe der Verwandte im Familienkreis ein Geheimnis offenbart: Im Februar 1970, am Abend des Brandanschlags, habe er zusammen mit V. und einem weiteren Komplizen versucht, in ein Juweliergeschäft am Münchner Gärtnerplatz einzubrechen – in der Nähe des jüdischen Gemeindezentrums, in dessen Gebäude das Altenheim untergebracht war. Ernüchternde Erkenntnis Als der Einbruchsversuch misslang, sei V. immer wütender geworden und habe auf Juden geschimpft. Er habe auf das Gemeindezentrum gedeutet und sinngemäß gesagt: Jetzt werde er sie anzünden. Anschließend sei V. fortgegangen. (…) Hätten sich die Behörden damals näher mit Bernd V. befasst, wären sie auf einen jungen Mann gestoßen, dem Bekannte einen »Hitler-Tick« attestierten. V. war als Sohn eines wohlhabenden Zahnarztehepaares im Münchner Süden aufgewachsen. Seine Schulzeit verbrachte er zeitweise in Internaten. Zeugen beschrieben ihn als intelligent, aber auch als manipulativ und gewaltbereit. Eine wichtige Bezugsperson war offenbar ein Onkel, der einst der SS-Leibstandarte »Adolf Hitler« angehört hatte und den Heranwachsenden in »Liebe zum Führer« erzogen habe. So berichtete V. es einmal vor Gericht.

Gedächtnis-Container Gärtnerplatz 10.jpg
Von EdelmauswaldgeistEigenes Werk, CC0, Link

Schon zweimal verurteilt AfD-Oberbürgermeister-Kandidat vor Gericht – #TimKrause #Unterhaltspflicht #LockHimUp

Tim Krause (55, AfD) muss schon wieder auf die Anklagebank. Er wurde bereits wegen Steuerhinterziehung und Bedrohung verurteilt. Jetzt muss der Potsdamer AfD-Politiker Tim Krause (55) zum dritten Mal vor Gericht. Während er in Bayern als Oberbürgermeister kandidiert. Am 8. März will Krause das Rathaus der Stadt Hof (Oberfranken) für die Rechtsextremen gewinnen. Doch zwei Wochen vorher steht der AfD-Politiker am 20. Februar in Potsdam (Brandenburg) vor Gericht. Die Anklage: „Verletzung der Unterhaltspflicht zum Nachteil seiner zwei bei der Kindesmutter lebenden Kinder im Alter von 10 und 7 Jahren“. Sechs Monate lang soll Krause keine Alimente gezahlt haben. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft. Schon mehrere Prozesse gegen AfD-Politiker Krause Nicht der erste Prozess für Krause am Potsdamer Amtsgericht. Im Juli 2023 wurde der AfD-Politiker wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Jahr später kassierte der Rechtsextremist eine Geldstrafe wegen Bedrohung. Noch nicht rechtskräftig, denn Krause legte Berufung ein. Er nannte das Urteil „politisch motivierte Rechtsbeugung“, schimpfte über „DDR-Justiz“. Anfang 2024 wurde der AfD-Mann bundesweit bekannt. Krause hatte an dem berüchtigten Potsdamer „Remigrations“-Treffen mit Rechtsextremist Martin Sellner teilgenommen. Es führte zu Massenprotesten im ganzen Land. Danach trat Krause als Sprecher der Brandenburger AfD-Fraktion zurück.

via bz berlin: Schon zweimal verurteilt AfD-Oberbürgermeister-Kandidat vor Gericht

Rechtes Treffen in Schnellroda Video zeigt Angriffe auf Journalisten bei Kubitschek-Treffen

