Amoklauf an Gymnasium in Schongau – 19 Seiten Hass – #terror #Akzelerationismus

Nach der Gewalttat am Welfen-Gymnasium in Schongau ist ein Dokument aufgetaucht, das Bezüge des mutmaßlichen Täters zur »Attentäter-Fanszene« nahelegt. Anhänger verherrlichen im Internet Amokläufe und äußern Tötungsfantasien. Der mutmaßliche Amokläufer von Schongau entstammt womöglich einer Szene, deren Anhänger im Internet Amokläufe und andere Gewalttaten verherrlichen und sich in Tötungsfantasien ergehen. Darauf lässt ein so bezeichnetes »Manifest« schließen, das in einem einschlägigen Internetkanal der Szene veröffentlicht wurde. Das 19-seitige PDF liegt dem SPIEGEL vor. Inhalt und digitale Spuren des Dokuments lassen vermuten, dass es von dem 16-Jährigen verfasst worden sein könnte, der am Mittwoch am Welfen-Gymnasium im oberbayerischen Schongau mit einer Schusswaffe und einem Messer Schülerinnen und Schüler angegriffen haben soll.  Auf einem mittlerweile gelöschten TikTok-Account wurde kurz vor Beginn des Amoklaufs zudem ein Livestream angekündigt. Bei der Tat am Mittwoch wurden zwei 13-jährige Mädchen schwer verletzt. Sie befinden sich im Krankenhaus und schweben laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter, ein kroatischer Staatsbürger, wurde 17 Minuten nach Beginn der Tat von Lehrkräften und Polizeibeamten überwältigt. Die Sicherheitsbehörden gehen nun der Frage nach, ob das »Manifest« tatsächlich von dem Amokläufer verfasst und ins Internet gestellt wurde. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II teilte auf Anfrage mit, das Dokument sei bekannt und werde derzeit auf seine Herkunft und Echtheit überprüft. Von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München hieß es, man prüfe angesichts der ersten Ermittlungsergebnisse eine Übernahme des Verfahrens. (…) Das Manifest ist auf Englisch verfasst. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass der Autor in einem englischsprachigen Internetforum verkehrte und womöglich wollte, dass sein Text auch außerhalb Deutschlands rezipiert wird. Nach seiner eigenen Darstellung verfasste er das Dokument, »um zu erläutern, warum ich getan habe, was ich getan habe, und welche Überzeugungen ich habe«. Der Text solle außerdem als eine Art Tagebuch dienen, bis der »Zero-Day« kommt. Der Autor bezeichnet sich als »hoffnungslosen 16-Jährigen mit viel zu viel Hass im Herzen«. Seine Sprache offenbart ein Weltbild voller Verachtung für seine Mitmenschen. Mal beleidigt er Muslime, Schwule und trans Personen, dann lästert er über Menschen mit Übergewicht und ergeht sich in Gewaltfantasien gegen »laute Kinder«. Begriffe aus der Incel-Szene und aus rechtsextremen Ideologien Sein Leben sei von Anfang an »zum Scheitern verurteilt« gewesen. In der Schule habe man ihn »gemobbt, angegriffen und ausgeraubt«. Frauen bezeichnet der Autor des »Manifests« als »zurückgebliebene Tussis« und »geldgierige Schlampen«. Außerdem belegt er sie mit einem abfälligen Wort, das von männlichen Jugendlichen und Männern der sogenannten Incel-Szene genutzt wird. (..) Der Autor bezeichnet sich zudem als »rechtsgerichtet« und als »faschistischer Akzelerationist«, ein Begriff für Anhänger rechtsextremer Ideologien, die den Zusammenbruch demokratischer Gesellschaften und einen Rassenkrieg herbeiführen wollen. Immer wieder äußert er sich islamfeindlich oder antisemitisch

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Körperverletzung im Amt – Polizisten neun Jahre nach Hamburger G20-Gipfel verurteilt – #polizeigewalt

Weil sie 2017 während der G20-Proteste einen jungen Mann mit Schlagstöcken und Fäusten traktierten, wurden Polizisten nun erstmals zu Geldstrafen verurteilt. Zwei Angeklagte boten dem Opfer zusätzlich Schmerzensgeld an. Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind erstmals Polizeibeamte wegen ihres Vorgehens zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach die 38, 44 und 48 Jahre alten Beamten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig. Wegen Verfahrensverzögerungen gelten die Geldstrafen als bereits abgegolten. Die drei Polizeibeamten hatten einen heute 29-Jährigen bei den Protesten gegen den G20-Gipfel am Bismarck-Denkmal oberhalb der Hamburger Landungsbrücken mit Schlagstöcken und Fäusten geschlagen. Der Mann trug Prellungen und Hämatome davon. Zwei der Angeklagten hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, ihr Vorgehen sei aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen, und sich beim Opfer entschuldigt. Wie zuvor schon der 29-Jährige räumte auch die Vorsitzende Richterin ein, eine Eskalation könne angesichts der Umstände menschlich vielleicht nachvollziehbar sein. »Aber so etwas darf nicht passieren – und das sieht das Gericht auch so«, sagte Richterin Christine Simon-Wiehl. Die Gefahrensituation habe ein solches Vorgehen nicht erfordert. Das Urteil fiel am dritten Verhandlungstag. (…) Zentrales Beweisstück in dem Fall war ein Video, das den Tathergang zeigt. Es könne nicht isoliert betrachtet werden, sagte Simon-Wiehl, sondern vor dem Hintergrund des G20-Gipfels. Die Aufnahmen stammen aus der Berichterstattung eines Online-Newsportals vom Tattag und sind bis heute auf YouTube abrufbar. Das Video liefere einen guten Gesamtüberblick über die Situation und zeige, dass es nicht geboten gewesen sei, »immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen«, sagte der Staatsanwalt. Er verwies auf die »staatliche Vertrauens- und Machtstellung von Polizeibeamten«, die von den Angeklagten »bewusst missbraucht« worden sei. Zwei der Angeklagten boten dem Opfer zudem jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an; in einem Fall wurde das Geld noch im Gerichtssaal übergeben. Der 29-Jährige machte jedoch deutlich, dass ihm die Entschuldigungen mehr bedeuteten als das Geld. Die Richterin zeigte sich von der Versöhnung beeindruckt.

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Polizist soll zwei mutmaßliche Opfer von Zwangsprostitution vergewaltigt haben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage erhoben: Einem Polizisten wird vorgeworfen, zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Der Beamte soll sich dabei die Notsituation der mutmaßlichen Opfer zunutze gemacht haben. Wegen des Verdachts der Vergewaltigung hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen Polizisten erhoben. Der 38 Jahre alte Beamte vom Polizeipräsidium Mannheim soll zwei mutmaßliche Opfer von Zwangsprostitution vergewaltigt haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, führte der Polizist im Juni vergangenen Jahres Personenkontrollen in einem Mannheimer Hotel durch. Zeugen hatten zuvor gemeldet, dass in dem Hotel illegale Prostitution betrieben werde. (…) Am selben Abend soll er die beiden 22 und 29 Jahre alten Frauen außerhalb seiner Dienstzeit wieder im Hotel aufgesucht und ihnen eine Geldstrafe oder eine Verhaftung angedroht haben, sofern sie nicht mit ihm Geschlechtsverkehr hätten. Aus Angst sollen die Frauen zugestimmt haben. Später offenbarten sie sich einem anderen Polizisten, wodurch das Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.

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siehe auch: Anklage: Mannheimer Polizist soll Frauen für Sex erpresst haben Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen Vergewaltigung. Das Amtsgericht Mannheim entscheidet. Ermittlungen in den eigenen Reihen: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim wegen des Verdachts der Vergewaltigung in zwei Fällen Anklage beim Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht erhoben. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim gemeinsam mit. Demnach war der 38-jährige Polizist am 8. Juni 2025 Hinweisen von Zeugen nachgegangen, nach denen es in einem Mannheimer Hotel zu unerlaubter Prostitution gekommen sein soll. Er habe dabei die zwei späteren mutmaßlichen Opfer kontrolliert. Dem Beamten soll hierbei nicht bekannt gewesen sein, dass die beiden Frauen, im Alter von 22 und 29 Jahren, unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen, hieß es weiter.

Vermischung von Bundestag und Partei? Auf Steuerzahler-Kosten zum Parteitag? AfD-Mann Holm gerät in Erklärungsnot – #amtsmissbrauch

Leif-Erik Holm, der für die AfD Ministerpräsident in MV werden möchte, ließ sich von der Bundestag-Fahrbereitschaft zum Parteitag nach Erfurt chauffieren. Das wirft Fragen auf. AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm (55) in Erklärungsnot: Der Bundestagsabgeordnete hat sich am vergangenen Wochenende auf Kosten der Steuerzahler in einem Dienstwagen zum AfD-Parteitag nach Erfurt und wieder zurück chauffieren lassen – und damit womöglich Regeln verletzt. Denn eine Funktion für den Bundestag hatte er in Erfurt offenbar nicht. Eine Strecke von mindestens 1200 Kilometern hat Holm zu erklären. Ein Limousine der Fahrbereitschaft des Bundestags (üblich etwa Audi A6) kam am vergangenen Freitag von Berlin nach Schwerin, fuhr den AfD-Mann, der in MV Ministerpräsident werden will, nach Erfurt – und Sonntag wieder zurück. Der Fahrer fuhr vermutlich jeweils wieder von/nach Berlin. Das Problem: Holm darf als einfacher Bundestagsabgeordneter nicht so einfach die Fahrbereitschaft des Bundestags außerhalb Berlins nutzen. Holm begründet die Fahrt mit der Sicherheitslage Empfohlene Artikel Sommerpause „Als Zeugin vernommen“: Gericht kündigt brisante Aussage im Fabian-Prozess an VOR 2 STUNDEN • ROSTOCK Hohe Durchfallquote „Fickt euch“: Lehrer und Politik reagieren auf Abi-Wutrede VOR 5 STUNDEN • HAGENOW Kontroverse um Noten Papa von Zweitklässler: „Das Zeugnis sieht aus, als hätte mein Auto TÜV bekommen“ VOR 3 STUNDEN • PANORAMA Holm bestätigt dem Nordkurier den Vorgang. Schriftlich teilt er mit: Er fahre sonst mit dem Zug, habe dies aber aufgrund der angespannten Sicherheitslage rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt nicht tun wollen. Der Parteitag wurde von Tausenden Gegendemonstranten begleitet. „Nachdem das BKA kurzfristig seine Sicherheitswarnungen erweitert und den Bundestagsabgeordneten auch für den Freitag abgeraten hatte, mit dem Zug anzureisen, habe ich mich kurzfristig entschlossen, auf den Fahrdienst zurückzugreifen“, so der AfD-Mann. Da er als wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion auf Parteitagen auch Gespräche führe, halte er die Dienstwagen-Nutzung „für vertretbar“.

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Staatsschutz ermittelt – Hermannsdenkmal-Besetzer arbeitet für AfD-Abgeordnete

Rechtsextreme besetzten im Juni ein historisches Nationaldenkmal in Detmold. Dabei befestigten sie Banner mit Parolen. Nun kommt heraus: Einer der Beschuldigten arbeitet für EU-Abgeordnete der AfD und FPÖ. Unter den Rechtsextremen der »Identitären Bewegung«, die im Juni das Hermannsdenkmal in Detmold besetzt  haben, ist ein Mitarbeiter mehrerer Europaabgeordneter von AfD und FPÖ. Das teilte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) bei einer Sitzung des Innenausschusses  im Landtag mit. Reul beruft sich dabei auf Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Detmold. »Bei einem der namentlich bekannten Beschuldigten handelt es sich um einen akkreditierten Assistenten dreier Europaabgeordneter der AfD beziehungsweise FPÖ«, heißt es in der Mitteilung. Ermittelt werde gegen fünf namentlich bekannte und weitere noch unbekannte Personen. Den Männern werden verschiedene Punkte vorgeworfen, darunter der Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Hausfriedensbruch, das verbotene Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz und eine nicht angemeldete Versammlung. Die Männer hatten zuerst den Eintrittspreis für den Zugang zum Hermannsdenkmal bezahlt und waren dann in einen gesperrten Bereich eingedrungen. Dort befestigten zwei von ihnen Banner mit den Aufdrucken »Heimat« und »verteidigen«. Dabei trugen einige der Beschuldigten T-Shirts mit dem Aufdruck »Remigration«. Einer der Beschuldigten blieb mehrere Stunden an einem Seil gesichert auf dem Denkmal.

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Neo-Nazi from Essex jailed for more than 13 years for planning mass gun attack as a teenager – #terror

A neo-Nazi has been jailed for planning a mass gun attack as a teenager, after being snared by MI5 in an undercover sting. Alfie Coleman, who was arrested when he was 19, was found guilty of preparing for terrorist acts after an Old Bailey retrial. Previously, the court had heard how Coleman was 14 when he first began to trawl the internet for extreme right-wing material including a neo-Nazi text which he downloaded on his iPad. On Wednesday Coleman, now 22, was jailed at the same court for 13 and a half years, with a further five years on extended licence. Judge Richard Marks KC said Coleman must be treated as a “dangerous offender” as he sentenced him, describing the views the defendant had expressed as “virulently racist”. He told Coleman: “(Giving evidence) You maintained that much of what you had said and the virulently racist views which you expressed were no more than intrusive thoughts and did not represent what you believed in real life. “It was in effect, although you did not use these words, hyperbole, bravado, fantasy, and you never had any intention to carry out an attack.” The 22-year-old appeared tearful in the dock and wiped his eyes with a tissue as the judge made his remarks. Coleman’s trial heard he penned a “manifesto” in a diary and identified potential targets, including the Lord Mayor of London and a mosque. The former part-time Tesco worker went on to compile a hate list of colleagues and customers he branded with racial slurs or as “race traitors”. At his retrial, the court was told that he was caught after undercover officers from MI5 engaged with him in encrypted chat as he sought to buy a gun and ammunition. Authorities first became concerned in the summer of 2023 when Coleman became increasingly active on online extreme right-wing groups. In September 2023, he arranged to buy a Skorpion automatic weapon, an AK47 rifle and bullets in France, having identified a local mosque as his target – but abandoned the plan. Instead, MI5’s operation culminated in a Morrisons car park in Stratford, London, on 29 September 2023. That day Coleman had arranged with an undercover officer to buy a Makarov pistol, five magazines and 200 rounds of ammunition. Jurors saw video of Coleman dropping £3,500 in a Land Rover Discovery and picking up a holdall containing the handgun and ammunition from the boot. But before he had gone 30 yards, Coleman, who was carrying his Tesco employee card, was confronted by armed counter-terrorism police and forced to the ground. Shoppers witnessed three men pointing stun guns at Coleman as he walked across the car park carrying a bag, the Old Bailey heard. A search of the home he shared with his parents and sibling revealed the extent of Coleman’s murderous ideology, including idolising Thomas Mair, who killed MP Jo Cox. Police found £2,500 in savings and a device to detect bugs and secret cameras in his bedside drawer; a rock with a Swastika on a table; a Black Sun flag associated with neo-Nazism on the wall; and various extreme right-wing books.

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Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er kündigte Rechtsmittel an. Der Politiker hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt, weswegen es nun zu der Verhandlung kam. In dem Strafbefehl wird Stadler dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigte Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen.

via pnp: Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

siehe auch: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten. Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an. Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Bildtexten waren hier Worte wie “Pack” oder “Messerstecher” zu lesen. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. “Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen”, schrieb Stadler in dem Post, außerdem die Bezeichnung “Edelasylanten”. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus. Richterin: Das zulässige Maß überschritten Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. “Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat.” Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz “Don’t kill the Messenger” und forderte Freispruch für seinen Mandanten.