AfD scheitert mit Klage vorm #VGH – #MaluDreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

02.04.2025 Der Richter betonte, dass die Entscheidung “keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners” darstelle. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr Zwar hat sie das Neutralitätsgebot nicht gewahrt, aber das war nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und sich AfD-kritisch äußern.  Die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer durfte zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und einen AfD-kritischen Instagram-Beitrag absetzen. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die SPD-Politikerin und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). Dreyer hatte letztes Jahr über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” (…) Der VGH entschied nun, dass die Äußerungen zwar tatsächlich in das Recht auf Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung eingegriffen und das Neutralitätsgebot nicht gewahrt hätten. Allerdings seien sie zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und dergestalt sei die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegnern. Die Verfassungsorgane seien verpflichtet, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten und vor allem auch dazu befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu befassen. In diesem Sinne dürfe die Regierung auch an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilnehmen, ob Ziele und Verhalten einer politischen Partei oder deren Mitglieder als verfassungsfeindlich einzuordnen sind, so der VerfGH. Erst wenn die staatlichen Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich würden, seien solche Äußerungen unzulässig.

via lto: AfD scheitert mit Klage vorm VGH Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

AfD-Politiker trägt blaue Blume am Revers: Anspielung auf NSDAP?

Ein Historiker wirft dem Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga einen Tabubruch vor. Grund: Er trug eine blaue Blume am Revers. Was ist dran an der Aufregung? Kevin Gensheimer , Len Sander 01.04.2025 12:05 Uhr Blaue Kornblume in freier Wildbahn: Als Symbol ist die Blume historisch stark belastet. Frank Hammerschmidt/dpa Die blaue Kornblume ist ein historisch äußerst belastetes Symbol. Die österreichische NSDAP, die zwischen 1933 und 1938 verboten war, verwendete es als Erkennungszeichen. Zudem wurde die Kornblume ursprünglich von der von Georg von Schönerer 1901 gegründeten, völkischen und antisemitischen Alldeutschen Vereinigung als Symbol eingesetzt. Ein KZ-Gedenkstättenleiter wirft nun dem Thüringer Politiker Torben Braga, der gerade für die AfD in den Bundestag eingezogen ist, die Verwendung dieser Kornblume vor – Braga streitet das ab. Was ist an dem Fall dran? KZ-Gedenkstättenleiter: AfD-Politiker „outet sich als NSDAP-Anhänger“ Die Kritik basiert auf einem Foto, das auf der Plattform X verbreitet wurde. Darauf ist der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla neben den neuen Bundestagsabgeordneten Robert Teske und Torben Braga zu sehen, die vor der Regierungsbank des Bundestags stehen und in die Kamera lächeln. Braga, der zuvor parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war, trägt am Revers eine dunkelblaue Blume. Für den Historiker Jens-Christian Wagner ist der Fall klar. „Mit einer Kornblume am Revers outete sich der Thüringer AfD-MdB Torben Braga bei der konstituierenden Bundestags-Sitzung als NSDAP-Anhänger“, schrieb der Professor für Geschichte und Medien an der Universität Jena am Sonntag in einem viel beachteten Post auf X. Auf Anfrage der Berliner Zeitung führt Wagner aus, Braga spiele mit der Ansteckblume „das übliche Spiel der AfD“. „Erst begeht man ganz bewusst mit positiven Bezügen zum NS einen Tabubruch“, erklärt der Historiker, „und wenn es dann berechtigte Kritik gibt, stellt man sich dumm und inszeniert sich als Opfer angeblicher Diffamierung“.

via berliner zeitung: AfD-Politiker trägt blaue Blume am Revers: Anspielung auf NSDAP?

