White supremacist gang member found guilty of killings ordered from inside California prison

An associate of the Aryan Brotherhood prison gang was convicted of fatally shooting two men in Lomita, California, on orders from an incarcerated Aryan Brotherhood member, the Justice Department announced. Justin Gray, 40, of San Pedro, California, was found guilty of two counts of murder in aid of racketeering for the Oct. 4, 2020, killings.
Prosecutors said the killings were carried out at the direction of Aryan Brotherhood member Francis Clement, who was serving a sentence at Kern Valley State Prison in Kern County. According to court documents and evidence presented at trial,
Gray lured the two victims from San Diego to Lomita, where he and another Aryan Brotherhood associate shot both men in the head. The order stemmed from what prosecutors described as “disrespect” one victim had shown the gang. Gray is a member of the Baby Blue Wrecking Crew, which the department described as a white-only gang that takes orders from and works under the Aryan Brotherhood. He faces a mandatory life sentence and is scheduled to be sentenced Nov. 23 by U.S. District Judge Jennifer L. Thurston of the Eastern District of California.

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Einstufung als rechtsextrem: Brandenburgs Regierung verbietet AfD-Werbung an Schulen

Der Verfassungsschutz Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das hat auch Folgen für die Partei an Schulen. Die AfD kritisiert dies. Die rot-schwarze Brandenburger Landesregierung verbietet der AfD an Schulen die Verbreitung von Materialien und Werbemitteln. „Es ist verboten, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen“, teilte das Bildungsministerium mit. „Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.“ Die AfD-Landtagsfraktion wandte sich vehement dagegen. „Der Kampf gegen Andersdenkende läuft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Dienstag. „Das kann doch nicht sein, dass auf einmal alles, was mit der AfD in Verbindung gebracht wird, zur Propaganda erklärt wird und an Schulen verboten ist und dazu führt, dass massiver Druck auf die Schüler ausgerichtet wird.“
Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. Schulgesetz wurde verschärft Im Brandenburger Schulgesetz wurde im Jahr 2024 ein Paragraf ergänzt, der ein Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen in Schulen vorsieht. Die Schulen müssen Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle sofort melden. Im Jahr 2023 hatten eine Lehrerin und ein Lehrer einer Schule in Burg im Spreewald in einem anonymen Brief von Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie berichtet. Die Verschärfung des Schulgesetzes gilt als Konsequenz daraus. Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein.

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Sachsen scheitert vorm BVerfG – Ober­lan­des­ge­richt muss uner­wünschten Refe­rendar trotzdem aus­bilden

Das OVG Sachsen hatte den Freistaat verpflichtet, einen Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit ins Referendariat aufzunehmen. Der Freistaat Sachsen erhob Verfassungsbeschwerde, blieb aber erfolglos. Ein Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit darf weiter im Dienst bleiben. Dass er überhaupt ins Referendariat kam, liegt an einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Der Freistaat Sachsen wollte mithilfe einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Im Namen des Bundeslandes wandte sich das Sächsische Staatsministerium der Justiz an Karlsruhe.
Der Freistaat meint, die Entscheidung des OVG habe seine Justizgrundrechte verletzt. Bei der Verpflichtung, den damaligen Bewerber trotz seiner rechtsextremen Vergangenheit in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen, handele es sich um eine unzulässige Überraschungsentscheidung. Außerdem hätte der Bewerber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden müssen, das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Alle diese Argumente habe das OVG nicht berücksichtigt. Ferner sei ihm der gesetzliche Richter entzogen worden, weil das OVG keine Richtervorlage an das BVerfG stellte. Das BVerfG erkennt zwar an, dass der Freistaat beschwerdefähig ist, da sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Justizgrundrechte berufen können. Allerdings erachtete es die Verfassungsbeschwerde jetzt als nicht hinreichend substantiiert. Es nahm sie daher nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 14.07.2026, Az. 2 BvR 17/26).

