Mutmaßliche #Polizeigewalt – Ermittlungen gegen weiteren Beamten des 1. Reviers in #Frankfurt – #polizeiproblem

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen weiteren Beamten des 1. Polizeireviers. Damit steigt die Zahl der Beschuldigten im Zusammenhang mit mutmaßlicher Polizeigewalt auf 18. Insgesamt laufen inzwischen Verfahren gegen 20 Beamte. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen weiteren Beamten des – nicht nur – wegen mutmaßlicher Polizeigewalt in Verruf geratenen 1. Polizeireviers. Wie die Ermittlungsbehörde am Freitag auf hr-Anfrage mitteilte, sei der Mann nach “Durchsuchungsmaßnahmen und weiteren Ermittlungen” identifiziert worden und werde nun als Beschuldigter geführt. Damit steigt die Zahl der Beamten, denen vorgeworfen wird, zwischen Februar und April 2025 mehrere Gefangene misshandelt oder das Verhalten ihrer Kolleginnen und Kollegen gedeckt zu haben, auf insgesamt 18. (…) Bei den Gewalthandlungen gehe man von Schlägen, Tritten und Stößen des Kopfes gegen Wand und Tür aus, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Dominik Mies. In einem Fall soll ein Geschädigter eine Treppe hinuntergestoßen worden sein. Zudem wird geprüft, ob sich einzelne Beamte der “Verfolgung Unschuldiger” schuldig gemacht haben. Mehrere der betroffenen Polizisten sollen den mutmaßlichen Opfern Widerstand unterstellt oder ihnen sogar tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte angedichtet haben, um nachträglich die Gewaltanwendung zu rechtfertigen. Weitere Ermittlungen anhängig Infolge der Ermittlungen wurde sechs Beamten das Führen der Dienstgeschäfte untersagt. Die Revierleitung – gegen die nicht ermittelt wird – wurde ausgetauscht.

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AfD-Mann mit Klage erfolgreich – Veranstaltung findet trotzdem statt

Im Streit um die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion erwirkt der AfD-Landtagsabgeordnete eine Teilnahme. Die vhs sagt die Veranstaltung in ihren Räumen ab, statt findet sie trotzdem. Eigentlich hätte Clemens Schmidlin, der Leiter der vhs in Calw, am liebsten nur über die Herausforderungen beim Klimaschutz gesprochen, denn darum ging es am Freitagabend bei einer Veranstaltung des Nabu, die eigentlich an der Volkshochschule hätte stattfinden sollen. Stattdessen musste er sich mit dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß herumschlagen. Der 39-Jährige hatte Rechtsmittel eingelegt, weil die Landtagskandidaten von CDU, SPD, Grüne und FDP aus dem Wahlkreis zu der Veranstaltung eingeladen worden waren, er nicht. Keine zwei Stunden bevor die Diskussion hätte starten sollen, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten des AfD-Mannes, die vhs sagte die Veranstaltung daraufhin ab. Klauß feierte das als Erfolg. Noch am Abend postete er ein Bild von einem Aushang, mit dem auf das Urteil und die Absage hingewiesen wurde. „Es ist traurig, dass man die Demokratie per Gerichtsentscheid herstellen muss“, sagte Klauß gegenüber unserer Redaktion. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zugunsten von Miguel Klauß entschieden. Foto: Uli Deck/dpa Verwaltungsgericht nimmt Eilantrag an – obwohl die vhs ein Verein ist Was er offenbar nicht wusste: Die Veranstaltung fand dennoch statt – ohne ihn. Der Nabu, der als Verein von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen war und sich in einem Positionspapier dafür ausspricht der AfD keine Bühne für ihre Politik zu geben, hatte sich um eine andere Lokalität bemüht und war in die Kulturapotheke umgezogen. Schmidlin betont: „Ich habe damit nichts zu tun, es gab keine Umgehung der Anordnung, von Seiten der vhs ist weder offline noch online der neue Ort kommuniziert worden, ich selbst war auch nicht anwesend.“ Das Verwaltungsgericht sah sich zuständig, obwohl die vhs als privater Verein organisiert ist. „Jedoch nimmt dieser eine öffentliche Aufgabe wahr und werde von mehreren Kommunen – unter anderem der Stadt Calw – maßgeblich getragen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Richter sahen die Chancengleichheit verletzt, weil es sich bei der Veranstaltung „nach ihrem Titel ‚Podiumsdiskussion zur Landtagswahl’ und dem auf der Webseite des Antragsgegners dargestellten Konzept dem Austausch umweltpolitischer Positionen der verschiedenen Parteien vor der Wahl diene“, hieß es.

via stuttgarter zeitung: AfD-Mann mit Klage erfolgreich – Veranstaltung findet trotzdem statt

