Jung, männlich, rechts : Tausende deutsche Teenager stehen unter Rechtsextremismus-Verdacht

Die extrem rechte Szene zieht seit Jahren vermehrt junge Menschen an. Die Anzahl jugendlicher Straftäter ging 2025 zwar leicht zurück, bleibt aber auf hohem Niveau. Die Zahlenlage im Detail. (…) Die Lage ist beunruhigend: radikalisierte Neonazis, militant und vor allem sehr jung. Zwischen 14 und 18 Jahren alt sind die Angeklagten. Immer jüngere Täter bei rechtsextremen Straftaten, ein Trend, der sich auch in den offiziellen Zahlen der Sicherheitsbehörden verfestigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Basis der Daten sind die Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in „Fällen politisch motivierter Kriminalität von rechts“ im Jahr 2025. Die Statistik hat einen vorläufigen Charakter, kann sich also wegen eventueller Nachmeldungen noch verändern. Demnach stehen in der Altersgruppe bis 13 Jahre 159 männliche und 37 weibliche Personen im Verdacht, im Vorjahr rechtsextrem motivierte Straftaten begangen zu haben. In der Altersgruppe 14 bis 17 Jahre sind es bereits 3163 männliche Teenager und 376 weibliche Jugendliche, die 2025 durch rechtsextreme Straftaten aufgefallen sind. (…) In der Altersgruppe 18 bis 20 Jahre erfassen die Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes im Jahr 2025 1426 männliche und 166 weibliche Tatverdächtige, bei den 21- bis 24-Jährigen 1261 männliche und 125 weibliche Tatverdächtige. Auffällig ist, dass der Anteil von weiblichen Tatverdächtigen in allen Altersklassen bei lediglich neun bis zehn Prozent liegt, Frauen also sehr viel seltener in dem Kontext auffallen. Lediglich bei den unter 13-Jährigen ist der Anteil höher, hier sind circa 19 Prozent aller Tatverdächtigen weiblich.

via tagesspiegel: Jung, männlich, rechts : Tausende deutsche Teenager stehen unter Rechtsextremismus-Verdacht

#Landgericht Frankfurt (Oder) #Hitlergruß auf #Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen – #LockHimUp

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. “Wir schützen eure Kinder” steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden. (…) Die AfD hatte schon vorher versucht, einen Stopp des Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. “Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan”, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an.

via rbb: Landgericht Frankfurt (Oder) Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker Wilko Möller muss Geldstrafe zahlen

siehe auch: Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker verurteilt Auf einem Wahlplakat von Wilko Möller heben ein Mann und eine Frau die Arme stramm über sitzenden Kindern. Ein Gericht erkannte darin eine Nähe zum Hitlergruß und verurteilte den AfD-Mann aus Brandenburg zu einer Geldstrafe. Das Plakat sorgte für Wirbel im Brandenburger Landtagswahlkampf und wahrscheinlich war das auch so beabsichtigt: Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45-Grad -Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. »Wir schützen eure Kinder« stand darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen; LG Frankfurt Oder verhängte Geldstrafe AfD-Poli­tiker will gegen Urteil zu Wahl­plakat vor­gehen. Hat der AfD-Abgeordnete Möller auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zugelassen? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das stößt bei Möller auf Widerstand. Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will gegen das Urteil zu einem mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat Rechtsmittel einlegen. Das kündigte die AfD Brandenburg an. “Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand”, zitierte die AfD Möllers Rechtsanwalt, Hans-Christoph Jahr.  Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 116 Euro pro Tag  (11.600 Euro) verurteilt (Urt. v. 17.02.2026, Az. 24 KLs 21/25). Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wenn sogar die “Parodie” ein Fake ist – X muss Böh­m­er­mann-“Parodie”-Account löschen