https://twitter.com/JensChristianW1/status/1906266364244873316

Bio Company schmeißt offenbar Azubi raus: Er soll ein Neonazi sein – #KickHimOut

Eine Plakataktion der Antifa warnte im Kiez vor dem Mann. Es soll sich um einen gewaltbereiten Extremisten handeln. Das sagt Bio Company dazu. Am vergangenen Sonnabend zogen 250 Neonazis der rechtsextremistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ durch Berlin-Hellersdorf. Es wurde mehrmals der Hitlergruß gezeigt, Medienvertreter angegriffen und die Polizei attackiert. Mit dabei soll auch ein Auszubildender der Lebensmittelkette Bio Company gewesen sein. Das zumindest wird dem jungen Mann vorgeworfen – sowohl im Internet als auch mittels einer Plakataktion im Kiez rund um die Filiale in der Boxhagener Straße in Berlin-Friedrichshain. Dort soll der Ausbildungsplatz des Mannes gewesen sein. Die Vorwürfe im Internet sind unterzeichnet mit „Antifa Berlin“. Sie werden auch auf der Internetseite Indymedia verbreitet, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft ist. Seit Montagmorgen warnen etliche Plakate im Kiez rund um den Boxhagener Kiez vor dem jungen Mann. Das Plakat in den Farben der Bio Company wirkt wie eine Werbung der Firma. Dort steht: „Es bedient sie: gewalttätiger Neonazi.“ Auf dem Plakat wird der vollständige Name des jungen Mannes genannt. Dort steht auch: „Nicht nur naturverbunden, sondern auch nationalsozialistisch.“ Darüber, ob der junge Mann in der Firma als rechtsextrem bekannt ist, äußerte sich die Firma nicht. Nach Informationen der Berliner Zeitung soll der Mann am Dienstagmorgen von der Bio Company entlassen worden sein. Das Unternehmen bestätigte das nicht. Aus Gründen des Datenschutz könne man sich zu Personalfragen nicht äußern, sagte eine Sprecherin. Der Mann soll als Mitglied der Jugendorganisation des „Dritten Wegs“, der Nationalen Revolutionären Jugend (NRJ), auf der Demo am Stadtrand vergangenen Sonnabend mit einem Megafon die Teilnehmer angeheizt haben. (…) Fotos, die von der Antifa gezielt auf solchen Demonstration von den Teilnehmern aufgenommen wurden, sollen auch den jungen Mann zeigen – in der unverkennbaren grünen Kluft der Partei, mit lorbeerumranktem Logo auf der Brust. Doch nicht nur die Teilnahme an rechtsextremen Demonstrationen wird dem Mann vorgeworfen. Er soll, so der Vorwurf, bei einer Neonazi-Attacke am Ostkreuz im Juli vergangenen Jahres beteiligt gewesen sein. Damals waren zehn Personen, die sich der antifaschistischen Demonstration „Nach den Rechten schauen“, die von Kaulsdorf nach Hellersdorf führen sollte, anschließen wollten, unvermittelt angegriffen worden. Es gab mehrere Verletzte. Etwa 15 vermummte Personen, offenbar Neonazis, hatten sie mit Reizgas, Schlagstöcken und Schlagringen attackiert. Zu der Plakataktion am Boxhagener Platz teilte Bio Company mit: „Wir sind genau so schockiert wie unsere Kund*innen! Wir haben gestern Morgen durch die Plakate im Kiez von der Situation erfahren und uns die Sache direkt angeschaut“, teilte die Firma mit. „Wir werden schnellstmöglich handeln. Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir für Weltoffenheit und Toleranz stehen und Diskriminierung und Rassismus keinen Platz bei der Bio Company haben.“

via berliner zeitung: Bio Company schmeißt offenbar Azubi raus: Er soll ein Neonazi sein

Protest-Aktion gegen Musk – Klima-Kleber besprühen Tesla-Autohaus – und posieren danach für die Kamera

