Bier mit Nazi-Symbolik verkauft: Getränkehändler angeklagt

Ein Getränkehändler, in dessen Geschäft das Bier namens “Deutsches Reichsbräu” in der bei Neonazis beliebten Frakturschrift für 18,88 Euro verkauft wurde, muss sich vor Gericht verantworten. Die neue Biermarke wurde von einem bekannten Südthüringer Rechtsextremisten Anfang des Jahres im Internet angekündigt. (,,,) Dem Getränkehändler wird dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft zufolge die Verbreitung von Kennzeichen vorgeworfen, die verfassungsfeindlichen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehen. Nach Bekanntwerden des Falles hatte der Franchise-Geber die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des Ladens aufgekündigt und auch die Deutsche Post hatte die Suche nach einem neuen Kooperationspartner im örtlichen Einzelhandel angekündigt.

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Brutaler Angriff am Jahrmarkt

Zwei junge Männer prügeln am Jahrmarkt in Lindau auf einen 19-jährigen Afghanen ein. Sie gehen besonders brutal vor, weil »Asylanten« immer mit dem Messer kämen, sagt einer vor Gericht. Mit einem Schulterwurf bringt ein heute 23-jähriger Vorarlberger unter dem Riesenrad am letztjährigen Lindauer Jahrmarkt einen 19-jährigen Afghanen zu Boden. Ein bis dahin mit den Händen in den Hosentaschen in der Nähe stehender 18-jähriger Freund des Angreifers nimmt Anlauf und tritt zu. Wechselseitig prügeln sie auf den jungen Mann ein. Mit zwei Tritten trifft der 18-Jährige den Afghanen am Kopf, dann kann er sich aufrappeln und versucht wegzulaufen. Doch der Lindauer zieht ihm die Jacke über den Kopf und verpasst seinem Opfer zwei Kniestöße gegen den Kopf. Am Ende donnert der Vorarlberger das Opfer auf die Metallplatte des Riesenrades. So schildert die Lindauer Amtsrichterin Brigitte Grenzstein den Tatablauf, den sie dank eines Videos während der Gerichtsverhandlung nachvollziehen konnte. »Ich habe schon viel gesehen, aber das war brutal«, sagte die Richterin, die den Übergriff vom 10. November 2019 verhandelte. »Das Opfer hatte keine Chance, sich zu wehren«, ist Grenzstein überzeugt. Der junge Mann habe Glück gehabt, mit einem Kieferbruch davongekommen zu sein. Der 18-jährige Hauptangeklagte aus dem Landkreis Lindau und sein fünf Jahre älterer Vorarlberger Komplize versuchten laut Grenzstein ihren Überfall vor Gericht als harmlose Rangelei abzutun und behaupteten, das Opfer habe die Schwester des einen und Freundin des anderen Angeklagten beleidigt. Der Betroffene jedoch versicherte für die Richterin glaubhaft, die junge Frau nicht zu kennen. Tatmotiv »Ausdruck der Verinnerlichung extrem rechter Ideologie« Warum der Hauptangeklagte so brutal angegriffen habe, nachdem sein Freund das Opfer auf den Boden geworfen habe, beantwortete er vor Gericht damit, dass »Asylanten« immer mit dem Messer kämen und aggressiv seien. Das wisse er aus den Medien. (…) Die von dem Hauptangeklagten vorgebrachte Begründung der brutalen Tatausführung mit der angeblich besonderen Gewalttätigkeit von Geflüchteten deutet Huber als »Ausdruck der Verinnerlichung extrem rechter Ideologie. Auch die offensichtliche Schutzbehauptung, dass das Opfer vor der Tat Beleidigungen gegen die Begleiterin der Angeklagten ausgestoßen habe, deutet auf die rechte Gesinnung der Angeklagten hin«, so der Betroffenenunterstützer. In der extrem rechten Agitation werde seit Jahren eine Gefährlichkeit von Geflüchteten für »weiße Frauen« behauptet, um diese zu dehumanisieren. Sowohl die besondere Brutalität der Tatausführung als auch die Äußerungen während der Gerichtsverhandlung sprechen für Huber »klar für eine rassistische Tatmotivation und diese sollte auch als solche benannt werden.« (…) Schließlich urteilte die Richterin auf drei Jahre Jugendstrafe für den jüngeren Angeklagten – und ließ ihn in Handschellen direkt aus dem Gerichtssaal abführen. Denn der Angeklagte gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und habe im Chat mit dem anderen Angeklagten gesagt, dass er untertauchen wolle. (…) Den Vorarlberger verurteilte Richterin Grenzstein zu zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem muss er 2500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer bezahlen. Er hat das Urteil akzeptiert, der Lindauer Berufung eingelegt.

