17.09.2025 Nach den Verfassungsgerichtsentscheidungen steht fest: Am kommenden Sonntag, 21. September 2025, tritt Paul nicht zur Wahl an. Foto:picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto. Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist. AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am kommenden Sonntag nicht antreten, wie jetzt nach mehreren Gerichtsentscheidungen feststeht. Seine Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) scheiterten, wie die Gerichte jeweils mitteilten. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 16.09.2025, Az. 2 BvR 1399/25). Er habe sich weder ausreichend mit den bisherigen ablehnenden Entscheidungen der anderen Gerichte auseinandergesetzt noch habe er dargelegt, gegen welche Rechte und wie die Gerichtsentscheidungen konkret gegen diese verstoßen sollen. Die von ihm angeführten Art. 38 Abs. 1 S. Grundgesetz (GG) und Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG beträfen Wahlen zu Volksvertretungen, er hingegen wolle an einer Bürgermeisterwahl teilnehmen, so die Bundesverfassungsrichter. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wies eine Beschwerde Pauls zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet. (…) Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. Nun scheiterte er auch mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Diese Entscheidungen waren absehbar, denn die Rechtsprechung ist sich im Hinblick auf gerichtliche Wahlzulassungen vor der Wahl darin einig, dass diese nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind.
siehe auch: Entscheidung aus Karlsruhe OB-Wahl in Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch vor Bundesverfassungsgericht Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem Fall Joachim Paul beschäftigt, der für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen dabei sein will. Die jüngsten Entscheidungen kommen aus Karlsruhe und Koblenz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul nicht angenommen. Wie das Gericht am Mittwoch dem SWR mitteilte, ist der Eilantrag unzulässig. BVG nimmt Antrag von Paul nicht an 00:0000:52 Paul habe nicht ausreichend begründet, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, so das Gericht in einem Beschluss vom 16. September.