Am Montagmorgen wurde das Tesla-Center in Berlin-Reinickendorf Ziel einer Protestaktion. Aktivisten der Gruppe „Neue Generation“ – ehemals „Letzte Generation“ – besprühten die Fassade des Gebäudes sowie Ausstellungsfahrzeuge mit blauer Farbe. Zwei junge Frauen, orange Regenschirme und jede Menge blaue Farbe – das ist das Rezept für Aufmerksamkeit der Aktivistengruppe „Neue Generation“ – ehemals „Letzte Generation“ . Ziel der Protestaktion war am Montagvormittag ein Tesla-Autohaus in Berlin. Die ungewöhnliche Farbwahl ist nicht zufällig so erfolgt. Der Protest richtete sich gegen Tesla-CEO Elon Musk. Das Blau soll auf die politische Nähe von Elon Musk zur AfD hinweisen, so die Gruppe. „Next Generation“ in den USA ist das Vorbild Die Aktivisten kritisieren auch Musks Rolle als Leiter der neuen Abteilung für Regierungseffizienz (D.O.G.E) im Auftrag von Präsident Donald Trump, die zu umfangreichen Kürzungen im US-Bundeshaushalt führt.

via focus: Protest-Aktion gegen Musk Klima-Kleber besprühen Tesla-Autohaus – und posieren danach für die Kamera

siehe auch: Fassade von Tesla-Geschäft in Berlin mit blauer Farbe besprüht. Aktivisten haben am Montag auf ein Tesla-Geschäft in Berlin-Reinickendorf eine Farbattacke verübt. Zwei Frauen sprühten am Vormittag blaue Farbe auf den Eingang und die Fassade des Ladens, wie ein Polizeisprecher sagte. Auch sechs ausgestellte Autos wurden getroffen.   Die Gruppe “Neue Generation” teilte dazu mit, man habe die Farbe Blau gewählt als “Anspielung auf Elon Musks faschistische Einstellung und seine Wahlkampfhilfe für die AfD”. Zum Sprühen habe man umgebaute Feuerlöscher benutzt.

#TESLAtAKEDOWN: Rechtsextreme Gruppen wollen #Tesla verteidigen

Nach den anhaltenden Demonstrationen gegen Tesla versammeln sich Anhänger von Elon Musk zu Tesla Shield genannten Gegenaktionen. Den anhaltenden Protesten gegen Tesla stellt sich eine deutliche kleinere Gruppe von Elon-Musk-Unterstützern entgegen. Wie Wired berichtet, bezeichneten Teilnehmer der Gegenaktionen, die für die Unterstützung des Autoherstellers und Elon Musk auf die Straße gehen, diese als Tesla Shield. Die Anhänger der Tesla-Takedown-Bewegung demonstrieren vornehmlich gegen Elon Musks Rolle bei der Demontage von US-Behörden. Die Gegenbewegung besteht dem Bericht zufolge hingegen hauptsächlich aus MAGA-Anhängern (Make America Great Again) sowie bewaffneten Milizen und Mitgliedern der rechtsextremen Proud Boys. Während Protesten von Tesla Takedown kam es laut Wired zu Fällen von Vandalismus gegen Tesla-Fahrzeuge, Ladestationen und Autohäuser. US-Präsident Donald Trump drängte daraufhin das US-Justizministerium zu Ermittlungen wegen inländischem Terrorismus. Die rechten Gruppierungen nahmen die Vorfälle zum Anlass, Elon Musk zu unterstützen. Anzahl der Musk-Gegner deutlich höher Bei nahezu allen Tesla-Autohäusern, an denen am vergangenen Wochenende Demonstrationen stattfanden, waren auch Teilnehmer der Gegenaktionen anwesend. Wie aus Bild- und Videoaufnahmen hervorgeht, war die Anzahl der Musk-Gegner aber stets deutlich höher als die der Musk-Unterstützer. Als Beispiel nannte Wired eine Demonstration in Columbus im US-Bundesstaat Ohio, wo 50 Anhänger einem Aufruf der örtlichen Proud-Boys-Gruppe folgten und circa 1.000 Tesla-Takedown-Demonstranten gegenüberstanden.

via golem: TESLA TAKEDOWN: Rechtsextreme Gruppen wollen Tesla verteidigen

Tesla protest in Berkeley California in 2025.jpg
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Gibt es Rassismus gegen Weiße?

„Rassismus gegen Weiße“? Der Begriff sorgt für hitzige Debatten – doch wer ihn verwendet, verkennt oft die Geschichte. Warum Rassismus mehr ist als Diskriminierung und immer Machtverhältnisse spiegelt. Immer wieder taucht in politischen und gesellschaftlichen Debatten die Behauptung auf, es gäbe „Rassismus gegen Weiße“. Warum empfinden es einige Menschen als problematisch oder irreführend, wenn Weiße sich über „Rassismus“ beklagen? Um das zu verstehen, müssen wir zunächst klären, wie Rassismus entstanden ist. Und wozu. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Rassismus kein natürliches Phänomen ist. Er wurde in bestimmten historischen Kontexten geformt, um bestehende Ungleichheiten zu legitimieren und Machtstrukturen zu sichern. (…) Weiße können benachteiligt, ausgegrenzt oder feindselig behandelt werden, etwa durch Vorurteile in mehrheitlich nicht-weißen Gesellschaften. Auch reale Diskriminierung gegen Weiße existiert. Doch ist das gleichbedeutend mit „Rassismus“? Das Problem liegt in der Definition: Rassismus ist historisch und strukturell bedingt. Er entstand als System zur Rechtfertigung der Unterdrückung nicht-weißer Gruppen. Wer von „Rassismus gegen Weiße“ spricht, verkennt diesen historischen Kontext und riskiert, die tief verwurzelte Diskriminierung nicht-weißer Gruppen zu verharmlosen. Ein weiteres Problem: Der Begriff „Rassismus“ wird verwässert, wenn er auf jede Form von Diskriminierung ausgeweitet wird. Statt von „Rassismus gegen Weiße“ zu sprechen, wäre es präziser, von Feindseligkeit, Vorurteilen oder Diskriminierung gegenüber Weißen zu reden.

via migazin: Gibt es Rassismus gegen Weiße?

VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, welche die Materialsammlung einer Vielzahl an Zitaten von u.a. Vorstandsmitgliedern der AfD Sachsen-Anhalt, Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD Sachsen-Anhalt sowie einzelnen Gebietsverbänden der AfD Sachsen-Anhalt enthalte, werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG. Die Materialsammlung belege, dass die Partei die parlamentarisch-repräsentative Demokratie fortlaufend verächtlich mache. Maßgebliche Akteure der AfD Sachsen-Anhalt würden durch ihre Äußerungen nicht nur Machtkritik üben, sondern mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staates das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage stellen.

via recht und politik: VG Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

siehe auch: AfD-Klagen gegen Entzug von Waffenerlaubnissen abgewiesen. Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt überprüfen die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern, die im Besitz von Waffenerlaubnissen sind. Nun ist dazu ein Verwaltungsgerichtsurteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen von zwei AfD-Mitgliedern sowie eines ehemaligen AfD-Mitglieds aus Sachsen-Anhalt gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten, teilte das Gericht mit. Zur Begründung hieß es, die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde werde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme, erklärte das Verwaltungsgericht. Sie richte sich unter anderem immer wieder „gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe.“ Außerdem mache sie die Demokratie und staatliche Institutionen verächtlich. Gut 100 AfD-Mitglieder mit Waffenerlaubnissen In den verhandelten Fällen habe das Gericht keine Ausnahme von der „regelmäßig anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ von AfD-Mitgliedern und Unterstützern gesehen. Dafür wäre es nach Meinung der Kammer notwendig, „dass sich das einzelne Mitglied beziehungsweise der Unterstützer beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, distanziere“. Das sei bei den Klägern nicht erkennbar gewesen

Aktenzeichen: 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD