Zwischenbericht zur Teillegalisierung veröffentlicht – “Kein sprung­hafter Ans­tieg des Canna­bis­kon­sums”

Vor eineinhalb Jahren hat die Ampel den Umgang mit Cannabis liberalisiert. Laut einer ersten Evaluierung sind viele Befürchtungen im Hinblick auf die neue Rechtslage nicht eingetreten, der Berichtszeitraum ist aber auch noch recht kurz.   Die Sorge, dass die seit 1. April 2024 in Kraft getretene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zu einem massiven Anstieg des Cannabiskonsums oder zur massiven Zunahme gesundheitlicher Probleme wegen des Wegfalls der Strafandrohung geführt hat, ist unbegründet. Unter anderem zu diesem Ergebnis gelangt ein Bericht, den Forscher der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf und des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen am Montag in Berlin vorstellten. Auf diesen Zwischenbericht war mit Spannung gewartet worden.  Dringenden Bedarf, das Konsumcannabisgesetz (KCanG)Gesetz an einigen Stellen zu korrigieren, sehen die Wissenschaftler nach ihrer Untersuchung nicht. Allerdings stellten sie auch klar, dass der Zwischenbericht nur einen ersten Einblick in den gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis infolge der Teillegalisierung zulasse. Robuste Aussagen zu den Auswirkungen des KCanG könnten daraus noch nicht abgeleitet werden.

via lto: Zwischenbericht zur Teillegalisierung veröffentlicht “Kein sprung­hafter Ans­tieg des Canna­bis­kon­sums”

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Von United States Fish and Wildlife Service – [1], specifically CASA1_LF.jpg. (If the links expire, the photo can be found by searching for “cannabis” at the GIMP photo archive.)The original file with a watermark is at http://www.fws.gov/midwest/sherburne/CASA1.htm, Gemeinfrei, Link

Entscheidung über Landesverband – AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden

2022 stufte der Verfassungsschutz in Hessen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen ging die Partei vor. Erfolglos, wie nun der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied. In Hessen darf das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte. Bestätigt wurde damit unter anderem eine vorhergehende Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf. Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.

via spiegel: Entscheidung über Landesverband AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden

NESCHWITZ: AFD-SYMPATHISANT VERLIERT WAHL – OBWOHL ER ALLEIN AUF DEM ZETTEL STAND

In der sächsischen Gemeinde Neschwitz bei Bautzen haben engagierte Bürger ein kleines Demokratie-Wunder vollbracht. Bei der Bürgermeisterwahl am 7. September stand nur ein einziger Kandidat offiziell auf dem Stimmzettel – ausgerechnet ein AfD-naher Bewerber namens Scholze, bekannt als Montagsspaziergänger. Doch anstatt ihm kampflos das Feld zu überlassen, schrieben die Wähler kurzerhand andere Namen auf ihren Wahlzettel. Von 677 gültigen Stimmen entfielen auf ihn nur 327. Die zweitmeisten Stimmen erhielt Juliane Mazalla (105), dann Anett Pötschke (67). Möglich war das durch eine besondere Regel im sächsischen Kommunalwahlrecht (§ 43): Steht nur eine Bewerberin auf dem Stimmzettel, dürfen Wähler eigene Vorschläge handschriftlich ergänzen. Auf diese Weise „entnazifizierten“ die Neschwitzer Bürger ihren Wahlzettel – sie entzogen dem rechten Kandidaten die absolute Mehrheit, indem sie dutzendfach Alternativen eintrugen. Scholze landete somit zwar auf Platz 1, stand aber ohne Mehrheit da. Jetzt müsste es eigentlich in die zweite Runde und eine Stichwahl gehen. Die Stimme des Volkes hat den Rechten offenbar so geärgert, dass er kurzerhand beschlossen hat, sich ganz zurückzuziehen. Er zog seine Kandidatur ganz zurück – ob beleidigt oder beschämt, wissen wir nicht. Damit kommt es am 28. September zu einem kuriosen zweiten Wahlgang: Auf dem Stimmzettel steht nun gar kein Name mehr. Die Wähler erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem sie erneut frei einen Namen eintragen dürfen. Drei Interessenten – darunter Mazalla und Pötschke – haben bereits öffentlich signalisiert, dass sie für das Bürgermeisteramt bereitstehen. Offiziell dürfen sie zwar nicht mehr als Kandidatinnen auf den Stimmzettel, weil sie im ersten Wahlgang nicht angetreten waren.

via volksverpetzer: NESCHWITZ: AFD-SYMPATHISANT VERLIERT WAHL – OBWOHL ER ALLEIN AUF DEM ZETTEL STAND

Kurt Krömer gegen die AfD: Berliner Moderator schießt jeden Tag

Kurt Krömer hat sein Publikum immer wieder mit neuen Rollen und Figuren überrascht. Jetzt entert der Berliner Social Media. (…) Auch im Netz spricht Krömer zu seinen Fans – und macht dabei auch politische Standpunkte deutlich. In täglichen Videos schießt der Moderator gegen die AfD und positioniert sich so deutlich. Auch mal jenseits der Sachlichkeit. Kurt Krömer: Berliner Rage Bait gegen Rechts „Hi Leute, wegen dem Post gestern: Ich muss mich entschuldigen“, spricht Krömer in einem aktuellen Video in die Kamera. In der Beschreibung seines TikTok-Accounts gibt der Comedian an, jeden Tag ein Video „gegen Intelligenzverweigerer“ zu posten. Wer in dem Beitrag nun mit einer aufrichtigen Entschuldigung gerechnet hat, wird enttäuscht. „Und zwar dafür, dass ich vergessen habe, dass hier ja auch unheimlich viele Hohlbirnen unterwegs sind“, fährt Krömer fort. „Differenzierung, einfach mal nachschlagen im Duden“, rät er all jenen, die sich wütend unter seinem vorigen Video zu Wort gemeldet hatten. „Wenn mich etwas nicht interessiert, dann ist das ja mein Problem“, berlinert Krömer weiter, „das heißt aber nicht, dass damit die Meinungsfreiheit in Gefahr ist. Langweilige Scheißmeinungen können weiter verbreitet werden. Seid mir aber nicht böse, ich werd mir nicht alles durchlesen.“

via berlin live: Kurt Krömer gegen die AfD: Berliner Moderator schießt jeden Tag

siehe dzu auch: „Hitler hatte auch nur ein Ei“ Kurt Krömer frotzelt über AfD-Politiker Björn Höcke mit skurrilem Untenrum-Vergleich. (0q/2024) Kurt Krömer hat sich bei Instagram über die Bedrohung von Rechtsextremismus in Deutschland geäußert. Dabei attackierte er den AfD-Politiker Björn Höcke auf seine ganz eigene Weise. (…) Der Comedian Kurt Krömer hat sich zu den Vorgängen öffentlich geäußert und seine Meinung unverblümt kundgetan. Der 49-jährige Satiriker schrieb vor ein paar Tagen bei Instagram: „Ich habe auch null Bock auf faschistische Strukturen in Deutschland“, woraufhin er die Rhetorik des konspirativen Treffens kritisierte. Kurt Krömer lästert über Thüringens AfD-Chef Höcke Krömer, dessen bürgerlicher Name Alexander Bojcan ist, erklärte, auch er sei kein „reinrassiger Deutscher“ und attackierte den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, scharf: „Nur weil Björn Höcke aufgrund seines Schrumpfpimmels Komplexe hat, muss das ja jetzt nicht ein ganzes Land ausbaden.“

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Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

In Darmstadt haben sich rund 800 Gegendemonstranten einer rechten Versammlung zur Erinnerung an die “Brandnacht” im Zweiten Weltkrieg entgegengestellt. Der geplante Fackelmarsch blieb aus – am Ende standen 15 Teilnehmer mit Leuchstäben auf dem Luisenplatz. Rund 800 Menschen haben am Donnerstagabend in Darmstadt gegen eine Versammlung der rechten Szene demonstriert. Nach Polizeiangaben stellten sie sich rund 15 Teilnehmern entgegen, die anlässlich des Jahrestags der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg einen Fackelzug abhalten wollten. Die Versammlung war zunächst von der Stadt verboten worden, wurde nach einer Gerichtsentscheidung aber doch zugelassen. Geplant war ein Fackelumzug durch die Innenstadt. Wegen der großen Zahl an Gegendemonstranten blieben die 15 Teilnehmer aber auf dem Luisenplatz – statt Fackeln trugen sie elektrische Leuchtkörper.

via hessenschau: Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

TikTok-Trend – Ikki im Internet

Tausende Nut­ze­r:in­nen teilen zum Sound der Rapperin ihre Missbrauchserfahrungen. Und klar wird: Die ­MeToo-Bewegung war nie weg. „Nach sieben Wodka Soda weiß ich nicht mehr, wie ich heiße, aber du schon, du Hurensohn.“ Mit diesen Zeilen des Songs „Who’s That“ der Berliner Musikerin Ikkimel beginnt ein Tiktok-Trend, der derzeit viral geht und dabei ein ernstes Thema in den Mittelpunkt rückt: sexualisierte Gewalt. Zu dem Sound teilen Tausende Nut­zer:innen ihre Erfahrungen mit Übergriffen, K.-o.-Tropfen, Grooming und Missbrauch. Dabei werden Täter deutlich benannt: Männer, oft älter, die ihre Machtposition ausnutzen. Die Texte im Video lesen sich wie Hilferufe: „Ich war 13, du 24. Ich hätte es nicht ­besser wissen können. Aber du schon.“ Oder: „Drei Jungs schließen sich mit ihr im Klassenzimmer ein. Sie bringen sie dazu, sich auszuziehen.“ ­Ikkis Partysong wird ­damit zur Projektions­fläche für Traumata. Manche berichten, dass sie erst durch den Trend verstanden haben, wie falsch das Erlebte war. Genau das macht diesen viralen Moment wichtig: Er schafft Sichtbarkeit, und zwar nicht durch klassische Aufklärung, sondern dadurch, dass viele ihre Erlebnisse teilen.

via taz: TikTok-Trend Ikki im Internet

BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)