Kammergericht: Treffen in Potsdam darf als „Deportationskonferenz“ bezeichnet werden

Ein Gericht hat dem Künstler Philipp Ruch gestattet, das Potsdamer Treffen vom November 2023 weiter als „Deportationskonferenz“ zu bezeichnen. Streitgegenstand war ein Tweet über die eidesstattliche Versicherung eines Teilnehmers. Im Streit um das Potsdamer Geheimtreffen im November 2023, das CORRECTIV aufgedeckt hatte, gibt es ein weiteres Urteil, das die Position von CORRECTIV bestätigt. Mit Urteil vom 8. Mai 2026 hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts (Az. 10 U 1/26) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II aufgehoben, die dem Gründer des Zentrums für politische Schönheit (ZPS), Philipp Ruch, untersagt hatte, das Treffen als „Deportationskonferenz“ zu bezeichnen. Antragsteller war der Jurist Ulrich Vosgerau, der, vertreten durch die Kanzlei Höcker, seit etwa zwei Jahren zahlreiche gerichtliche Verfahren gegen die Berichterstattung über das Potsdamer Treffen führt. Auch in diesem Fall hatte er keinen Erfolg. Der streitige Beitrag des ZPS bleibt erlaubt. „Das ist eine krachende Niederlage“, sagt Philipp Ruch vom ZPS gegenüber CORRECTIV. „Die Strategie, das Ganze zu verharmlosen, ist damit gescheitert.“ In dem Begriff ‚Remigration’ steckten „uralte Dämonen der Vertreibung, Ausweisung und Deportation von Menschen“ – und darauf dürfe und müsse man in einer Demokratie hinweisen. Vosgerau trägt die Kosten beider Instanzen. Gegen das Urteil ist kein weiteres Rechtsmittel möglich; das Verfahren ist abgeschlossen. Offen ist, ob Vosgerau Ruch in einem regulären Klageverfahren erneut angreift – darauf antwortete seine Anwaltskanzlei nicht. (…) Der 10. Zivilsenat des Kammergerichts sieht in dem Post auf X von Ruch eine zulässige Meinungsäußerung. Sie sei „keinesfalls aus der Luft gegriffen“, sondern knüpfe an eine „hinreichende, zutreffende Tatsachengrundlage“ an. „Ausweisung“ und „Remigration“ trügen „im Kern das Element der erzwungenen und keineswegs ‚freiwilligen‘ Ausreise“ und würden im Beitrag synonym verwendet. Wörtlich heißt es im Urteil: „Durch die Inbezugnahme der Erklärungen von Erik Ahrens in dem geführten Interview wird dem Rezipienten klar, welche Bedeutung dem Begriff ‚Ausweisung‘ in der Schlagzeile des Verfügungsbeklagten beizumessen ist. Entsprechend verhält es sich bei dem Begriff der ‚Deportationskonferenz‘. Auch dieser ist nicht wörtlich, sondern in einem übertragenen Sinn zu verstehen.“

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NEO-NAZI WOMAN ARRESTED IN CATALUNYA FOR PLASTERING CHILDREN’S PLAYGROUND WITH ANTI-MUSLIM GRAFFITI 

A 28-YEAR-OLD woman linked to neo-Nazi ideology has been arrested in Catalunya after allegedly covering a children’s playground with anti-Muslim graffiti and xenophobic stickers. The suspect is accused of covering play areas used by children with xenophobic messages aimed mainly at the Muslim community, angering residents in the town of Roquetes, in the Terres de l’Ebre region. Police said the offensive graffiti and stickers appeared in several parts of the town during April, but most were found at playgrounds. The woman was arrested by the Mossos d’Esquadra on May 8 following an investigation into hate crime and discrimination and a crime of damage.

via theolivepress: WATCH: NEO-NAZI WOMAN ARRESTED IN CATALUNYA FOR PLASTERING CHILDREN’S PLAYGROUND WITH ANTI-MUSLIM GRAFFITI 

Beschäftigt AfD-Landtagsfraktion Ehefrau von Abgeordneten Nikolaus Kramer? #vetternwirtschaft

