Demo gegen AfD-Veranstaltung in Kirchheimbolanden

Wenn die Alternative für Deutschland am Samstag, 20. September, in der Stadthalle eine Versammlung unter dem Motto „Für ein starkes Europa“ abhält, wird sich auch die Gegenseite formieren. Der Arbeitskreis Aktiv gegen rechts und die Omas gegen rechts laden ebenfalls für Samstag, 20. September, ab 11 Uhr zu einer Gegendemo ein. Treffen ist um 11 Uhr am Gebäude der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, heißt es in einer Mitteilung

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Henkel stellte Produktion ein: Kult-Artikel verschwindet

Bestimmte Produkte gehören so selbstverständlich zum Alltag, dass ihr Verschwinden kaum vorstellbar ist. Nach fast sieben Jahrzehnten verschwindet nun eines dieser Stücke Alltagsgeschichte aus den Regalen. (…) Nach fast 70 Jahren verschwindet eines der bekanntesten Hygieneprodukte in Deutschland endgültig aus den Läden. Es geht um die beliebte Fa-Seife, die schon seit Längerem nicht mehr erhältlich ist. Auf Nachfrage erklärte Henkel gegenüber “Bild” jetzt: “Es stimmt, dass Seife nicht mehr unter der Marke Fa angeboten wird. (…) Wir haben unser Portfolio strikt auf wachstums- und margenstarke Produkte ausgelegt und uns von Seife getrennt.”

via watson: Henkel stellte Produktion ein: Kult-Artikel verschwindet

Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

In Darmstadt haben sich rund 800 Gegendemonstranten einer rechten Versammlung zur Erinnerung an die “Brandnacht” im Zweiten Weltkrieg entgegengestellt. Der geplante Fackelmarsch blieb aus – am Ende standen 15 Teilnehmer mit Leuchstäben auf dem Luisenplatz. Rund 800 Menschen haben am Donnerstagabend in Darmstadt gegen eine Versammlung der rechten Szene demonstriert. Nach Polizeiangaben stellten sie sich rund 15 Teilnehmern entgegen, die anlässlich des Jahrestags der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg einen Fackelzug abhalten wollten. Die Versammlung war zunächst von der Stadt verboten worden, wurde nach einer Gerichtsentscheidung aber doch zugelassen. Geplant war ein Fackelumzug durch die Innenstadt. Wegen der großen Zahl an Gegendemonstranten blieben die 15 Teilnehmer aber auf dem Luisenplatz – statt Fackeln trugen sie elektrische Leuchtkörper.

via hessenschau: Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

TikTok-Trend – Ikki im Internet

Tausende Nut­ze­r:in­nen teilen zum Sound der Rapperin ihre Missbrauchserfahrungen. Und klar wird: Die ­MeToo-Bewegung war nie weg. „Nach sieben Wodka Soda weiß ich nicht mehr, wie ich heiße, aber du schon, du Hurensohn.“ Mit diesen Zeilen des Songs „Who’s That“ der Berliner Musikerin Ikkimel beginnt ein Tiktok-Trend, der derzeit viral geht und dabei ein ernstes Thema in den Mittelpunkt rückt: sexualisierte Gewalt. Zu dem Sound teilen Tausende Nut­zer:innen ihre Erfahrungen mit Übergriffen, K.-o.-Tropfen, Grooming und Missbrauch. Dabei werden Täter deutlich benannt: Männer, oft älter, die ihre Machtposition ausnutzen. Die Texte im Video lesen sich wie Hilferufe: „Ich war 13, du 24. Ich hätte es nicht ­besser wissen können. Aber du schon.“ Oder: „Drei Jungs schließen sich mit ihr im Klassenzimmer ein. Sie bringen sie dazu, sich auszuziehen.“ ­Ikkis Partysong wird ­damit zur Projektions­fläche für Traumata. Manche berichten, dass sie erst durch den Trend verstanden haben, wie falsch das Erlebte war. Genau das macht diesen viralen Moment wichtig: Er schafft Sichtbarkeit, und zwar nicht durch klassische Aufklärung, sondern dadurch, dass viele ihre Erlebnisse teilen.