Bundeswehr entlässt AfD-Stadtrat

Marko Hildebrand-Schönherr 31.01.2026 – 08:00 Uhr Das Meininger AfD-Stadtratsmitglied Christoph Heurich ist wegen Extremismus-Vorwürfen aus der Bundeswehr entlassen worden. Der 41-jährige Familienvater geht dagegen vor. Seit knapp sieben Jahren sitzt Christoph Heurich für die AfD im Meininger Stadtrat. Er ist meist ein recht stiller Teilnehmer der Sitzungen. Er fällt nicht durch markige Wortbeiträge, Zwischenrufe oder laute Sprüche auf, sondern am ehesten dadurch, dass er immer ausgesprochen gut gekleidet in den Ratssaal kommt. (…) Christoph Heurich ist nach mehr als 20 Dienstjahren wegen Extremismusvorwürfen aus der Bundeswehr geworfen worden – im Dienstgrad eines Majors. Die Verfassungstreue des Stabsoffiziers wird in Abrede gestellt. Das Ende des Dienstverhältnisses ist ein harter Einschnitt für den Vater eines Sohnes (7) und einer Tochter (12). Nicht nur der sichere Arbeitsplatz bei gutem Sold ist damit futsch, auch die Pensionsansprüche fallen bei der unehrenhaften Entlassung ersatzlos weg. Zuletzt war er als Sachgebietsleiter im Stab der 10. Panzerdivision in Veitshöchheim bei Würzburg tätig. (…) Schon im Dezember 2024 sei gegen ihn ein Dienstausübungsverbot ausgesprochen worden. Die Uniform durfte er seitdem nicht mehr tragen. Ihm werde seine AfD-Mitgliedschaft, seine Zugehörigkeit zur AfD-Fraktion im Meininger Stadtrat sowie Äußerungen in den sozialen Medien zur Last gelegt, sagt er. Schon vor über fünf Jahren, 2020, habe es zu den Vorwürfen ein Gespräch mit zwei Vertretern des Militärischen Abschirmdienstes gegeben, ein zweites folgte. „Der Vorwurf lautet: Da ich die AfD unterstütze, die extremistische Bestrebungen verfolgt, bin ich selbst ein Extremist und nicht länger für die Bundeswehr tragbar. Meine Entlassung erfolgte nach Paragraf 46 2a des Soldatengesetzes.“ Zweifel an der Verfassungstreue können entstehen, wenn sich ein Soldat öffentlich mit verfassungsfeindlichen Organisationen identifiziert. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die AfD im Freistaat als „gesichert rechtsextrem“ ein.

via in südthüringen: Bundeswehr entlässt AfD-Stadtrat

Schwede aus Luxemburg plante Attentate – #Urteil gegen Neonazi-Terroristen rechtskräftig – eine Frage bleibt – #terror

Alexander H. hat keine Berufung eingelegt. Bei den Bewährungsauflagen ist jedoch noch ein Punkt offen. Bis zu 20 Jahre Haft waren möglich, zwölf Jahre hatte die Anklage gefordert. Am 27. November verurteilte eine hauptstädtische Kriminalkammer den schwedischen Neonazi Alexander H. zu acht Jahren Gefängnis. Sechs Jahre davon setzte das Gericht unter Auflagen zur Bewährung aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Verurteilte hat innerhalb der gesetzlichen Frist keine Berufung eingelegt. Es ist ein mildes Urteil – gemessen an den eigenen Einlassungen des Angeklagten im Prozess. Alexander H. hatte erklärt, dass er ohne das Einschreiten der Polizei zumindest einige der vorbereiteten Anschläge umgesetzt hätte. Dabei hätte es seinem Geständnis zufolge möglicherweise auch Todesopfer gegeben. Voraussetzung für die teilweise Bewährung ist unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. (…) Ermittler berichteten etwa, H. habe sich noch während der Untersuchungshaft von seiner Mutter rechtsradikale Literatur bringen lassen. Auch nach seiner provisorischen Freilassung habe er weiterhin Kontakte in die rechtsextreme Szene gepflegt. Aufmerksamkeit erregte zudem die Anwesenheit von Zeke B. in den Zuschauerreihen des Gerichtssaals – jenem Komplizen und Gesinnungsgenossen, mit dem H. in Schweden wegen Brandstiftung verurteilt worden war. Ein spezialisierter Ermittler betonte im Prozess ausdrücklich, es gebe keine Anzeichen für eine ideologische Abkehr. Alexander H. selbst räumte ein, im Vorfeld des Prozesses lediglich auf Drängen seines Vaters an drei Sitzungen bei Respect.lu teilgenommen zu haben. (…) Am 27. November wurde der inzwischen 24-jährige Alexander H. in erster und nunmehr letzter Instanz in allen elf Anklagepunkten schuldiggesprochen. Das Urteil umfasst ein breites Spektrum schwerer Straftaten, begangen teils als Minderjähriger, teils als Erwachsener: die illegale Herstellung, den Besitz und die Weitergabe von Sprengstoff, den Bau mehrerer Sprengsätze, die Nutzung verbotener chemischer Vorprodukte sowie den Betrieb eines nicht genehmigten Sprengstofflabors im Keller des Wohnhauses seines Vaters in Strassen.

