Nazi-Linked Lukovmarsh Took Place in Sofia After Court Overturned City Ban

A procession in memory of Gen. Hristo Lukov took place in Sofia on Saturday, after a court decision lifted the municipality’s ban on the event. The march began at the intersection of Knyaz Aleksandar Dondukov Boulevard and Krakra Street and continued to Trakia Street, where participants stopped in front of a building bearing a commemorative plaque dedicated to Lukov. Police maintained a strong presence throughout the event, and traffic along part of Dondukov Boulevard was temporarily restricted, according to BTA. Those taking part chanted “General Hristo Lukov” and “Banned, but not forgotten,” lighting candles and torches in front of the house where Lukov once lived. Municipal Ban and Court Decision A day earlier, the Metropolitan Municipality announced it had received a notification from the Bulgarian National Union “Edelweiss” on June 10, 2025. The request sought permission to hold the Lukovmarsh on February 14, 2026, along a route starting from the pylons of the National Palace of Culture, passing through Vitosha Boulevard, Patriarch Evtimiy Boulevard, G.S. Rakovski Street, Knyaz Aleksandar Dondukov Boulevard, and ending at 1 Trakia Street

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siehe auch: Annual March Held in Sofia in Memory of General Lukov. The annual Lukov March is held in Sofia in memory of Gen. Hristo Lukov (1888-1943). The event is organized by the Bulgarian National Union. A march in memory of General Hristo Lukov (1888-1943) took place in Sofia on Saturday evening. The march covered a short route to the house where Gen. Lukov lived, on which a commemorative plaque is mounted. There was heightened police presence, and traffic on part of the nearby boulevard was briefly blocked. Participants in the march chanted “General Hristo Lukov” and “Banned but not forgotten”. They lit candles in front of the house. The event was organized by the Bulgarian National Union. Lukov was a popular military commander but was also known for his close links to the Third Reich and his activity as leader of the far-right Union of Bulgarian National Legions; Bulgaria’s Foreign Ministry calls for annual neo-Nazi ‘Lukov March’ to be prevented. Bulgaria’s Foreign Ministry said on February 13 that it categorically opposes the planned holding of the so-called “Lukov March” and called on the responsible institutions to take all statutory actions to prevent it. Sofia mayor Vassil Terziev issued an order banning the march, but the ban was overturned by the Sofia Administrative Court. The event honours Hristo Lukov, leader of the fascist pro-Nazi Union of Bulgarian Legions at the time of the Second World War, and is held annually on the Saturday closest to February 13, the anniversary of his assassination. The “Lukov March” features a torchlight procession though the streets of Bulgaria’s capital city Sofia, and over the years has attracted neo-Nazis from other parts of the world. The organisers seek to portray Lukov as a “patriotic hero”. The organisers of the Lukov March claim that Lukov was not an antisemite – though he led an organisation with nakedly antisemitic stances – on the hoary grounds that “Jews were among his best friends”. Organisers never have offered any plausible explanation why they honour a general who headed a pro-Nazi organisation, to the exclusion of any other Bulgarian generals of the 20th century. The Foreign Ministry said that such manifestations are incompatible with the values ​​and traditions of Bulgarian society and Bulgaria will not allow its territory to be used as a stage for international manifestations of extremism, intolerance, discrimination and hatred. “Such manifestations are used to undeservedly present Bulgaria in a negative light and to overshadow its achievements in the field of human rights,” the Foreign Ministry said.

