Einstufung des Verfassungsschutzes – Warum die AfD “gesichert rechtsextremistisch” ist

Seit ihrer Gründung ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes immer weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch. Wie kommt der Verfassungsschutz zu der Einschätzung? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Grundlage der Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. Die Gründe teilte die Behörde aber mit: Die Einstufung erfolge “aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei”. “Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar”, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.”Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes”, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder. Bei der Frage, warum die AfD als rechtsextremistisch eingestuft wird, drehe es sich im Wesentlichen immer um drei Prinzipien, sagt der Rechtsextremismusforscher Mathias Quent im Interview mit tagesschau24. “Das ist der Verstoß gegen das Menschenwürde-Prinzip. Das sieht man an abwertenden Äußerungen, an Verächtlichmachung, an Pauschalisierung, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen Muslima und Muslime. Das ist der Verstoß gegen das Demokratie-Prinzip, die Verachtung des Staates und seiner Institutionen beispielsweise. Und das Rechtsstaatsprinzip.”In der Meldung des Verfassungsschutzes sei besonders der “völkische Nationalismus” der AfD hervorgehoben worden. “Also die Vorstellung, dass Zugehörigkeit zu Deutschland nur aufgrund von ethnischer Abstammung hergestellt werden kann.” Das sei das, wofür der Rechtsextremismus in der Tradition des Nationalsozialismus stehe.

via tagesschau: Einstufung des Verfassungsschutzes Warum die AfD “gesichert rechtsextremistisch” ist

siehe auch: »Gesichert rechtsextremistisch« AfD will sich juristisch gegen Neueinstufung wehren Per anwaltlicher Abmahnung fordert die AfD den Verfassungsschutz auf, die Neueinstufung als »gesichert rechtsextremistisch« zu korrigieren. Da die Behörde dem kaum folgen dürfte, wird die Partei wohl klagen. Die AfD wehrt sich rechtlich gegen die am Freitag veröffentlichte Hochstufung der Partei als »gesichert rechtsextrem« durch den Bundesverfassungsschutz. In einer 48-seitigen Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Höcker das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, die Einstufung bis um 8 Uhr am kommenden Montag öffentlich zu korrigieren. »Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen«, heißt es in dem Schreiben; Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet. Die Prüfung erstreckte sich auch auf Entwicklungen in der Partei, die sich an die Entscheidung des OVG NRW aus Mai 2024 anschlossen. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag. Nach alledem war Folgendes festzustellen: Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.

Nach taz-Recherche – Rechtsextremer verliert Job – #KickHimOut

Felix S., ein früherer Kader der Identitären Bewegung, arbeitete für einen Rüstungskonzern. Nach einem taz-Bericht über ihn wird er entlassen. Seine Vergangenheit kostete Felix S. den Job bei der Rüstungsfirma TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme. Der frühere Kader der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB) war bislang Manager bei dem Unternehmen der MBDA-Gruppe – einem weltweit führenden Konzern in der Branche komplexer Waffensysteme. Inzwischen sei S. aber nicht mehr für die Gesellschaft oder den Konzern tätig, sagt ein Pressesprecher von MBDA auf taz- Anfrage. Die schriftliche Antwort der Gesellschaft mit Sitz im bayrischen Schrobenhausen ist kurz. „Weitere Informationen zum Sachverhalt“ soll es nicht geben. Offen bleibt, ob sich die TDW einvernehmlich getrennt hat und gar eine Abfindung vereinbart wurde. „Aus Datenschutzgründen“ hatte der Konzern schon Mitte März sehr zurückhaltend auf eine taz-Nachfrage in dieser Sache geantwortet. Ursprünglich wollte der Oberleutnant und Panzergrenadier Felix S. in der Bundeswehr Karriere machen. Doch sein rechtsextremes Engagement verhinderte das. Im vergangenen Jahr urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seine Aktivitäten bei der IB Deutschland ein „Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue“ gewesen seien. Bei der Urteilsverkündung war S. schon bei der TDW angestellt.

via taz: Nach taz-Recherche Rechtsextremer verliert Job

CHRISTOPHER STREET DAY – US-Unternehmen knicken vor Trump ein – und kündigen #CSD-Sponsoring auf

US-Unternehmen ziehen sich unter dem Druck von Donald Trumps Anti-Woke-Kurs von den Christopher Street Days zurück. Nach Köln verliert auch Berlin einen Großteil der Sponsoren. „Wir würden gerne – dürfen aber nicht.“ Diesen Satz hörten CSD-Berlin-Vorstand Thomas Hoffmann und sein Team in diesem Jahr immer wieder, wenn sie bei US-Firmen um Unterstützung baten. Kein einziges amerikanisches Unternehmen finanziert 2025 den Berliner Christopher Street Day (CSD). Der CSD ist eines der größten queeren Events in Europa, bei dem für die Rechte queerer Menschen sowie gegen rechtliche und soziale Diskriminierung demonstriert wird. „Das hatten wir in dieser Form noch nie“, sagt Hoffmann. „Alle Unternehmen, mit denen wir bisher zusammengearbeitet haben, verlängern ihre Verträge nicht.“ Rund 200.000 Euro fehlen. Das seien, so Hoffmann, fast 70 Prozent des Budgets. Welche Firmen sich in Berlin zurückgezogen haben, will er nicht namentlich nennen, um keine künftigen Kooperationen zu verbauen. „Da aktuell kein US-Unternehmen bei uns Sponsor ist, kann man sagen: alle amerikanischen Firmen haben abgesagt“, sagt Hoffmann. DIVERSITY Wie Sie die Skepsis gegen Diversity-Maßnahmen überwinden Auch in Köln haben sich mehrere US-Sponsoren zurückgezogen. Der CSD Köln nannte ebenfalls keine Namen, im Vorjahr gehörten jedoch unter anderem Ford und Mastercard zu den Sponsoren, wie das Portal „Absatzwirtschaft“ berichtet.

via wirtschaftswoche: CHRISTOPHER STREET DAY US-Unternehmen knicken vor Trump ein – und kündigen CSD-Sponsoring auf

US-Unternehmen ziehen sich unter dem Druck von Donald Trumps Anti-Woke-Kurs von den Christopher Street Days zurück. Nach Köln verliert auch Berlin einen Großteil der Sponsoren.

— WirtschaftsWoche (@wirtschaftswoche.bsky.social) 2025-05-01T12:26:19.941Z

De Niro unterstützt Trans-Tochter – „Ich liebe alle meine Kinder“

Airyn De Niro, 29, outet sich in einem Interview als „trans“. Vater Robert De Niro sicherte ihr kurz darauf öffentlich Liebe und Unterstützung zu. Der Schauspieler ist nicht der einzige Hollywoodstar, dessen Kind jüngst eine Geschlechtsangleichung vorgenommen hat. SSchauspieler Robert De Niro, 81, versteht eigenen Worten zufolge nicht, warum das Coming-out seiner Trans-Tochter Schlagzeilen macht. „Ich habe Aaron als meinen Sohn geliebt und unterstützt, und jetzt liebe und unterstütze ich Airyn als meine Tochter. Ich weiß nicht, warum das eine große Sache sein soll“, sagte er dem „People“-Magazin. „Ich liebe alle meine Kinder.“ Airyn De Niro (29) ist eines von Robert De Niros („Taxi Driver“, „Casino“) sieben Kindern. Ihre Mutter, die Schauspielerin Toukie Smith, hat zwei Kinder mit dem Schauspieler – Airyn und ihren Zwillingsbruder Julian. In einem Interview mit dem US-Magazin „Them“ sprach Airyn jüngst über ihr Coming-out, diverse andere englischsprachige Medien nahmen den Bericht auf. „Es gibt einen Unterschied zwischen sichtbar sein und gesehen werden“, sagte die 29-Jährige. „Ich bin sichtbar gewesen. Ich glaube, ich bin noch nicht gesehen worden.“ (…) Robert De Niro ist nicht der einzige Prominente in den USA, der ein transsexuelles oder non-binäres Kind hat. Schlagzeilen machte jüngst etwa Tesla-Chef Elon Musk, der die Geschlechtsidentität seiner transsexuellen Tochter Vivien partout nicht akzeptieren will. Öffentliche Unterstützung für ihre Trans-, bzw. nicht-binären Kinder zeigten und zeigen hingegen Showgrößen wie Cher, Jamie Lee Curtis, Charlize Theron, Meghan Fox, Ben Affleck und Jennifer Garner, Gwen Stefani und Rosie O‘Donnell.

via welt: De Niro unterstützt Trans-Tochter – „Ich liebe alle meine Kinder“

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Metas KI-Assistent führte sexuelle Gespräche mit Minderjährigen

Andersherum gab sich der Chatbot, der inzwischen in Whatsapp und Instagram integriert ist, auch als Kind aus, das sexuelle Szenen beschreibt Mit “Meta AI” will Meta-Chef Mark Zuckerberg einen digitalen Assistenten schaffen, der im Alltag mit seinen Nutzern “wie ein Mensch” interagieren kann. Wie Untersuchungen zeigen, sind auch sexuelle Unterhaltungen mit dem Bot möglich. Dies wird spätestens dann zum Problem, wenn offenbar auch Minderjährige mit derartigen Chats konfrontiert werden – oder sich Nutzer eine fiktive minderjährige Persona kreieren. (…) Zu einem Nutzer, der sich als 14-jähriges Mädchen ausgab, sagte der Chatbot etwa: “Ich will dich, aber ich muss wissen, ob du bereit bist.” Nach der Zustimmung habe die KI zwar erklärt, ihre “Unschuld wahren zu wollen”, sei aber fortgefahren und habe ein explizites sexuelles Szenario ausgeführt. Auch die Stimmen der Prominenten, die Meta für den Voice-Mode der Anwendung eingekauft hat, konnten so missbraucht werden: In einem weiteren Durchlauf habe die KI, die mit der Stimme von John Cena sprach, eine Szene beschrieben, in der er nach einer sexuellen Handlung mit dem 17-jährigen Nutzer “wegen Vergewaltigung verhaftet” wird. Personalisierung Ein weiteres Problemfeld tat sich auf, als das WSJ Unterhaltungen mit benutzergenerierten, personalisierten Bots führte. Diesen kann schnell ein “Charakter” zugeschnitten werden, was in der Recherche zu äußerst problematischen Unterhaltungen geführt habe. Ein solcher Bot habe sich auf Anweisung etwa als “unterwürfiges Schulmädchen” ausgegeben und ein Rollenspiel mit einem älteren Mann beschrieben. Ein anderer von Nutzern erstellter Bot, der von Meta genehmigt und als “beliebt” empfohlen gewesen sei, habe sich als Zwölfjähriger ausgegeben, der versprach, seinen Eltern nichts davon zu erzählen, dass er sich mit dem Nutzer trifft, der sich als erwachsener Mann ausgab. Den Untersuchungen zufolge war die große Mehrheit dieser vorgeschlagenen Bots offen für derartige Konversationen.

via standard: Metas KI-Assistent führte sexuelle Gespräche mit Minderjährigen

BGH bestätigt LG Köln – Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen “Impfen macht frei”-Post rechts­kräftig

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust – das ist strafbar, entschied nun auch der BGH. Ein Facebook-Post, welcher den Eingang eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift “Impfen macht frei” zeigt, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Verurteilung ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 04.02.2025, Az. 3 StR 468/24). Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte im April 2020, also während der ersten Infektionswelle der Corona-Pandemie, einen entsprechenden Post veröffentlicht. Sein Facebook-Profil war dabei öffentlich bzw. von jedem Nutzer einsehbar. Die karikaturhaft anmutende Abbildung, welche augenscheinlich an das Eingangstor des KZ Auschwitz mit der Aufschrift “Arbeit macht frei” angelehnt war, trug den Untertitel “Die Pointe des Coronawitzes”. Das Tor flankierten zwei schwarz gekleidete, soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine überdimensionierte, mit einer grünen Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Weiterhin waren im Inneren des Lagers jeweils blumengeschmückt eine überzeichnet dargestellte chinesische Person sowie ein Portrait von Bill Gates zu erkennen.

via lto: BGH bestätigt LG Köln Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen “Impfen macht frei”-Post rechts­kräftig