via wort.lu: Schwede aus Luxemburg plante Attentate Urteil gegen Neonazi-Terroristen rechtskräftig – eine Frage bleibt

Brandenburg – Mutmaßlich homophobe Polizeischüler weiter im Dienst – #polizeiproblem

Zwei Kommissarsanwärtern wurde vor einem halben Jahr vorgeworfen, Homosexuelle als “kranke Menschen” beschimpft zu haben. Bislang wehren sich die beiden aber erfolgreich gegen ihre Entlassung. Im vergangenen Sommer ist der Fall von zwei Kommissaranwärtern der Polizei-Hochschule im brandenburgischen Oranienburg bekannt geworden, die in Lehrveranstaltungen durch extrem rassistische und homophobe Kommentare aufgefallen sein sollen (queer.de berichtete). Homo­sexuelle seien demnach als “kranke Menschen” bezeichnet worden, nicht-weiße Straftäter wollten die Verdächtigen “erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen”. Laut einem “Bild”-Bericht sind diese Polizeischüler aber weiterhin im Dienst. Zwar durften sie zunächst ihre Abschlussprüfung nicht absolvieren, außerdem teilte das brandenburgische Innenministerium mit, dass die Anwärter “mit Bescheid vom 15.12.2025 mit Ablauf des 31.1.2026 entlassen” werden sollten. Grund sei “charakterlicher Nichteignung” für den Polizeidienst, sie würden “das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei schädigen”. Wegen des besonderen dienstlichen Interesses sei die “sofortige Vollziehung” angeordnet worden, die Schüler sollten also unverzüglich gefeuert werden.

via queer: Brandenburg Mutmaßlich homophobe Polizeischüler weiter im Dienst

“NACH EINER WAHREN GESCHICHTE” – KI-Bild von verletztem Beamten sorgt für Kritik an Sachsens Polizeigewerkschaft – #FakeNews #polizeiproblem

Die GdP verwendete das Foto nach eigenen Angaben, um echte Polizeibeamte und laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Das Netz reagiert entrüstet. Bei einem Fußballspiel der zweiten deutschen Liga kommt es zu Ausschreitungen. Polizistinnen und Polizisten werden Berichten zufolge mit “Flaschen, Steinen, Bierfässern, Gullydeckeln und sogar Gehwegplatten” attackiert. 70 von ihnen werden verletzt, 17 mussten ins Krankenhaus. Die Wogen gingen hoch nach dem Aufeinandertreffen des 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden am vergangenen Samstag (1:2). Die Polizeigewerkschaft (GdP) im Landesbezirk Sachsen zeigt sich – berechtigterweise – empört. Für Diskussionen sorgen aber jetzt die Mittel, mit denen die Gewerkschaft ihren Unmut kundtut. Begleitend zu einer Presseaussendung wurde ein Bild von einem Polizisten geteilt, der stark blutend von zwei Kollegen gestützt wird. ChatGPT in der Bildunterschrift Das Problem: Das Bild, über das zuerst die Plattform netzpolitik.org berichtete, ist fotorealistisch per KI generiert. In der Bildunterschrift wurde auf den Urheber ChatGPT hingewiesen. Kritikern reicht das allerdings nicht, sie sprachen bald von einer Verklärung der Tatsachen durch die Gewerkschaft. Die wiederum berichtet von Hooligans, die auch auf am Boden liegende Polizeibeamte eintraten. “Wer Polizeibeamte angreift, greift den Rechtsstaat an”, heißt es in einer Aussendung. Auf Anfrage von netzpolitik.org, warum man genau dieses Bild für den Beitrag wählte, gab der Gewerkschafts-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky zu Protokoll: “Diese Entscheidung erfolgte bewusst, um auf das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte im Zusammenhang mit dem Fußballspiel aufmerksam zu machen, ohne reale Einsatzkräfte, Beteiligte oder konkrete Einsatzsituationen abzubilden.” Das Bild solle “keine dokumentarische Abbildung eines realen Ereignisses darstellen, sondern der thematischen Einordnung dienen”.