Recherche zeigt, dass ICE Tausende US-Einwanderer illegal inhaftiert

Eine Reuters-Recherche analysierte über 4.400 Gerichtsurteile, denen zufolge Menschen durch die US-Einwanderungsbehörde unrechtmäßig festgenommen wurden. In mehr als 4.400 Fällen haben Bundesrichterinnen und Bundesrichter in den USA seit Oktober geurteilt, dass die Regierung von Präsident Donald Trump Einwanderer unrechtmäßig in Gewahrsam hält. Das ist das Ergebnis einer am Samstag veröffentlichten Reuters-Recherche, für die die Nachrichtenagentur Gerichtsakten aus dem ganzen Land ausgewertet hat. Die Entscheidungen kommen einer breiten juristischen Rüge der brutalen und willkürlichen Einwanderungspolitik unter Trump gleich. Dennoch hält die Regierung zum Teil weiterhin Menschen auf unbestimmte Zeit fest, selbst nachdem Gerichte die Praxis für illegal erklärt haben. Insgesamt wurden der Reuters-Recherche zufolge seit Trumps Amtsantritt im Jänner 2025 mehr als 20.200 Verfahren bei Bundesgerichten angestrengt, um die Freilassung festgehaltener Einwanderer zu erwirken. Anstieg um 75 Prozent In mindestens 4.421 Fällen urteilten demnach mehr als 400 Bundesrichterinnen und Bundesrichte seit Anfang Oktober, dass die Einwanderungsbehörde ICE im Zuge ihrer Massenabschiebungskampagne Menschen unrechtmäßig festhält. Die anderen Fälle sind noch anhängig oder wurden abgewiesen, weil die Inhaftierten freigelassen wurden. Einige Fälle wurden auch an andere Gerichtsbezirke verwiesen, was für die Betroffenen bedeutet, dass sie eine neue Klage einreichen müssen. Reuters konnte nicht ermitteln, wie viele Fälle verlegt oder neu eingereicht wurden. Unter Trump ist die Zahl der Personen im Gewahrsam der Einwanderungsbehörde ICE auf rund 68.000 gestiegen. Das ist ein Anstieg von etwa 75 Prozent seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus.

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FBI-Informant als Holocaust-Leugner enttarnt

Charles Johnson hatte 2020 behauptet, Epstein sei ein Mossad-Agent gewesen. Die letzte Tranche von Dokumenten des US-Ministeriums zu Jeffrey Epstein enthält explosive Behauptungen einer anonymen Quelle FBI aus dem Jahr 2020. Demnach sei der 2019 verstorbene Sexualverbrecher ein Mossad-Agent gewesen. Recherchen der Medien-Plattform «Semafor» ergeben nun, dass es sich bei dem FBI-Informanten um Charles Johnson handelt. Dieser ist auf Social Media als ultrarechter Provokateur und Holocaustleugner aktiv. Johnson wurde zudem als Betrüger verurteilt.  Aber war auch vor 2010 als Assistent von Alan Dershowitz tätig, der seinerzeit Anwalt Epsteins war und für diesen ein nach allgemeinem Dafürhalten sehr günstiges Schuldabkommen von 18 Monaten Haft in den ersten Missbrauchsklagen in Florida ausgehandelt hat. Dershowitz hat nun erklärt, bei dem FBI-Informanten handele es sich um Johnson. 2020 hatte Johnson dem FBI erklärt, die Informationen basierten auf seiner Beschäftigung bei Dershowitz und er sei Zeuge von Kommunikationen des damaligen Harvard-Professors und Staranwalts mit dem israelischen Geheimdienst gewesen. Dies habe ihn davon überzeugt, dass Epstein ein Mossad-Agent war. Epstein sei zudem unter Leitung des ehemaligen Premierminister und IDF-Generalstabschefs Ehud Barak zum Spion ausgebildet worden. Daneben erklärte Johnson damals, die Chabad-Bewegung tue «alles, um die Präsidentschaft Trumps zu vereinnahmen». Trump sei von Israel kompromittiert, Dershowitz sei selbst ein Mossad-Agent und zudem seien im Zusammenhang mit Dershowitz und Epstein Ermittlungen gegen die Familie von Jared Kushner geboten.

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Er verkauft Hitler-Figuren – Deutscher Neonazi lebte im Aargau – Freiämter Wermuth schlägt Alarm

Ein deutscher Neonazi lebte im Bezirk Muri AG und betrieb einen Onlineshop mit Hitler-Artikeln. Nun wurde er verhaftet. Den Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth überrascht der Vorfall nicht. Deutscher Neonazi lebte in Muri AG, betrieb Nazi-Shop in Deutschland Elf Objekte in Deutschland und Schweiz am 8. Februar durchsucht 43-jähriger Verdächtiger muss sich täglich bei deutscher Polizei melden Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler. Mehr erfahren Feedback senden Mehr anzeigen Raphael Rauch Bundeshausredaktor Im beschaulichen Bezirk Muri AG soll ein deutscher Neonazi ungestört gelebt haben – während er in Deutschland einen mutmasslich lukrativen Nazi-Shop betrieb. Nun ist der Mann ins Visier deutscher Ermittler geraten – und in der Schweiz wächst die Empörung. Die Ermittler in Deutschland und der Schweiz schlugen gleichzeitig zu. In fünf Bundesländern und in der Schweiz wurden insgesamt elf Objekte durchsucht, darunter auch eine Wohnung im Bezirk Muri AG. Im Visier der Fahnder: ein 43-jähriger Deutscher, der laut den deutschen Behörden einen Onlineshop mit Hitler-Figuren, Hakenkreuz-Merchandise und weiterer Nazi-Propaganda betrieben haben soll. Die Spur führt in den Bezirk Muri Der Mann war offiziell in der Schweiz gemeldet, hatte seinen Wohnsitz im Bezirk Muri AG. Am Donnerstag vor einer Woche wurde der 43-Jährige in Deutschland festgenommen – der Haftbefehl wurde jedoch gegen Auflagen ausser Vollzug gesetzt. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuss, muss sich aber täglich bei der deutschen Polizei melden. Die Staatsanwaltschaft Aargau bestätigt gegenüber Blick, dass Kantonspolizisten im Auftrag der deutschen Staatsanwaltschaft die Wohnung des Deutschen durchsucht haben.

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Mehr rechtsextreme Vorfälle an Sachsens Schulen

An Schulen in Sachsen sind im vergangenen Jahr 245 rechtsextreme Vorfälle erfasst und den Schulbehörden gemeldet worden. Zu Vorfällen an den Bildungseinrichtungen habe es bei dem beauftragten Träger insgesamt 124 Beratungsprozesse gegeben, heißt es in einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage aus der Linken-Fraktion, die am Sonntag in Dresden veröffentlicht wurde. Die dokumentierten Fälle waren nach Ministeriumsangaben überwiegend Hakenkreuzschmierereien und Hitlergrüße. Erfasst wurden auch weitere Vorfälle, darunter rechtsextreme WhatsApp-Chats im Unterricht, rassistische Beleidigungen und antisemitische Äußerungen wie »Juden vergasen« und »Advent, Advent, ein Jude brennt«. Auch einige Gewalttaten mit rechstextremem oder rassistischem Hintergrund wurden dokumentiert. Langjähriger Spitzenwert Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel erklärte unter Berufung auf frühere Anfragen, 2025 sei bei rechtsextremen Vorfällen an Sachsens Schulen ein langjähriger Spitzenwert erfasst worden. In rund zwei Dritteln aller schulinternen Fälle sei die Grenze zur Strafbarkeit überschritten und die Polizei eingeschaltet worden.

via jüdische allgemeine: Mehr rechtsextreme Vorfälle an Sachsens Schulen

sieeh auch: Alarmierender Anstieg rechtsextremer Vorfälle an Schulen – bei zwei Dritteln musste die Polizei eingeschaltet werden Nach Medienberichten über eine deutliche Häufung extrem rechter Vorfälle an sächsischen Schulen hat das Kultusministerium jetzt auf  meine Anfrage detailliert die Fälle aufgelistet (Drucksache 8/5203). Ich kommentiere:  „2025 erfassten die Schulleitungen 245 ,Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund‘ und meldeten sie den Schulaufsichtsbehörden. Es handelt sich um einen langjährigen Spitzenwert: Für 2024 und 2023 waren 154 bzw. 149 Fälle verzeichnet worden, damals lagen die Zahlen erstmals im dreistelligen Bereich. Die Einzelerfassung sogenannter ,Besonderer Vorkommnisse‘ erfolgt erst seit 2017 (43 Fälle) – den Anlass lieferte wohl die Linksfraktion, die bereits seit dem Anfang der 2000er-Jahre regelmäßig nachfragt. Parallel zu den schulinternen Meldungen war in den letzten Jahren auch die Zahl rechtsmotivierter Straftaten im Zusammenhang mit Schulen gestiegen, 2024 wurde mit 185 Fällen ein Höchstwert erreicht. Für 2025 wird mir erstmals keine Zahl genannt, sondern für März eine ,Sonderauswertung‘ des Landeskriminalamts angekündigt. Das klingt alarmierend. Ein näherer Blick in die Daten des Kultusministeriums zeigt bereits, dass in rund zwei Dritteln aller schulinternen Vorfälle die Grenze zur Strafbarkeit überschritten war und die Polizei eingeschaltet werden musste. In der Schulstatistik stechen zahlreiche Fälle übelster Naziparolen sowie rassistischer und antisemitischer Beleidigungen heraus. Hinzu kommen Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler sowie Drohungen auch gegen Lehrkräfte. In einem Fall liegt offenbar einer Lehrerin zur Last, sich im Unterricht ausländerfeindlich gegen Schülerinnen und Schüler geäußert zu haben. Unterm Strich ereignete sich ein knappes Drittel aller Vorfälle in den drei großen Städten (Leipzig: 39 Fälle, Dresden: 24, Chemnitz: 14). Doch abgesehen davon handelt es sich um ein Flächenproblem, betroffen sind Bildungseinrichtungen in 82 (!) verschiedenen Orten. Sämtliche Schultypen tauchen auf. Rund die Hälfte aller Fälle geschah in Oberschulen (128), aber selbst Grundschulen (35) sind betroffen.

AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag – Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme hatte bei der Bundestagverwaltung einen Antrag auf Erteilung eines Hausausweises gestellt, den diese im September 2025 ablehnte. Die Ablehnung begründete sie zum einen damit, dass Antragsteller eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht ausübe, indem er Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege. Darüber hinaus habe er durch seine Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbart.  Oehme wollte den Hausausweis dann per gerichtlichem Eilantrag bekommen, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies den Eilantrag jedoch zurück (Beschl. v. 30.10.2025, Az. 2 L 437/25). Hasso Suliak hatte dazu für LTO die rechtlichen Grundlagen und die sicherheitskritischen Russland-Kontakte Oehmes erklärt. Oehme legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, das den Beschluss der Vorinstanz nun bestätigte (Beschl. V. 12.02.2026, Az. 3 S 158/25). Er habe auch im Beschwerdeverfahren vor dem OVG nicht überzeugend darlegen können, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, so das Gericht in seiner Begründung. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt. Mitarbeiter sind keine Abgeordneten Auch Oehmes Argument, die Bundestagsverwaltung habe ohne ausreichende gesetzliche Grundlage entschieden, wies das OVG zurück. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages stelle im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht seiner Präsidentin eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar. Der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus habe auch nicht automatisch Vorrang vor dem Hausrecht der Präsidentin. Oehme als Mitarbeiter könne sich darauf aber ohnehin nicht berufen.

via lto: AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten

Die geplanten Wahlkampfauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Bayern beschäftigten bayerische Gerichte. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof. München – Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist für seine theatralische Wortwahl bekannt. „Demokraten aller Länder schaut auf Deutschland!“, schrieb er auf X und beklagte die gerichtliche Befassung mit ihm als Redner auf zwei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu. Beide Orte wollten den Auftritt des zweifach strafrechtlich Verurteilten verhindern, was unterschiedliche juristische Einschätzungen zur Folge hatte. Nun entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zu Höckes Gunsten. Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wiederholte eine verbotene SA-Parole. (Archivbild) © Martin Schutt/dpa Im Eilverfahren erklärte der VHG beide Auftritte im Kontext der Kommunalwahlen in Bayern am 8. März für zulässig, da für den AfD-Mann die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gelte. Vermutungen, er könnte wieder verbotene Naziparolen in seine öffentlichen Ansprachen packen, reichten für ein Redeverbot nicht aus. Höcke hatte die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der nationalsozialistischen SA benutzt beziehungsweise die Anwesenden dazu animiert, die Parole zu vervollständigen. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar. Am Freitag (13. Februar) hieß es zunächst aufgrund von zwei unterschiedlichen Eilentscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte, Höcke dürfe in Seybothenreuth nicht öffentlich reden, in Lindenberg aber schon. Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatte von einer Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch gemacht, weshalb das Verwaltungsgericht entschied, der AfD zwar ihre Veranstaltung am Samstag zu gestatten – aber nur ohne Gastredner Höcke.    „Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“, erklärte hierzu ein Sprecher des Bayreuther Gerichts. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied anders

via fr: Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten

siehe auch: Vor Kommunalwahl in Bayern: Gericht kippt vorläufig Redeverbot für AfD-Politiker Höcke Die Stadt Lindenberg hatte Höcke als Gastredner untersagt. Doch der AfD-Kreisverband wehrte sich. Das Verwaltungsgericht in Augsburg gab der rechtsextremen Partei recht und revidierte das Verbot; VGH schafft bayernweit Klarheit Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig. Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden. Die von zwei bayerischen Gemeinden auferlegten Redeverbote gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sind rechtswidrig. Das entschied am Freitagabend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Er bestätigte damit einerseits einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg (Beschl. v. 13.02.2026, Az. Au 7 S 26.594) und hob andererseits einen anderslautenden Eilbeschluss des VG Bayreuth auf (Beschl. v. 10.02.2026, Az. Au 7 S 26.310). LTO berichtete. Höcke darf damit an den Parteiveranstaltungen am Samstag im oberfränkischen Seybothenreuth sowie am Sonntag in Lindenberg im Allgäu als Redner auftreten.