via allgäu rechtsaußen: Brutaler Angriff am Jahrmarkt

#Parallelwelten – #AfD-Politikerin hält 99,8 Prozent der Bevölkerung für hetero und weiß – #schauhin #gaga

Es ist ja bekannt, dass AfD-Abgeordnete manchmal in einer anderen Welt leben – wie anders, das zeigte nun die hessische Europaparlamentarierin Christine Anderson. Im politisch-korrekten Hollywood “punktet jede Hautfarbe jenseits vom mitteleuropäischen Teint, gelebte Trans- und/oder Homosexualität müssen zu sehen sein, ebenso fremde Kulturethnien und gern auch Behinderungen”. So beschreibt die 52-jährige Christine Anderson in einem am Sonntag auf Facebook und in anderen sozialen Medien veröffentlichten Eintrag die amerikanische Traumfabrik. Die 2019 ins Europaparlament gewählte AfD-Politikerin aus Limburg an der Lahn hält diese offenbar nicht ihrer Lebenswelt entsprechende Darstellung in US-Filmen für einen “Kniefall vor den geschätzten 0,2 Prozent der Bevölkerung”. Nach dieser Logik sind damit 99,8 Prozent der Bevölkerung weiße Heterosexuelle ohne Behinderung.

via queer: Parallelwelten – AfD-Politikerin hält 99,8 Prozent der Bevölkerung für hetero und weiß

AfD-Eklat auf Zugtoilette – Abgeordneter löst Polizeieinsatz aus – und fragt jetzt nach den Kosten

Weil Stephan Brandner sich weigerte, eine Maske im Zug zu tragen, mussten Polizeibeamte anrücken. Der AfD-Abgeordnete zeigte sich wenig einsichtig. Nun verlangt er eine Kostenaufstellung. Als er den Vorfall öffentlich machte, war Stephan Brandner zum Scherzen zumute. Ein “Anekdötchen”, schrieb er dazu im Kurzbotschaftendienst Twitter. Da hatte der AfD-Abgeordnete gerade einen Polizeieinsatz im ICE nach Rügen ausgelöst. Abfahrt verzögerte sich durch Einsatz Weil er den Anweisungen des Personals nicht folgen wollte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, rief die Bahn die Bundespolizei zu Hilfe. Wie t-online erfuhr, trafen die Beamten Brandner jedoch nicht an, mussten eine Station mitfahren und konnten den Politiker erst zur Rede stellen, als er rund 20 Minuten später im nächsten Bahnhof die Zugtoilette verließ. Die Abfahrt verzögerte sich durch die Ermittlungen. Zwar entging Brandner weiteren polizeilichen Maßnahmen im ICE, denn tatsächlich trug er die Maske, als er die Toilette verließ, das öffentliche Echo jedoch war gewaltig. Kaum ein deutsches Medium berichtete nicht über den Eklat. Der Begriff “Zugtoilette” trendete – wenig schmeichelhaft für Brandner – sogar auf Twitter. Nun soll die Bundesregierung dem Abgeordneten die Kosten der Polizeieinsätze mitteilen, die von Maskenverweigerern in Zügen ausgelöst werden. So steht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag, die von Brandner eingebracht wurde. Außerdem will er wissen, wie häufig Polizeibeamte zu solchen Einsätzen ausrücken müssen, in welcher Höhe dadurch Zugverspätungen verursacht wurden und auf welcher Rechtsgrundlage das geschehe.

via t-online: AfD-Eklat auf Zugtoilette – Abgeordneter löst Polizeieinsatz aus – und fragt jetzt nach den Kosten

#Polizei wirft #AfD-#Stadtrat aus dem #Augsburger #Klimacamp

Zufällig kommt es am Montagabend neben dem Augsburger Rathaus zu einer Diskussion zwischen AfD-Stadtrat Andreas Jurca und Klimaschützern. Die Debatte eskaliert dann aber offenbar. Eklat am Klimacamp neben dem Augsburger Rathaus am Montagabend: Die Polizei hat dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jurca zweimal einen Platzverweis erteilt, nachdem es zuvor zu offenbar erregten Diskussionen mit den Klimaaktivisten gekommen war und diese die Polizei riefen. Das bestätigte die Polizei am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion. Zu körperlichen Übergriffen kam es bei dem Streitgespräch nicht. Jurca kündigte an, das Vorgehen der Polizei auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu wollen.
Einsatz im Klimacamp: Polizei filmte mit “Bodycam” mit. Die Polizei erklärte, gegen 20.40 Uhr zum Klimacamp gerufen worden zu sein. Vor Ort habe der Versammlungsleiter den Polizisten erklärt, dass er Jurca von der Kundgebung ausschließen wolle. Formal sind Teile des Fischmarktes seit Monaten Versammlungsfläche für das Klimacamp, das für sich den Status einer Demonstration reklamiert. Nachdem sich Jurca nicht aus dem Versammlungsbereich entfernt habe, hätten die Polizisten einen Platzverweis erteilt, so die Polizei. Der Platzverweis sei kurz darauf ein zweites Mal ausgesprochen worden, nachdem Jurca erneut in den Versammlungsbereich gegangen sei. Dabei filmte Jurca sich wohl selbst mit dem Handy. Offenbar verlief das Gespräch zwischen Jurca und Polizisten nicht besonders harmonisch.

via augsburger allgemeine: Polizei wirft AfD-Stadtrat aus dem Augsburger Klimacamp

Rechtsexperten äußern sich in Landtags-Innenausschuss – Nicht mit Grundgesetz vereinbar? Bedenken an neuem Polizeigesetz für Baden-Württemberg

Rechtsexperten haben Bedenken am von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten neuen Polizeigesetz geäußert. Auch die Opposition kritisiert dieses als verfassungswidrig. Vor allem den geplanten Einsatz von Bodycams in Wohnungen halten die am Montag in einer Anhörung des Innenausschusses des baden-württembergischen Landtags geladenen Juristen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gehe dabei um geschützte private Räume, so beispielsweise Mark Zöller von der Universität Trier. Ähnlich sieht dies auch Andreas Nachbaur von der baden-württembergischen Hochschule für Polizei. Beide Juristen sind der Ansicht, dass das geplante Gesetz besonders im Hinblick auf die Erfassung von Personendaten viel zu ungenaue Vorschriften beinhalte. Die Formulierung “bei drohender Gefahr” ist nach ihrer Meinung überhaupt nicht juristisch definiert.

via swr: Rechtsexperten äußern sich in Landtags-Innenausschuss Nicht mit Grundgesetz vereinbar? Bedenken an neuem Polizeigesetz für Baden-Württemberg

#Überwachung – #Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um #Demonstranten zu identifizieren

Mit der Software werden auch Fotos von Twitter und anderen Plattformen abgeglichen. Drohnen, Verbrechensvorhersage und nun Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man noch vor wenigen Jahren nur aus Hollywoodfilmen kannte. Mit Anfang August ist nun das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach einem mehrmonatigen Versuchs- in den Regelbetrieb übergegangen. Und es wird eifrig genutzt. So kam die Software zur Ausforschung von Demonstranten zum Einsatz, wie dem STANDARD vorliegende Dokumente zeigen. Dies wird auch vom Innenministerium bestätigt. “Der digitale Bildabgleich ist im Zusammenhang mit den Vorfällen in Favoriten zum Einsatz gekommen”, sagt Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer. (…) Um mutmaßliche Täter auszuforschen, war die Gesichtserkennungssoftware den Ermittlern zu Diensten. Laut Innenministerium lieferte sie auch “eine erste Übereinstimmung, die allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt werden muss”. Insgesamt wurden bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt. Laut STANDARD-Informationen wurde die Gesichtserkennung genutzt, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren. Ob sie auch zur Ausforschung von Rechtsextremen genutzt wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen.
Fotos aus sozialen Medien Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Dabei können auch Fotos aus sozialen Medien für einen Bildabgleich genutzt werden, wie die Ermittlungen rund um die Demonstrationen in Favoriten zeigen. “Sollte es im Zuge von Erhebungen einen Hinweis auf eine tatverdächtige Person geben, so können weitere Ermittlungen auch in den sozialen Medien stattfinden. Hierbei können auch Fotos zu einem Vergleich herangezogen werden”, erklärt Sprecher Maierhofer. Etwa Fotos von Demonstranten, die auf Twitter veröffentlicht wurden. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt. Die Juristin und Links-Politikerin Angelika Adensamer sieht hingegen für das Vorgehen “keine Rechtsgrundlage”, es sei denn, es handle sich um den Verdacht auf schwere Verbrechen.

via standard: Überwachung – Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um Demonstranten zu identifizieren