In den vergangenen Monaten brachten Recherchen etliche Vorwürfe der Vetternwirtschaft in der AfD ans Tageslicht. Betroffen waren neben der Bundestagsfraktion auch verschiedene Parlamente der Länder. Eine Leerstelle war bisher MVs Landtag. Doch auch dort scheint es bei der AfD-Fraktion einen Fall von Vetternwirtschaft zu geben. Anfang des Jahres brachten parteiinterne Streitigkeiten rund um den mittlerweile aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossenen Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt Recherchen zum Thema „Vetternwirtschaft” in der AfD ins Rollen.1 Insbesondere im Landtag von Sachsen-Anhalt konnten zahlreiche überkreuzende Anstellungsverhältnisse von Verwandten – meist Ehefrauen – unter den Abgeordneten nachgewiesen werden.2 Bislang betraf eine Lücke in der medialen Berichterstattung den Landtag von MV. Ein Blick auf das Telefonverzeichnis des Landtags wirft allerdings Fragen auf. TAuf den landtagsinternen Listen aus den Jahren 2022, 2024 und 2025 sind Namen der jeweiligen Fraktionsmitarbeitenden aufgelistet. Dabei fiel der Name einer Frau auf, die dort 2022 noch unter dem Namen F. Behrens3 gelistet war – ab 2024 jedoch unter dem Nachnamen Kramer. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich hierbei um die Ehefrau des rechtsextremen Landtagsabgeordneten und AfD-Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer handelt. Laut seines privaten Facebookprofils hat der Abgeordnete Ende Juli 2023 geheiratet.4 Zeitlich passt die Eheschließung und der Wechsel des Nachnamens im Telefonverzeichnis damit überein.

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Die AfD-Pläne in Magdeburg haben Grenzen

Die AfD könnte nach einer möglichen Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt zwar Beamte austauschen. Aber es gibt Grundsätze, an die sich die Partei halten müsste. Regierungswechsel gehören zum Wesen der Demokratie. Alle vier, fünf Jahre eröffnen Wahlen in Bund und Ländern die Möglichkeit, den Inhalt, aber auch das Personal der Regierungsarbeit zu ändern. Diese Möglichkeit will auch die AfD im Falle eines Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt nutzen. 150 bis 200 Stellen im öffentlichen Dienst will die Partei nach einer möglichen Regierungsübernahme neu besetzen, so hat es Spitzenkandidat Ulrich Siegmund angekündigt. Man werde loyale Beamte behalten, aber „wenn versucht wird, unsere Arbeit zu blockieren, greifen sicherlich verwaltungsrechtliche Maßnahmen“, sagte Siegmund der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Ein Personalaustausch nach einem Wahlsieg ist das gute Recht einer Partei. Es gibt aber gesetzliche Grenzen. Das gilt insbesondere für die Fachebenen, also Mitarbeiter unterhalb von Staatssekretären. Selbst die Leiter der meisten Landesbehörden gelten nicht als „politische Beamte“. Schwierig wird ein Austausch insbesondere, wenn Beamte das tun, was grundsätzlich von ihnen verlangt wird: sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und der Pflicht zu genügen, aktiv für deren Erhalt einzutreten. Da das Landesamt für Verfassungsschutz anzweifelt, dass die AfD-Politik selbst diese Richtung verfolgt, wären Einwände und auch Blockaden pflichtgemäß im Sinne des Beamtentums. Beamte haben einen Treueeid auf das Grundgesetz und die Gesetze abgelegt, zudem sind sie dem Gebot von Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Regierungswechsel im Amt überstehen Personaländerungen nach einem Regierungswechsel sind aber möglich. In Bundesministerien geschieht das zunächst durch Wechsel bei den Spitzenstellen – Staatssekretäre und Abteilungsleiter. Letztere sind mit der Besoldungsgruppe B9 „politische Beamte“ und können, so das Gesetz, „jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden“.

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Schlechte Bildung und hohe Armutsquote: Deutschland schneidet bei Kinderwohl unterdurchschnittlich ab