X hat den Account trotz mehrfacher Meldung durch Jan Böhmermann nicht gelöscht. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt Nur weil “Parody” im Namen eines X-Accounts steht, ist es nicht auch eine. Nach einem Beschluss des LG Köln muss X einen Account löschen, der den Eindruck erweckte, von Jan Böhmermann betrieben zu werden. Jan Böhmermanns Job ist Parodie. Umso verwirrender wird es, wenn man auf eine Parodie seiner Person stößt, die den Eindruck erweckt, es sei Böhmermann selbst, der dort schreibe. Klar ist jedenfalls: Ein Fake-Account auf dem Netzwerk X, der Jan Böhmermann parodieren soll, muss gesperrt werden. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen, sie liegt LTO vor (Beschl. v. 28.01.2025, Az. 28 O 30/26).  Konkret geht es um einen Account namens “Jan Boehmermann (Parody) ZDF Neo Royale”, der zum Profil von @JanBoehm1981 gehört. Der echte Jan Böhmermann hat ein Profil unter dem Namen “@JanBoehm” auf X, nutzt es aber seit der Übernahme von X durch Elon Musk bewusst nicht mehr wie zuvor. Sein Profil dort hat er mit entsprechenden Hinweisen versehen.  Der in Frage stehende Account des “falschen” Böhmermann wurde von X durch einen “blauen Haken” verifiziert und zählte laut Verfügungsantrag Ende Januar ungefähr 6.000 Follower und mehr als 29.000 Posts – also sehr viele. (…) Das Wort “Parody” im Account sei eine bloße Schutzbehauptung. Es gehe darum “unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit (…) auf meine Kosten und unter Missachtung meiner Persönlichkeitsrechte Wut und Hass auf mich und meine unterstellten politischen Ansichten auszulösen.”, so Böhmermann weiter. Die Masche des Fake-Accounts: Vermeintliche Kritik an rechten Inhalten äußern, diese dabei aber zu reposten und dadurch tatsächlich mehr Reichweite zu verschaffen. Den Lesern wird damit zugleich fälschlich suggeriert, dass Böhmermann rechtsgerichtete Portale wie etwa Nius überhaupt lesen würde. (…) Mehrfach meldete Böhmermann den Fake-Account über verschiedene auf X vorgesehene Meldewege, doch der Account blieb. Entsprechend stellte Böhmermann, vertreten vom auf Hatespeech- und Social-Media-Fragen spezialisierten Rechtsanwalt Chan-jo Jun von JUN Legal, einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen X.  Der begründete sein Vorgehen mit verschiedenen Argumenten. Der Account sei nicht als Parodie-Account erkennbar, auch fehle es an der notwendigen künstlerischen Auseinandersetzung mit Böhmermanns Wirken und damit auch an überwiegenden Veröffentlichungsinteressen.  Das LG Köln gab dem Unterlassungsantrag statt. Es sieht in dem Fake-Profil eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) und des Namensrechts von Jan Böhmermann (§ 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Es untersagte X, den Account zu veröffentlichen, zu verbreiten oder sonst öffentlich zugänglich zu machen.  In der Beschlussbegründung musste sich das LG Köln damit auseinandersetzen, wann und wie auf Social Media Parodie-/Satire-Accounts betrieben werden dürfen und wie damit umzugehen ist, wenn ein Account vorgibt, eine Parodie zu sein. Eine erste Hürde, die für die Zulässigkeit zu überspringen ist, ist die Erkennbarkeit der Parodie. Nur wenn klar ist, dass nicht wirklich die prominente Person hinter dem Account steht, stellt sich die Folgefrage, ob nicht gleichwohl eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und Namensrechtsverletzung vorliegt oder umgekehrt die Meinungs- und Kunstfreiheit für die Zulässigkeit spricht. X-Vorgaben zu Parodien gebrochen Im konkreten Fall stellten die Richter fest, dass der Account sogar gegen die Vorgaben für Parodie-Accounts verstoße, die X selbst in seinen Richtlinien festlegt. Denn ja: Es gibt Vorgaben, bei deren Einhaltung man durchaus Parodie-Accounts aufziehen und betreiben kann. Maßgeblich dabei ist die Erkennbarkeit für die Nutzer, denn ein sogenannter “Identitätsdiebstahl” ist gerade nicht erlaubt. Man darf sich nicht als andere Person ausgeben, um andere zu täuschen. Ein sogenannter “Parodie-, Kommentar- und Fan-Account (PCF)” ist nur zulässig, wenn er der Diskussion, Satire oder dem Informationsaustausch dient, so regeln es die Nutzungsbedingungen. Als formale Anforderungen müssen derartige Accounts mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllen, so muss etwa der Begriff der Parodie am Anfang des Account-Namens geführt werden, beim Account in diesem Fall stand der Begriff “Parody” aber erst am Ende und dann in der Mitte, jedoch nie am Anfang.   “Parody” im Namen besonders verwirrend Da noch nicht einmal die Voraussetzungen von X zur Kennzeichnung von Parodie-Accounts erfüllt wurden, besteht für die Nutzer laut LG auch keine Veranlassung anzunehmen, dass es sich bei dem Profil um eine Parodie handelt. Schon daher wurde die Erkennbarkeit verneint.

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LG Dortmund stellt vorläufig ein “Combat 18”-Pro­zess endet mit Geld­auflage

25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation “Combat 18” weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein.  Das Verfahren gegen Stanley R., Keven L., Gregor Alexander M. und Robin David S., die die verbotene rechtsextremistischen Vereinigung “Combat 18” weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum 13. August jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht (LG) Dortmund jetzt mitteilte (Beschl. v. 13.02.2026, Az. 32 KLs 28/24). Zahlen sie nicht, wird der Prozess fortgesetzt. “Grundlage der Entscheidung ist die Bewertung der jeweils erteilten Auflage als geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen”, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung fiel bereits am 25. Prozesstag im Januar. Dabei sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, so die Sprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme – darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos – angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagten Einstellung unter Zahlung der Geldauflage gem. § 153a Strafprozessordnung zu. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung “Combat 18 Deutschland” aufrechterhalten zu haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage gegen die vier Männer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf erhoben. Der 7. Strafsenat des OLG ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des LG Dortmund (Beschl. v. 28.06.2024, Az. III-7 St 1/24). Alle vier Männer haben laut LG Dortmund eine einschlägige rechtsextreme Vita, zu der sich in der bisherigen Hauptverhandlung nichts gegenteiliges herausgestellt habe

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siehe auch: Verfahren gegen “Combat 18”-Mitglieder eingestellt. Vier Männer sollen versucht haben, die verbotene Neonazi-Gruppe “Combat 18” in Deutschland weiterzuführen. Jetzt wurde das Verfahren gegen sie nach Informationen von Report Mainz eingestellt. Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe “Combat 18 Deutschland” nach 25 Verhandlungstagen gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Demnach müssen die vier Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, damit das Verfahren beendet ist.Der Einstellung des Verfahrens hätten sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugestimmt, so die Sprecherin. Dies sei verhältnismäßig erschienen in Abwägung der erwarteten Verfahrenslänge und der zu erwartenden Strafe im Falle einer Verurteilung. Die vier Angeklagten hätten im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich mit einer Geldstrafe rechnen müssen, so das Gericht

Liam Alexander Hall revealed as man charged over alleged terrorism act at Perth Invasion Day rally – #terror

A court has lifted an order concealing the identity of the man accused of throwing a bomb into a crowd at a Perth Invasion Day rally in an alleged act of terrorism. Police allege Liam Alexander Hall, 32, tossed what they described as a homemade “fragment bomb” filled with ball bearings and screws into the crowd in the heart of Perth’s CBD on January 26. Mr Hall is the first person in Western Australia’s history to be charged with a terrorism offence. WA’s Police Commissioner Col Blanch has said prosecutors will allege it “was a nationalist and racially motivated, attack … targeting members of the Aboriginal community, First Nations people”. (…) He said the medical report he had received “establishes a degree of vulnerability”, but that it had not considered what impact the release of his identity could have. The accused also had a father and two brothers, who also lived with disabilities in WA, who could be placed in a “difficult situation” if he was named, Mr Freitag said.

via abc: Liam Alexander Hall revealed as man charged over alleged terrorism act at Perth Invasion Day rally

