Umfrage zur Forschungsfreiheit – Bedenkliche Fragen

Das Allensbach-Institut hat Hochschullehrer*innen befragt. Manche Antworten sind besorgniserregend. Die Fragen aber sind besorgniserregender. (…) Das Allensbach-Institut stellt nun die Ergebnisse einer Umfrage vor, in der mehr als 1.000 Hoch­schul­lehrer*innen zum Stand der Forschungsfreiheit an deutschen Hochschulen befragt wurden. Die Studie liegt bislang lediglich als Zusammenfassung auf einem guten Dutzend Präsentationsfolien vor. Einige Kern­aussagen lassen sich dennoch bereits ablesen. Für ein wenig mediale Beunruhigung sorgten Feststellungen wie die von 20 Prozent der Befragten, dass man den Staat Israel ablehnen können müsse. 43 Prozent möchten den Klimawandel leugnen und 22 Prozent „Rassenforschung“ betreiben dürfen. (…) Einziger deutlicher Ausreißer ist die Einschätzung des Umgangs mit „Rechtspopulisten“, einer Chiffre, von Allensbach zweifellos gesetzt mit Blick auf die immer offensichtlicher rechtsradikal agierende AfD. Während 82 Prozent der Befragten der Auffassung sind, es müsse erlaubt sein, einen „Rechtspopulisten“ zu einer Podiumsdiskussion einzuladen, rechnen 74 Prozent mit Gegenwehr bei solchen Auftritten. So eine Einschätzung der Protestwahrscheinlichkeit ist schwer zu validieren, hat aber sicher einen wahren Kern. Was das aber über die Situation der Forschungsfreiheit an den Hochschulen aussagt, bleibt völlig offen. Schließlich unterliegen die meisten der abgefragten Fälle tatsächlich keinem materiellen Verbot. Es ist (nicht nur an Hochschulen) erlaubt, Po­li­ti­ke­r*innen auf Podiumsdiskussionen einzuladen. Es ist erlaubt, den Islam als Religion oder Israel als Staat abzulehnen und immer so weiter.
Das Problem sind die Fragen, Das Pro­blem liegt weniger in den Antworten der Hochschullehrer*innen, die auf Nachfrage eben gewisse gesellschaftspolitische Präferenzen und ein gegebenenfalls etwas feudales Selbstverständnis offenbaren. Das Problem liegt in der Fragestellung durch Allensbach. Die Bedrohung der Freiheit der Wissenschaft wird als Prämisse gesetzt, und darauf aufbauend werden schlagwortartig Belege gesucht. So wird zum Beispiel ein Zwang zu gendergerechter Sprache implizit vorausgesetzt. Selbstverständlich besteht eine Mehrheit der Befragten darauf, dass es erlaubt sein müsse, sich dieser zu verweigern. Nur: Niemand verbietet ihnen das. Ein knappes Drittel der Hoch­schul­lehrer*innen fühlt sich nach dieser Umfrage dennoch in ihrer Lehre und Forschung durch „Political Correctness“ eingeschränkt. Was dieser ideologisierte Kampfbegriff beinhaltet, wird zumindest in der ersten Präsentation durch Allensbach leider nicht konkretisiert und qualifiziert. So bleibt diese Umfrage über die Freiheit der Wissenschaft mindestens an dieser Stelle ideologisch gefärbt, methodisch ungenau und unpräzise, oder anders gesagt: unwissenschaftlich

via taz: Umfrage zur Forschungsfreiheit – Bedenkliche Fragen

Vor Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Hellersdorf Mann schießt in die Luft und ruft Drohungen

In Hellersdorf soll ein 27-jähriger Mann fremdenfeindliche Parolen gerufen und mit einer Pistole in die Luft geschossen haben. Die Polizei konnte ihn festnehmen. Ein Mann soll in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in Hellersdorf vor einer Flüchtlingsunterkunft in die Luft geschossen und fremdenfeindliche Drohungen gerufen haben. Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts hatten zunächst Knallgeräusche gehört und sollen den Mann bei der Schussabgabe beobachtet haben, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Beamten nahmen den 27-Jährigen am nahe gelegenen U-Bahnhof Louis-Lewin-Straße vorläufig fest.

via tagesspiegel: Vor Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Hellersdorf Mann schießt in die Luft und ruft Drohungen

Muslimische Instagram-Influencerin mit Bibel geschlagen – #kaltland #pack

Ohne Vorwarnung ist am vergangenen Samstag eine 25-Jährige in einem Regional-Express von einem Mann beschimpft und geschlagen worden. Für seine Attacke benutzte der Mann eine Bibel. Das Opfer meldet sich nun auf Instagram zu Wort. Eigentlich wollte sich Instagram-Influencerin „Zara_Secret“ auf ihrer Zugfahrt nach Frankfurt nur entspannen. Doch dann wurde die Beauty-Bloggerin plötzlich von einem anderen Fahrgast unvermittelt attackiert. Dabei schlug der Mann mit einer Bibel auf sie ein und beleidigte sie als „muslimische Hure“. So schildert es die 25-Jährige in ihrer Instagram-Story. (…) „Und plötzlich ist ein Mann von hinten auf mich losgegangen und hat mit der Faust in mein Gesicht geschlagen.“ Dann sei der „gestörte Typ auf die brillante Idee gekommen“, mit der Bibel auf ihren Kopf zu schlagen, so Zara. Dazu habe er gesagt, dass sie die Bibel lesen solle und sie als „muslimische Hure“ beschimpft. Nachdem sie geschrien habe, seien ihr schließlich andere Fahrgäste und Sicherheitspersonal zur Hilfe gekommen. Nach dem Vorfall war Zara „fassungslos und perplex“. Ihren Angreifer bezeichnet sie als „rassistisch und ekelhaft“.

via merkurist: Muslimische Instagram-Influencerin mit Bibel geschlagen

Amtsgericht Zittau – Migranten als „Ungeziefer“ beleidigt – Keine Volksverhetzung?

Ein Rentner steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Er hatte Migranten als „Ungeziefer“ bezeichnet. Und wurde vom Amtsgericht Zittau freigesprochen. Was fällt in dieser Republik unter Volksverhetzung? In Paragraf 130 Strafgesetzbuch sind die Tatbestandsmerkmale festgelegt. „Hetze“ wird hier auf das gesellschaftliche Gesamtgefüge bezogen und liegt dann vor, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist beziehungsweise gestört wird. Das erfolgt meist durch Hetze gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“ (§130). Mithilfe von Äußerungen werde zu Hass aufgestachelt oder zu Gewalttätigkeiten direkt oder indirekt aufgefordert. Volksverhetzung ist auch, wenn die Menschenwürde angegriffen, ein Individuum oder eine Gruppe „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Wie also müsste entsprechend §130 geurteilt werden, wenn ein Mann Migranten als „aufdringliches und freches Ungeziefer“ und als nach Deutschland angeblich „eingeschleuste Verbrecher und Mörderbanden“ bezeichnet? (…) Kai Ronsdorf, Richter am Amtsgericht Zittau, sieht das offenbar anders. Ein Rentner aus dem am äußerst östlichen sächsischen Rand der Republik gelegenen Beiersdorf hatte im vergangenen Sommer seine rassistischen Positionen und Unzufriedenheiten in Sachen Asyl via Tastatur in das soziale Netzwerk „ask.fm“ kommuniziert. „Alle haben die Schnauze restlos voll mit aufdringlichen und frechen Ungeziefer … die Asyl und Hilfe mit Mord und Vergewaltigung danken“, wird der Rentner von der „Sächsischen Zeitung“ am 7. Februar zitiert. Und weiter: „Alle haben diese schwarze Pest restlos satt.“ Das stufte die Staatsanwaltschaft Görlitz als Volksverhetzung ein, da alle in Deutschland Asyl suchenden Menschen wissentlich unwahr kriminalisiert würden – womit der Tatbestand der Hetze gegenüber einer Gruppe gewährleistet wäre. (…) Amtsrichter Ronsdorf stufte den Post jedoch nicht als strafbar ein und erkannte gegen die Forderungen der Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Wie die „Sächsische Zeitung“ den Richter zitiert, hätten sich die Worte „nicht gegen alle Asylbewerber“ gerichtet – sondern vielmehr nur gegen kriminelle: „Das fällt unter Meinungsfreiheit“ und sei nicht strafbar. Daraus ergibt sich gemäß dem Urteilsspruch, dass Menschen, die kriminell werden, entmenschlicht und in ihrer Würde verletzt werden dürfen. Der §130 scheint für sie nicht zu gelten. Auf Anfrage der FR äußerte sich der für die Presse des Amtsgerichts Zittau zuständige Jurist Thomas Maaß: „Der zuständige Richter hat den Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Nach seiner mündlichen Urteilsbegründung … handele es sich bei den vom Angeklagten bezeichneten Personen nicht um einen ‚hinreichend bestimmten Teil der Bevölkerung‘ – nur ein solcher fällt als Angriffsobjekt in den Anwendungsbereich des § 130 Abs. 1 StGB. I(…) Es ist nicht das erste Mal, dass Kai Ronsdorf mit einem fragwürdigen Urteil in Erscheinung tritt. Januar 2017 sprach der Richter eine Frau frei, die sich wegen § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – vor dem Amtsgericht Zittau verantworten musste. Die Frau hatte auf Facebook ein Bild gepostet, dass den Zittauer Marktplatz zu Zeiten des Nationalsozialismus zeigte. Darauf waren neben einer Ansammlung von Menschen Häuser zu sehen, die mit teils deutlich erkennbaren Hakenkreuzfahnen geschmückt waren. Das Hakenkreuz, weil Nazi-Kennzeichen, ist ein in Deutschland verbotenes Symbol, weshalb es zur Anklage kam.

via fr: Amtsgericht Zittau – Migranten als „Ungeziefer“ beleidigt – Keine Volksverhetzung?

Rassistischer Angriff in #Niederschöneweide – Zwei junge Männer beleidigt und geschlagen

Am Montagabend wurden zwei junge Männer in Treptow-Köpenick von einem offenbar alkoholisierten Mann attackiert. Später griff dieser auch Polizeibeamte an. Im Ortsteil Niederschöneweide in Berlin-Treptow wurden zwei junge Männer am Montagabend offenbar rassistisch beleidigt und angegriffen. Laut Angaben der Polizei zeigten die beiden 19- und 21-Jährigen den Vorfall am Abend an. Sie gaben demnach an, gegen 20 Uhr auf der Johanna-Tesch-Straße unterwegs gewesen zu sein, als sie von einem offenbar alkoholisierten Mann rassistisch beleidigt wurden. Später soll er auch die beiden auch eingeschlagen haben. Dann seien zwei unbekannte Passanten dazwischen gegangen. Die alarmierten Einsatzkräfte nahmen den 39-jährigen Tatverdächtigen fest. Dabei soll er auch Widerstand geleistet und die Polizisten beleidigt haben. Ein Beamter wurde laut Angaben der Polizei leicht am Bein verletzt, habe aber seinen Dienst fortsetzen können.

via tagesspiegel: Rassistischer Angriff in Niederschöneweide Zwei junge Männer beleidigt und geschlagen

FDP-Politikerin über Böllerangriff – „Er hat zielgerichtet geworfen“

Weil sie eine liberale Migrationspolitik vertritt, steht Karoline Preisler auf rechstextremen Feindeslisten. Nun wurde sie im Privatumfeld attackiert. taz: Frau Preisler, was ist Ihnen am Wochenende passiert? Karoline Preisler: Ich habe mit meiner Tochter das Wohnhaus verlassen. Vor der Tür sah ich eine Gruppe junger Erwachsener und einer hielt einen Böller in der Hand. Wir hatten Blickkontakt. Und er hat trotzdem zielgerichtet den Böller geworfen. Ich bin zu meiner Tochter, inzwischen qualmte und knallte es, schwarzer Rauch war da. Ich habe meine Tochter in das Auto gesetzt, damit sie dort sicher ist, und wollte die Gruppe zur Rede stellen. Die hatte sich aber schon entfernt. Ich habe sie noch kurz verfolgt. Kannten Sie die Leute? Nein. Was haben Sie dann gemacht – die Polizei gerufen? Ich habe meine Tochter genommen und bin weggefahren. Mein Mann und ich haben Absprachen getroffen, was wir tun, wenn eine Situation gefährlich wird. Wer nimmt welches Kind, wo treffen wir uns, solche Sachen. Ich habe mich daran gehalten und habe das Kind aus der Gefahrenzone gebracht.
Sie sind Juristin und Lokalpolitikerin, ein ganz normaler Mensch also. Warum haben Sie solche Absprachen? Mein Mann und ich stehen mit vielen Weiteren auf einer Feindesliste, der der Nordkreuz-Rechtsterroristen. Wenn man das weiß, ist es besser, man hat einen Plan für Krisen. Dann muss man in der Krise keine Entscheidungen treffen. Das wäre mir auch nicht möglich gewesen am 8. Februar. Ich war zu aufgewühlt. Sie sprechen von der Liste eines Anwalts und eines Polizisten, die mutmaßlich geplant hatten, an einem Tag X Menschen aus dem linken Spektrum zu töten. Sie hatten Daten gesammelt, auch an einem Polizeicomputer. Das wurde vor über zwei Jahren bekannt. Wann haben Sie erfahren, dass Sie auf der Liste stehen? Ich habe im Sommer Post vom Landeskriminalamt bekommen, ein Formschreiben, wonach mein Name im Zusammenhang mit dieser Liste aufgetaucht ist. Weitere Informationen habe ich nicht erhalten, und es ist auch sehr schwer, an diese zu gelangen. Meine Daten gehören mir, ich erwarte von unseren Sicherheitsbehörden, dass die mich ins Bild setzen. So musste ich das, was ich jetzt weiß, selbst zusammensuchen.

via taz: FDP-Politikerin über Böllerangriff – „Er hat zielgerichtet geworfen“