via standard: “NACH EINER WAHREN GESCHICHTE” KI-Bild von verletztem Beamten sorgt für Kritik an Sachsens Polizeigewerkschaft

sieeh auch: ChatGPT:  Polizeigewerkschaft bebildert Pressemitteilung mit generiertem Schockerfoto Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei nutzt ein KI-generiertes Bild mit einem blutenden Polizisten, um eine Pressemitteilung zu illustrieren. Begründet wird dies mit Persönlichkeitsrechten und laufenden Ermittlungen, das Bild sei eine „symbolische Illustration“. Beim einem Zweitligaspiel der Fußball-Männerteams des 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden am vergangenen Samstag gab es Ausschreitungen. Nach Polizeiangaben soll es 70 verletzte Polizisten gegeben haben. Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gab dazu eine Pressemitteilung heraus und bebilderte sie mit einem KI-generierten fotorealistischen Bild. Darauf zu sehen: ein blutender Polizist, der von zwei Kollegen gestützt wird. Dieses Bild war klein mit dem Hinweis „KI: ChatGPT“ gekennzeichnet, erweckt aber auf den ersten Blick den Eindruck, dass dies ein echtes Bild sei. In sozialen Medien sorgte die Bebilderung für Empörung. So kritisierte der Forscher Daniel Mullis auf Bluesky: „Es ist das erste Mal, dass ich solche Bilder von seriösen Stellen sehe, die Ereignisse so darstellen, dass sie besser ins eigene Bild passen.“ Das sei nicht gut, der Deutsche Gewerkschaftsbund, in dem die Gewerkschaft Mitglied ist, dürfe hier nicht schweigen. (…) Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Mika Beuster kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „KI-Fotos sind immer ein Grund, hellhörig zu werden.“ Journalist:innen, aber auch die Öffentlichkeit, sollten sich immer kritisch fragen, warum auf KI-Material zurückgegriffen wird, so Beuster weiter. Der Verband spreche sich zudem bei der Nutzung von KI-generierten Bildern für größtmögliche Transparenz aus. Der Fotojournalist Kai Schwerdt kritisierte bei Bluesky: „Auch wenn das Bild als KI-generiert gekennzeichnet ist, finde ich es bedenklich, wenn die Gewerkschaft der Polizei (GdP) solche Bilder zu dramaturgischen Zwecken einsetzt. Es ist eine bewusste Abkehr von der Realität. Als wäre die nicht schon übel genug.“

NACH FRIST – US-Regierung veröffentlicht drei Millionen Seiten Epstein-Files, Trump tausende Male erwähnt

Laut US-Justizministerium befänden sich rund 2000 Videos und knapp 180.000 Fotos in den Akten. Enthalten sei auch pornografisches Material, das Epstein besessen habe. Das US-Justizministerium hat am Freitag eine neue Reihe von Akten im Zusammenhang mit dem verstorbenen verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlicht. Dies ist die jüngste Maßnahme der Trump-Regierung zur Einhaltung eines im November verabschiedeten Gesetzes, das eigentlich vorsah, alle Akten im Zusammenhang mit Epstein bis zum 19. Dezember 2025 freizugeben. Dies hat sich bis zum heutigen Tag verzögert – und noch immer fehlen tausende Dokumente, berichteten am Freitagabend mehrere US-Medien übereinstimmend. Der stellvertretende Justizminister Todd Blanche sagte am Freitag in einer Stellungnahme vor Medienvertretern, dass sich unter den mehr als drei Millionen Aktenseiten rund 2000 Videos und rund 180.000 Fotos im Zusammenhang mit Epstein befinden würden. Enthalten sei auch pornografisches Material, das Epstein besessen, aber nicht selbst aufgenommen habe. Ob sich neue Erkenntnisse in dem Fall ergeben, war unmittelbar nach der Veröffentlichung auf der Homepage des Ministeriums noch unklar. Inzwischen (Freitag 20.00 MEZ) sind dort elf Datensätze abrufbar. Wieder viel geschwärzt Auch dieser Schwung an Akten enthalte “umfangreiche” Schwärzungen, sagte Blanche. Damit seien persönliche Angaben zu den Epstein-Opfern unkenntlich gemacht, betonte der stellvertretende Justizminister. Ebenfalls zurückgehalten würden große Mengen kommerzieller Pornografie und Bilder, die von Epsteins Geräten beschlagnahmt wurden und etwa Kindesmissbrauch, Tod oder physischen Missbrauch darstellten. Außerdem sei jegliches Material, das laufende bundesweite Ermittlungen gefährden könnte, nicht veröffentlicht worden. (…) Die am Freitag veröffentlichten Dateien dürften nach ersten Screenings der New York Times mindestens 3200 Dokumente enthalten, in denen Trump direkt erwähnt wird – Tendenz steigend, weil das US-Blatt mit der Sichtung der Dokumente zurzeit (19.45 MEZ) noch nicht durch war.

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