Bei Götz Kubitschek in Schnellroda traf AfD-Jugend auf Rechtsextreme von „Identitärer Bewegung“ und „Junger Tat“. Dabei wurden Journalisten attackiert. Am Rande eines Treffens bei dem neurechten Verleger Götz Kubitschek in Schnellroda Ende Januar sind Jour­na­lis­tin­nen attackiert worden. Das Medienkollektiv „Recherche Nord“, das mit verschiedenen Medien wie auch mit der taz zusammenarbeitet, hat dazu nun ein Video veröffentlicht. Die Journalisten waren am 24. Januar mit einem dreiköpfigen Team vor Ort und wurden von professionellen Security-Mitarbeiterinnen begleitet. Als sie die Anreise zu einem Netzwerktreffen dokumentieren wollten, seien einige Teilnehmende gewalttätig geworden, sagte der Fotograf André Aden der taz. „Wir wurden aus einer Gruppe von bis zu 30 Personen bedrängt, beleidigt, geschlagen und bestohlen.“ Laut Aden wurden Funkgeräte zerstört und private Gegenstände geklaut. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl ein. Die Vorfälle ereigneten sich am Rande der sogenannten „Winterakademie“, zu der Kubitscheks Antaios-Verlag nach Schnellroda geladen hatte. Unter den Gästen befanden sich Martin Sellner, bekannter Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung aus Österreich, Ak­ti­vis­t*in­nen der rechtsextremen Organisation „Junge Tat“ aus der Schweiz, von der rechten Frauenorganisation „Lukreta“ sowie zahlreiche Vertreter des neuen AfD-Jugendverbands „Generation Deutschland“. Die taz hat mit mehreren Zeugen vom vergangenen Samstag gesprochen. Ihr liegen auch Videos und Fotos von einigen der Situationen vor. Darauf ist zu sehen, wie unter anderem Götz Kubitschek sich vor einer Kamerafrau aufbaut und ihr bis auf wenige Zentimeter nahekommt, was von den Jour­na­lis­tin­nen als bedrängend wahrgenommen wurde. Auch Sellner mischt mit. Er ist wie Kubitschek inmitten der Gruppe und greift in einer Szene einem Sicherheitsmann, der die Jour­na­lis­tin­nen begleitete, an den Ohrhörer seines Funkgeräts. Andere Szenen zeigen Tobias Lingg, einen der führenden Köpfe der „Jungen Tat“, wie er zusammen mit anderen teils vermummten Männern die Kameraleute und ihre Be­glei­te­r*in­nen bei Minusgraden gezielt mit Wasser bespritzt. Auf einer weiteren Aufnahme ist Manuel Corchia zu sehen, ebenfalls Aktivist der „Jungen Tat“, der einem Fotografen an die Kameralinse haut – während Polizisten direkt daneben stehen.

via taz: Rechtes Treffen in Schnellroda Video zeigt Angriffe auf Journalisten bei Kubitschek-Treffen

Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Geldstrafe gegen den 24-jährigen AfD-Politiker. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Daniel Halemba freigesprochen. Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Ankläger Tobias Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.

via tagesspiegel: Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Prozess in Würzburg AfD-Politiker Halemba wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt. Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung: Die Vorwürfe gegen AfD-Politiker Daniel Halemba waren schwerwiegend. Das Amtsgericht Würzburg hat nun zum Teil gegen ihn entschieden. Daniel Halemba war einmal der jüngste Abgeordnete im bayerischen Landtag, in der Partei gilt er als rechts außen, durch einen Gerichtsprozess rückte er zuletzt in den Fokus der Justiz. Nun hat das Amtsgericht Würzburg den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba hatte angekündigt, im Falle einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen sprach sie den 24-Jährigen frei; AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an AfD-Poli­­tiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Das Amtsgericht (AG) Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige damit als vorbestraft gelten. Die Verurteilung wäre im Führungszeugnis einzutragen (§§ 4, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, Bundeszentralregistergesetz). Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass Halemba im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

Neues Gesetz in Kraft – Landtag führt Extremismus-Check für Mitarbeiter ein

Im Hessischen Landtag ist ein neues Gesetz zum Schutz vor Verfassungsfeinden in Kraft getreten. Es ermöglicht Überprüfungen von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen. Die AfD hatte das Vorhaben kritisiert. Mit Fragebögen und Informationen von Polizei und Verfassungsschutz will der Hessische Landtag mögliche Verfassungsfeinde im eigenen Haus aufspüren. Ein neues Gesetz, das an diesem Sonntag in Kraft getreten ist, erlaubt es, alle rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Am Ende könnten sie ein Hausverbot erhalten, ihren IT-Zugang sowie ihr Gehalt verlieren. In einem ersten Schritt sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Fragebogen zum Beispiel angeben, ob sie Straftaten begangen haben oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehörten. Diese schließen sowohl Links- als auch Rechtsextremismus sowie Islamismus ein. Die Beantwortung des Fragebogens ist freiwillig. Nach Angaben eines Landtags-Sprechers sollen den Mitarbeitern die Fragebögen “zeitnah” zugehen. Ergeben sich aufgrund der Antworten Zweifel an der Verfassungstreue, kann Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) ein Führungszeugnis für Behörden anfordern. Hat dieses einen Eintrag, darf sie dem Landtag zufolge “mit Zustimmung der betroffenen Person Einsicht in die zugrunde liegende Entscheidung nehmen”. Mit Zustimmung des Mitarbeiters kann die Landtagspräsidentin auch Polizei und Verfassungsschutz fragen, “ob und welche Erkenntnisse dort vorhanden sind”.

via hessenschau: Neues Gesetz in Kraft Landtag führt Extremismus-Check für Mitarbeiter ein

Neue Erkenntnisse aus Epstein-Files – Musk soll sich nach „wildester“ Party erkundigt haben

Das US-Justizministerium veröffentlicht weitere Akten in der Affäre um den verstorbenen Jeffrey Epstein. Belastet werden in E-Mails erneut unter anderem Ex-Prinz Andrew, Elon Musk und Bill Gates. Die vom US-Justizministerium veröffentlichten Akten in der Affäre um Jeffrey Epstein enthalten bislang unbekannte Details zur Haft und dem Tod des Sexualstraftäters. Unter den laut dem stellvertretenden Justizminister Todd Blanche mehr als drei Millionen Dokumentenseiten, die das Ministerium am Freitag veröffentlichte, finden sich auch E-Mails, die Ermittler austauschten, nachdem Epstein im Jahr 2019 tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden wurde. Enthalten ist die Einschätzung eines Ermittlers, dass die letzte Kommunikation Epsteins nicht wie ein Abschiedsbrief wirke. (…) In den jetzt veröffentlichten Dokumenten tauchen Namen auf, die bereits in den zuvor veröffentlichten Epstein-Akten erwähnt worden waren. In einem E-Mail-Entwurf schrieb Epstein demnach über Microsoft-Gründer Gates, er habe diesem geholfen, „Medikamente zu besorgen“, damit Gates „Folgen von Sex mit russischen Mädchen“ bewältigen könne. Zudem habe er dem Unternehmer „heimliche Treffen mit verheirateten Frauen“ ermöglicht. Gates’ Stiftung erklärte, es handele sich um „absolut absurde und vollkommen falsche Behauptungen“. Die Dokumente enthalten auch mehrere Mailwechsel zwischen Musk und Epstein. In einer Nachricht fragt Musk Epstein: „An welchem Tag oder Nacht findet die wildeste Party auf deiner Insel statt?“

via taz: Neue Erkenntnisse aus Epstein-Files Musk soll sich nach „wildester“ Party erkundigt haben

siehe auch: Panicked Musk Makes Wild Excuses as Epstein Emails Blow Up in Face Elon Musk scrambled to dismiss reports linking him to Jeffrey Epstein as “fake news” after new documents surfaced showing him begging to party with the late sex trafficker. The chronically online SpaceX boss—who has denied any involvement with the disgraced financier’s island, jet, or parties—insisted in a series of posts over the weekend that his frantic emails to Epstein could be “misunderstood.” Musk wrote and shared posts claiming that he denied invitations to Epstein’s island and that he was too busy to attend any of his gatherings. He reposted one user who speculated that Musk didn’t have “time to hang out with Epstein on the island,” and added that he “worked most of the weekend too. Still do.” (…) Email exchanges and calendar invites published by the DOJ show that Musk had attempted to schedule various meetings with Epstein and tried securing an invite to “the wildest party” on his island. The messages were sent years after Epstein first pleaded guilty and served time for sex crimes in 2008. In a November 2012 exchange, Epstein asked, “how many people will you be for the heli to island.” Musk responded, “Probably just Talulah and me. What day/night will be the wildest party on =our island?”

Zwei mal Autobahn blockiert Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen – #rechtsbeugung

Ermittler identifizieren lediglich ein Fünftel der Treckerfahrer bei illegalen Bauernprotesten in Niedersachsen. Die meisten kommen ungeschoren davon. Wie inkonsequent die Behörden mitunter gegen Gesetzesverstöße bei den Bauernprotesten 2023/24 vorgegangen sind, zeigt die Bilanz von zwei Autobahnblockaden in Niedersachsen: Gut 80 Prozent der rund 140 Ermittlungsverfahren zu den Demonstrationen auf der A 2 am 18. Dezember 2023 und 8. Januar 2024 mit insgesamt etwa 140 Beschuldigten sind ohne Sanktion eingestellt worden. Das geht aus Zahlen hervor, die die zuständige Staatsanwaltschaft Bückeburg nun der taz mitgeteilt hat. Die Ermittler hätten nicht nachweisen können, wer die Traktoren auf die Autobahn gefahren hatte, „da weder ausreichende Videoaufnahmen noch Personalienfeststellungen vorliegen“, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Qualität der von der Polizei aufgenommenen Bilder vom Tatort sei zu schlecht gewesen, um die Fahrer zu identifizieren. Deren Personalien haben die Einsatzkräfte offenbar nicht notiert. Obwohl beide Demonstrationen entgegen dem niedersächsischen Versammlungsgesetz nicht bei den Behörden angemeldet waren, ist laut Polizeidirektion Hannover kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Begründung: Vor Ort habe sich niemand als Versammlungsleiter zu erkennen gegeben. Die Schaumburger Zeitung aber nannte ausdrücklich den Landwirt und Influencer Christian Beißner als Organisator der Blockade im Dezember 2023. Der taz antwortete Beißner jetzt auf die Frage, ob er die Demo organisiert habe: „Ich hab das. Ich war da schon federführend.“ Ausgerechnet gegen den bekanntesten Teilnehmer der Aktion am 8. Januar 2024, den rechtspopulistischen Youtuber, Politiker und damaligen Sprecher des Bauernvereins Landwirtschaft verbindet Deutschland (LSV Deutschland) Anthony Lee, ermittelte die Staatsanwaltschaft erst, nachdem die taz im Juni 2025 explizit danach gefragt hatte. Dabei war Lees Teilnahme an der Aktion bundesweit bekannt geworden, weil er auf der Autobahn in einem Videointerview der niederländischen Influencerin Eva Vlaardingerbroek die abstruse Behauptung aufgestellt hatte, Politiker wollten Landwirten ihr Land zugunsten von Flüchtlingen wegnehmen. Das Verfahren gegen ihn läuft den Angaben zufolge immer noch – mehr als zwei Jahre später. Bitten der taz um Stellungnahme ließ Lee bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Unfallgefahr auf der Autobahn Das Vorgehen der Behörden erscheint besonders zurückhaltend angesichts der teils sogar gewalttätigen Reaktion der Polizei auf Blockaden städtischer Straßen durch die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“. Zudem waren die Aktionen der Landwirte riskant: Die Autobahnblockade mit Traktoren und Transportern am 8. Januar 2024 etwa habe im Dunkeln und an einem „kurvigen und hügeligen“ Abschnitt der A 2 bei den Anschlussstellen Bad Eilsen und Rehren stattgefunden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. So „entstand eine besondere Gefahr für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer“. Wenige Tage später kam es tatsächlich zu einem tödlichen Unfall wegen eines Bauernprotests auf einer Autobahn: Am 10. Januar 2024 starb ein Lkw-Fahrer, nachdem er auf der A 66 in der Nähe von Fulda mit seinem Laster auf das Ende des durch die Aktion verursachten Staus aufgefahren war.

via taz: Zwei mal Autobahn blockiert Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen