Vor 80 Jahren ging das Deutsche Reich durch Kapitulation unter, der Krieg war verloren. Berlin macht daraus einen Feiertag, doch als bundesweites Vorbild taugt dies nicht. Denn die Aufarbeitung ist längst nicht abgeschlossen. Vor achtzig Jahren, am 8. Mai 1945, kapitulierte die Wehrmacht in Berlin-Karlshorst ein weiteres Mal, nach der vorangehenden Kapitulation einen Tag vorher im französischen Reims. Die Waffen schwiegen. Der verheerende Weltkrieg kam zum Erliegen. Deutschland war besiegt und lag in Trümmern. Eine bedingungslose Kapitulation, die von den Alliierten ausdrücklich nicht als Befreiung gewertet wurde. Die US-Direktive JCS 1067 vom 26. April 1945 ließ verlauten: “Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat.” Diese bedingungslose Kapitulation ist einer der Gründe, das Deutsche Reich als untergegangen anzusehen, zusammen mit der Übernahme der gesamten Staatsgewalt durch die Alliierten. Im kulturellen und erinnerungspolitischen Gedächtnis hatte der 8. Mai 1945 – anders als schon in der jungen Bundesrepublik der 20. Juli 1944 für das Stauffenberg-Attentat– lange Zeit keinen Platz. Noch 1965 überwog der Wunsch nach einem Schlussstrich, sowohl bei Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger (“ein Tag, so grau und trostlos wie so viele vor oder auch nach ihm”) als auch beim Oppositionsführer Willy Brandt (“Zwanzig Jahre sind genug … des bloßen Zurückschauens”). Dies änderte sich mit der berühmten Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum 8. Mai 1985, zum vierzigjährigen Gedenken. Weizsäcker sprach von einem Tag der Befreiung, und wurde dafür aus eigenen Reihen heftig angefeindet.  Wieder Jahrzehnte später erheben sich Forderungen, etwa seitens der Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano, den 8. Mai – wie bereits in anderen europäischen Staaten – zu einem nationalen Gedenk- und Feiertag zu erheben. Eine nur zu verständliche Forderung, der gleichwohl Skepsis begegnet. Denn der Tag und seine Wirkungsgeschichte weisen eine erhebliche Ambivalenz und Vielschichtigkeit auf.  Justizdienst ging “ungestört” weiter  Für die meisten Deutschen war der 8. Mai keine Befreiung, sondern eine Niederlage, nach welcher der tagtägliche Kampf ums bloße Überleben weiterging. Häufig findet sich die Metapher “Zusammenbruch”. Gewiss, für eine überlebende Minderheit war es ein “rettender Zusammenbruch”, etwa für den Literaturwissenschaftler Victor Klemperer in Dresden. Gleichwohl bleibt die Zuschreibung einer “Befreiung” kontrafaktisch. Die Opfer der zahllosen Vergewaltigungen blickten anders auf den Tag zurück. Im Westen nahm man auch daran Anstoß, dass die Sowjetmacht dabei half, in Ostdeutschland eine kommunistische Diktatur zu errichten.  Zudem gab es massive personelle, materielle und strukturelle Kontinuitäten. In der Justiz ging der Dienstbetrieb trotz Bomben, Bränden und Niederlage “ungestört” weiter, wie Benjamin Lahusen, Rechtshistoriker und Professor für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Viadrina in Frankfurt (Oder), kürzlich herausgearbeitet hat. Eine “Stunde Null” gab es nicht. Die aus dem Obrigkeitsstaat stammenden Justizstrukturen blieben weitgehend unangetastet, etwa der starke Einfluss der Exekutive oder die Machtfülle der Gerichtspräsidenten. Strukturen, die in den heutigen Zeiten der “Faszination des Autoritären” (Koen Lenaerts, Professor für Europarecht an der Katholieke Universiteit Leuven und Präsident des Europäischen Gerichtshofs) zur fehlenden Resilienz des Rechtsstaats beitragen.   In personeller Hinsicht gab es – im Westen – ebenfalls nur überschaubare Veränderungen. Zahlreiche belastete NS-Juristen konnten ihre Karrieren unbehelligt fortsetzen. Ob und wie der “Geist des Nationalsozialismus” inhaltlich, in Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, fortwirkte, bedarf der sorgfältigen Analyse. Jedenfalls ist zweifelhaft, ob es zu einer wirklichen Umkehr, Buße, Einsicht, zu einem Aufbruch des Gewissens kam. Viele Juristen waren Überzeugungstäter gewesen, hatten ab 1933 begeistert am Unrechtsstaat mitgewirkt, rechtfertigten Unrecht wie Terror. Nur ein Beispiel: Wandelte sich ein Theodor Maunz, der den maßgeblichen Grundgesetz-Kommentar herausgab, zugleich aber anonym für die rechtsextreme Deutsche National-Zeitung schrieb? “Unter der Woche Demokrat, in der Freizeit Faschist”, beschrieb ihn der Schweizer Schriftsteller Lukas Bärfuss

via lto: 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges Der 8. Mai und unsere blinden Fle­cken