via taz: TikTok-Trend Ikki im Internet

BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)

Ministerin kündigt Prüfung an – Hubig will verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen

Justizministerin Hubig findet verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum “schwer erträglich” – und will Strafen dafür prüfen lassen. Aus der Union kommt Kritik am SPD-Vorstoß. “Symbolgesetzgebung” helfe nicht weiter.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt an, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. “Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar”, sagte die SPD-Politikerin der Rheinpfalz. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei. “Genau das gehen wir gerade an.” Hubig erklärte, dass Frauen und Mädchen viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen seien und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden. “Ich finde das schwer erträglich – und viele Frauen mit mir.” Auf die Frage, wo künftig die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und einer strafbaren Handlung verlaufe, antwortete Hubig: “Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.”Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: “Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen – und es nicht zu übertreiben.”

via tagesschau: Ministerin kündigt Prüfung an Hubig will verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen

siehe auch: Gewalt gegen Frauen: Hubig hält Strafen für verbale sexuelle Belästigung für möglich Derzeit wird die Modernisierung des Strafgesetzbuches geprüft. Strafen für verbale sexuelle Belästigung seien “durchaus denkbar”, sagt die Bundesjustizministerin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Strafen für verbale sexuelle Belästigung in Aussicht gestellt. “Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar”, sagte die SPD-Politikerin der Rheinpfalz. Sie halte es für schwer erträglich, wie oft Frauen und Mädchen von sexueller Belästigung betroffen seien. Auf die Frage, wo künftig die Grenze zu einer strafbaren Handlung verlaufe, sagte Hubig: “Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.” Sie räumte zwar Graubereiche ein, sagte aber auch, dass der Rechtsstaat mit diesen umzugehen wisse. Bislang gilt verbale sexuelle Belästigung in Deutschland im juristischen Sinne nicht als Beleidigung oder persönliche Herabsetzung. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2017 festgestellt, dass damit eine Gesetzeslücke vorliegt.

Verfolgung durch Kamen mit „AfD-Verbot“-Schild: Polizei ordnet Vorfall ein

Die „Verfolgung“ eines AfD-Wahlkämpfers durch eine AfD-Gegnerin am Samstag (6. September) in der Kamener Fußgängerzone hatte keine strafrechtliche Relevanz. Diese Einordnung der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort (wir berichteten) bestätigte uns jetzt auf Nachfrage der Pressechef der Kreispolizei Unna, Bernd Pentrop. Der auf einem Handyvideo aufgenommene Zwischenfall zeigt, wie ein AfD-Wahlkämpfer aus Werne mehrere Minuten lang von einer Frau dicht verfolgt wird, die ein Schild trägt „AfD-Verbot jetzt“. In dem Wortwechsel, der in dem Video zu hören ist, bezichtigen sich beide gegenseitig der „Verfolgung“, wobei die Frau auf wiederholte Forderungen des Mannes, wegzugehen und ihn in Ruhe zu lassen, nicht reagiert. Statt dessen erwähnt sie mit lauten Worten seine „Gesinnung“. Der Mann wendet sich schließlich vor Ort an einen Polizeibeamten. Polizeipressechef Bernd Pentrop erläutert den Vorfall aus Sicht seiner Behörde folgendermaßen: „Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (im Anschluss an den bei der Stadt Kamen angemeldeten Wahl-Infostand) traf man sich erneut in der Innenstadt, obwohl man den Veranstaltungsort zunächst in unterschiedliche Richtungen verlassen hatte. Durch diesen Zufall fühlten sich beide gegenseitig verfolgt und gaben gegenseitig an, dass man verfolgt werde. Mit beiden Parteien wurden konstruktive Gespräche geführt. Strafrechtlich relevanter Inhalt konnte nicht festgestellt werden.“

via rundblick unna: Verfolgung durch Kamen mit „AfD-Verbot“-Schild: Polizei ordnet Vorfall ein