In einer Vergleichsstudie zum Wohlbefinden von Kindern landet Deutschland weit hinten. Auch ärmere Länder zeigen laut Unicef, wie es besser geht. Ein Sozialverband fordert mehr staatliche Lernhilfe. Deutschland belegt in einer internationalen Vergleichsstudie zum Wohlbefinden von Kindern nur Platz 25 von insgesamt 37 bewerteten Ländern. Damit liege Deutschland wie schon im vergangenen Jahr im unteren Mittelfeld und bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, teilte das UN-Kinderhilfswerk in Köln mit. Die Studie des Unicef-Forschungsinstituts Innocenti wird seit dem Jahr 2000 regelmäßig ausgeführt und vergleicht die Situation von Kindern in den wohlhabenden Ländern der Welt. In diesem Jahr belegen die Niederlande, Dänemark und Frankreich die ersten drei Plätze. Aber auch in einigen Ländern mit deutlich geringerer Wirtschaftskraft wachsen Kinder demnach insgesamt unter besseren Bedingungen auf, so in Rumänien (Platz 9), Ungarn (Platz 10) und der Slowakei (Platz 19). Im Durchschnitt der untersuchten Länder lebt demnach fast jedes fünfte Kind in Einkommensarmut. In Deutschland stagniere die Kinderarmutsquote seit Jahren bei hohen 15 Prozent, so Unicef. „Alarmierend“ sei Deutschlands Abschneiden im Bereich Bildung: Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen demnach die Mindestkompetenz in Lesen und Mathematik. Damit liege Deutschland auf Platz 34 von 41 Ländern mit vergleichbaren Bildungsdaten. Länder wie Irland, das den ersten Platz bei den Lese- und Mathe-Kompetenzen belege, oder auch Slowenien und Südkorea zeigten, dass bessere Ergebnisse möglich seien, auch bei teils deutlich schlechterer wirtschaftlicher Ausgangslage. In Deutschland sei zudem der Abstand zwischen Jugendlichen aus wirtschaftlich benachteiligten und wohlhabenden Familien besonders groß: Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichten nur 46 Prozent die grundlegenden Kompetenzen. In privilegierten Familien seien es dagegen 90 Prozent.

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Neonazi Marla Svenja Liebich: Pilsener Gericht vertagt Entscheidung über Auslieferung

Die Rechtsextremistin war in Tschechien gefasst worden. Vor Gericht lehnte sie eine Übergabe ab. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung der Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutschen Behörden vertagt. Nach rund zwei Stunden Verhandlung am Montag wurde die Verkündung ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte vor Gericht eine Zustimmung zur Auslieferung erneut abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte die verurteilte Rechtsextremistin. Liebich soll in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, war jedoch geflohen und erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen worden. Seitdem sitzt sie in tschechischer Haft. In den Gerichtssaal wurde sie in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster geführt. Wird die Auslieferung rechtskräftig angeordnet, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft Halle für den Fall zuständig, die einen Antrag auf Auslieferung gestellt hatte. Auch nach dem ersten Verhandlungstag ging Oberstaatsanwalt Dennis Cernota davon aus, dass es zu keinen größeren Problemen komme. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, sagte er. Das Gericht prüfe unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert hätten.

via berloiner zeitung: Neonazi Marla Svenja Liebich: Pilsener Gericht vertagt Entscheidung über Auslieferung

siehe auch: Prozess um Auslieferung von Neonazi Liebich in Tschechien vertagt Ein Gericht in Tschechien entscheidet, ob die Person Liebich den deutschen Behörden übergeben werden darf. Der Prozess wurde nach zwei Stunden Verhandlung verschoben. Das Landgericht im tschechischen Plzeň (Pilsen) hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben. In Deutschland steht nach einem Urteil für den Rechtsextremisten Sven Liebich, der sich inzwischen Marla-Svenja nennt, eine Haftstrafe an: Die Person Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Anfang 2025 war bekannt geworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla-Svenja hat ändern lassen.

Kuba veröffentlicht Handbuch für den Kriegsfall

Mehrfach hat die US-Regierung gedroht, die Karibikinsel übernehmen zu wollen. Jetzt bereitet Kuba seine Bevölkerung konkret auf einen möglichen Angriff vor. Kuba bereitet seine Bevölkerung mit einem neuen Handbuch auf einen möglichen Krieg vor. Der »Leitfaden für Familien zum Schutz vor einem militärischen Angriff« empfiehlt, einen Rucksack mit Lebensmitteln und Medikamenten bereitzuhalten sowie sich bei Luftalarm sofort an einen sicheren Ort zu begeben. (…) Das neunseitige Dokument ist digital auf einigen offiziellen Seiten wie dem Bürgerportal der Stadt Havanna zu finden. Der kubanische Zivilschutz veröffentlichte den Leitfaden bereits Ende April – inmitten wachsender Sorge vor einem gewaltsamen Angriff der USA. Andere Regierungsstellen sollen den Text nach der Veröffentlichung wieder zurückgezogen haben, wie das Nachrichtenportal 14yMedio berichtete.

via zeit: Kuba veröffentlicht Handbuch für den Kriegsfall

https://www.lahabana.gob.cu/upload/pdf/6a062c587bda4608579953.pdf