Reisen zu “Querdenkern” in Kanada – AfD-Politikerin verschwieg Finanzierung

Immer wieder reist die AfD-Europaabgeordnete Christine Anderson zu verschwörungsideologischen Gruppen ins Ausland. Bezahlen lässt sie sich von den “Querdenkern” selbst – und die Kosten verschweigt sie dem EU-Parlament. Sie tourte durch ganz Kanada und besuchte zahlreiche Veranstaltungen, trat als Rednerin auf und ließ sich für Exklusivgespräche vermitteln. Bezahlt hat Christine Anderson diese Trips im Sommer 2025 aber nicht selbst. Sie ließ sich von der “Querdenker”-Szene einladen. Eigentlich müsste die AfD-Abgeordnete im Europaparlament diese Reisen melden. Doch das machte sie nicht. Anderson verschwieg der Parlamentsverwaltung die Kosten für die Reisen innerhalb Kanadas. Das ergaben Recherchen von t-online und Abgeordnetenwatch. Damit verstößt die Abgeordnete gegen die Transparenzregelungen des Parlaments, wonach bezahlte Reisen spätestens nach 60 Tagen gemeldet werden müssen. Doch die nicht gemeldeten Reisen im vergangenen Sommer sind nicht die einzigen Verstöße gegen die Transparenzregeln des EU-Parlaments. Und sie war auch schon in vorherigen Jahren immer wieder in Nordamerika unterwegs. Im Sommer 2025 war Christine Anderson für die mehrtägige Tournee in Kanada, bei der sie mindestens zwei öffentliche Großveranstaltungen sowie diverse Netzwerktreffen der dortigen rechtspopulistischen “Freedom Convoy”-Szene besuchte. Der “Freedom Convoy” war eine massive Protestbewegung von Truckern, die Anfang 2022 mit Lkw-Blockaden die kanadische Hauptstadt Ottawa und wichtige Grenzübergänge lahmlegte. Ursprünglich gegen Impfpflichten gerichtet, entwickelte sich die Szene schnell zu einem Sammelbecken für Regierungsgegner, Verschwörungsideologen und rechtsextreme Gruppen, die den Sturz der Regierung Trudeau forderten. Der Auftakt fand am 25. Juni mit einem Auftritt im Podcast des Psychologen Jordan Peterson statt. Jordan Peterson gilt als Türöffner für rechtspopulistische und verschwörungsideologische Erzählungen. Seine Rhetorik gegen Identitätspolitik und Klimaschutz gilt als antifeministisch und wissenschaftsfeindlich. Er spricht über “Woke-Diktatur”, also eine politisch linke Unterdrückung der Meinungsfreiheit, bietet Akteuren am rechten Rand eine pseudowissenschaftliche Bühne und trägt so für viele Beobachter zur gesellschaftlichen Polarisierung bei. Auftritte mit “weißem Hut” Um an dem Interview teilzunehmen, verpasste die AfD-Abgeordnete insgesamt neun Termine im Europäischen Parlament, darunter Sitzungen des Gesundheits- (SANT) und des Frauenrechtsausschusses (FEMM). An Anfrage von t-online rechtfertigte Anderson ihr Fernbleiben damit, dass die Teilnahme an Ausschüssen ohnehin vom persönlichen Interesse an den Themen abhänge und sie sich bei Abstimmungen vertreten lasse.

via t-online: Reisen zu “Querdenkern” in Kanada AfD-Politikerin verschwieg Finanzierung

Wagner Operatives Recruited to Carry Out Sabotage Across Europe World

Western intelligence sources indicate that former recruiters and propagandists of the Russian private military company Wagner are now being repurposed as channels for Kremlin-backed sabotage operations across Europe. The Financial Times, citing European Pravda, reports that these operatives are leveraging their existing networks to recruit Europeans – particularly those facing economic hardship – to carry out acts of violence on NATO territory. The operational status of Wagner has remained ambiguous since June 2023, following the failed rebellion against Russian military leadership and the death of its founder, Yevgeny Prigozhin. Previously, Wagner recruiters focused on enlisting young men from rural Russia for deployment in Ukraine. According to one Western intelligence official, Russian military intelligence is now “using the talent it has got available,” applying the Wagner network to European sabotage efforts. Moscow’s broader campaign of destabilisation and sabotage over the past two years aims to undermine Western support for Ukraine while fostering social unrest. With a decline in covert operatives in Europe due to repeated diplomatic expulsions, Russian intelligence increasingly relies on intermediaries like Wagner to implement its agenda. European intelligence sources confirm that Wagner’s network has been effective for these operations, even if crude in execution. Recruited individuals are often financially motivated and socially marginalised, with limited direction or purpose. Wagner operatives provide instructions ranging from arson attacks on politicians’ vehicles and warehouses storing humanitarian aid for Ukraine to posing as extremist propagandists. European officials note that Wagner’s existing network of propagandists and recruiters gives Russian intelligence a ready-made pipeline capable of targeting specific audiences with cultural and linguistic familiarity. Operational security for these efforts typically includes multiple “cut-out” layers, providing deniability for Russian intelligence (GRU). Wagner operatives, who have a long-standing relationship with the GRU, act as intermediaries between the agency and amateur saboteurs. Meanwhile, Russia’s FSB tends to rely on criminal networks and diaspora communities in neighbouring countries, but these channels are considered less effective for large-scale recruitment.

via novinite: Wagner Operatives Recruited to Carry Out Sabotage Across Europe World