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Rassismus-Vorwürfe: Unimedizin Rostock stellt Oberarzt frei

Ein Oberarzt der Universitätsmedizin Rostock ist nach menschenverachtenden und gewaltbilligenden Äußerungen in sozialen Netzwerken mit sofortiger Wirkung freigestellt worden. Die Klinik prüft weitere arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen. Auch Wissenschaftsministerin Martin fordert harte Konsequenzen. Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) hat nach eigenen Angaben unmittelbar auf Äußerungen eines Oberarztes in sozialen Netzwerken reagiert. In einem internen Schreiben des Vorstands an die Mitarbeiter, das dem NDR vorliegt, informiert die Klinik über den Vorgang. Der Arzt soll über einen längeren Zeitraum Beiträge veröffentlicht haben, in denen Gewalt gegen Menschen gebilligt und Personengruppen herabgewürdigt werden.
Der Vorstand der UMR konfrontierte den Mitarbeiter mit den Vorwürfen und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Angaben der Klinik bestätigte er dabei mündlich die Urheberschaft der Äußerungen. Daraufhin wurde er mit sofortiger Wirkung von seiner Tätigkeit freigestellt. Die UMR prüft nun weitere arbeits- und strafrechtliche Schritte. Konkrete Äußerungen sorgen für Kritik Die konkreten Vorwürfe waren am Dienstagabend über den Instagram-Account “Hogesatzbau” (“Hooligans gegen Satzbau”) öffentlich gemacht worden. Die Initiative gegen rechte Hetze im Netz veröffentlichte dort Beiträge, die dem Oberarzt der Universitätsmedizin Rostock zugeschrieben werden.
In den Beiträgen finden sich unter anderem rassistische und gewaltverherrlichende Äußerungen. So soll der Mediziner über Migranten geschrieben haben, er wolle sie “remigrieren oder kremieren”, sowie eine Passage, in der Menschen als “Heizmasse” bezeichnet und in “Lager” gewünscht werden. In einem weiteren Beitrag heißt es demnach: “Ölaugen bekommen 6×6 in die Stirn, wenn sie mich oder meine Familie bedrohen.” Die Universitätsmedizin selbst nennt in ihrem internen Schreiben keine konkreten Beispiele für die Äußerungen. Initiative konnte Posts direkt zuordnen Nach Angaben von Frauke Seeba von “Hogesatzbau” war für die Initiative relativ eindeutig, dass das öffentliche Profil dem Mediziner gehört.
“Er hatte Bilder von sich selbst auf dem Profil”, sagte Seeba dem NDR. Außerdem habe der Arzt dort einen persönlich an ihn gerichteten Brief veröffentlicht. Das Profil sei öffentlich gewesen, sodass die Initiative die Entwicklung des Accounts seit 2011 habe nachvollziehen können. Klinik betont Schutz der Patienten Die Universitätsmedizin stellt klar, dass Aussagen, die Gewalt gegen Menschen billigen, nahelegen oder androhen, nicht mit den Grundsätzen der Klinik vereinbar seien. Menschlichkeit, Respekt, Verantwortung und der Schutz des Lebens gehörten zu den grundlegenden Werten des Hauses. Dabei betont die UMR ausdrücklich, dass alle Patientinnen und Patienten unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität oder Weltanschauung dieselbe Behandlung und Zuwendung erhalten müssten. Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten, die sich durch die Äußerungen betroffen fühlen oder im Zusammenhang mit dem Mitarbeiter Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, bittet die Klinik, sich zu melden. Die Hinweise sollen vertraulich behandelt werden.

via ndr: Rassismus-Vorwürfe: Unimedizin Rostock stellt Oberarzt frei

siehe auch: Rassismus-Skandal: Unimedizin Rostock wirft Oberarzt wegen menschenverachtender Posts raus. Ein Palliativmediziner soll sich im Internet menschenverachtend über Migranten geäußert und von Massenmord fantasiert haben. Gegenüber der Klinikleitung hat der Mann nach OZ-Informationen die Vorwürfe eingestanden. Die Ärztekammer prüft nun, ob er jemals wieder Patienten behandeln darf. Ein Skandal erschüttert die Rostocker Universitätsmedizin (UMR): Ein Oberarzt soll in sozialen Medien mit menschenverachtenden rassistischen Äußerungen aufgefallen sein. Der Mediziner soll unter anderem geschrieben haben, er wolle Migranten „remigrieren oder kremieren“. Und: „Ölaugen bekommen 6×6 in die Stirn, wenn sie mich oder meine Familie bedrohen.“ Die Äußerungen wurden im Internetportal „Hogesatzbau“ („Hooligans Gegen Satzbau“), einem Zusammenschluss von Aktivisten gegen Rechtsextremismus, enthüllt. Der Arzt habe, wie die Unimedizin auf OZ‑Anfrage bestätigt, gesagt, dass die entsprechenden Posts wirklich von ihm stammen. „Mit großem Entsetzen hat die Universitätsmedizin Rostock durch eine Vielzahl von Nachrichten am Dienstagabend (25. August 2026) von dem Sachverhalt Kenntnis erhalten. Die Universitätsmedizin Rostock stellt unmissverständlich klar: Aussagen, die Gewalt gegen Menschen billigen, nahelegen oder androhen, sind für uns nicht akzeptabel“, so die Vorstandsvorsitzende der Klinik, Dr. Christiane Stehle (63). Die Äußerungen des Oberarztes „widersprechen fundamental den Werten, für die unser Haus und unsere Mitarbeitenden stehen: Menschlichkeit, Respekt, Verantwortung und der Schutz des Lebens.“ Noch am Abend habe die Klinik „den Mitarbeiter mit den getätigten Aussagen konfrontiert, und er hat den Verdacht bestätigt“, so die UMR auf OZ‑Anfrage. Der Mediziner wurde im Anschluss unverzüglich freigestellt. „Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und es wurde Strafanzeige gestellt.“ Nach OZ-Informationen soll der Vorstand eine unverzügliche fristlose Kündigung ausgesprochen haben; Rassismus-Skandal an Uniklinik : Oberarzt gefeuert! „Respekt, Vielfältigkeit, Weltoffenheit, Freundlichkeit“. Dieses Leitbild hat die Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universitätsmedizin Rostock auf ihrer Homepage stehen. Ein Oberarzt konterkariert durch rassistische, volksverhetzende und gewaltverherrlichende Aussagen auf Social Media aktuell mutmaßlich die Werte seines eigenen Hauses. Ziel seiner Tiraden: offenbar Migranten! Oberarzt spricht von „Ölaugen“ Kostprobe seiner radikalen Aussagen (Schreib- und Interpunktionsfehler aus Original übernommen, d. Red.), die er im Netz getätigt haben soll: „Ölaugen bekommen 6×6 in die Stirn wenn sie mich oder meine Familie bedrohen!“ Schusswaffen solle man mitführen und im Bedarfsfall einsetzen. Mutmaßlich gemeint: Menschen mit dunklen Augen, also Ausländer. Das Wort Ölauge wird in bestimmten Kreisen als Herabwürdigung von Migranten verwendet. „6×6 in die Stirn“ ist sehr wahrscheinlich eine Anspielung auf einen Angriff mit sechs Schüssen bzw. eine Schusswaffe mit entsprechender Munition. Schlimm auch der Satz: „Remigrieren oder kremieren.“ Mutmaßlich meint er: Abschieben oder verbrennen. In einem Krematorium werden Verstorbene eingeäschert. So widerlich äußerte sich Oberarzt Ronald S. auf Social Media Foto: X Arzt fantasiert über Erschießen und Verbrennen Weiterer Spruch von Dr. S.: „Also ich sehe nur Heizmasse die unsere Energieproblem lösen kann. Remigrieren oder Lager.“ Im Klartext: Menschen, mutmaßlich Migranten, sollen zum Heizen verbrannt werden. Übel auch dieses Posting: „Finaler Rettungsschuss und gut. Weg mit dem und viel Geld gespart!“ Gemeint ist wohl der gezielte Todesschuss eines Polizisten, um eine vermeintliche Gefahr abzuwenden.

Göttingen: Revision von “Querdenker”-Anwalt Fuellmich gescheitert

Der frühere Göttinger Anwalt und Corona-Skeptiker Rainer Fuellmich ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend gescheitert. Er ist nun rechtskräftig verurteilt, Spendengelder veruntreut zu haben. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Der oberste Strafgerichtshof verwarf die Revision nicht vollständig: Statt ursprünglich geplanter 700.000 Euro würden nun rund 515.000 Euro bei Fuellmich eingezogen (…) Die Kammer des Landgerichts Göttingen hatte Fuellmich im April vergangenen Jahres wegen Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass Fuellmich in zwei Fällen im Zusammenhang mit der Pandemie eingeworbene Spendengelder veruntreut hatte. Er hatte Mittel der “Stiftung Corona-Ausschuss” auf Privatkonten umgeleitet und damit Kredite getilgt, seinen Garten umgestaltet und ein Scheidungsverfahren finanziert.

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“AKTION 451” – Ministerin Bauer will nach STANDARD-Recherche prüfen, ob FPÖ-Jugend Identitäre finanziert

DER STANDARD hat am Dienstag enthüllt, dass im Umfeld von FJ und identitärer “Aktion 451” Schädel vermessen und Jobs bei der FPÖ beworben werden. Die Recherchen des STANDARD über die engen Verflechtungen von Freiheitlicher Jugend, Identitärer Bewegung und deren Tarnorganisation “Aktion 451” haben zu einer Vielzahl politischer Reaktionen geführt. Der STANDARD hat am Dienstag enthüllt, dass in internen Chats der Identitären Jobs bei der FJ oder der FPÖ beworben wurden und dass die Organisationen auf dasselbe Personal setzen. In Teilen der “Aktion 451” herrscht braunes Gedankengut vor, zum Zeitvertreib werden Schädel auf Arierknochen vermessen und der Holocaust gefeiert. Der Pakt zwischen FJ und Identitären hat nun Kanzleramtsministerin Claudia Bauer (ÖVP, vormals Plakolm) auf den Plan gerufen. Sie kündigt gegenüber dem STANDARD an, den Sachverhalt zu prüfen. “Sollten sich die kolportierten Zahlungen der FJ an den identitären Subverein mit Mitteln der Bundesjugendförderung bestätigen, wäre das mutmaßlich Fördermissbrauch”, hält Bauer fest und kündigt eine umgehende und eingehende Prüfung der Bundesjugendförderung für die Jugendorganisation der FPÖ an. Die FJ erhält jährlich mehrere hunderttausend Euro für die “Förderung von Aufgaben und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit der parteipolitischen Bundes-Jugendorganisationen”. Diese Förderung steht allen Jugendorganisationen von Parlamentsparteien zu. Sie ist jedoch an bestimmte Auflagen geknüpft. Antisemitismus-Klausel Bauer werde auch prüfen, ob die unter ihr eingeführte Antisemitismusklausel zur Anwendung gebracht werden könne. “Jedenfalls ist es widerlich und macht fassungslos, dass Menschen nicht nur den Holocaust verharmlosen, sondern sich auch nach dessen Wiederholung sehnen”, so die Ministerin. Entsetzt zeigten sich auch Vertreter von SPÖ, Grünen und Neos. Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler forderte FPÖ-Chef Herbert Kickl auf, “in der FPÖ-Jugend aufzuräumen und alle personellen, inhaltlichen und organisatorischen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen” zu kappen. “Das Hohe Haus ist keine Jobbörse für Rechtsextreme”, sagte Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos. Der Grüne Lukas Hammer zeigte sich “fassungslos”. Es liege der Verdacht nahe, dass “hier Steuergeld gezielt dafür eingesetzt wird, um verfassungsfeindliche rechtsextreme Kader in den Parlamentsbetrieb einzuschleusen”.

via standard: “AKTION 451″ Ministerin Bauer will nach STANDARD-Recherche prüfen, ob FPÖ-Jugend Identitäre finanziert

siehe dazu auch: Geheime Dokumente belegen Pakt zwischen FPÖ-Jugend und Identitären sowie braune Umtriebe Die FPÖ-Jugend nutzt die identitäre Tarnorganisation “Aktion 451” als Kaderschmiede, während dort “Arierknochen” vermessen werden. Whistleblower packen aus, die FJ reagiert empört. “Bitte keine FJ-Kleidung anziehen”, schrieb Jan Staudigl, Wiener Landesjugendsekretär der Freiheitlichen Jugend (FJ), im Juli 2024 in eine interne Chatgruppe. “Erklärung bei Bedarf vor Ort.” Der Ort: die Sommerdemo der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB). Doch es braucht keine Logos auf T-Shirts, um zu erkennen, wie eng die FPÖ und ihre Jugendorganisationen FJ, früher RFJ, mit der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung verwachsen sind.
Recherchen des STANDARD belegen anhand von geheimen internen Dokumenten wie Transkripten von Vorträgen, Chatverläufen, Fotos und Videos, wie eng diese Verbindung wirklich ist – und welcher Mechanismus dahintersteckt. So dient der identitäre Uni-Ableger “Aktion 451” nicht nur der theoretischen Schulung junger Rechtsextremer. Aus dessen Umfeld werden Personen für Jobs im Umfeld der FPÖ und sogar im Parlament rekrutiert. Besonders brisant ist, aus welchem Milieu der Nachwuchs stammt. Die Recherchen zeigen, dass bei den Identitären und der “Aktion 451” nationalsozialistisches, frauenfeindliches und gewaltverherrlichendes Gedankengut auf der Tagesordnung steht. Mehrere Personen, die selbst in der blauen Jugend und der IB waren, haben sich in den vergangenen Monaten an den STANDARD gewandt. (…) Ein wichtiger Aktivist verglich sich gegenüber Dritten selbst mit Reinhard Heydrich, einem der Hauptorganisatoren des Holocaust. Eine Person beschreibt die Ideologie einer Clique innerhalb der Identitären und ihrer “Aktion 451” dabei so: “Den Holocaust leugnet da niemand. Die finden den gut und wollen den wiederholen.” Auf X hat sich Identitären-Kader Yannick Wagemann schon im vergangenen September darüber echauffiert, dass der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz bei einem Holocaust-Gedenken in Tränen ausbrach. “Hat er je für ein ermordetes deutsches Mädchen so geflennt?”, fragte der damalige Sprecher der Wiener Identitären. Aus seiner Sicht seien “Juden keine Deutschen”. Auch Identitären-Kopf Sellner fragte: “Hat er jemals für deutsche Opfer geweint?” Der damalige Wiener Identitären-Sprecher Yannick Wagemann attackiert den deutschen Kanzler Merz. Faksimilie Im blauen Gleichschritt Die Freiheitliche Jugend (FJ) stört so etwas offenbar nicht. Schon im Verfassungsschutzbericht 2023 war zu lesen: “An der ‘Aktion 451’ nahmen bekannte Aktivistinnen und Aktivisten der IBÖ, Funktionärinnen und Funktionäre der ‘FJ’ sowie Mitglieder rechtsextremer deutschnationaler Burschenschaften teil.” “Die Partei weiß so ziemlich alles”, sagt ein früher Involvierter. So soll ein hochrangiger FJ-Aktivist selbst davon gesprochen haben, dass eine Kameradin das “Messgerät” für die Arier-Untersuchung dabeihabe. Vor einer geplanten identitären Störaktion an der Uni sammelte man sich laut Chats im Wiener FJ-Büro in der Loidoltgasse und flüchtete sich nach der Aktion auch wieder dorthin.

Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann – #lügenafd

Die AfD steuert in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlsieg zu. Dann will sie den öffentlichen Rundfunk umgestalten, Verträge kündigen und den Rundfunkbeitrag abschaffen. Warum sie damit rechtlich scheitern wird, erklärt Dieter Dörr. Gleich als “erste Amtshandlung” möchte die AfD in Sachsen-Anhalt die “Rundfunkstaatsverträge” kündigen. So steht es in ihrem “Regierungsprogramm” für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Einen Rundfunkstaatsvertrag gibt es zwar seit 2020 nicht mehr. Die AfD meint damit erkennbar die Staatsverträge, die die Grundregeln für den Rundfunk und seine Finanzierung enthalten, also den Medienstaatsvertrag (MStV) und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zwar nicht ganz abgeschafft werden, doch er soll sich auf einen “Grundfunk” beschränken. Die Rundfunkgebühr soll zugunsten der Finanzierung über Abomodelle und gegebenenfalls Werbung und Haushaltsmitteln wegfallen. (…)
Eine Kündigung dieser Staatsverträge ist nach der Wahl am 6. September also frühestens zum Schluss des Kalenderjahres 2026 möglich und würde mit dem Ablauf des Jahres 2028 wirksam.  Die Kündigung muss durch das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch seinen Ministerpräsidenten erfolgen und ist schriftlich gegenüber dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu erklären. Allerdings hat Sachsen-Anhalt durch den neugefassten Art. 69 Abs. 2 seiner Verfassung die Kündigung von Staatsverträgen als einziges Bundesland von der Zustimmung des Landtages abhängig gemacht. Wenn die AfD die absolute Mehrheit bei Landtagswahlen erreicht, wäre dies allerdings kein Hindernis. Allerdings darf die Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Entscheidung vom 28. Mai 1980 zum NDR-Staatsvertrages herausgearbeitet. Ein Rechtsmissbrauch kann dann vorliegen, wenn durch die Kündigung der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt in einer Weise geschwächt werden soll, die mit den Vorgaben der Rundfunkfreiheit und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechthin unvereinbar ist. Wo die Grenzen eines Rechtsmissbrauchs bei der Kündigung von Medien- bzw. Rundfunkstaatsverträgen verlaufen, ist ungeklärt. Das BVerwG hielt es im konkreten Fall für nicht notwendig, darauf näher einzugehen. Für die übrigen fünfzehn Bundesländer blieben die Staatsverträge im Falle einer wirksamen Kündigung durch Sachsen-Anhalt auch über den Ablauf des Jahres 2028 hinaus in Kraft. (…)
Der AfD geht es bei der beabsichtigten Kündigung in erster Linie darum, die “Zwangsgebühr”, also die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkbeiträge, die an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen und gegenwärtig monatlich 18,36 Euro betragen, zumindest in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Wenn eine AfD-Landesregierung den RBStV und den RFinStV mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2028 kündigt, scheinen die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung in Sachsen-Anhalt ab diesem Zeitpunkt zu entfallen. Dann wäre der Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2029 abgeschafft. So zwingend dieses Ergebnis auf den ersten Blick ist, so wenig trifft es zu. Dies beruht auf der Entscheidung des BVerfG vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20 -, – 1 BvR 2775/20 – und – 1 BvR 2777/20). Diese Entscheidung betraf die Weigerung von Sachsen-Anhalt (!), den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, die monatliche Beitragshöhe durch eine Änderung des RFinStV ab dem 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro festzusetzen. In dieser Entscheidung geht das BVerfG davon aus, dass eine Handlungspflicht der Länder als “föderale Verantwortungsgemeinschaft” besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten. Mit dieser Handlungspflicht korrespondiere ein aus der Rundfunkfreiheit folgender Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit der Weigerung, den Vorschlag der KEF, die monatliche Beitragshöhe auf 18,36 Euro festzusetzen, habe Sachsen-Anhalt diesen aus der Rundfunkfreiheit folgenden Finanzierungsanspruch verletzt.  Mit dieser Feststellung hat sich das BVerfG aber nicht begnügt. Vielmehr hat es im Wege einer Vollstreckungsanordnung auf Grundlage des § 35 BVerfGG die Beitragshöhe und die Verteilung der Beiträge zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio entsprechend dem Vorschlag der KEF auf 18,36 Euro festgesetzt. Diese Zwischenregelung gilt so lange, bis alle Länder gemeinsam eine staatsvertragliche Neuregelung zustande bringen, womit gegenwärtig nicht zu rechnen ist. Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der monatlichen Rundfunkbeiträge in Höhe von 18,36 Euro ist also diese Vollstreckungsanordnung des BVerfG. Daher bleibt in Sachsen-Anhalt auch im Falle einer Kündigung des RBStV und des RFinStV durch eine AFD-Landesregierung die Pflicht bestehen, monatliche Rundfunkbeiträge ab dem 1. Januar 2029 zu entrichten

via lto: Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann